LEHRGANGSAUSSCHREIBUNGEN

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Transkript:

E.V. LEHRGANGSAUSSCHREIBUNGEN HOLGER KÜCK KREISLEHRWART FRITZ-REUTER-STRASSE 9A 44651 HERNE FON 0172.2829065 FAX 02325.791369 LEHRWART@HANDBALLKREIS-INDUSTRIE.DE

Die C-Lizenzausbildung kann in einem dreistufigen, bundeseinheitlichen System (3 Module) und einem Prüfungslehrgang absolviert werden. Der Handballkreis Industrie schreibt für das Jahr 2013 die folgenden Trainerlehrgänge aus: JUGENDTRAINER/IN IM HANDBALL (C-Lizenz Modul 1) Diese Ausbildung soll im Jugendbereich eingesetzte Trainer/innen für ihre Aufgabe qualifizieren. Sie umfasst rund 48 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten. Sie kann auf die C- Lizenz Ausbildung angerechnet werden, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Jugendtrainerausbildung erfolgt. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung (Teil 1 der schriftlichen C-Lizenzprüfung). Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ein Zertifikat. Themenschwerpunkte : Persönliche Anforderungen an Trainer und Betreuer Vorbereitung und Organisieren von Trainingseinheiten und Spielen, Methodik und Didaktik, Trainingslehre Technikerwerbstraining, Koordinationstraining, Athletiktraining, Angriffs und Abwehrtechniken, Techniktraining Teamentwicklung, Minihandball-Spielfeste Regelkunde Erste Hilfe bei Sportverletzungen, Grundlagen der Sportmedizin, Sicherheit Lehrgangsleitung Referenten/innen : Holger Kück : gemäß Lehrgangsplan Mindestalter 16 Jahre Teilnehmergebühren : 100,00 Mindestteilnehmerzahl : 20 Personen (maximal 30 Personen) Veranstaltungsort : Bochum Lehrgangszeiten : Freitags 18.30 21.30 Uhr (4 UE) Samstags 09.00 16.00 Uhr (8 UE) inkl. Mittagspause Lehrgangstermine: 13.04.2013 04.05.2013

C-Lizenz Modul 2 - Grundlagentraining Diese Ausbildung baut auf den Lehrgang Jugendtrainer/ in im Handball (Modul 1) auf und soll im Jugendbereich eingesetzte Trainer/innen für ihre Aufgabe weiter qualifizieren. Sie umfasst rund 40 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten und kann auf die C-Lizenz Ausbildung angerechnet werden, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Jugendtrainerausbildung erfolgt. Der Lehrgang endet mit dem 2. Teil der schriftlichen C-Lizenzprüfung. Themenschwerpunkte : Trainingslehre, Persönlichkeits- und Teamentwicklung Athletiktraining, Koordination, Torwarttraining, Gegenstoß Angriffs- und Abwehrtraining (Individualtechnik) Lehrgangsleitung Referenten/innen : Holger Kück : gemäß Lehrgangsplan Mindestalter 16 Jahre erfolgreiche Teilnahme am Modul 1 Teilnehmergebühren : 85,00 Mindestteilnehmerzahl : 20 Personen (maximal 30 Personen) Veranstaltungsort : Bochum Lehrgangszeiten : Freitags 18.30 21.30 Uhr Samstags/ Sonntag 09.00 16.00 Uhr inkl. Mittagspause Lehrgangstermin : 28. 30.06. + 05. 07.07.2013 + 1 Freitagabend (Klausur) C-Lizenz Modul 3 - Grundlagentraining Diese Ausbildung baut auf dem Modul 2 auf und soll auf die C-Lizenzprüfung vorbereiten. Sie umfasst rund 40 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten und endet mit dem 3. Teil der schriftlichen C-Lizenzprüfung. Themenschwerpunkte : Angriff-s und Abwehrtraining (kooperatives Zusammenspiel, Mannschaftstaktik) Lehrgangsleitung Referenten/innen : Holger Kück : gemäß Lehrgangsplan Mindestalter 16 Jahre erfolgreiche Teilnahme am Modul 2 Teilnehmergebühren : 85,00

Mindestteilnehmerzahl : 20 Personen (maximal 30 Personen) Veranstaltungsort : Bochum Lehrgangszeiten : Freitags 18.30 21.30 Uhr Samstags 09.00 16.00 Uhr inkl. Mittagspause Lehrgangstermin : 13.09.2013-11.10.2013 C-LIZENZ PRÜFUNG Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an den Modulen 1-3 innerhalb von drei Jahren. In dieser Prüfung erfolgen dann die Abschlussklausur (ca. 90 Minuten) sowie die Abnahme der praktischen Qualifikation (ca. 20 Minuten) des angehenden Trainers/in und eine mündliche Überprüfung (ca. 10 Minuten) des Gelernten. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt die Erteilung der C-Lizenz. Prüfungsleitung Prüfer/innen : HV Westfalen : Holger Kück, Alice Vogler erfolgreiche Teilnahme an den Modulen 1-3 Teilnehmergebühren : 65,00 Mindestteilnehmerzahl : 15 Personen (maximal 30 Personen) Veranstaltungsort : Bochum/Herne Lehrgangszeiten : Samstag 09.00 15.00 Uhr (praktische Prüfung) Lehrgangstermin : 30.11.2013 + 07.12.2013 C-LIZENZ FORTBILDUNG Die Fortbildung umfasst 15 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten und wird als C- Lizenzverlängerung anerkannt. Am Ende der Fortbildung erhält der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ein Zertifikat zur Verlängerung seiner/ihrer Lizenz. Themenschwerpunkt : wird noch bekannt gegeben Lehrgangsleitung : N. N. Teilnehmergebühren : 55,00 Mindestteilnehmerzahl : 15 Personen (maximal 20 Personen) Veranstaltungsort : N. N. Termin : N. N. Lehrgangszeiten : Freitags 18.30 21.30 Uhr Samstags 09.00 16.00 Uhr inkl. Mittagspause

ANMELDUNGEN & FRAGEN Anmeldungen sind ab sofort mit anliegendem Formular an den Kreislehrwart Holger Kück (Fritz-Reuter-Straße 9a, 44651 Herne, Fax 02325/ 791369, Mail lehrwart@handballkreis-industrie.de) zu richten. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Terminänderungen für alle Lehrgänge vorbehalten!

VERBINDLICHE LEHRGANGSANMELDUNG 2013 Zu dem Modul/ Lehrgang..... ( bitte Bezeichnung des Lehrgangs einsetzen) des Handballkreises Industrie melde ich mit hiermit verbindlich an. Mit der Anmeldung verpflichte ich mich zur Zahlung der anfallenden Gebühr. Die Lehrgangsund Kursbedingungen sind mir/uns bekannt und werden von mir/uns anerkannt. _ _. _ _. _ _ _ _ Name, Vorname Geburtsdatum _ _ _ Strasse Hausnummer _ _ _ _ _ PLZ Ort Telefon Telefon dienstlich/ mobil email Datum Unterschrift des Teilnehmers ACHTUNG: Die Angabe einer Mailadresse ist für die Kommunikation unbedingt erforderlich! Die Kosten für den vorgenannten Lehrgang werden von unserem Verein übernommen: _ _ _ _ _ _ _ _ Verein (Bitte den Verein auch dann angeben, wenn die Kosten nicht übernommen werden!) Vereinsnummer Rechnungsanschrift Datum Unterschrift & Stempel des Vereins

Das Kleingedruckte - Kurs- und Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung / Zahlung Die Anmeldung ist schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an den Lehrwart des Handballkreises Industrie zu richten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. 2. TeilnehmerInnenzahl Alle Veranstaltungen erfordern eine Mindestteilnehmer-/innen-Zahl von grundsätzlich 12 Personen, es sei denn in der Lehrgangs- und Kursbeschreibung ist ausdrücklich eine andere Mindestteilnehmer-/innen-Zahl benannt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmer-/innen-Zahl nicht erreicht, behält sich der Handballkreis Industrie das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Die TeilnehmerInnen werden in diesem Fall schriftlich oder telefonisch spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. 3. Mindestalter / Teilnahmevoraussetzung An den Veranstaltungen kann jeder teilnehmen. Es sei denn der Handballkreis Industrie sieht besondere Teilnahmebedingungen vor. Bei minderjährigen TeilnehmerInnen ist eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. 4. Ausrüstung Alle Sport- und Übungsstätten dürfen nur mit sauberen Sportschuhen ohne färbende Sohlen betreten werden. Die ReferentenInnen sind berechtigt, TeilnehmerInnen den Zutritt und die Teilnahme bei Nichtbeachtung zu versagen. 5. Programmänderungen Wir bemühen uns zur Durchführung der für die Veranstaltung jeweils angegebenen Termine. Programm-, Termin- und Ortsänderungen lassen sich jedoch nicht immer vermeiden. Ein Anrecht auf bestimmte ReferentenInnen und/oder Veranstaltungsorte besteht nicht. Änderungen werden, soweit erforderlich, rechtzeitig mitgeteilt. 6. Haftung / Versicherung Eine Haftung für persönliche Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen, wird nicht übernommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, wertvolle Kleidung, Wertsachen, Schlüssel u. a. nicht im Umkleideraum zu belassen. Für alle Veranstaltungen im Rahmen des Sportversicherungsvertrages besteht bei der Sporthilfe e.v. Schutz für Unfälle und Haftpflichtschäden. Es gelten die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der Sporthilfe e.v. in Lüdenscheid. Diese können dort eingesehen werden. 7. Datenschutz Wir weisen Sie darauf hin, dass der Handballkreis Industrie das Bundesdatenschutzgesetz einhält und gem. 28 BDSG die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich für eigene Zwecke vornimmt sowie Daten nur für den Zweck erhebt, für den sie auch genutzt werden. Der Handballkreis Industrie verpflichtet sich, die erhobenen Daten nur als Mittel zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke und satzungsgemäßer Aufgaben zu verwenden. Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu unseren Lehrgängen und/oder Kursen Ihr Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Handballkreises Industrie erklären. Die Daten werden im Rahmen der notwendigen Verarbeitung auch an den Handballverband Westfalen, Westdeutschen Handball Verband, Deutschen Handball Bund und Landessportbund NRW weitergegeben. Sie können Ihr Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Daten werden umgehend gelöscht. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der Veröffentlichung von während der Veranstaltung erstellten Fotomaterials einverstanden. 8. Stornierung / Rücktritt Stornierung oder Rücktritt sind schriftlich (per Post oder Fax) an den Lehrwart des Handballkreises Industrie zu richten. a) Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Für Stornierung/Rücktritt im Zeitraum von 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Veranstaltungsgebühr, mindestens jedoch 15, erhoben. b) Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 2 Wochen bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn Für Stornierung/Rücktritt im Zeitraum von 2 Wochen bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden grundsätzlich 50 % der Kursgebühr einbehalten. c) Stornierung/Rücktritt im Zeitraum 5 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn Bei Stornierung/Rücktritt im Zeitraum von 5 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn findet die Veranstaltung auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl statt und eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist nicht mehr möglich. d) Stornierung/Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn oder Nichtantritt Bei Stornierung/Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt ist eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr nicht mehr möglich. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt Dem/der Teilnehmer/in bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung evtl. höherer Kosten behalten wir uns ausdrücklich vor.