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Transkript:

Übersicht für eine GarantRente Vario der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Übersicht über eine Fondsgebundene Rentenversicherung (Tarif FRH) zum Vorschlag von Herrn Max Mustermann, geb. am 25.10.1986 22. Februar 2012 Versicherungsbeginn 01.03.2012 Rentengarantiezeit 10 Jahre Beginn der flexiblen Abrufphase 01.03.2046 Dauer der Beitragszahlung 41 Jahre Beginn der Rentenzahlung 01.03.2053 Unverbindliche Wertentwicklung Ihrer GarantRente Vario bis zum Beginn der Rentenzahlung (Angaben in EUR) Gesamtkapital 600.000 Unverbindliche Gesamtleistung berechnet mit der für das Jahr 2012 gültigen Überschussbeteiligung 1) Unverbindliche Gesamtleistung und individuelle Beitragsgarantie zum Rentenbeginn 1) 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Versicherungsjahr am 01.03.2053 Garantiertes Vertragsguthaben Angenommene Wertsteigerung p. a.: 3 % 6 % 9 % Individuelle Beitragsgarantie Leistungen der Provinzial: Garantierte Leistungen bei Rentenbeginn am 01.03.2053 individuelle Beitragsgarantie monatliche garantierte Rente 67.089,12 EUR 238,17 EUR Unverbindliche Gesamtleistung bei Rentenbeginn am 01.03.2053 Angenommene Wertsteigerung 3% 6% 9% p.a. Kapitalabfindung 1) 122.166 EUR 245.097 EUR 527.528 EUR monatliche Rente 2) 433,69 EUR 870,09 EUR 1.872,72 EUR Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Ulrich Rüther (Vorsitzender) Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Clemens Vatter Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 48131 Münster Telefon 0251/219-0 Telefax 0251/219-9951 www.provinzial-online.de Bankverbindungen: WestLB AG BLZ 400 500 00 Konto 60 327 Postbank Dortmund BLZ 440 100 46 Konto 5 580 463

Seite 2 von 2 Übersicht für eine GarantRente Vario Bei Berufsunfähigkeit vor dem 01.03.2053 (Top-BUZ) - Befreiung von der Beitragszahlung Bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung - wird das vorhandene Vertragsguthaben ausgezahlt Bei Tod nach Beginn der Rentenzahlung - wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weitergezahlt Ihr monatlicher Gesamtbeitrag: Ihr monatlicher Zahlbeitrag 1) : 150,00 EUR 144,27 EUR Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Versorgungsvorschlag 1) Die in den angegebenen Leistungen enthaltene Überschussbeteiligung ist nicht garantiert, sie hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Wir können daher nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich anfallen wird. In dieser Beispielrechung haben wir modellhaft unterstellt, dass die für das Jahr 2012 festgesetzten Überschussanteilsätze während der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds. Dies dient ausschließlich Illustrationszwecken. Die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds wird davon abweichen. 2) Die Berechung der dargestellten unverbindlichen Renten basiert auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden.

Versorgungsvorschlag für eine GarantRente Vario der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 22. Februar 2012 Darstellung für eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital und aufgeschobener Rentenzahlung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach Tarif FRH B (Tarifwerk 2012) Vertragsdaten Versicherte Person: Herr Max Mustermann, geb. am 25.10.1986 Eintrittsalter: 26 Jahre Versicherungsbeginn: 01.03.2012 Beitragszahlungsdauer: 41 Jahre, längstens bis zum Rentenbeginn Rentengarantiezeit: 10 Jahre Beginn der Rentenzahlung: 01.03.2053 Beginn der Abrufphase: 01.03.2046 Überschussverwendung vor Rentenbeginn: Erhöhung des Vertragsguthabens Überschussverwendung nach Rentenbeginn: Dynamikrentensystem individuelle Beitragsgarantie 1) 67.089,12 EUR monatlicher Beitrag: 136,36 EUR 1) Die individuelle Beitragsgarantie entspricht bei Vertragsabschluss dem Garantiekapital. Fondsauswahl Wertsicherungsfonds: Fondsname Deka-EuropaGarant 80 ISIN LU0508319497 Freie Fonds: Fondsname ISIN Anteil DekaStruktur: 5 Chance DE000DK1CJP5 100% Leistungen im Alter (in EUR) Für die Ermittlung der Rente bzw. der Kapitalabfindung steht das erreichte Gesamtkapital zur Verfügung. Das Gesamtkapital ist das erreichte Vertragsguthaben zuzüglich eines ggf. fälligen Schlussüberschusses sowie einer dann fällig werdenden Beteiligung an den Bewertungsreserven. lebenslange monatliche Rente Bei Abruf garantierte unverbindliche Rente 1) bei einer angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von zum Rente 3 % 6 % 9 % 01.03.2046 153,92 269,69 471,29 864,93 01.03.2047 164,11 288,76 514,48 965,44 01.03.2048 174,80 309,00 561,39 1.077,37 01.03.2049 186,05 330,59 612,51 1.202,38 01.03.2050 198,03 353,83 668,64 1.342,81 01.03.2051 210,60 378,49 729,60 1.499,29 01.03.2052 223,96 405,01 796,50 1.675,06 01.03.2053 238,17 433,69 870,09 1.872,72 Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Ulrich Rüther (Vorsitzender) Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Clemens Vatter Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 48131 Münster Telefon 0251/219-0 Telefax 0251/219-9951 www.provinzial-online.de Bankverbindungen: WestLB AG BLZ 400 500 00 Konto 60 327 Postbank Dortmund BLZ 440 100 46 Konto 5 580 463

Seite 2 von 13 1) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. In den angegebenen Werten sind etwaig vorhandene Rückkaufswerte aus eingeschlossenen Zusatzversicherungen, die bei Abruf der Rentenzahlung zusammen mit der Hauptversicherung fällig werden, nicht berücksichtigt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden. Die monatliche Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, um die Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der gesamten vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt ("Dynamikrentensystem"). Der für das Jahr 2012 festgelegte Erhöhungssatz beträgt 2,15 %. Anstelle der Rentenzahlung kann das Gesamtkapital auf Wunsch als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Mit der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung. Bei Abruf Garantiekapital unverbindliche Kapitalabfindung bei einer angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von zum 3 % 6 % 9 % 01.03.2046 50.152,43 87.874 153.565 281.827 01.03.2047 52.464,83 92.314 164.477 308.646 01.03.2048 54.812,06 96.897 176.040 337.838 01.03.2049 57.194,63 101.627 188.292 369.621 01.03.2050 59.613,08 106.512 201.276 404.217 01.03.2051 62.067,94 111.551 215.032 441.876 01.03.2052 64.559,77 116.752 229.606 482.866 01.03.2053 67.089,12 122.166 245.097 527.528 In den angegebenen Werten zur Kapitalabfindung sind etwaig vorhandene Rückkaufswerte aus eingeschlossenen Zusatzversicherungen, die bei Abruf der Kapitalabfindung zusammen mit der Hauptversicherung fällig werden, nicht berücksichtigt. Leistungen im Todesfall Vor Beginn der Rentenzahlung Bei Tod der versicherten Person vor Abruf der Rentenzahlung bzw. der Kapitalabfindung wird das Gesamtkapital ausgezahlt. Nach Beginn der Rentenzahlung Bei Tod während der Rentengarantiezeit zahlen wir die Gesamtrente (inkl. Überschüssen) bis zu deren Ablauf weiter oder alternativ eine einmalige Abfindung.

Seite 3 von 13 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Top-BUZ) Ende der Leistungsdauer: 01.03.2053 BUZ-Leistung: Beitragsbefreiung Ende der Versicherungsdauer: 01.03.2053 BUZ-Überschussverwendung: Beitragsverrechnung Beitragszahlungsdauer: 41 Jahre monatlicher Beitrag: 13,64 EUR Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erlischt bei Abruf der Leistung aus der GarantRente Vario, sofern kein Anspruch auf Leistungen aus dieser Zusatzversicherung besteht. Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn Wenn die versicherte Person zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn oder zu einem der Abruftermine pflegebedürftig gemäß 20 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital ist, so besteht die Option, dass anstelle der vereinbarten Rente eine erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit gezahlt wird. Unverbindliche Rentenleistungen berechnet mit der derzeit aktuellen Überschussbeteiligung in EUR Unverbindliche monatliche Rente bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds um 6% mit jeweils garantiertem Rentenfaktor berechnet unverbindlich mit derzeit gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet Bei Abruf am Rente Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit Rente wegen Pflegebedürftigkeit in Prozent der Rente Rente 2) Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit 1) Rente wegen Pflegebedürftigkeit in Prozent der Gesamtrente 01.03.2053 732,84 1.683,82 229,77 870,09 1.963,23 225,64 01.03.2046 393,43 994,95 252,89 471,29 1.165,40 247,28 Die dargestellten Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind ohne eine Rentengarantiezeit gerechnet. Sie können jedoch auch eine Rentengarantiezeit einschließen. Dann fällt die Rente geringer aus. 1) Die erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit ist mit den derzeit für unseren Neuzugang an sofort beginnenden Rentenversicherungen wegen Pflegebedürftigkeit zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sowie dem jeweiligen Alter bei Abruf gerechnet. Die Verrentung bei Abruf erfolgt tatsächlich auf Basis der Rechnungsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für eine sofort beginnende Rente wegen Pflegebedürftigkeit zu verwenden sind. Hierdurch kann sich eine niedrigere Rente ergeben. 2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Kapitalleistung bei einer schweren Krankheit (Dread Disease-Option) Wenn die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung an einer schweren Krankheit, entsprechend der aufgeführten Krankheiten in den "Bestimmungen zu den schweren Krankheiten bei der Dread Disease-Option" erkrankt, so besteht die Option, dass eine Kapitalleistung in Höhe des vorhan-

Seite 4 von 13 Kapitalleistung bei einer schweren Krankheit (Dread Disease-Option) denen Gesamtkapitals (vgl. 1 Abs. 17 der Allgemeinen Bedingungen für eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital) verlangt werden kann. Anstelle der vollständigen Kapitalleistung kann auch eine Teilkapitalleistung verlangt werden. Einmaliges Aufschieben des Rentenbeginns (Verlängerungsoption) Sie können vor Beginn der ersten Rentenzahlung Ihre fondsgebundene Rentenversicherung einmalig verlängern, indem Sie das vereinbarte Rentenbeginnalter um mindestens ein Jahr und maximal bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 hinausschieben. Während der Dauer dieser Verlängerung können Sie die Rente zu jedem Monatersten abrufen. Die Beitragszahlungsdauer wird mit Ausübung dieser Option nicht verlängert. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem vorhandenen Gesamtkapital und den dann geltenden Rechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung des zum Rentenbeginn erreichten rechnungsmäßigen Alters der versicherten Person. Wenn Sie diese einmalige Verlängerung ausüben, gilt für Sie zum 85. Lebensjahr der garantierte Rentenfaktor in Höhe von 52,77. Ihr monatlicher Beitrag: fondsgebundene Rentenversicherung 136,36 EUR + Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung 13,64 EUR insgesamt (bei normaler Annahmefähigkeit) 150,00 EUR abzüglich Überschussbeteiligung 1) 5,73 EUR zu zahlender Beitrag 144,27 EUR 1) Der Gesamtbeitrag reduziert sich durch die Verrechnung mit der Überschussbeteiligung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Seite 5 von 13 Wertentwicklung Vor Beginn der Rentenzahlung hängt die Gesamtleistung Ihrer Versicherung insbesondere von der Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds (Wertsicherungsfonds und freie Fonds) ab. Diese Wertentwicklung wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die wir als Versicherer keinen Einfluss haben. Hierzu gehören z.b. die Art des Fonds, die Entwicklung der Kapitalmärkte, Zinssätzen, Inflationsraten, Währungsparitäten und Anlageentscheidungen der Fondsmanager. Die künftige Wertentwicklung eines Fonds lässt sich daher nicht voraussagen. Da sich ihre fondsgebundene Rentenversicherung dadurch auszeichnet, dass wir unabhängig von der Fondsentwicklung garantieren, dass bei Rentenbeginn mindestens eine garantierte Leistung (Garantiekapital bzw. garantierte Rente) sichergestellt wird, wird Ihr Vertragsguthaben während der Ansparphase wie folgt angelegt: im konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung von 1,75 % im Teildeckungskapital des Wertsicherungsfonds im Teildeckungskapital der freien Fonds Die garantierte Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn wird durch eine Kombination aus dem konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung und dem Teildeckungskapital im von Ihnen gewählten Wertsicherungsfonds sichergestellt. Durch dynamische Umschichtung zwischen diesen Anlageformen wird erreicht, dass ein möglichst hoher Fondsanteil an den Chancen des Kapitalmarktes partizipiert. Anteile am Vertragsguthaben, die nicht zur Sicherung der Garantie benötigt werden, werden in den freien Fonds angelegt. Da unsere Leistung aus dem Deckungskapital mit garantierter Verzinsung entsprechend vorsichtig kalkuliert ist, entstehen im Allgemeinen Überschüsse und Bewertungsreserven, an denen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß 153 VVG beteiligen. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Sie wird vom Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars jährlich neu festgelegt und in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung für die Zukunft sind nicht möglich. Wir können daher auch nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich anfallen wird. Veränderungen entstehen dabei vor allem durch die Bewegung der Kapitalmärkte und die Entwicklung der Sterblichkeit. Um Ihnen dennoch einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die Gesamtleistung entwickeln kann, haben wir modellhaft unterstellt, dass die für das Jahr 2012 festgesetzten Überschussanteilsätze während der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein. Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds ohne Berücksichtigung der in den einzelnen Fonds enthaltenen Kosten. Die in den jeweiligen Fonds enthaltenen Kosten (siehe Informationen zu den Fonds) müssen bei dieser Berechnungsweise zusätzlich erwirtschaftet werden. Die Darstellung dient ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen des Fonds können daraus nicht abgeleitet werden. Die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds wird davon abweichen. Die tatsächlichen Leistungen würden sich auch dann von den angegebenen Werten unterscheiden, wenn die tatsächliche Wertsteigerung über mehrere Jahre im Durchschnitt 3 %, 6 % oder 9 % für jedes Jahr beträgt, jedoch für einzelne Versicherungsjahre höher oder niedriger ausfällt. Schwankungen wirken sich umso stärker aus, je mehr sich die Versicherung dem Ablauftermin nähert. Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden.

Seite 6 von 13 Mit Beginn der Rentenzahlung entfällt die Fondsbindung, und wir bilden aus dem erreichten Gesamtkapital und den zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen (z.b. Sterbetafel, Rechnungszins) eine lebenslange Rente, deren Höhe ab diesem Zeitpunkt vereinbart ist. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt. Trotz der auf EUR bzw. Cent exakten Darstellung sind die Werte, die Überschüsse enthalten, nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben werden, falls die vertragsgemäß berechneten Leistungen geringer ausfallen. Wichtiger Hinweis: Steuerliche Aspekte werden in diesem Versorgungsvorschlag nicht berücksichtigt. Insbesondere ist in den angegebenen Leistungen bei Kapitalabfindung und Rückkauf ein ggf. erforderlicher Abzug von Kapitalertragsteuer nicht eingerechnet.

Seite 7 von 13 Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR Vers.- monatlicher Garantierte bei Tod bei Rückkauf/Abruf Leistungen bei Beitragsfreistellung jahr (VJ) Beitrag monatliche Rente zu Beginn des VJ zum Ende monatliche Rente Kapitalabfindung zum 01.03.2053 des VJ zum 01.03.2053 1 150,00 238,17 765 2 150,00 238,17 721 1.550 3 150,00 238,17 1.463 2.356 4 150,00 238,17 2.228 3.185 5 150,00 238,17 3.016 4.037 6 150,00 238,17 3.826 4.964 29,73 8.376 7 150,00 238,17 4.661 5.917 34,91 9.835 8 150,00 238,17 5.520 6.895 40,08 11.291 9 150,00 238,17 6.403 7.900 45,24 12.745 10 150,00 238,17 7.312 8.931 50,39 14.195 11 150,00 238,17 8.247 9.987 55,51 15.637 12 150,00 238,17 9.208 11.066 60,60 17.069 13 150,00 238,17 10.196 12.168 65,65 18.492 14 150,00 238,17 11.212 13.297 70,67 19.908 15 150,00 238,17 12.257 14.453 75,68 21.317 16 150,00 238,17 13.330 15.635 80,65 22.718 17 150,00 238,17 14.433 16.992 86,35 24.323 18 150,00 238,17 15.845 18.857 94,40 26.592 19 150,00 238,17 17.641 20.743 102,31 28.819 20 150,00 238,17 19.464 22.653 110,07 31.005 21 150,00 238,17 21.314 24.587 117,69 33.153 22 150,00 238,17 23.192 26.544 125,18 35.261 23 150,00 238,17 25.099 28.523 132,51 37.327 24 150,00 238,17 27.034 30.519 139,41 39.272 25 150,00 238,17 28.998 32.530 145,22 40.908 26 150,00 238,17 30.992 34.552 151,03 42.544 27 150,00 238,17 33.016 36.583 156,84 44.181 28 150,00 238,17 35.070 38.619 162,65 45.817 29 150,00 238,17 37.156 40.659 168,46 47.453 30 150,00 238,17 39.273 42.702 174,27 49.090 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 8 von 13 Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR Vers.- monatlicher Garantierte bei Tod bei Rückkauf/Abruf Leistungen bei Beitragsfreistellung jahr (VJ) Beitrag monatliche Rente zu Beginn des VJ zum Ende monatliche Rente Kapitalabfindung zum 01.03.2053 des VJ zum 01.03.2053 31 150,00 238,17 41.421 44.749 180,08 50.726 32 150,00 238,17 43.602 46.801 185,89 52.362 33 150,00 238,17 45.816 48.866 191,69 53.999 34 150,00 238,17 48.063 50.952 197,50 55.635 35 150,00 238,17 50.344 53.070 203,31 57.271 36 150,00 238,17 52.659 55.218 209,12 58.908 37 150,00 238,17 55.009 57.413 214,93 60.544 38 150,00 238,17 57.395 59.670 220,74 62.180 39 150,00 238,17 59.816 62.068 226,55 63.816 40 150,00 238,17 62.274 64.560 232,36 65.453 41 150,00 238,17 64.769 67.089 238,17 67.089 Garantierte Leistungen bei Ablauf der Aufschubzeit zum 01.03.2053: Kapitalabfindung 67.089 monatliche Rente 238,17 Die Darstellung der Leistungen setzt voraus, dass aus der BUZ keine Leistungen fällig werden.

Seite 9 von 13 Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der für das Jahr 2012 gültigen Überschussbeteiligung in EUR Vers.- jahr (VJ) monatlicher Beitrag 1) 3% Rückkaufswert Rückkaufswerte und Leistungen bei Tod zum Ende des Versicherungsjahres bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Leistung bei Tod 6% Rückkaufswert Leistung bei Tod 9% Rückkaufswert Leistung bei Tod 1 144,27 1.095 1.050 1.111 1.066 1.129 1.084 2 144,27 2.224 2.136 2.289 2.201 2.355 2.267 3 144,27 3.388 3.257 3.539 3.408 3.693 3.562 4 144,27 4.588 4.415 4.862 4.689 5.148 4.975 5 144,27 5.828 5.613 6.266 6.051 6.735 6.520 6 144,27 7.679 7.370 8.335 8.026 9.051 8.742 7 144,27 9.585 9.181 10.526 10.122 11.569 11.165 8 144,27 11.551 11.051 12.845 12.345 14.309 13.809 9 144,27 13.576 12.979 15.301 14.704 17.286 16.689 10 144,27 15.662 14.967 17.900 17.205 20.526 19.831 11 144,27 17.808 17.018 20.650 19.860 24.045 23.255 12 144,27 20.016 19.134 23.557 22.675 27.870 26.988 13 144,27 22.286 21.316 26.629 25.659 32.023 31.053 14 144,27 24.622 23.566 29.879 28.823 36.541 35.485 15 144,27 27.028 25.888 33.319 32.179 41.455 40.315 16 144,27 29.501 28.281 36.958 35.738 46.800 45.580 17 144,27 32.045 30.750 40.808 39.513 52.611 51.316 18 144,27 34.667 33.301 44.885 43.519 58.937 57.571 19 144,27 37.371 35.939 49.206 47.774 65.824 64.392 20 144,27 40.161 38.667 53.785 52.291 73.320 71.826 21 144,27 43.037 41.485 58.637 57.085 81.484 79.932 22 144,27 46.003 44.398 63.777 62.172 90.369 88.764 23 144,27 49.060 47.409 69.222 67.571 100.042 98.391 24 144,27 52.205 50.520 74.984 73.299 110.565 108.880 25 144,27 55.440 53.735 81.082 79.377 122.014 120.309 26 144,27 58.762 57.056 87.530 85.824 134.465 132.759 27 144,27 62.172 60.487 94.344 92.659 148.008 146.323 28 144,27 65.669 64.031 101.550 99.912 162.733 161.095 29 144,27 69.257 67.693 109.164 107.600 178.750 177.186 30 144,27 72.936 71.475 117.213 115.752 196.170 194.709 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 10 von 13 Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der für das Jahr 2012 gültigen Überschussbeteiligung in EUR Vers.- jahr (VJ) monatlicher Beitrag 1) 3% Rückkaufswert Rückkaufswerte und Leistungen bei Tod zum Ende des Versicherungsjahres bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Leistung bei Tod 6% Rückkaufswert Leistung bei Tod Leistung bei Tod 31 144,27 76.709 75.379 125.725 124.395 215.121 213.791 32 144,27 80.583 79.412 134.730 133.559 235.740 234.569 33 144,27 84.566 83.574 144.261 143.269 258.185 257.193 Beginn der Abrufphase: 9% Rückkaufswert Vers.- jahr (VJ) monatlicher Beitrag 1) Gesamtkapital zum Jahrestag Leistung bei Tod Gesamtkapital zum Jahrestag Leistung bei Tod Gesamtkapital zum Jahrestag Leistung bei Tod 34 144,27 88.674 87.874 154.365 153.565 282.627 281.827 35 144,27 92.919 92.314 165.082 164.477 309.251 308.646 36 144,27 97.303 96.897 176.446 176.040 338.244 337.838 37 144,27 101.845 101.627 188.510 188.292 369.839 369.621 38 144,27 106.569 106.512 201.333 201.276 404.274 404.217 39 144,27 111.551 111.551 215.032 215.032 441.876 441.876 40 144,27 116.752 116.752 229.606 229.606 482.866 482.866 41 144,27 122.166 122.166 245.097 245.097 527.528 527.528 1) Der zu zahlende Beitrag wurde unter Berücksichtigung der Überschussbeteiligung für die BUZ ermittelt und kann sich daher ändern.

Seite 11 von 13 Unverbindliche Rentenleistung bei Abruf, berechnet mit der für das Jahr 2012 gültigen Überschussbeteiligung in EUR Beginn der Rentenzahlung am Rentenleistungen zum Jahrestag der Versicherung auf Grundlage des oben dargestellten Gesamtkapitals bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % Unverbindliche Rente mit derzeit gültigen Rente mit garantiertem Rentenfaktor 2) berechnet Rechnungsgrundlagen 3) berech- net gar. RF 1) 01.03.2046 25,62 225,13 393,43 722,04 269,69 471,29 864,93 01.03.2047 26,14 241,31 429,94 806,80 288,76 514,48 965,44 01.03.2048 26,69 258,62 469,85 901,69 309,00 561,39 1.077,37 01.03.2049 27,27 277,14 513,47 1.007,96 330,59 612,51 1.202,38 01.03.2050 27,88 296,96 561,16 1.126,96 353,83 668,64 1.342,81 01.03.2051 28,52 318,14 613,27 1.260,23 378,49 729,60 1.499,29 01.03.2052 29,19 340,80 670,22 1.409,49 405,01 796,50 1.675,06 01.03.2053 29,90 365,28 732,84 1.577,31 433,69 870,09 1.872,72 Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt. 1) garantierter Rentenfaktor 2) Die hier angegebene Rente ergibt sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital, entspricht aber mindestens der garantierten Rente. 3) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.

Seite 12 von 13 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung Entstehung von Überschüssen Überschüsse entstehen dann, wenn höhere Kapitalerträge erwirtschaftet werden, sich eine günstigere Sterblichkeit einstellt oder der tatsächliche Kostenaufwand geringer gehalten werden kann, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde (siehe auch die Erläuterungen zur Wertentwicklung). Überschussbeteiligung der GarantRente Vario Überschussbeteiligung vor Beginn der Rentenzahlung: Die laufenden Überschussanteile werden jeden Monat zugeteilt und erhöhen das Vertragsguthaben. Zusätzlich kann bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung ein Schlussüberschuss fällig werden. Darüber hinaus erhält Ihr Vertrag bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven wird mindestens eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Rentenbeginn wird das Vertragsguthaben und der ggf. fällige Schlussüberschuss sowie die dann fällig werdende Beteiligung an den Bewertungsreserven mit den zu diesem Termin für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen verrentet. Überschussbeteiligung während der Rentenzahlung: Die vereinbarte Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt. ("Dynamikrentensystem") Überschussbeteiligung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Die Überschussanteile werden bei jeder Beitragsfälligkeit zugeteilt und mit den fälligen BUZ-Beiträgen verrechnet. Während der Berufsunfähigkeit werden die Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und verzinslich angesammelt. Höhe der Überschussbeteiligung Wir legen die Überschussbeteiligung jeweils für ein Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2012 sind folgende Überschussanteilsätze festgelegt: Für die Rentenversicherung vor Beginn der Rentenzahlung - Zinsüberschussanteil: 2,05 % des Deckungskapitals mit garantierter Verzinsung - Sonstiger Überschussanteil: 0,492 des Vertragsguthabens, so fern und so weit dieses 30.000 EUR übersteigt 0,54 des monatlichen Teildeckungskapitals des Wertsicherungsfonds - Schlussüberschuss für je ein vollständiges Versicherungsjahr bei Fälligkeit in 2012: 0,35 der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung Ein Schlussüberschuss wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert des bei Tod fälligen Schlussüberschusses gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat.

Seite 13 von 13 - als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven für je ein Versicherungsjahr bei Fälligkeit in 2012: 0,15 der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung Eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert der bei Tod fälligen Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat. Für die Rentenversicherung während der Rentenzahlung - Rentenerhöhung: 2,15 % der Vorjahresrente Für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung während der Anwartschaft: - laufender Überschussanteil: 42,00 % des Beitrages für die Zusatzversicherung während der Berufsunfähigkeit: - Zinsüberschussanteil: 2,05 % des auf die Beitragsbefreiung entfallenden Deckungskapitals - Ansammlungszins: 3,80 % des Ansammlungsguthabens Erläuterungen zu garantierten Rentenfaktoren, garantierter Rente und Rentenhöhe Die garantierte Rente wird zum vereinbarten Rentenbeginn aus der individuellen Beitragsgarantie und mit den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Wir zahlen Ihnen dann mindestens die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt. Die garantierten Rentenfaktoren geben an, wie hoch die monatliche Rente, ab Rentenbeginn je 10.000 EUR Geldwert des Gesamtkapitals mindestens ist. Die Berechnung der Rentenfaktoren erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die garantierten Rentenfaktoren basieren auf einem Rechnungszins in Höhe von 1 % p.a. und einer Sterbetafel mit einer Sterbewahrscheinlichkeit in Höhe von 80 % der Sterbetafel DAV 2004 R. Vertragskosten Für den Abschluss dieser Versicherung entstehen Kosten, die bereits in dem kalkulierten Beitrag enthalten sind. Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.

Produktinformationsblatt zur GarantRente Vario mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Stand 01.01.2012) 22. Februar 2012 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben. Diese Informationen sind nicht abschließend. Umfassende Informationen über die vorgeschlagene Versicherung können Sie dem Antrag, den beigefügten Versicherungsbedingungen und dem Versorgungsvorschlag entnehmen. Bitte lesen Sie die gesamten Informationen sorgfältig durch. 1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor? Bei der vorgeschlagenen Versicherung handelt es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital (Tarif FRH Tarifwerk 2012). Folgende Zusatzversicherung ist in der vorgeschlagenen Versicherung eingeschlossen - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit erweitertem Leistungsumfang (Tarif Top- BUZ Tarifwerk 2012) 2. Welche Leistungen sieht die Ihnen vorgeschlagene Versicherung vor, welche sind nicht versichert? Versicherte Person ist Herr Max Mustermann geb. am 25.10.1986. a) Rentenversicherung (Tarif FRH) Zu Beginn der Rentenzahlung zahlen wir eine lebenslange Rente oder wahlweise eine einmalige Kapitalabfindung, wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung vorzeitig abgerufen werden. Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung zahlen wir das nach Eingang der Meldung des Todesfalles ermittelten Vertragsguthaben. Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlung zahlen wir bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit die Rente weiter oder wahlweise eine einmalige Kapitalabfindung. b) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ, Tarif Top- BUZ) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der BUZ berufsunfähig - übernehmen wir die Beitragszahlung für die Rentenversicherung und die ggf. eingeschlossenen Zusatzversicherungen Die Leistung erbringen wir für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch für die Leistungsdauer der BUZ. Bitte beachten Sie, dass der Begriff "Berufsunfähigkeit" im Sinne der "Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit erweitertem Leistungsumfang" (BVB-BUZ) nicht mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung im sozialrechtlichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherung übereinstimmt. Die Höhe der Leistung ist von der Wertentwicklung der gutgeschriebenen Fondsanteile abhängig. Sie haben die Chance bei Kurssteigerungen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Wenn Sie die Rentenzahlung wählen, rechnen wir das Fondsguthaben in eine Rente um und die Fondsbindung entfällt. Die vorgeschlagene Versicherung ist an den Überschüssen beteiligt. Weitere Leistungen sind nicht versichert. Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie in den "Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital" (AVB) unter 1 und der BVB-BUZ. Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie in den AVB unter 2 sowie unter dem Paragrafen "Welche ergänzenden Bestimmungen gelten zur Überschussbeteiligung?" in den und der BVB-BUZ. Informationen zur Höhe der Leistungen können Sie dem Versorgungsvorschlag entnehmen. 3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn zahlen und was passiert, wenn Sie ihn verspätet oder gar nicht zahlen? Welche Kosten sind in dem Beitrag einkalkuliert und welche können zusätzlich entstehen? Beitragszahlung Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus den Beiträgen für die Rentenversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. monatlicher Gesamtbeitrag vom 01.03.2012 bis zum 01.03.2053 150,00 EUR Der Gesamtbeitrag reduziert sich durch die Verrechnung mit dem jeweils zugeteilten Überschussanteil für die BUZ. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig. Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter 6 der AVB. Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung Wenn der Einlösungsbeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, können wir vom Vertrag zurück treten. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn ein Folgebeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung in der wir eine Frist nennen. Kann der Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezogen werden, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. Nähere Informationen zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung finden Sie unter 7 der AVB. Kosten Von den vereinbarten Beiträgen, deren Summe bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer 73.800,00 EUR beträgt, entfallen einmalig 2.703,98 EUR auf die Abschlusskosten. Das entspricht 3,66 % der Beitragssumme. Die weiteren Kosten betragen bis zum 01.03.2053 jährlich 102,94 EUR. Zusätzlich betragen die laufenden Verwaltungskosten vor Rentenbeginn bis zum 01.03.2053 monatlich 0,20 EUR pro 1.000 EUR Vertragsguthaben. Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Ulrich Rüther (Vorsitzender) Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Clemens Vatter Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 48131 Münster Telefon 0251/219-0 Telefax 0251/219-9951 www.provinzial-online.de Bankverbindungen: WestLB AG BLZ 400 500 00 Konto 60 327 Postbank Dortmund BLZ 440 100 46 Konto 5 580 463

Seite 2 von 3 Produktinformationsblatt zur GarantRente Vario mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Abschlusskosten verteilen wir unter Berücksichtigung des Rechnungszinses in gleichmäßigen Beträgen über einen Zeitraum von fünf Jahren, maximal bis zum Rentenbeginn. Einen zusätzlichen, durch Sie veranlassten, Verwaltungsaufwand können wir gesondert in Rechnung stellen. Für das Ausstellen einer Ersatzurkunde stellen wir Ihnen zum Beispiel 15 EUR in Rechnung. Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie unter den 3, 9 und 15 der AVB und den beigefügten "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen -Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital-". Nähere Informationen über die Kosten der gewählten Investmentfonds und entsprechende Zuwendungen aus den Investmentfonds an die Vertriebspartner entnehmen Sie bitte den Informationen zu den Fonds. 4. Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der Ihnen vorgeschlagenen Versicherung? a) Rentenversicherung Bei der Rentenversicherung bestehen keine Leistungsausschlüsse. b) Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung Im Falle der Berufsunfähigkeit leisten wir zum Beispiel dann nicht, wenn diese durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung verursacht wurde. Diese Aufzählung der Ausschlüsse ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu den Leistungsausschlüssen der BUZ finden Sie unter 6 der BVB-BUZ. 5. Welche Pflichten haben Sie vor Vertragsabschluss zu beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung? Damit wir den Antrag prüfen können, müssen die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn wir entsprechende Fragen nach Antragsstellung und vor Annahme des Antrages stellen. Werden falsche Angaben gemacht, können wir unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vom Vertrag zurücktreten. Das kann zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen müssen. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter 5 der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht". 6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung? Änderungen der Adresse, des Namens oder der Bankverbindung sind uns unverzüglich mitzuteilen. Fehlende Informationen können den reibungslosen Versicherungsablauf beeinträchtigen, bzw. den Versicherungsschutz einschränken. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter 14 der AVB. 7. Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird und welche Folgen hat eine Nichtbeachtung? a) Rentenversicherung Wird eine Versicherungsleistung verlangt, ist uns der Versicherungsschein vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem eine Sterbeurkunde. Des Weiteren können wir vor jeder Rentenzahlung einen Nachweis darüber verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, erfolgt keine Auszahlung von Leistungen. Der Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung können bereits gezahlte Leistungen zurückgefordert werden. b) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist uns unverzüglich mitzuteilen. Zur Überprüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir insbesondere Arztberichte, Informationen über den zuletzt ausgeübten Beruf der versicherten Person und eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit. Außerdem muss sich die versicherte Person ggf. von weiteren Ärzten untersuchen lassen. Solange diese Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden, können wir keine Leistungen erbringen. Verletzen Sie oder die versicherte Person diese Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann es passieren, dass für eine Zeit, in der möglicherweise Berufsunfähigkeit bestanden hat, keine oder nur verminderte Leistungen erbracht werden. Während der Dauer einer Berufsunfähigkeit muss uns eine Minderung der Berufsunfähigkeit oder die Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit angezeigt werden. Wird diese Mitwirkungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, können wir unter Umständen allein schon deswegen unsere Leistung kürzen bzw. einstellen oder gar bereits erbrachte Leistungen zurückfordern. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu den Pflichten finden Sie unter den 10 und 16 der AVB, den 7, 9 und 10 der BVB-BUZ, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall". 8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme des Antrages in Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem 01.03.2012 besteht jedoch kein Versicherungsschutz. a) Rentenversicherung Die Rentenzahlung beginnt spätestens am 01.03.2053 und läuft lebenslang - bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit mindestens bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn und bei Wahl der Kapitalabfindung endet der Vertrag. b) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Der Versicherungsschutz aus der BUZ endet am 01.03.2053, spätestens aber dann, wenn eine Leistung aus der Rentenversicherung abgerufen wird oder aber mit dem Tod der versicherten Person. Eine Leistung aus der BUZ endet spätestens am 01.03.2053.

Seite 3 von 3 Produktinformationsblatt zur GarantRente Vario mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Nähere Informationen finden Sie in den AVB unter 4 und in den BVB-BUZ unter 11. 9. Wie können Sie diese Versicherung beenden? Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie die Versicherung jederzeit schriftlich kündigen, damit erlischt die Versicherung. Der Versicherungsschutz eingeschlossener Zusatzversicherungen endet mit der Kündigung der Rentenversicherung. Außerdem können Sie eingeschlossene Zusatzversicherungen ebenfalls - entweder für sich allein oder zusammen mit der Hauptversicherung - kündigen. Die Kündigung der Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit der Versicherung ist wegen der Verrechnung von Kosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Eine Kündigung nach Rentenbeginn ist nicht mehr möglich. Nähere Informationen zur Kündigung der Versicherung finden Sie unter 8 der AVB und dem 11 der BVB-BUZ.