Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

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1 80 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und den Schluss-Gewinnanteilen beteiligt werden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven ist in einem eigenen Abschnitt ab Seite 105 dargestellt. Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarifen D1-D4, D11, D14, D39 (bis zum ) Disease-Versicherungen (Tarif D39) auch bei Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen oder bei Beendigung der Versicherung ohne Stornoabzug, wird der Schluss- Gewinnanteil abgezinst fällig. Bei sonstigen vorzeitigen Beendigungen nach Ablauf von 1/3 der Beitragszahlungsdauer, spätestens nach 10 Versicherungsjahren, wird der Schluss-Gewinnanteil entsprechend der abgelaufenen Beitragszahlungsdauer anteilig und abgezinst fällig. Laufende Gewinnanteile werden in Form von Grund- Gewinnanteilen ab Versicherungsbeginn in Promille der Bemessungssumme und in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des geschäftsplanmäßigen Versicherungsnehmer-Guthabens am Ende eines jeden Versicherungsjahres gewährt. Als Bemessungssumme gilt in der Regel die Versicherungssumme. Das Versicherungsnehmer-Guthaben ist das mit dem Rechnungszins um 1/2 Jahr abgezinste arithmetische Mittel der Summen aus der Deckungsrückstellung der jeweiligen Grundversicherung, soweit sie positiv ist, und der verzinslich angesammelten Gewinnanteile, jeweils am Anfang und am Ende des laufenden Versicherungsjahres, jedoch ohne die zum Ende des Versicherungsjahres fällige Gewinnbeteiligung. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die laufenden Gewinnanteile werden verzinslich Auf Antrag des Versicherungsnehmers kann bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung der Grund-Gewinnanteil auch in Form eines sofort beginnenden Beitragsvorwegabzugs gewährt werden. Einmalige Gewinnanteile werden in Form von Schluss- Gewinnanteilen gewährt. Der Schluss-Gewinnanteil wird bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer fällig. Er wird in Promille der Bemessungssumme für jedes nach 1989 beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt. Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die Versicherungssumme. Bei Tod beziehungsweise bei Dread- Zusätzlich erhalten Verträge nach Tarif D11 oder D14 bei Abgang in 2011 eine Sonderzahlung in Höhe von 1 % der Deckungsrückstellung. Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen mit Gesundheitsprüfung (Tarife D1-D4, D39) 1,32 (Vorjahr: 1,32 ) ohne Gesundheitsprüfung (Tarife D11, D14) 7,20 (Vorjahr: 7,20 ) der Bemessungssumme jährlich. 0,60 % (Vorjahr: 0,60 %) des geschäftsplanmäßigen Versicherungsnehmer-Guthabens. Der Schluss-Gewinnanteil für beitragspflichtige Versicherungen beträgt bei Fälligkeit in 2011 für jedes nach 1989 beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr mit Gesundheitsprüfung (Tarife D1-D4, D39) 2,3 (Vorjahr: 2,3 ) ohne Gesundheitsprüfung (Tarife D11, D14) 5,6 (Vorjahr: 5,6 ) der Bemessungssumme. Der Diskontierungszinsfuß beträgt bei Fälligkeit in ,0 % (Vorjahr: 8,0 %).

2 ERGO Direkt Lebensversicherung AG 81 Einzel-Kapitalversicherungen und lebenslängliche Todesfallversicherungen nach Tarifen 1, 11, 11T, 33, 39 (vom bis zum ) Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn (Treuebonus) in Promille der Bemessungssumme gewährt. Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Bei Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung (Tarife 11, 11T) wird der Grundgewinn erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die Summe der Versicherungsnehmer-Guthaben am Ende eines jeden beitragspflichtig zurückgelegten vollen Versicherungsjahres. Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt. Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Der Schlussgewinn wird bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer fällig. Bei Tod beziehungsweise bei Dread-Disease-Versicherungen (Tarif 39) auch bei Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen oder bei Rückkauf der Versicherung wird nach Ablauf der Hälfte der Versicherungsdauer ebenfalls der Schlussgewinn fällig. Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen mit Gesundheitsprüfung (Tarife 1, 33, 39) 35 % (Vorjahr: 35 %) ohne Gesundheitsprüfung (Tarife 11, 11T) 10 % (Vorjahr: 10 %) der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil so bemessen, dass er nicht größer ist als 2,7 Promille (Vorjahr: 2,2 Promille) der Versicherungssumme. 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %) Der Schlussgewinn beträgt bei Fälligkeit in 2011 bei Versicherungen mit Gesundheitsprüfung (Tarife 1, 33, 39) 4,0 (Vorjahr: 4,0 ) ohne Gesundheitsprüfung (Tarife 11, 11T) 5,0 (Vorjahr: 5,0 ) der Bemessungssumme. Einzel-Kapitalversicherungen und lebenslängliche Todesfallversicherungen nach Tarif F12 (vom bis zum ) sowie Tarifen F1, F10, F11 (vom bis zum ) Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Promille der Bemessungssumme gewährt. Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten

3 82 Regeln der Versicherungsmathematik Bei Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung (Tarife F10, F11, F12) wird der Grundgewinn erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die Summe der Deckungsrückstellungen soweit diese positiv ist am Ende eines jeden zurückgelegten vollen Versicherungsjahres. Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt. Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Der Schlussgewinn wird bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer fällig. Bei Tod oder bei Rückkauf der Versicherung wird beim Tarif F10 nach 10 Versicherungsjahren und bei den Tarifen F1, F11 und F12 nach Ablauf von 1/3 der Versicherungsdauer, spätestens nach 10 Versicherungsjahren, ebenfalls der Schlussgewinn fällig. Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen mit Gesundheitsprüfung (Tarif F1) 35 % (Vorjahr: 35 %) ohne Gesundheitsprüfung (Tarife F10, F11, F12) 30 % (Vorjahr: 30 %) der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme: Tarif F1 Männer: 8,9 (Vorjahr: 7,5 ) Frauen: 4,3 (Vorjahr: 3,6 ) Tarife F10, F11 Männer: 9,6 (Vorjahr: 8,0 ) Frauen: 4,6 (Vorjahr: 3,9 ) Tarif F12 Männer: 7,2 (Vorjahr: 6,0 ) Frauen: 3,5 (Vorjahr: 3,0 ). 0,85 % (Vorjahr: 0,85 %) Der Schlussgewinn beträgt bei Fälligkeit in 2011 mit Gesundheitsprüfung (Tarif F1) 3,5 (Vorjahr: 3,5 ) ohne Gesundheitsprüfung (Tarife F10, F11, F12) 5,0 (Vorjahr: 5,0 ) der Bemessungssumme. Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarifen G1, G11 und G12 (vom bis zum ) und Kapital-Zusatzversicherung nach Tarif G17 (vom bis zum ) Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Bei Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung (Tarife G11, G12) wird der Grundgewinn erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach

4 ERGO Direkt Lebensversicherung AG 83 den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt. Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Versicherungsdauer wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn- Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. 1,35 % (Vorjahr: 1,35 %) Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung (Tarif G1) um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) ohne Gesundheitsprüfung (Tarife G11, G12, G17) um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %). Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarif K11 (vom bis zum ) Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen mit Gesundheitsprüfung (Tarif G1) 35 % (Vorjahr: 35 %) ohne Gesundheitsprüfung (Tarife G11, G12, G17) 30 % (Vorjahr: 30 %) der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme: Tarif G1 Männer: 8,9 (Vorjahr: 7,5 ) Frauen: 4,3 (Vorjahr: 3,6 ) Tarife G11, G17 Männer: 9,6 (Vorjahr: 8,0 ) Frauen: 4,6 (Vorjahr: 3,9 ) Tarif G12 Männer: 7,2 (Vorjahr: 6,0 ) Frauen: 3,5 (Vorjahr: 3,0 ). Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Der Grundgewinn wird erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt.

5 84 Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Versicherungsdauer wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn- Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen 30 % (Vorjahr: 30 %) der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme: Männer: 9,6 (Vorjahr: 8,0 ) Frauen: 4,6 (Vorjahr: 3,9 ). 1,85 % (Vorjahr: 1,85 %) Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %). Einzel-Kapitalversicherungen nach Tarifen L11 (ab ) und L15 (ab ) und Kapital-Zusatzversicherung nach Tarif L17 (ab ) Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Der Grundgewinn wird erstmals im vierten Versicherungsjahr nach Ablauf der Aufbauzeit gewährt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt. Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach

6 ERGO Direkt Lebensversicherung AG 85 mindestens 1/3 der vereinbarten Versicherungsdauer wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn- Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen 30 % (Vorjahr: 30 %) der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme: Tarife L11, L17 Männer: 10,0 (Vorjahr: 8,4 ) Frauen: 5,0 (Vorjahr: 4,1 ) Tarif L15 Männer: 14,7 (Vorjahr: 12,2 ) Frauen: 7,5 (Vorjahr: 6,3 ). 1,85 % (Vorjahr: 1,85 %) Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %). Einzel-Kapitalversicherung nach Tarif M1 (ab ) Die Gewinnanteile werden in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Grundgewinnanteile werden für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt. Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Versicherungsdauer wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn- Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen 15 % (Vorjahr: 15 %) der Bemessungssumme jährlich. 1,85 % (Vorjahr: 1,85 %) Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %)

7 86 Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %). Lebenslängliche Todesfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach Tarifen G10 (vom bis zum ) und G14 (vom bis zum ) Die Gewinnanteile werden bei Tarif G10, sofern das Überschuss-System Todesfallbonus vereinbart wurde, und bei Tarif G14 im Falle der Leistung der Versicherungssumme in Form eines Todesfallbonus in Prozent der Versicherungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. Die Gewinnanteile werden bei Tarif G10, sofern das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung vereinbart wurde, in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Sofern für den Tarif G10 das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung vereinbart wurde, werden die Grundgewinnanteile nach Ablauf der Aufbauzeit erstmals im vierten Versicherungsjahr für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt. In diesem Fall werden die Zins-Gewinnanteile für den Tarif G10 am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen Tarif G10 30 % (Vorjahr: 30 %) der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme: Tarif G10 Männer: 9,6 (Vorjahr: 8,0 ) Frauen: 4,6 (Vorjahr: 3,9 ). Tarif G10 1,35 % (Vorjahr: 1,35 %) Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr Tarife G10, G14 35,0 % (Vorjahr: 35,0 %) der Versicherungssumme. Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um Tarife G10, G14 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %).

8 ERGO Direkt Lebensversicherung AG 87 Lebenslange Todesfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach Tarifen K10 (vom bis zum ) und K14 (vom bis zum ) Die Gewinnanteile werden im Falle der Leistung der Versicherungssumme in Form eines Todesfallbonus in Prozent der Versicherungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr 40,0 % (Vorjahr: 40,0 %) der Versicherungssumme. Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %). Lebenslange Todesfallversicherungen ohne Gesundheits prüfung nach Tarifen L10 (ab ) und L14 (ab ) und lebenslange Todesfallzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung nach Tarif L19 (ab ) Die Gewinnanteile werden im Falle der Leistung der Versicherungssumme, sofern das Überschuss-System Todesfallbonus vereinbart wurde, in Form eines Todesfallbonus in Prozent der Versicherungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn- Ansammlung gewährt. Die Gewinnanteile werden bei Tarifen L10 und L14, sofern das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung vereinbart wurde, in Form von Grund-Gewinnanteilen in Prozent der Bemessungssumme, Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. Die Bemessungssumme für den Grundgewinn ist der versicherungstechnische Risikobeitrag; dieser wird individuell für jedes Vertragsjahr nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Sofern das Überschuss-System verzinsliche Ansammlung bei Tarifen L10 und L14 vereinbart wurde, werden die Grundgewinnanteile nach Ablauf der Aufbauzeit bei Tarif L10 erstmals im vierten Versicherungsjahr und bei Tarif L14 erstmals im zweiten Versicherungsjahr für jeden abgelaufenen Monat unterjährig gewährt und am Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt. In diesem Fall werden die Zins-Gewinnanteile am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile aus Grund- und Zinsgewinnen am Anfang eines jeden

9 88 Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. Lebenslange Todesfallversicherungen mit vorgezogener Leistung bei Schwerstpflegebedürftigkeit nach Tarif K22 (vom bis zum ) Die Gewinnanteile werden in Form eines Bonus in Prozent der Bemessungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen Tarife L10, L14 30 % (Vorjahr: 30 %) der Bemessungssumme jährlich. Für jedes Versicherungsjahr wird der Grundgewinnanteil begrenzt auf folgende Anteile der Versicherungssumme: Tarif L10 Männer: 10,0 (Vorjahr: 8,4 ) Frauen: 5,0 (Vorjahr: 4,1 ). Tarif L14 Männer: 14,7 (Vorjahr: 12,2 ) Frauen: 7,5 (Vorjahr: 6,3 ). 1,85 % (Vorjahr: 1,85 %) Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr 40,0 % (Vorjahr: 40,0 %) der Versicherungssumme. Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %). Nach Ablauf der Aufbauzeit wird erstmals im vierten Versicherungsjahr im Todesfall ein Todesfallbonus beziehungsweise bei Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit ein Pflegefallbonus fällig. Bemessungssumme ist die Todesfallsumme beziehungsweise die Pflegefallsumme. Bei Tod, Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn- Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. Rech nungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr 40,0 % (Vorjahr: 40,0 %) der Todesfallsumme. Der Pflegefallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr 40,0 % (Vorjahr: 40,0 %) der Pflegefallsumme.

10 ERGO Direkt Lebensversicherung AG 89 Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %). Lebenslange Todesfall-Zusatzversicherungen mit Leistung bei Schwerstpflegebedürftigkeit nach Tarif K24 (vom bis zum ) Die Gewinnanteile werden in Form eines Bonus in Prozent der Bemessungssumme und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. Nach Ablauf der Aufbauzeit wird erstmals im vierten Versicherungsjahr im Todesfall ein Todesfallbonus beziehungsweise bei Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit ein Pflegefallbonus fällig. Bemessungssumme ist die Todesfallsumme beziehungsweise die Pflegefallsumme. Bei Tod, Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten technischen Vertragsdauer wird ein Schlussgewinn fällig, der sich auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn- Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der technischen Vertragsdauer gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr 40,0 % (Vorjahr: 40,0 %) der Todesfallsumme. Der Pflegefallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr 40,0 % (Vorjahr: 40,0 %) der Pflegefallsumme. Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %). Fondsgebundene Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit Garantiefonds K77 (vom bis zum ) Die Gewinnanteile werden in Form von Risikogewinnen in Prozent des Risikobeitrags und Kostengewinnen in Prozent des Jahresbeitrags gewährt. Die Kosten-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des tariflich vereinbarten Kostenbeitrags verwendet. Die Risiko-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des kalkulierten Risikobeitrags verwendet. Der jährliche Kosten-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2011 bei einem Jahresbeitrag von weniger als 600 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) ab 600 bis unter ,0 % (Vorjahr: 1,0 %) ab ,0 % (Vorjahr: 2,0 %) des Jahresbeitrags, der Risiko-Gewinnanteil beträgt im Jahr ,0 % (Vorjahr: 20,0 %) des Risikobeitrags.

11 90 Fondsgebundene Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit Garantiefonds L77 (vom bis zum ) Die Gewinnanteile werden in Form von Risikogewinnen in Prozent des Risikobeitrags und Kostengewinnen in Prozent des Jahresbeitrags gewährt. Die Kosten-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des tariflich vereinbarten Kostenbeitrags verwendet. Die Risiko-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des kalkulierten Risikobeitrags verwendet. Der jährliche Kosten-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2011 bei einem Jahresbeitrag von weniger als 600 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) ab 600 bis unter ,0 % (Vorjahr: 1,0 %) ab ,0 % (Vorjahr: 2,0 %) des Jahresbeitrags, der Risiko-Gewinnanteil beträgt im Jahr ,0 % (Vorjahr: 20,0 %) des Risikobeitrags. Fondsgebundene Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung mit Garantiefonds M77 (ab ) Die Gewinnanteile werden in Form von Risikogewinnen in Prozent des Risikobeitrags und Kostengewinnen in Prozent des Jahresbeitrags gewährt. Die Kosten-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des tariflich vereinbarten Kostenbeitrags verwendet. Die Risiko-Gewinnanteile werden zur sofortigen Ermäßigung des kalkulierten Risikobeitrags verwendet. Der jährliche Kosten-Gewinnanteil beträgt im Jahr 2011 bei einem Jahresbeitrag von weniger als 600 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) ab 600 bis unter ,0 % (Vorjahr: 1,0 %) ab ,0 % (Vorjahr: 2,0 %) des Jahresbeitrags, der Risiko-Gewinnanteil beträgt im Jahr ,0 % (Vorjahr: 20,0 %) des Risikobeitrags. Einzel-Risikoversicherungen nach Tarifen D6, D7 (bis zum ) und Tarifen 6, 7 (vom bis zum ) Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent des Einmalbeitrags für die beitragsfreie Versicherungsdauer geteilt durch die beitragsfreie Versicherungsdauer. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt. Auf Antrag des Versicherungsnehmers können sie statt dessen auch verzinslich angesammelt werden. Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt. Beitragspflichtige Versicherungen Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von Tarife D6, D7 40,0 % (Vorjahr: 40,0 %) Tarife 6, 7 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden. Beitragsfreie Versicherungen Für beitragsfreie Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von Tarife D6, D7 40,0 % (Vorjahr: 40,0 %) Tarife 6, 7 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) des maßgeblichen Einmalbeitrags geteilt durch die beitragsfreie Versicherungsdauer für das in 2011 endende Versicherungsjahr gewährt.

12 ERGO Direkt Lebensversicherung AG 91 Versicherungen, deren Gewinnanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten einen Zins-Gewinnanteil von Tarife D6, D7 0,60 % (Vorjahr: 0,60 %) Tarife 6, 7 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %) auf die angesammelten Gewinnanteile. Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif F6 (vom bis zum ) Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt. Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht. Beitragspflichtige Versicherungen Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von 65,0 % (Vorjahr: 65,0 %) der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden. Beitragsfreie Versicherungen Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von 67,0 % (Vorjahr: 67,0 %) der Versicherungssumme gewährt. Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif G6 (vom bis zum ) Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt. Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht. Beitragspflichtige Versicherungen Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von 67,0 % (Vorjahr: 67,0 %) der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden. Beitragsfreie Versicherungen Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von 122,0 % (Vorjahr: 122,0 %) der Versicherungssumme gewährt. Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif K6 (vom bis zum ) Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt. Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht. Beitragspflichtige Versicherungen Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender

13 92 Gewinnanteil in Höhe von 69,0 % (Vorjahr: 69,0 %) der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden. Beitragsfreie Versicherungen Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von 122,0 % (Vorjahr: 122,0 %) der Versicherungssumme gewährt. Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif M6 (ab ) Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt. Einzel-Risikoversicherungen nach Tarif L6 (vom bis zum ) Die Versicherungen erhalten laufende Gewinnanteile ab Versicherungsbeginn. Die Gewinnanteile werden in Prozent des Tarifbeitrags festgesetzt, bei beitragsfreien Versicherungen in Prozent der Versicherungssumme. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden die Gewinnanteile in Form eines Beitragsvorwegabzugs gewährt. Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht. Beitragspflichtige Versicherungen Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von 69,0 % (Vorjahr: 69,0 %) der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden. Beitragsfreie Versicherungen Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von 0 % (Vorjahr: 0 %) der Versicherungssumme gewährt. Bei beitragsfreien Versicherungen werden die Gewinnanteile in Form einer erhöhten Todesfallleistung erbracht. Beitragspflichtige Versicherungen Für beitragspflichtige Versicherungen wird ein laufender Gewinnanteil in Höhe von 63,0 % (Vorjahr: 63,0 %) der Tarifbeiträge gewährt, die für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr entrichtet werden. Beitragsfreie Versicherungen Für beitragsfreie Versicherungen wird für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr ein Bonussatz in Höhe von 0 % (Vorjahr: 0 %) der Versicherungssumme gewährt. Risiko-Zusatzversicherungen nach Tarif F16 (vom bis zum ) Die Gewinnbeteiligung besteht aus einer zusätzlichen Versicherungsleistung (Todesfallbonus), die in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig wird. Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) der Versicherungssumme.

14 ERGO Direkt Lebensversicherung AG 93 Risiko-Zusatzversicherungen nach Tarif G16 (vom bis zum ) Die Gewinnbeteiligung besteht aus einer zusätzlichen Versicherungsleistung (Todesfallbonus), die in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig wird. Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) der Versicherungssumme. Risiko-Zusatzversicherungen nach Tarif K16 (vom bis zum ) Die Gewinnbeteiligung besteht aus einer zusätzlichen Versicherungsleistung (Todesfallbonus), die in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig wird. Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) der Versicherungssumme. Risiko-Zusatzversicherungen nach Tarif L16 (ab ) Die Gewinnbeteiligung besteht aus einer zusätzlichen Versicherungsleistung (Todesfallbonus), die in Prozent der Versicherungssumme bemessen und bei Tod der versicherten Person fällig wird. Der Todesfallbonus beträgt für das im Jahr 2011 beginnende Versicherungsjahr 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) der Versicherungssumme. Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen DR1-DR5 (bis zum ) Versicherungen in der Aufschubzeit Laufende Gewinnanteile werden in Form von Grund- Gewinnanteilen ab Versicherungsbeginn in Promille der Bemessungssumme und in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens am Ende eines jeden Versicherungsjahres gewährt. Als Bemessungssumme gilt die Deckungsrückstellung zum Ende der Aufschubzeit. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Rechnungszins um 1/2 Jahr abgezinste Summe aus den arithmetischen Mitteln der Deckungsrückstellungen der Hauptversicherung am Anfang und am Ende des laufenden Versicherungsjahres und der verzinslich angesammelten Gewinnanteile der Hauptversicherung am Anfang und am Ende des laufenden Versicherungsjahres, jedoch ohne die zum Ende des Versicherungsjahres fällige Gewinnbeteiligung. Die laufenden Gewinnanteile werden verzinslich Einmalige Gewinnanteile werden in Form von Schluss- Gewinnanteilen gewährt. Der Schluss-Gewinnanteil wird bei Ablauf der verein barten Aufschubzeit fällig. Er wird in Promille der Deckungsrückstellung der Hauptversicherung zum Ende der Aufschubzeit bemessen und für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr gewährt. Bei Tod be ziehungsweise in Fällen der vorzeitigen Auflösung des Vertrages, nachdem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat, wird der Schluss-Gewinnanteil abgezinst fällig. Bei sonstigen vorzeitigen Beendigungen nach Ablauf von 1/3 der Beitragszahlungsdauer, spätestens nach 10 Versicherungsjahren, wird der Schluss-Gewinnanteil entsprechend der abgelaufenen Beitragszahlungsdauer anteilig und abgezinst fällig.

15 94 Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen und der Rechnungszins der Hauptversicherung verwendet. Versicherungen im Rentenbezug Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung der Hauptversicherung am Ende eines jeden Versicherungsjahres. Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Zur Berechnung der Erhöhung werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen und der Rechnungszins der Hauptversicherung herangezogen. Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011 beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen Versicherungen 0,0 (Vorjahr: 0,0 ) der Bemessungssumme jährlich. 0,60 % (Vorjahr: 0,60 %) des Versicherungsnehmer-Guthabens beziehungsweise bei Versicherungen im Rentenbezug wegen des höheren Rechnungszinses 0,20 % (Vorjahr: 0,15 %) der Deckungsrückstellung. Der Schluss-Gewinnanteil beträgt bei Fälligkeit in 2011 für jedes nach 1991 beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr 2,3 (Vorjahr: 2,3 ) der Bemessungssumme. Der Diskontierungszinsfuß beträgt bei Fälligkeit in ,0 % (Vorjahr: 8,0 %). Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen E51, E52 und E53 (vom bis zum ) Versicherungen in der Aufschubzeit Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn (Treuebonus) in Promille der Bemessungssumme gewährt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die Summe der Versicherungsnehmer-Guthaben am Ende eines jeden beitragspflichtig zurückgelegten vollen Versicherungsjahres. Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Der Schlussgewinn wird bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit beziehungsweise bei Tod in der Aufschubzeit fällig. Bei Kündigung wird frühestens nach einem Drittel der Aufschubzeit, spätestens jedoch nach 10 Versicherungsjahren ein entsprechend dem Anteil der bereits abgelaufenen Vertragsdauer zur vereinbarten Aufschubzeit herabgesetzter Schlussgewinn gezahlt. Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen zugrundegelegt. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert. Versicherungen im Rentenbezug Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll

16 ERGO Direkt Lebensversicherung AG 95 zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die laufenden Gewinnanteile werden nach den zum Zeitpunkt der Zuteilung gültigen Rechnungsgrundlagen verrentet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert. Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die Summe der Deckungsrückstellungen soweit diese positiv ist am Ende eines jeden zurückgelegten vollen Versicherungsjahres. 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %) des Versicherungsnehmer-Guthabens beziehungsweise bei Versicherungen im Rentenbezug 0,20 % (Vorjahr: 0,15 %) der Deckungsrückstellung der garantierten Rente. Der Schlussgewinn beträgt bei Fälligkeit in ,0 (Vorjahr: 4,0 ) der Bemessungssumme. Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten: vom bis : gemäß Tarif E51 vom bis : gemäß Tarif H51 ab : gemäß Tarif K51 Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten. Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen F51, F52, F53, F54 (vom bis zum ) und F55 (vom bis zum ) Versicherungen in der Aufschubzeit Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Promille der Bemessungssumme gewährt. Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Der Schlussgewinn wird bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit, für Verträge gegen Einmalbeitrag (Tarif F54) frühestens nach fünf Versicherungsjahren, fällig. Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubzeit wird der Schlussgewinn frühestens nach einem Drittel der Aufschubzeit, bei Tarif F54 frühestens nach fünf Versicherungsjahren, spätestens jedoch nach 10 Versicherungsjahren fällig. Bei Kündigung wird bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung (Tarif F51) frühestens nach einem Drittel der Aufschubzeit, spätestens jedoch nach 10 Versicherungsjahren ebenfalls der Schlussgewinn fällig. Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen zugrundegelegt. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert. Versicherungen im Rentenbezug Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung beziehungsweise

17 96 der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen. 0,85 % (Vorjahr: 0,85 %) des Versicherungsnehmer-Guthabens beziehungsweise bei Versicherungen im Rentenbezug 0,95 % (Vorjahr: 0,90 %) der Deckungsrückstellung der garantierten Rente. Der Schlussgewinn beträgt bei Fälligkeit in 2011 der Bemessungssumme. 3,5 (Vorjahr: 3,5 ) Bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Aufschubzeit wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten: vom bis : gemäß Tarif F51 vom bis : gemäß Tarif H51 ab : gemäß Tarif K51 Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten. Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen G51, G52, G53, G54 und G55 (vom bis zum ) Versicherungen in der Aufschubzeit Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert. Versicherungen im Rentenbezug Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung beziehungsweise der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen. 1,35 % (Vorjahr: 1,35 %) des Versicherungsnehmer-Guthabens beziehungsweise bei Versicherungen im Rentenbezug 1,45 % (Vorjahr: 1,40 %) der Deckungsrückstellung der garantierten Rente.

18 ERGO Direkt Lebensversicherung AG 97 Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %) der Schlussgewinn-Ansammlung. Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten: vom bis : gemäß Tarif G51 vom bis : gemäß Tarif H51 ab : gemäß Tarif K51 Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten. Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen H51, H52, H53, H54 und H55 (vom bis zum ) Versicherungen in der Aufschubzeit Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins-Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Aufschubzeit wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert. Versicherungen im Rentenbezug Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung beziehungsweise der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen. 1,35 % (Vorjahr: 1,35 %) des Versicherungsnehmer-Guthabens beziehungsweise bei Versicherungen im Rentenbezug 1,45 % (Vorjahr: 1,40 %) der Deckungsrückstellung der garantierten Rente. Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der

19 98 Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %) der Schlussgewinn-Ansammlung. Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten: vom bis : gemäß Tarif H51 ab : gemäß Tarif K51 Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten. Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen K51 und K55 (ab ) Versicherungen in der Aufschubzeit Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins- Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Aufschubzeit wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert. Versicherungen im Rentenbezug Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung beziehungsweise der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen. 1,85 % (Vorjahr: 1,85 %) des Versicherungsnehmer-Guthabens beziehungsweise bei Versicherungen im Rentenbezug 1,95 % (Vorjahr: 1,90 %) der Deckungsrückstellung der garantierten Rente. Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %) der Schlussgewinn-Ansammlung. Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten: ab : gemäß Tarif K51 Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten.

20 ERGO Direkt Lebensversicherung AG 99 Einzel-Rentenversicherungen nach Tarif L51 (ab ) Versicherungen in der Aufschubzeit Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt. am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit sie positiv ist, zuzüglich der angesammelten Zins- Gewinnanteile am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich Bei Ablauf der vereinbarten Aufschubzeit wird ein Schlussgewinn in voller Höhe der erreichten Schlussgewinn-Ansammlung fällig. Bei Tod oder Rückkauf nach mindestens 1/3 der vereinbarten Aufschubzeit wird ebenfalls ein Schlussgewinn fällig, der sich dann aber auf einen prozentualen Anteil der Schlussgewinn-Ansammlung beläuft, der während des mittleren Drittels der vereinbarten Aufschubzeit gleichmäßig ansteigt und im gesamten letzten Drittel die volle Höhe beträgt. Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet. Die sich daraus ergebende Bonusrente ist lebenslang garantiert. Versicherungen im Rentenbezug Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent der Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll zurückgelegten Versicherungsjahres. Die Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Dabei kann die Rente jährlich erhöht (Bonussystem) oder eine voraussichtlich konstante, nicht garantierte zusätzliche Rente (Gewinnrente) gewährt werden. Zur Berechnung der Erhöhung beziehungsweise der zusätzlichen Gewinnrente werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen. 1,85 % (Vorjahr: 1,85 %) des Versicherungsnehmer-Guthabens beziehungsweise bei Versicherungen im Rentenbezug 1,95 % (Vorjahr: 1,90 %) der Deckungsrückstellung der garantierten Rente. Die Schlussgewinn-Ansammlung erhöht sich zum Schluss des in 2011 um 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) Die Verzinsung der Schlussgewinn-Ansammlung beträgt zum Schluss des in ,6 % (Vorjahr: 4,6 %) der Schlussgewinn-Ansammlung. Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Bonusrenten: ab : gemäß Tarif L51 Zur Deklaration des Zinsgewinnanteils für die Bonusrenten siehe Abschnitt Zinsgewinnsätze für Bonusrenten. Einzel-Rentenversicherungen nach Tarifen L56 (ab ) und L58 (ab ) Versicherungen vor Rentenzahlungs-Beginn Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent des Versicherungsnehmer-Guthabens und einem Schlussgewinn in Prozent des Standes der Schlussgewinn-Ansammlung gewährt.

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