Otto-Friedrich-Universität Bamberg

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Transkript:

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für Nebenfächer und zweite Hauptfächer in Bachelorstudiengängen gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultäten Geistes- und Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften und für Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 0. September 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-50.pdf) geändert durch: Studien- und Fachprüfungsordnung für Nebenfächer und zweite Hauptfächer in Bachelorstudiengängen gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultäten Katholische Theologie, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften und für Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 30. September 200 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/200/200-52.pdf) Zweite Satzung zur Änderung Studien- und Fachprüfungsordnung für Nebenfächer und zweite Hauptfächer in Bachelorstudiengängen gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultäten Katholische Theologie, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften und für Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 30. September 20 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/20/20-39.pdf

Dritte Satzung zur Änderung Studien- und Fachprüfungsordnung für Nebenfächer und zweite Hauptfächer in Bachelorstudiengängen gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultäten Geistes- und Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften und für Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 30. März 202 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/202/202-07.pdf Vierte Satzung zur Änderung Studien- und Fachprüfungsordnung für Nebenfächer und zweite Hauptfächer in Bachelorstudiengängen gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultäten Geistes- und Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften und für Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 28. September 202 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/202/202-63.pdf 2

INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen... 4 29 Geltungsbereich... 4 30 Studiengangsbeauftragte... 4 3 Fächerkombinationen... 4 II. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Fächer... 5 32 Allgemeine Sprachwissenschaft... 5 33 Archäologie... 7 34 Betriebswirtschaftslehre... 7 35 Europäische Ethnologie... 7 36 Evangelische Theologie... 8 37 Judaistik... 0 38 Kulturgutsicherung (Denkmalpflege Bauforschung und Baugeschichte Restaurierungswissenschaften in der Baudenkmalpflege)... 39 Musikpädagogik... 40 Politikwissenschaft... 2 4 Sportdidaktik... 5 42 Soziologie... 6 43 In-Kraft-Treten... 6 3

Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. Satz und Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg folgende Studien- und Prüfungsordnung I. Allgemeine Bestimmungen 29 Geltungsbereich Die vorliegende Studien- und Prüfungsordnung enthält Regelungen für Nebenfächer und zweite Hauptfächer in Bachelorstudiengängen gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge der Fakultäten Geistes- und Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften und für Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und ergänzt diese Prüfungsordnung (APO). 2 Die Regelungen zu Nebenfächern und zweiten Hauptfächern in anderen Studien- und Fachprüfungsordnungen bleiben unberührt. 3 Regelungen für Fächer der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften gemäß dieser Ordnung haben Vorrang vor der APO. 4 Im Übrigen hat die APO Vorrang. 30 Studiengangsbeauftragte In Angelegenheiten, die ein Nebenfach betreffen, entscheidet der für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf der Grundlage von Empfehlungen einer bzw. eines vom Fakultätsrat für dieses Nebenfach eingesetzten Studiengangsbeauftragen. 2 Die bzw. der Studiengangsbeauftragte erstellt das Modulhandbuch und gibt es hochschulöffentlich bekannt. 3 Weitere Aufgaben der bzw. des Studiengangsbeauftragen können in den Bestimmungen des jeweiligen Nebenfaches zugewiesen werden. 4 Abweichend von Satz 2 kann die Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften das Modulhandbuch als Modulübersicht nach Maßgabe der zu beteiligenden Fachvertreterinnen und Fachvertreter in eigener Zuständigkeit erstellen und hochschulöffentlich bekannt geben. 5 In diesen Fällen sind die Fachvertreterinnen und Fachvertreter für die sonstigen Aufgaben der bzw. des Studiengangsbeauftragten zuständig. 3 Fächerkombinationen Fächer gemäß dieser Ordnung sind mit anderen Fächern gemäß APO und dieser Ordnung frei kombinierbar, soweit nicht im Anhang der APO abweichende Regelungen getroffen werden. 4

II. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Fächer 32 Allgemeine Sprachwissenschaft () Fächerangebot Allgemeine Sprachwissenschaft kann als Nebenfach im Umfang von 30 oder 45 ECTS-Punkten studiert werden. (2) Module. Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten Sofern als Hauptfach oder weiteres Nebenfach nicht Germanistik, Anglistik, Romanistik oder Slavistik gewählt werden, sind folgende Module zu absolvieren: a) Modulgruppe Sprachwissenschaft Basismodul Allgemeine Sprachwissenschaft Aufbaumodul Einzelsprachl. oder Allg. Sprachwissenschaft Sprachwissenschaftliches Profilmodul b) Modulgruppe Sprachpraxis Sprachpraktisches Modul Sprachpraktisches Profilmodul 2 ECTS-Punkte; 4 ECTS-Punkte. 2 Sofern als Hauptfach oder weiteres Nebenfach Germanistik, Anglistik, Romanistik oder Slavistik gewählt werden, sind folgende Module zu absolvieren: a) Modulgruppe Sprachwissenschaft Aufbaumodul Allgemeine Sprachwissenschaft Vertiefungsmodul Einzelsprachl. oder Allg. Sprachwissenschaft b) Modulgruppe Sprachpraxis Sprachpraktisches Modul Sprachpraktisches Profilmodul 0 ECTS-Punkte; 4 ECTS-Punkte. 3 Im Nebenfach gemäß Satz ist das Basismodul und im Nebenfach gemäß Satz 2 ist das Aufbaumodul obligatorisch aus der Allgemeinen Sprachwissenschaft zu absolvieren; die übrigen fachwissenschaftlichen Module können aus dem entsprechenden linguistischen Angebot der Germanistik, Anglistik, Romanistik und Slavistik sowie der Allgemeinen Sprachwissenschaft frei gewählt werden. 4 Für die Modulgruppe Sprachpraxis (Umfang 2 ECTS) sind andere Modulgrößen in Abhängigkeit vom gewählten Angebot zulässig. 2. Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten Sofern als Hauptfach oder weiteres Nebenfach nicht Germanistik, Anglistik, Romanistik oder Slavistik gewählt werden, sind folgende Module zu absolvieren: 5

a) Modulgruppe Sprachwissenschaft Basismodul Allgemeine Sprachwissenschaft Aufbaumodul Einzelspr. oder Allg. Sprachwissenschaft Vertiefungsmodul Einzelspr. oder Allg. Sprachwissenschaft b) Modulgruppe Sprachpraxis Sprachpraktisches Modul Sprachpraktisches Modul 2 Sprachpraktisches Profilmodul 0 ECTS-Punkte; 3 ECTS-Punkte; 2 Sofern als Hauptfach oder weiteres Nebenfach Germanistik, Anglistik, Romanistik oder Slavistik gewählt werden, sind folgende Module zu absolvieren: a) Modulgruppe Sprachwissenschaft Aufbaumodul Allgemeine Sprachwissenschaft Aufbaumodul 2 Einzelsprachl. oder Allg. Sprachwissenschaft Vertiefungsmodul Allgemeine Sprachwissenschaft b) Modulgruppe Sprachpraxis Sprachpraktisches Modul Sprachpraktisches Modul 2 Sprachpraktisches Profilmodul 0 ECTS-Punkte; 3 ECTS-Punkte. 3 Im Nebenfach gemäß Satz ist das Basismodul und im Nebenfach gemäß Satz 2 sind das Aufbaumodul und das Vertiefungsmodul obligatorisch aus der Allgemeinen Sprachwissenschaft zu absolvieren; die übrigen fachwissenschaftlichen Module können aus dem betreffenden linguistischen Angebot der Germanistik, Anglistik, Romanistik und Slavistik sowie der Allgemeinen Sprachwissenschaft frei gewählt werden. 4 Für die Modulgruppe Sprachpraxis (Umfang 9 ECTS) sind andere Modulgrößen in Abhängigkeit vom gewählten Angebot zulässig. (3) Modulprüfungen Den jeweiligen Modulen sind Einführungen, Übungen, Vorlesungen und Seminare im Umfang von jeweils mindestens zwei und höchstens vier Semesterwochenstunden zugeordnet. 2 Im Basismodul der Allgemeinen Sprachwissenschaft ist im Rahmen der dem Modul zugeordneten Einführung eine schriftliche Modulprüfung (Klausur) abzulegen. 3 Im Rahmen des Aufbaumoduls bzw. des Vertiefungsmoduls der Allgemeinen Sprachwissenschaft ist im Seminar, das dem jeweiligen Modul zugeordnet ist, eine mündliche Modulprüfung oder eine Modulprüfung in Form einer Hausarbeit abzulegen. 4 Für die inhaltlich anderen Fächern zugeordneten fachwissenschaftlichen wie sprachpraktischen Module gelten die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Prüfungsformen. 5 Sofern nicht in der Prüfungsordnung des betreffenden Studiengangs geregelt, sind in den sprachpraktischen Modulen mit 8 ECTS Umfang mindestens 2 und höchstens 4 Modulteilprüfungen in Form von Tests, Referaten, mündlichen oder schriftlichen Prüfungen oder durch eine Kombination dieser Prüfungsformen abzulegen. 6

[ 33 gestrichen] 34 Betriebswirtschaftslehre () Fächerangebot Das Fach kann als Nebenfach im Umfang von 30 oder 45 ECTS-Punkten studiert werden. (2) Studienbegleitende Leistungsnachweise Es gelten ausschließlich die vom zuständigen Studiengangsbeauftragten bekannt gemachten Studienpläne. 2 Die Prüfungsmodalitäten, also insbesondere Prüfungsart, -umfang und ECTS- Leistungspunkte, legen im Einvernehmen mit und in Koordination des Studiengangsbeauftragten die dort beteiligten Prüferinnen und Prüfer fest. (3) Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Nicht bestandene Teilprüfungen der Bachelorprüfung im jeweiligen Studiengang an einer Hochschule oder nicht bestandene vergleichbare Teilprüfungen in einem verwandten Studiengang werden auf die Wiederholungsmöglichkeiten gem. Abs. 4 angerechnet. (4) Wiederholung Nicht bestandene Teilprüfungen sind zu wiederholen. 2 Eine erstmals nicht bestandene Teilprüfung kann grundsätzlich einmal wiederholt werden. 3 Eine zweite Wiederholung ist nur in der Höchststudiendauer gemäß 3 Abs. 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung möglich. 4Der Wechsel einer abgelegten Teilprüfung im Rahmen der Wahlmöglichkeiten der Bachelorprüfung ist unter Beachtung der Höchststudiendauer gemäß 3 Abs. 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung dem Prüfungsamt anzuzeigen. 5 Ein Wechsel ist nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit zur zweiten Wiederholung gemäß Satz 3 noch besteht. 35 Europäische Ethnologie () Fächerangebot Das Fach Europäische Ethnologie kann als Bachelor-Nebenfach im Umfang von 30 oder 45 ECTS- Punkten studiert werden. (2) Module Im Fach Europäische Ethnologie als Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten sind folgende Module zu erbringen, die jeweils Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 4 bis 6 Semesterwochenstunden enthalten. 2 Aus den Aufbaumodulen I und II ist eines auszuwählen: Basismodul I: Fachgeschichte & Diskurse (Pflicht, 0 ECTS) Lehrformen: Vorlesung und Seminar Prüfungsform: Mündliche Prüfung zum Seminar 7

Basismodul II: Quellen & Methoden (Pflicht, 0 ECTS) Lehrformen: Vorlesung und Seminar Prüfungsform: Portfolio zum Seminar Basismodul III: Materielle Kultur (Pflicht, 0 ECTS) Lehrformen: Vorlesung und Seminar Prüfungsform: Schriftliche Hausarbeit zum Seminar Aufbaumodul I: Kulturanalyse der Gegenwart (Wahlpflicht, 0 ECTS) Lehrformen: Vorlesung und Seminar Prüfungsform: Schriftliche Hausarbeit zum Seminar Aufbaumodul II: Kulturanalyse der Vergangenheit (Wahlpflicht, 0 ECTS) Lehrformen: Vorlesung und Seminar Prüfungsform: Schriftliche Hausarbeit zum Seminar Aufbaumodul III: Berufsfelder (Pflicht, 5 ECTS) Lehrformen: Übung und drei Exkursionstage Prüfungsform: Exkursionsbericht (pro Tag ca. 3000 Zeichen) 3 Die regelmäßige Teilnahme an der Übung wird für das Bestehen des Moduls vorausgesetzt. 4 Im Fach Europäische Ethnologie als Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten sind folgende Module zu erbringen, die jeweils Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 4 bis 6 Semesterwochenstunden enthalten: Basismodul I: Fachgeschichte & Diskurse (Pflicht, 0 ECTS) Lehrformen: Vorlesung und Seminar Prüfungsform: Mündliche Prüfung zum Seminar Basismodul II: Quellen & Methoden (Pflicht, 0 ECTS) Lehrformen: Vorlesung und Seminar Prüfungsform: Portfolio zum Seminar Basismodul III: Materielle Kultur (Pflicht, 0 ECTS) Lehrformen: Vorlesung und Seminar Prüfungsform: Schriftliche Hausarbeit zum Seminar. 36 Evangelische Theologie () Fächerangebot Evangelische Theologie kann als Nebenfach im Umfang von 30 oder 45 ECTS-Punkten studiert werden. 8

(2) Module. Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten a) Grundmodule Das Studium des Nebenfachs beinhaltet vier Grundmodule im Gesamtumfang von 22 ECTS- Punkten. 2 Mit Ausnahme des Grundmoduls Fachdidaktik können in den Grundmodulen in Abhängigkeit von den jeweiligen Prüfungsanforderungen 5 oder 7 ECTS-Punkte erworben werden. 3 Die bzw. der Studierende ist verpflichtet, ein Modul ihrer bzw. seiner Wahl mit 7 ECTS-Punkten zu absolvieren; in den jeweils anderen Modulen sind 5 ECTS-Punkte zu erbringen: Grundmodul Altes Testament oder Grundmodul Neues Testament 5 oder 7 ECTS-Punkte; Grundmodul Ethik 5 oder 7 ECTS-Punkte; Grundmodul Dogmatik 5 oder 7 ECTS-Punkte; Grundmodul Fachdidaktik 5 ECTS-Punkte. b) Modul Religionswissenschaft oder Kirchengeschichte Es ist das Modul Religionswissenschaft zu 8 ECTS oder das Modul Kirchengeschichte zu 8 ECTS zu absolvieren. 8 ECTS-Punkte. 2. Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten a) Grundmodule Das Studium des Nebenfachs beinhaltet vier Grundmodule im Gesamtumfang von 22 ECTS- Punkten. 2 Mit Ausnahme des Grundmoduls Fachdidaktik können in den Grundmodulen in Abhängigkeit von den jeweiligen Prüfungsanforderungen 5 oder 7 ECTS-Punkte erworben werden. 3 Die bzw. der Studierende ist verpflichtet, ein Modul ihrer bzw. seiner Wahl mit 7 ECTS-Punkten zu absolvieren; in den jeweils anderen Modulen sind 5 ECTS-Punkte zu erbringen: Grundmodul Altes Testament oder Grundmodul Neues Testament 5 oder 7 ECTS-Punkte; Grundmodul Ethik 5 oder 7 ECTS-Punkte; Grundmodul Dogmatik 5 oder 7 ECTS-Punkte; Grundmodul Fachdidaktik 5 ECTS-Punkte. b) Modul Religionswissenschaft oder Kirchengeschichte Es ist das Modul Religionswissenschaft zu 8 ECTS oder das Modul Kirchengeschichte zu 8 ECTS zu absolvieren: c) Aufbaumodule (2 ECTS) Aufbaumodul Biblische Theologie Aufbaumodul Systematische Theologie d) Erziehungswissenschaftliches Modul (3 ECTS) EWS-Modul 8 ECTS-Punkte. 6 ECTS-Punkte; 6 ECTS-Punkte. 3 ECTS-Punkte. 9

(3) Modulprüfungen Den jeweiligen Modulen sind Vorlesungen und Seminare im Umfang von jeweils zwei Semesterwochenstunden zugeordnet. 2 In den Grundmodulen mit 5 ECTS-Punkten und den Modulen Religionswissenschaft und Kirchengeschichte sowie im EWS-Modul ist eine schriftliche oder mündliche Modulprüfung abzulegen. 3 In den Grundmodulen mit 7 ECTS-Punkten ist eine schriftliche oder mündliche Modulteilprüfung und als weitere Modulteilprüfung eine Hausarbeit anzufertigen. 4 Die Modulnote wird durch arithmetische Mittelung der Modulteilprüfungen gebildet 5 Im Rahmen der Aufbaumodule ist eine Hausarbeit anzufertigen. 37 Judaistik () Fächerangebot Das Fach kann als Nebenfach im Umfang von 30 oder 45 ECTS-Punkten studiert werden. (2) Module und Modulprüfungen. Im Fach Judaistik als Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten sind folgende Module zu erbringen: Basismodul 8 ECTS-Punkte Das Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 Semesterwochenstunden. Abzulegende Prüfung: eine schriftliche Hausarbeit (mindestens 5 Seiten) oder eine schriftliche Hausarbeit mit Übersetzung oder Interpretation (mindestens 0 Seiten) oder ein Portfolio. Aufbaumodul : Jüdische Religionsgeschichte 8 ECTS-Punkte Das Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden. Abzulegende Prüfung: eine schriftliche Hausarbeit (mindestens 5 Seiten). Aufbaumodul 2: Theologische Diskurse 8 ECTS-Punkte Das Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden. Abzulegende Prüfung: eine schriftliche Prüfung (90 bis 80 Minuten). Vertiefungsmodul: Interreligiöse Perspektiven 6 ECTS-Punkte Das Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden. Abzulegende Prüfung: ein Portfolio zum Seminar (mindestens 0 Seiten) oder zur Exkursion (mindestens 0 Seiten) 2. Im Fach Judaistik als Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten sind folgende Module zu erbringen: a) Pflichtmodule Basismodul 8 ECTS-Punkte Das Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 Semesterwochenstunden. 0

Abzulegende Prüfung: eine schriftliche Hausarbeit (mindestens 5 Seiten) oder eine schriftliche Hausarbeit mit Übersetzung oder Interpretation (mindestens 0 Seiten) oder ein Portfolio. Aufbaumodul : Jüdische Religionsgeschichte 8 ECTS-Punkte Das Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden. Abzulegende Prüfung: eine schriftliche Hausarbeit (mindestens 5 Seiten). Aufbaumodul 2: Theologische Diskurse 8 ECTS-Punkte Das Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden. Abzulegende Prüfung: eine schriftliche Prüfung (90 bis 80 Minuten). Vertiefungsmodul: Interreligiöse Perspektiven 0 ECTS-Punkte Das Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden. Abzulegende Prüfung: eine schriftliche Hausarbeit (mindestens 5 Seiten) oder ein Exkursionsbericht (Portfolio; mindestens 5 Seiten). b) Wahlpflichtmodul Eines der beiden Wahlpflichtmodule ist zu absolvieren: Vertiefungsmodul Religionsgeschichte ECTS-Punkte Das Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden. Abzulegende Prüfung: eine schriftliche Hausarbeit (mindestens 5 Seiten). Vertiefungsmodul Sprachpraxis Hebräisch ECTS-Punkte Das Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden. Abzulegende Prüfung: Eine mündliche (5 Min.) oder schriftliche (80 Minuten) Prüfung. 38 Kulturgutsicherung (Denkmalpflege Bauforschung und Baugeschichte Restaurierungswissenschaften in der Baudenkmalpflege) Das Fach kann als Nebenfach im Umfang von 30 oder 45 ECTS-Punkten studiert werden. 39 Musikpädagogik () Das Fach kann als Nebenfach im Umfang von 30 ECTS-Punkten studiert werden. (2) Studienvoraussetzungen Die Studentinnen und Studenten sollten über musiktheoretische Grundkenntnisse, ein sensibles musikalisches Gehör und grundlegende musikpraktische Erfahrungen verfügen. 2 Das Studium setzt das Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß Eignungsprüfungssatzung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in der geltenden Fassung voraus. (3) Module, Modulprüfungen und Fachnotenberechnung

Das Studium besteht aus den nachfolgend aufgelisteten Modulgruppen und Modulen. 2 Die Bildung der Fachnote erfolgt durch die nachstehend angegebene Gewichtung der Noten aus den jeweiligen Modulen. 3 Den jeweiligen Modulen sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 4 und höchstens 9 Semesterwochenstunden zugeordnet. Modulgruppen und Module ECTS- Punkt e MODULGRUPPE MUSIKTHEORIE/MUSIKWISSENSCHAFT (0 ECTS) Musiktheoretische Grundlagen 5 MAP*: schriftliche Prüfung Musikgeschichte 5 MAP: schriftliche oder mündliche Prüfung Prüfungsform Bewertung Fachnotenberechnung Teiler % 20 Benotung 4 20 Benotung 4 20 40 MODULGRUPPE MUSIKPÄDAGOGIK/MUSIKDIDAKTIK UND MUSIKPRAXIS (20 ECTS) Grundlagen der Musikpädagogik und Musikdidaktik (D) Ensemblemusizieren und Ensembleleitung 5 2 Teilprüfungen: schriftliche Prüfung + Hausarbeit 5 MAP: praktische Prüfung Vertiefte fachliche Orientierung (C) 0 MAP: mündliche Prüfung *MAP = Modulabschlussprüfung Bewertung bestanden/ nicht bestanden - - Benotung 3 5 Benotung 9 45 60 40 Politikwissenschaft () Fächerangebot Das Fach kann als zweites Hauptfach im Umfang von 75 ECTS-Punkten oder als Nebenfach im Umfang von 30 oder 45 ECTS-Punkten studiert werden. 2 Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, innerhalb der Vorgaben der Absätze 3 bis 5 ihre Module so zu wählen, dass die 2

erforderliche Gesamtanzahl an ECTS-Leistungspunkten erreicht wird. 3 Einem Modul sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 2 bis 4 Semesterwochenstunden zugeordnet. (2) Teilgebiete der Politikwissenschaft Im Sinne dieser Ordnung gelten als politikwissenschaftliche Teilgebiete: Internationale und europäische Politik, Vergleichende Politikwissenschaft, Politische Theorie, Politische Soziologie, Politikfeldanalyse sowie Verwaltungswissenschaft. (3) Aufbau, Inhalt und Umfang der Bachelorprüfung im Hauptfach. Der Abschluss des Hauptfachs Politikwissenschaft setzt das erfolgreiche Ablegen von jeweils einer Modulprüfung in Modulen im Umfang von 75 ECTS-Punkten voraus, die den nachfolgend definierten Modulgruppen zugeordnet sind. a) In der Modulgruppe Einführung sind insgesamt 20 ECTS-Punkte im Rahmen von Einführungsvorlesungen zu erbringen. 2 Es müssen Module im Umfang von jeweils 5 ECTS- Punkten aus vier der in Abs. 2 aufgeführten politikwissenschaftlichen Teilgebiete absolviert werden. 3 Zulässige Modulprüfungen sind schriftliche Prüfung, Referat, Portfolio, schriftliche Hausarbeit und mündliche Prüfung. b) In der Modulgruppe Basis sind insgesamt 23 ECTS-Punkte im Rahmen von Proseminaren und Seminaren zu erbringen. 2 Es müssen Module im Umfang von jeweils 5-6 ECTS-Punkten aus vier der in Abs. 2 aufgeführten politikwissenschaftlichen Teilgebiete absolviert werden. 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung in einem Basismodul ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls in dem betreffenden politikwissenschaftlichen Teilgebiet. 4 Zulässige Modulprüfungen sind schriftliche Prüfung, Referat, Portfolio, schriftliche Hausarbeit und mündliche Prüfung. c) In der Modulgruppe Vertiefung sind insgesamt 6 ECTS-Punkte im Rahmen von Vertiefungsseminaren zu erbringen. 2 Es müssen Module im Umfang von jeweils 8 ECTS-Punkten aus zwei der in Abs. 2 aufgeführten politikwissenschaftlichen Teilgebiete absolviert werden. 3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung in einem Vertiefungsmodul ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls in dem betreffenden politikwissenschaftlichen Teilgebiet. 4Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung im Vertiefungsmodul im Teilgebiet Politische Soziologie ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls Methoden der Politischen Soziologie. 5Zulässige Modulprüfungen sind schriftliche Prüfung, Referat, Portfolio, schriftliche Hausarbeit und mündliche Prüfung. d) Die Modulgruppe Methoden umfasst drei Module im Umfang von insgesamt 6 ECTS-Punkten aus den Bereichen Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung. 2 Dies sind das Modul Statistik I (6 ECTS-Punkte) sowie die Module Methoden der empirischen Sozialforschung I (5 ECTS-Punkte) und Methoden der empirischen Sozialforschung II (5 ECTS-Punkte) 3 Die Module werden mit jeweils einer schriftlichen Modulprüfung abgeschlossen. (4) Aufbau, Inhalt und Umfang der Bachelorprüfung im erweiterten Nebenfach mit 45 ECTS. Der Abschluss des erweiterten Nebenfachs setzt das erfolgreiche Ablegen von jeweils einer Modulprüfung in Modulen im Umfang von 45 ECTS-Punkten voraus, die den nachfolgend definierten Modulgruppen zugeordnet sind. 3

a) In der Modulgruppe Einführung sind insgesamt 20 ECTS-Punkte im Rahmen von Einführungsvorlesungen zu erbringen. 2 Es müssen Module im Umfang von jeweils 5 ECTS- Punkten aus vier der in Abs. 2 aufgeführten politikwissenschaftlichen Teilgebiete absolviert werden. 3 Zulässige Modulprüfungen sind schriftliche Prüfung, Referat, Portfolio, schriftliche Hausarbeit und mündliche Prüfung. b) In der Modulgruppe Basis sind insgesamt mindestens ECTS-Punkte im Rahmen von Proseminaren und Seminaren zu erbringen. 2 Es müssen Module im Umfang von jeweils 5-6 ECTS-Punkten aus zwei der in Abs. 2 aufgeführten politikwissenschaftlichen Teilgebiete absolviert werden. 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung in einem Basismodul ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls in dem betreffenden politikwissenschaftlichen Teilgebiet. 4 Zulässige Modulprüfungen sind schriftliche Prüfung, Referat, Portfolio, schriftliche Hausarbeit und mündliche Prüfung. c) In der Modulgruppe Vertiefung sind insgesamt mindestens 4 ECTS-Punkte im Rahmen von Vertiefungsseminaren zu erbringen. 2 Ein Vertiefungsseminar kann durch ein Seminar in einem der im Rahmen der Modulgruppe Basis nicht gewählten politikwissenschaftlichen Teilgebiete ersetzt werden. 3 Es müssen Module im Umfang von jeweils 6-8 ECTS-Punkten aus zwei der in Abs. 2 aufgeführten politikwissenschaftlichen Teilgebiete absolviert werden. 4 Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung in einem Vertiefungsseminar ist der erfolgreiche Abschluss des Basismoduls in dem betreffenden politikwissenschaftlichen Teilgebiet. 5 Abweichend davon wird für die Zulassung zur Modulprüfung im Vertiefungsseminar im Teilgebiet Politische Soziologie der erfolgreiche Abschluss des Moduls Methoden der Politischen Soziologie vorausgesetzt. 6 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung in einem Seminar ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls in dem betreffenden politikwissenschaftlichen Teilgebiet. 7 Zulässige Modulprüfungen sind schriftliche Prüfung, Referat, Portfolio, schriftliche Hausarbeit und mündliche Prüfung. (5) Aufbau, Inhalt und Umfang der Bachelorprüfung im Nebenfach mit 30 ECTS. Der Abschluss des Nebenfachs Politikwissenschaft setzt das erfolgreiche Ablegen von jeweils einer Modulprüfung in Modulen im Umfang von 30 ECTS-Punkten voraus, die den nachfolgend definierten Modulgruppen zugeordnet sind. a) In der Modulgruppe Einführung sind insgesamt 20 ECTS-Punkte im Rahmen von Einführungsvorlesungen zu erbringen. 2 Es müssen Module im Umfang von jeweils 5 ECTS- Punkten aus vier der in Abs. 2 aufgeführten politikwissenschaftlichen Teilgebiete absolviert werden. 3 Zulässige Modulprüfungen sind schriftliche Prüfung, Referat, Portfolio, schriftliche Hausarbeit und mündliche Prüfung. b) In der Modulgruppe Basis sind insgesamt 0 ECTS-Punkte im Rahmen von Proseminaren und Seminaren zu erbringen. 2 Es müssen Module im Umfang von jeweils 5 ECTS-Punkten aus zwei der in Abs. 2 aufgeführten politikwissenschaftlichen Teilgebiete absolviert werden. 3 Voraussetzung für die Zulassung zu einem Basismodul ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls in dem betreffenden politikwissenschaftlichen Teilgebiet. 4 Zulässige Modulprüfungen sind schriftliche Prüfung, Referat, Portfolio, schriftliche Hausarbeit und mündliche Prüfung. 4

(6) Modulhandbuch Im Rahmen eines Modulhandbuchs, das von dem Prüfungsausschuss, der für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft zuständig ist, spätestens zu Beginn eines jeden Semesters hochschulöffentlich in der vom Prüfungsausschuss festgelegten Form bekannt gegeben wird, werden die vorstehenden Bestimmungen konkretisiert. 4 Sportdidaktik () Das Fach Sportdidaktik kann als Nebenfach im Umfang von 30 ECTS-Punkten studiert werden. (2) In dem Fach Sportdidaktik sind die nachstehenden Module zu absolvieren: Module Modulname SWS ECTS Modul I: Trainingslehre 6 5 Modul II: Allgemeine Sportdidaktik 7 5 Modul III: Bewegungslehre 7 5 Modul IV: Sportpsychologie in angewandten Kontexten 4 8 Modul V: Sportpädagogik in angewandten Kontexten 6 7 (3) In den Modulen sind Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen abzulegen. 2 In Modul I ist eine schriftliche Prüfung (Klausur) sowie eine sportpraktische Abschlussprüfung Triathlon (Demonstration von Grundtechniken aus den drei Sportbereichen Schwimmen, Leichtathletik und der motorischen Beanspruchungsformen (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer und Koordination)) abzulegen. 3 In Modul II ist eine schriftliche Prüfung (Klausur) sowie eine sportpraktische Abschlussprüfung Ballzirkel (Partnerdemonstration der Ballsporttechnik und taktik in Basketball, Fußball, Handball und Volleyball in einem 4-Stationen-Zirkel) abzulegen. 4 In Modul III ist eine schriftliche Prüfung (Klausur) sowie eine sportpraktische Abschlussprüfung Kür (Kreativ gestaltete Gruppendemonstration verschiedener turnerischer, gymnastischer, tänzerischer und akrobatischer Grundelemente mit teils zugehöriger Hilfestellung aus den belegten Lehrveranstaltungen aus Modul 5

III) abzulegen. 5 In Modul IV ist eine schriftliche Prüfung (Klausur) abzulegen. 6 In Modul V ist eine Hausarbeit zu schreiben. (4) Bei der Bewertung sportpraktischer Prüfungen sind die folgenden Kriterien maßgeblich: - Bewegungsgenauigkeit (räumlich-zeitliche Übereinstimmung mit der Zieltechnik), - Bewegungsrhythmus (dynamisch-zeitliche Übereinstimmung mit der Zieltechnik). (5) Das Bestehen des Fachs setzt ferner voraus, dass folgende Nachweise erbracht werden:. Deutsches Sportabzeichen in Bronze (für Erwachsene); 2. Deutsches Rettungsschwimmerabzeichen; 3. Großer Erste-Hilfe-Kurs (6 Stunden). 42 Soziologie () Fächerangebot Das Fach kann als Nebenfach im Umfang von 30 oder 45 ECTS-Punkten studiert werden. (2) Studienbegleitende Leistungsnachweise Es gelten ausschließlich die vom zuständigen Studiengangsbeauftragten bekannt gemachten Studienpläne. 2 Die Prüfungsmodalitäten, also insbesondere Prüfungsart, -umfang und ECTS- Leistungspunkte, legen im Einvernehmen mit und in Koordination des Studiengangsbeauftragten die dort beteiligten Prüferinnen und Prüfer fest. (3) Anrechnung von Studien- Prüfungsleistungen Nicht bestandene Teilprüfungen der Bachelorprüfung im jeweiligen Studiengang an einer Hochschule oder nicht bestandene vergleichbare Teilprüfungen in einem verwandten Studiengang werden auf die Wiederholungsmöglichkeiten gem. Abs. 4 angerechnet. (4) Wiederholung Nicht bestandene Teilprüfungen sind zu wiederholen. 2 Eine erstmals nicht bestandene Teilprüfung kann grundsätzlich einmal wiederholt werden. 3 Eine zweite Wiederholung ist nur in der Höchststudiendauer gemäß 3 Abs. 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung möglich. 4 Der Wechsel einer abgelegten Teilprüfung im Rahmen der Wahlmöglichkeiten der Bachelorprüfung ist unter Beachtung der Höchststudiendauer gemäß 3 Abs. 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung dem Prüfungsamt anzuzeigen. 5 Ein Wechsel ist nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit zur zweiten Wiederholung gemäß Satz 2 noch besteht. 43 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. 6

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 5. Juli 2009 sowie der Genehmigung gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz BayHSchG durch den Präsidenten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 0. September 2009. Bamberg, 0. September 2009 Prof. Dr. Dr. habil. G. Ruppert Präsident Die Satzung wurde am 0. September 2009 in der Universität Bamberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am gleichen Tag durch Anschlag in der Hochschule bekannt gemacht. Tag der Bekanntmachung ist daher der 0. September 2009. 7