Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer/innen in 2007
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- Berndt Abel
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1 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer/innen in 2007 Für die Zuteilungen zum Jahrestag der Versicherungen in 2007 werden die im folgenden bestimmten laufenden Überschussanteile und Schlussüberschussanteile festgelegt. Die Schlussüberschussanteilsätze werden jeweils nur für Leistungsfälle im oben genannten Kalenderjahr verbindlich festgelegt. Ob und in welchem Umfang Schlussüberschussanteilsätze für spätere Leistungsfälle festgelegt werden, wird in den jeweiligen Geschäftsberichten veröffentlicht. Hierbei können die Schlussüberschussanteilsätze auch für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu festgelegt werden. Die endgültige Höhe der Schlussüberschüsse steht daher erst nach der Festlegung für das Jahr der Vertragsbeendigung bzw. des Rentenübergangs fest. 1. Kapital bildende Lebensversicherungen 1.1. Laufende Überschussanteile Zuteilung und Verwendung Für Versicherungen der Tarifwerke vor Tarifwerk 1994 erfolgt die Zuteilung der laufenden Überschussanteile vorschüssig ab Beginn des zweiten Versicherungsjahres, eine letzte Zuteilung erfolgt bei Ablauf der Versicherung. Für Versicherungen der Tarifwerke ab dem Tarifwerk 1994 erfolgt die Zuteilung nachschüssig ab dem Ende des ersten Versicherungsjahres. Die laufenden Überschussanteile werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zur Erhöhung der Versicherungssumme (Bonussumme) oder zur Erhöhung der Erlebensfallleistung (Erlebensfallbonus) verwendet, verzinslich angesammelt, bar ausgezahlt oder in Anteile des InvestmentKonzepts angelegt. Die Bonussumme und der Erlebensfallbonus sind entsprechend dem Tarif der Grundversicherung überschussberechtigt Bemessungsgrößen Die in Tabelle 1 genannten Überschussanteilsätze beziehen sich auf die folgenden Bemessungsgrößen: Zinsüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Deckungskapitals Das überschussberechtigte Deckungskapital ist das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste positive gezillmerte Deckungskapital der Hauptversicherung zum Zuteilungszeitpunkt und das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt für die bereits erworbenen Bonussummen bzw. Erlebensfallboni. Risikoüberschussanteil: in % des Beitrages für das Todesfallrisiko Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf den angegebenen -Satz des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals der Versicherung. Die in Tabelle 2 genannten Überschussanteilsätze beziehen sich auf die folgenden Bemessungsgrößen: jährliche Zuweisung: in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages Der überschussberechtigte Jahresbeitrag entspricht dem tariflichen Bruttobeitrag ohne Berücksichtigung von Zuschlägen für erhöhte Risiken. ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 1 / 16
2 Überschussanteilsätze Tabelle 1 Einzelversicherungen Zinsüberschussanteil Risikoüberschussante il begrenzt auf Tarifwerk 1955 beitragsfrei 1,20% 50% 6 Tarifwerk ,20% 50% 6 Tarifwerk ,70% 45% 5 Tarifwerk 1994 Männer 0,20% 30% 4 Frauen 0,20% 15% 4 verbundene Leben 0,20% 25% 8 Tarifwerke 2000 und 2002 Männer 0,95% 30% 4 Frauen 0,95% 15% 4 verbundene Leben 0,95% 25% 8 Tarifwerk 2004 Männer 1,45% 30% 4 Frauen 1,45% 15% 4 verbundene Leben 1,45% 25% 8 Tarifwerk 2007 Männer 1,95% 30% 4 Frauen 1,95% 15% 4 verbundene Leben 1,95% 25% 8 Gruppenversicherungen nach Sondertarifen Tarifwerk 1955 beitragsfrei 1,20% 50% 6 Tarifwerk ,20% 50% 6 Tarifwerk ,70% 45% 5 Tarifwerk 1994 Männer 0,20% 30% 4 Frauen 0,20% 15% 4 verbundene Leben 0,20% 25% 8 Tarifwerke 2000 und 2002 Männer 0,95% 30% 4 Frauen 0,95% 15% 4 verbundene Leben 0,95% 25% 8 Tarifwerk 2004 Männer 1,45% 30% 4 Frauen 1,45% 15% 4 verbundene Leben 1,45% 25% 8 Tarifwerk 2007 Männer 1,95% 30% 4 Frauen 1,95% 15% 4 verbundene Leben 1,95% 25% 8 ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 2 / 16
3 Fortsetzung Tabelle 1 Zinsüberschussanteil Risikoüberschussante il begrenzt auf Vermögensbildungsversicherungen Tarifwerk ,20% 50% 6 Tarifwerk ,70% 45% 5 Tarifwerk 1994 Männer 0,20% 30% 4 Frauen 0,20% 15% 4 Tarifwerke 2000 und 2002 Männer 0,95% 30% 4 Frauen 0,95% 15% 4 Tarifwerk 2004 Männer 1,45% 30% 4 Frauen 1,45% 15% 4 Tarifwerk 2007 Männer 1,95% 30% 4 Frauen 1,95% 15% 4 Kleinlebenversicherungen beitragsfrei 1,20% 50% 6 Tabelle 2 abgelaufene Versicherungsjahre Zuweisung Großleben-Einzelversicherungen und Gruppenversicherungen nach Sondertarifen Tarifwerk beitragspflichtig vom VJ 3% vom VJ 8% vom VJ 20% vom VJ 27% vom VJ 33% vom VJ 38% ab dem 31. VJ 44% Kleinlebenversicherungen - beitragspflichtig vom VJ 42% vom VJ 48% ab dem 46. VJ 54% 1.2. Andere Überschussanteile Zuteilung und Verwendung Der Todesfall- und der Frauenbonus werden für beitragspflichtige Verträge bei Tod im Geschäftsjahr zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Todesfallleistung gezahlt. Der Todesfallbonus wird als Mindestüberschussbeteiligung gewährt, die erreichte Bonussumme und der fällige Schlussüberschuss werden darauf angerechnet. Werden Überschussanteile vereinbarungsgemäß bar ausgezahlt, wird kein Todesfallbonus zugeteilt. Sonderleistungen, die für den Todesfall von Frauen bereits geschäftsplanmäßig festgelegt wurden, werden auf den Frauenbonus angerechnet. Die in der folgenden Tabelle 3 genannten Schlussüberschussanteilsätze gelten nur für das überschussberechtigte Versicherungsjahr, das in 2007 endet. Die Schlussüberschussanteilsätze für Versicherungsjahre, die vor 2007 enden, ergeben sich aus den jeweiligen Geschäftsberichten. In den Tarifwerken bis Tarifwerk 2004 erhalten Versicherungen mit laufender Beitragszahlung bei Ablauf der ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 3 / 16
4 Versicherung für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr Schlussüberschussanteile. Im Tarifwerk 2007 erhalten Versicherungen bei Ablauf der Versicherung für jedes zurückgelegte volle Versicherungsjahr Schlussüberschussanteile. Für Versicherungen der Tarifwerke 1968 und 1987 wird der Schlussüberschuss auch bei Tod oder Heirat (sofern mitversichert) fällig. Für die Tarifwerke 1994 bis 2004 wird der erreichte Schlussüberschuss nur in voller Höhe fällig, wenn die versicherte Person das 60. Lebensjahr (bei Tarifen auf verbundene Leben ist das Alter der jüngeren Person maßgebend) vollendet hat und von der vereinbarten Versicherungsdauer höchstens noch fünf Jahre verblieben sind. Ansonsten wird in diesen Tarifwerken der Schlussüberschuss bei Tod oder Heirat (sofern mitversichert) in anteiliger Höhe fällig. Im Tarifwerk 2007 wird der Schlussüberschuss bei Tod oder Heirat (sofern mitversichert) in verminderter Höhe fällig. Bei Rückkauf von Versicherungen der Tarifwerke 1968 und 1987 wird der Schlussüberschuss in voller Höhe gezahlt, wenn - das Deckungskapital der Hauptversicherung und der Bonussummen zusammen mit dem Schlussüberschuss die vereinbarte Erlebensfallsumme bzw. bei Teilauszahlungstarifen und bei Tarifen mit lebenslanger Dauer des Todesfallschutzes die jeweils gültige Versicherungssumme für den Todesfall erreicht oder - der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat oder - der Versicherungsvertrag innerhalb der letzten drei Jahre aufgelöst wird und der Versicherte zu diesem Zeitpunkt das 62. Lebensjahr (für Frauen das 60. Lebensjahr) vollendet hat. Bei Rückkauf von Versicherungen der Tarifwerke 1994 bis 2004 wird der Schlussüberschuss nur in voller Höhe fällig, wenn die versicherte Person das 60. Lebensjahr (bei Tarifen auf verbundene Leben ist das Alter der jüngeren Person maßgebend) vollendet hat und von der vereinbarten Versicherungsdauer höchstens noch fünf Jahre verblieben sind. Bei Rückkauf von Versicherungen im Tarifwerk 2007 wird der Wert des Schlussüberschusses wie im Todesfall gewährt, wenn - der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat oder - die Deckungsrückstellung für die Hauptversicherung, der Rückkaufswert der laufenden Überschussbeteiligung und der anteilige Schlussüberschuss zusammen die Versicherungssumme (beim Teilauszahlungstarif die noch verbleibende Erlebensfallsumme) erreichen oder - der Versicherte das 60. Lebensjahr (bei Tarifen auf verbundene Leben ist das Alter der jüngeren Person maßgebend) vollendet hat und der Aufhebungstermin frühestens 5 Jahre vor Vertragsablauf liegt Ansonsten wird der Schlussüberschuss bei Rückkauf in verminderter Höhe fällig, sobald ein Drittel der vereinbarten Versicherungsdauer verstrichen ist, spätestens aber nach zehn Jahren. In allen Tarifwerken wird bei Tod oder Rückkauf innerhalb einer vereinbarten Abrufphase der Schlussüberschuss in voller Höhe fällig Bemessungsgrößen Die in Tabelle 3 genannten Überschussanteilsätze beziehen sich auf die folgenden Bemessungsgrößen: Todesfallbonus: in % der vertraglich vereinbarten Todesfallleistung Frauenbonus: in % der vertraglich vereinbarten Todesfallleistung Schlussüberschussanteil: in der vereinbarten Erlebensfallsumme (bei Versicherungen mit flexiblem Abruf: während der Grundphase vereinbarte Erlebensfallsumme zum Ende der Grundphase und während der Abrufphase vereinbarte Erlebensfallsumme des aktuellen Versicherungsjahrs) bzw. bei Teilauszahlungstarifen und bei Tarifen mit lebenslanger Dauer des Todesfallschutzes der jeweils ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 4 / 16
5 gültigen Versicherungssumme für den Todesfall für jedes anspruchsberechtigte Jahr der zurückgelegten Versicherungsdauer Die Höhe des Anspruchs, der insgesamt für bestimmte Jahre der Versicherungsdauer erworbenen werden kann, wird durch die angegebenen Grenzen in der Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil begrenzt Überschussanteilsätze Tabelle 3 Einzelversicherungen Todesfallbonus Frauenbonus Schlussüberschussanteil pro Jahr für alle Versicherungsjahre insgesamt begrenzt auf Tarifwerk % 3,0 75 Tarifwerk % 10% 3,0 75 Tarifwerk % 3,0 75 Tarifwerk ,5 90 Tarifwerke 2000 und ,2 105 Tarifwerk ,5 115 Tarifwerk ,0 Gruppenversicherungen nach Sondertarifen Tarifwerk % 3,0 75 Tarifwerk % 10% 3,0 75 Tarifwerk % 3,0 75 Tarifwerk ,5 90 Tarifwerke 2000 und ,2 105 Tarifwerk ,5 115 Tarifwerk ,0 Vermögensbildungsversicherungen Tarifwerk % 10% 3,0 75 Tarifwerk % 3,0 75 Tarifwerk ,5 90 Tarifwerke 2000 und ,2 105 Tarifwerk ,5 115 Tarifwerk ,0 ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 5 / 16
6 2. Rentenversicherungen 2.1. Laufende Überschussanteile Zuteilung und Verwendung Für Versicherungen der Tarifwerke vor Tarifwerk 1995 erfolgt die Zuteilung der laufenden Überschussanteile vorschüssig ab Beginn des zweiten Versicherungsjahres, eine letzte Zuteilung erfolgt bei Ablauf der Versicherung. Für Versicherungen der Tarifwerke ab dem Tarifwerk 1995 erfolgt die Zuteilung nachschüssig ab dem Ende des ersten Versicherungsjahres. Für Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz erfolgt die Zuteilung nachschüssig am Ende des Kalenderjahres. Abweichend davon werden im Tarifwerk 2007 die Überschüsse für Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz und Versicherungen nach Tarif ARD am Ende eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt. Die laufenden Überschussanteile werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in der Aufschubzeit zur Erhöhung der Rente (Bonusrente) verwendet, verzinslich angesammelt, in Anteile des InvestmentKonzepts bzw. in Fonds angelegt oder zur Erhöhung der Erlebensfallleistung (Erlebensfallbonus) verwendet. In der Rentenbezugszeit werden die laufenden Überschussanteile entsprechend der vertraglichen Vereinbarung als steigende Überschussrente oder Überschussrente verwendet. Die Bonusrente, der Erlebensfallbonus und die steigende Überschussrente sind entsprechend dem Tarif der Grundversicherung überschussberechtigt Bemessungsgrößen Die in Tabelle 4 genannten Überschussanteilsätze beziehen sich auf die folgenden Bemessungsgrößen: Zinsüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Deckungskapitals bzw. des Garantiewertes (für PrämienRente Fonds, PrämienRente Invest) Das überschussberechtigte Deckungskapital in der Aufschubzeit ist das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste positive gezillmerte Deckungskapital der Hauptversicherung zum Zuteilungszeitpunkt und das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt für die bereits erworbenen Bonusrenten bzw. Erlebensfallboni. Der Garantiewert wird aus den zur Sicherstellung des Beitragserhalts bestimmten Teilen der Beiträge und der zugeflossenen staatlichen Zulagen gebildet. Abweichend davon ist für Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz in den Tarifwerken 2002 bis 2006 und Versicherungen nach Tarif ARD im Tarifwerk 2007 das überschussberechtigte Deckungskapital bzw. der Garantiewert (PrämienRente Fonds) in der Aufschubzeit das um einen Monat mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital der Hauptversicherung zum Zuteilungszeitpunkt. Das überschussberechtigte Deckungskapital in der Rentenbezugszeit ist das Deckungskapital der Hauptversicherung, das Deckungskapital der Rente aus Überschüssen aus der Aufschubzeit und das Deckungskapital der bereits erworbenen steigenden Überschussrente jeweils zum Zuteilungszeitpunkt. ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 6 / 16
7 Überschussanteilsätze Tabelle 4 Einzelversicherungen Zinsüberschussanteil in der Anwartschaftsphase Zinsüberschussanteil im Rentenbezug Tarifwerk 1949 beitragsfrei 1,20% 1,00% Tarifwerk ,70% 0,50% Tarifwerk ,20% 0,00% Tarifwerke 2000 und ,95% 0,75% Tarifwerk ,45% 1,25% Tarifwerk ,45% 1,85% Tarifwerk ,95% 2,35% Gruppenversicherungen nach Sondertarifen Tarifwerk ,45% 1,25% Tarifwerk ,45% 1,85% Tarifwerk ,95% 2,35% Rentenversicherungen mit Todesfallschutz Tarifwerk ,45% 1,85% Tarifwerk ,95% 2,35% staatlich förderfähige Rentenversicherungen Tarifwerk ,45% 1,85% Tarifwerk ,95% 2,35% Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz (PrämienRenten) Tarifwerk ,70% 0,75% Tarifwerk ,20% 1,25% Tarifwerk ,20% 1,85% Tarifwerk ,20% 1,85% Tarifwerk ,95% 2,35% Die in Tabelle 4 genannten Zinsüberschussanteile können in den Tarifwerken 2005 und 2007 je nach Vereinbarung auch für eine Mindestüberschussrente verwendet werden. Für Versicherungen im Tarifwerk 1949 mit Rentenbeginn vor dem kann statt einer jährlichen Erhöhung vereinbart sein, dass zu den fälligen Rentenzahlungen im Versicherungsjahr alternativ zu den in Tabelle 4 genannten Zinsüberschussanteilen in der Rentenbezugsphase eine Überschussrente in % der jeweiligen garantierten Rentenzahlung zusätzlich ausgezahlt wird. Die Höhe dieser zusätzlichen Zahlung ist für die Zukunft nicht garantiert. Die Überschussrente beträgt im Versicherungsjahr, das in 2007 beginnt, 10% der jeweiligen garantierten Rentenzahlung. Versicherungen nach Tarif ARD (Rentenversicherung mit Mindestleistung) erhalten am Ende eines jeden Versicherungsmonats Zins- und Kostenüberschüsse in % des überschussberechtigten Deckungskapitals. Der Zinsüberschussanteil beträgt 1,95% p.a. und der Kostenüberschussanteil 0,48% p.a.. Das überschussberechtigte Deckungskapital ist das Deckungskapital der Hauptversicherung und einer eventuell bereits erworbenen Bonusrente zu Beginn des Zuteilungsmonats. Versicherungen nach Tarif PrämienRente Invest im Tarifwerk 2007 erhalten am Ende eines jeden Versicherungsmonats einen Kostenüberschussanteil in Höhe von 0,03% des Fondsguthabens. ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 7 / 16
8 Rentenversicherungen mit Todesfallschutz erhalten zusätzlich in der Anwartschaftszeit Risikoüberschüsse in des Beitrages für das Todesfallrisiko. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf einen -Satz des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals der Versicherung. Die Überschussanteilsätze sind in Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5 Risikoüberschussanteil Begrenzt auf Rentenversicherungen mit Todesfallschutz in der Anwartschaftszeit Tarifwerk 2005 Männer 30% 4 Frauen 15% 4 Tarifwerk 2007 Männer 30% 4 Frauen 15% 4 Die in Tabelle 6 genannten Überschussanteilsätze beziehen sich auf die folgenden Bemessungsgröße: jährliche Zuweisung in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages. Tabelle 6 abgelaufene Versicherungsjahre Zuweisung Renten-Einzelversicherungen Tarifwerk 1949 beitragspflichtig vom VJ 3% vom VJ 7% vom VJ 13% vom VJ 21% vom VJ 32% vom VJ 40% ab dem 31. VJ 55% 2.2. Andere Überschussanteile Zuteilung und Verwendung Die in der folgenden Tabelle 7 genannten Schlussüberschussanteilsätze gelten nur für das überschussberechtigte Versicherungsjahr, das in 2007 endet. Die Schlussüberschussanteilsätze für Versicherungsjahre, die vor 2007 enden, ergeben sich aus den jeweiligen Geschäftsberichten. Der nach dieser Festlegung bestimmte Schlussüberschussanteil wird bei Ablauf der Aufschubzeit oder bei Abruf der Versicherungsleistung zusätzlich zu der vertraglich vereinbarten Leistung bei Ablauf bzw. Abruf und zu eventuell zustehenden Leistungen aus laufenden Überschussanteilen ausgezahlt. In den Tarifwerken bis Tarifwerk 2004 erhalten Versicherungen mit laufender Beitragszahlung bei Ablauf der Versicherung für jedes beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr Schlussüberschussanteile. Im Tarifwerk 2007 erhalten Versicherungen bei Ablauf der Versicherung für jedes zurückgelegte volle Versicherungsjahr Schlussüberschussanteile. Bei Rückkauf wird der Schlussüberschussanteil nur in voller Höhe fällig, wenn die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat und von der vereinbarten Aufschubzeit höchstens noch fünf Jahre verblieben sind. Ansonsten wird der Schlussüberschussanteil bei Rückkauf und Tod in verminderter Höhe fällig, sobald ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit verstrichen ist, spätestens aber nach zehn Jahren. In allen Tarifwerken wird bei Tod oder Rückkauf innerhalb einer vereinbarten Abrufphase der Schlussüberschussanteil in voller Höhe fällig. ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 8 / 16
9 Bemessungsgrößen Die in Tabelle 7 genannten Überschussanteilsätze beziehen sich auf die folgenden Bemessungsgrößen: Schlussüberschussanteil pro Jahr: für Versicherungen der Tarifwerke vor Tarifwerk 2004 in % der vereinbarten Jahresrente (bei Versicherungen mit flexiblem Abruf: während der Grundphase vereinbarte Jahresrente zum Ende der Grundphase und während der Abrufphase vereinbarte Jahresrente des aktuellen Versicherungsjahrs); für Versicherungen ab dem Tarifwerk 2004 und für Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz ab dem Tarifwerk 2007 in des Kapitalwertes der vereinbarten Jahresrente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns (bei Versicherungen mit flexiblem Abruf: während der Grundphase Kapitalwert der vereinbarten Jahresrente zum Ende der Grundphase und während der Abrufphase Kapitalwert zu Beginn des aktuellen Versicherungsjahres der vereinbarten Jahresrente des letzen abgelaufenen Versicherungsjahres) für jedes anspruchsberechtigte Jahr der zurückgelegten Versicherungsdauer (kein Schlussüberschussanteil für eventuelle Rumpfjahre) Die Höhe des Anspruchs, der insgesamt für bestimmte Jahre der Versicherungsdauer erworbenen werden kann, wird durch die angegebenen Grenzen in % bzw. der Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil begrenzt. Schlussüberschussanteil in Abhängigkeit von der laufenden Überschussbeteiligung: für Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz vor dem Tarifwerk 2007 in % des verzinslich angesammelten Überschussguthabens (PrämienRente Classic) bzw. in % der Summe der bereits zugeteilten laufenden Überschussanteile (PrämienRente Classic Plus) ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 9 / 16
10 Überschussanteilsätze Tabelle 7 Einzelversicherungen Schlussüberschussanteil pro Jahr für alle Versicherungsjahre insgesamt begrenzt auf in Abhängigkeit von der laufenden Überschussbeteiligung Tarifwerk ,0% 100% Tarifwerke 2000 und ,5% 135% Tarifwerk ,0 75 Tarifwerk ,5 115 Tarifwerk ,0 Gruppenversicherungen nach Sondertarifen Tarifwerk ,0 75 Tarifwerk ,5 115 Tarifwerk ,0 Rentenversicherungen mit Todesfallschutz Tarifwerk ,5 115 Tarifwerk ,0 staatlich förderfähige Rentenversicherungen Tarifwerk ,5 115 Tarifwerk ,0 Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz Tarifwerk 2002 PrämienRente Classic / Classic Plus 16% Tarifwerk 2004 PrämienRente Classic / Classic Plus 16% Tarifwerk 2005 PrämienRente Classic / Classic Plus 16% Tarifwerk 2006 PrämienRente Classic / Classic Plus 16% Tarifwerk 2007 PrämienRente AV-ARK 5,0 Verträge nach den Tarifen PrämienRente mit Überschussverwendungsform verzinsliche Ansammlung werden wie Verträge nach Tarif PrämienRente Classic behandelt. Verträge nach den Tarifen PrämienRente mit Überschussverwendungsform Fondsanlage werden wie Verträge nach Tarif PrämienRente Classic Plus behandelt. ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 10 / 16
11 3. Risikoversicherungen inklusive Restkreditversicherungen und Risikozusatzversicherungen 3.1. Zuteilung und Verwendung der Überschussanteile Die Überschussanteile werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zur Erhöhung der Versicherungssumme (Todesfallbonus) verwendet oder mit den Beiträgen verrechnet (Sofortüberschussbeteiligung) Bemessungsgrößen Die in Tabelle 8 genannten Überschussanteilsätze beziehen sich auf die folgenden Bemessungsgrößen: Todesfallbonus: in % der vertraglich vereinbarten Todesfallleistung Sofortüberschussbeteiligung: in % des überschussberechtigten Jahresbeitrags Der überschussberechtigte Jahresbeitrag entspricht dem Bruttobeitrag gemäß vereinbarter Zahlweise im Tarifwerk 2007 dem Bruttobeitrag gemäß jährlicher Zahlweise ohne Stückkosten jeweils ohne Berücksichtigung von Zuschlägen für erhöhte Risiken. ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 11 / 16
12 3.3. Überschussanteilsätze Tabelle 8 Risikoversicherungen Sofortüberschussbeteiligung Todesfallbonus Tarifwerk % 100% Tarifwerk % 100% Tarifwerk 1994 Männer 30% 60% Frauen 15% 30% verbundene Leben 25% 50% Tarifwerke 2000 und 2002 Männer 30% 60% Frauen 15% 30% verbundene Leben 25% 50% Tarifwerk 2004 Männer 42,5% 85% Frauen 27,5% 55% verbundene Leben 35% 70% Tarifwerk 2007 Männer 45% 90% Risikozusatzversicherungen Frauen 30% 60% verbundene Leben 37,5% 75% Tarifwerk 2007 Männer 90% Restkreditversicherungen Frauen 60% Tarifwerke 1987, 1993 und % Tarifwerke 2000 und 2002 Männer 55% Bildungskreditversicherungen Frauen 35% Tarifwerk % Risikoversicherungen, die ab dem und vor dem beginnen, erhalten unabhängig von der gewählten Überschussbeteiligungsform einen zusätzlichen Todesfallbonus in Höhe von 20% der vereinbarten Todesfallleistung. Wird die Risikoversicherung aufgrund des Leistungsbezugs aus einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung beitragsfrei fortgeführt, wird eine vereinbarte Sofortüberschussbeteiligung während der Dauer des Leistungsbezugs aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angesammelt und als Schlusszahlung bei Tod, Ablauf oder Reaktivierung ausgezahlt. 4. Fondsgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Todesfallschutz 4.1. Zuteilung und Verwendung der Überschussanteile Bis zum Tarifwerk 2005 mindern die Überschussanteile entsprechend der vertraglichen Vereinbarung die Risikobeitragsentnahme aus dem Fondsguthaben (Sofortüberschussbeteiligung). Im Tarifwerk 2007 werden die Überschussanteile in den jeweiligen Fonds angelegt. Die Überschussanteile werden zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt. ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 12 / 16
13 Während des Leistungsbezugs aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung werden die Überschussanteile aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in den Fonds angelegt Bemessungsgrößen Die in Tabelle 9 und Tabelle 10 genannten Überschussanteilsätze beziehen sich auf die folgenden Bemessungsgrößen: Risikoüberschussanteil: in % des Beitrages für das Todesfallrisiko bzw. für das Berufsunfähigkeitsrisiko bzw. im Leistungsbezug aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in % der Beitragsbefreiungsrente Kostenüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Beitrags und in % des überschussberechtigten Fondsguthabens Der überschussberechtigte Beitrag entspricht dem tariflichen Bruttobeitrag ohne Berücksichtigung von Zuschlägen für erhöhte Risiken. Das überschussberechtigte Fondsguthaben ist das Fondsguthaben am Ende des Monats vor dem Zuteilungszeitpunkt Überschussanteilsätze Tabelle 9 Risikoüberschussanteil Kostenüberschussanteil auf den Beitrag Fondsgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Todesfallschutz Tarifwerk 2001 Männer 30% Frauen 15% Tarifwerk 2004 Männer 30% Frauen 15% Tarifwerk 2005 Männer 30% Frauen 15% auf das Fondsguthaben Tarifwerk 2007 Männer 30% 2% 0,025% Frauen 15% 2% 0,025% Der Risikoüberschuss ist begrenzt auf höchstens 5/12 des im betreffenden Monat unter Todesfallrisiko stehende Kapitals. Tabelle 10 in der Anwartschaftszeit Risikoüberschussanteil im Rentenbezug Risikoüberschussanteil Berufsklasse ohne A bzw. 1 B bzw. 2 C bzw. 3 D bzw. 4 Fondsgebundene Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen Tarifwerk 2001 Männer 10% 0,25% Frauen 10% 0,25% Tarifwerk 2004 Männer 33% 23% 8% 3% 0,75% Frauen 33% 23% 8% 3% 0,75% Tarifwerk 2007 Männer 36% 26% 11% 6% 1,25% Frauen 36% 26% 11% 6% 1,25% ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 13 / 16
14 5. Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 5.1. Zuteilung und Verwendung der Überschussanteile Die während der Anwartschaft zugeteilten Überschussanteile werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung als Schlusszahlung verwendet oder mit den Beiträgen verrechnet (Sofortüberschussbeteiligung), verzinslich angesammelt, als Erlebensfallbonus verwendet oder als Berufsunfähigkeitsbonus ausgezahlt. Während des Rentenbezugs erhöhen die Überschussanteile die vereinbarte Rente (steigende Überschussrente). Bei laufender Beitragsbefreiung durch Berufsunfähigkeit wird die steigende Überschussrente als Erlebensfallbonus verwendet. Die Sofortüberschussbeteiligung wird mit den fälligen Beiträgen verrechnet. Die Schlusszahlung als Summe der jährlich zugeteilten Überschussanteile bzw. die verzinslich angesammelten laufenden Überschussanteile werden bei Ablauf, Tod oder Rückkauf gezahlt. Ein Berufsunfähigkeitsbonus wird während der Leistungsdauer wegen Berufsunfähigkeit gezahlt. Ein Erlebensfallbonus wird bei Ablauf fällig, im Todesfall oder bei Rückkauf wird er in verminderter Höhe fällig. Der Erlebensfallbonus ist überschussberechtigt Bemessungsgrößen Die in Tabelle 11, Tabelle 12 und Tabelle 13 genannten Überschussanteilsätze beziehen sich auf die folgenden Bemessungsgrößen: Zinsüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Deckungskapitals Das überschussberechtigte Deckungskapital ist das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste positive gezillmerte Deckungskapital der Berufsunfähigkeits- bzw. Zusatzversicherung zum Zuteilungszeitpunkt und das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt für die bereits erworbenen Bonusrenten. Sofortüberschussbeteiligung bzw. Zuweisung zur verzinslichen Ansammlung und Schlusszahlung: in % des überschussberechtigten Jahresbeitrags bzw. für Versicherungen gegen Einmalbeitrag in % des überschussberechtigten Deckungskapitals Der überschussberechtigte Jahresbeitrag entspricht dem Bruttobeitrag gemäß vereinbarter Zahlweise im Tarifwerk 2007 dem Bruttobeitrag gemäß jährlicher Zahlweise ohne Stückkosten jeweils ohne Berücksichtigung von Zuschlägen für erhöhte Risiken. Das überschussberechtigte Deckungskapital ist das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste positive gezillmerte Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt. Berufsunfähigkeitsbonus: in % der vereinbarten Jahresrente ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 14 / 16
15 5.3. Überschussanteilsätze Tabelle 11 laufende Beitragszahlung Beitragspflichtig beitragsfrei im Rentenbezug Sofortüberschussbeteiligung bzw. Zuweisung zur verzinslichen Ansammlung / Erlebensfallbonus Schlusszahlung Zinsüberschussanteil Zinsüberschussanteil Berufsklasse ohne A bzw. 1 B bzw. 2 C bzw. 3 D bzw. 4 ohne A bzw. 1 B bzw. 2 C bzw. 3 D bzw. 4 alle alle Tarifwerk % 0,50% 0,50% Tarifwerk % 11% 0,00% 0,00% Tarifwerk Männer 30% 20% 5% 0% 32% 21,5% 5,5% 0% 0,25% 0,25% 2000 Frauen 30% 20% 5% 0% 32% 21,5% 5,5% 0% 0,25% 0,25% Tarifwerk Männer 33% 23% 8% 3% 35% 24,5% 8,5% 3,5% 0,75% 0,75% 2004 Frauen 33% 23% 8% 3% 35% 24,5% 8,5% 3,5% 0,75% 0,75% Tarifwerk Männer 36% 26% 11% 6% 38% 27,5% 11,5% 6,5% 1,25% 1,25% 2007 Frauen 36% 26% 11% 6% 38% 27,5% 11,5% 6,5% 1,25% 1,25% Renten, die erstmals vor dem begonnen haben, erhalten statt eines Zinsüberschussanteils zu den fälligen Rentenzahlungen im Versicherungsjahr, das in 2007 beginnt, Überschussanteile in Höhe von 8% der jeweiligen Rentenzahlungen. Die Höhe dieser zusätzlichen Zahlung ist für die Zukunft nicht garantiert. Ein bereits erworbener Erlebensfallbonus im Tarifwerk 2007 ist überschussberechtigt. Der Zinsüberschussanteil für den Erlebensfallbonus bemisst sich in % des mit dem Rechnungszins um ein Jahr abgezinsten Deckungskapitals des Erlebensfallbonus zum Zuteilungszeitpunkt. Im Jahr 2007 beträgt der Zinsüberschussanteilsatz 1,95%. Tabelle 12 laufende Beitragszahlung in der Anwartschaft Berufsunfähigkeitsbonus Berufsklasse Tarifwerk Männer 56% 35% 12% 6,5% 2007 Frauen 56% 35% 12% 6,5% Tabelle 13 Einmalbeitrag in der Anwartschaft Schlusszahlung im Rentenbezug Zinsüberschussanteil Berufsklasse A B C D alle Tarifwerk Männer 5% 3,5% 1,5% 0,5% 0,75% 2004 Frauen 5% 3,5% 1,5% 0,5% 0,75% ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 15 / 16
16 6. Unfall-Zusatzversicherung 6.1. Zuteilung und Verwendung der Überschussanteile Die Überschussanteile werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung verzinslich angesammelt Bemessungsgrößen Die in Tabelle 14 genannten Überschussanteilsätze beziehen sich auf die folgenden Bemessungsgrößen: Zinsüberschussanteil: in % des überschussberechtigten Deckungskapitals Das überschussberechtigte Deckungskapital ist das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste positive gezillmerte Deckungskapital der Unfall-Zusatzversicherung zum Zuteilungszeitpunkt Überschussanteilsätze Tabelle 14 Zinsüberschussanteil Tarifwerk ,45% 7. Kapitalisierung Die Verzinsung des Kapitalisierungsguthabens nach Tarif ZuwachsPlus wird monatlich vom Vorstand festgelegt. Der Zinssatz ist für 3 Monate bindend. Die Verzinsung des Kapitalisierungsguthabens nach Tarif Altersteilzeit mit Garantie wird ebenfalls monatlich vom Vorstand festgelegt. Für beide Produkte kann der jeweils aktuelle Zinssatz in der Direktion erfragt werden. Verträge nach Tarif WertKonto Plus (Zeitwertkonten) erhalten Zinsüberschüsse in % des Kapitalisierungsguthabens. In 2007 beträgt der Zinsüberschussanteil 1,7% p.a. für Verträge im Tarifwerk Bereits erworbene Überschussguthaben werden mit dem Rechnungszins p.a. verzinst und sind wie der Hauptvertrag überschussberechtigt. 8. Sonstige Festlegungen 8.1. Witwen-/Witwer-Zusatzversicherung (WIZ) Die WIZ ist mit der Hauptversicherung überschussberechtigt. Die Überschussanteilsätze haben die gleiche Höhe wie die der Hauptversicherung. Durch die Überschussbeteiligung erhöht sich die Versicherungsleistung der WIZ entsprechend der Hauptversicherung Direktgutschrift Für Risikoversicherungen mit Versicherungsbeginn ab dem und vor dem wird ein Todesfallbonus von 20% der vereinbarten Todesfallleistung als Direktgutschrift gewährt. Die Risikound Kostenüberschussanteile der Fondsgebundenen Versicherungen werden ebenfalls direkt gutgeschrieben. Diese Formen der Direktgutschrift sind in den oben genannten Überschussanteilsätzen enthalten Verzinslich angesammelte Überschussanteile Die verzinslich angesammelten Überschussanteile bei Verträgen mit entsprechender Vereinbarung werden mit dem Rechnungszins p.a. verzinst. Zusätzlich erhalten die Versicherungen im Versicherungsjahr, das in 2007 beginnt, einen Ansammlungsüberschussanteil von 0,95% p.a. (Tarifwerk 1955), 0,7% p.a. (Tarifwerk 2000 und Tarifwerk 2002) bzw. 1,2% (Tarifwerk 2004 und Tarifwerk 2005). ÖL Überschussdeklaration 2007 Seite 16 / 16
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