Vorsitzende ausschuß Gundula Bembom-Schoof Mittwoch, 26. August 2015 / Seite ( 1 / 5 ) Durchführungsbestimmungen der Meisterschaft für den vom geleiteten Spielbetrieb bei spielen auf Kreisebene Saison 2015/2016 Stand 29. August 2015 A. Allgemeine Bestimmungen 1. Es gelten die Satzung des DHB und WHV einschließlich der dazu ergangenen Zusatzbestimmungen des WHV, sowie die Abschnitte A - C der WHV Bestimmungen zur SPO des DHB. Es gilt die aktuelle Fassung der SpO! 2. Zur Entscheidung bei Punktgleichheit am Saisonende gilt folgendes: a. Es gilt der direkte Vergleich. b. In den Spielklassen, in denen die Spiele nicht durch offiziell angesetzte Schiedsrichter geleitet werden, wird bei Punktgleichheit ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden angesetzt. 3. Diese Durchführungsbestimmungen gelten für den kompletten bereich auf Kreisebene. Sie sind verbindlich. Verstöße gegen sie werden nach der aktuellen Fassung der Rechtsordnung (RO) geahndet. 4. Gespielt wird nach den Internationalen Hallenhandball Regeln, in der für den Bereich des DHB gültigen Fassung (01.07.2015) sowie dem DHB-Rahmenkonzept (Stand 01.07.2015). Diese werden jedoch in Punkt 5. Sonderregelungen für den Handballkreis etwas geändert. 5. Sonderregelungen im bereich für den HK Iserlohn-Arnsberg e.v.: Festgelegte Deckungsformationen: In der E-: Grundaufstellung Manndeckungsspiel im 6:6 mindestens in der eigenen Spielhälfte. Die eigene Spielhälfte beginnt an der Mittellienie. In der D-: Erlaubte Deckungsformationen: 1:5, 3:3, 3:2:1, 6:6. Alle anderen Deckungsformationen sind nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung ist progressiv zu bestrafen. In der D- und E- sind Zeitstrafen persönliche Strafen. E-: Ballgröße 1 Ball darf nur 2mal geprellt werden 7 m werden als Penalty durchgeführt Hinweise zum Penalty s. beigefügte Anlage. Gem. E- 07: Ballgröße 0. 7 Meter Strafwürfe werden von der 6-Meterlinie ausgeführt. In den Altersklassen der gem. E- 2007, E-, D- und C- darf der Torwart nicht über die Mittellinie.
Vorsitzende ausschuß Gundula Bembom-Schoof Mittwoch, 26. August 2015 / Seite ( 2 / 5 ) 6. Die Spielsaison 2015/2016 beginnt in der am 29./30.08.2015. 7. Ebenfalls verbindlich ist die spieltechnische Abwicklung mit dem SIS-Programm. 8. Stichtage: A- 01.01.1997 B- 01.01.1999 C- 01.01.2001 D- 01.01.2003 E- 01.01.2005 E- 2007 01.01.2007 9. Gemischte Mannschaften bei der männl. D- und E- sind im SIS-Programm entsprechend gekennzeichnet. 10. Mannschaften ohne Wertung sind im SIS entsprechend gekennzeichnet. Zu beachten ist jedoch, dass diese Mannschaften, nur 3 Spieler/innen älteren Jahrgangs pro Spiel einsetzen dürfen. Sonderregelungen hierzu gibt es nicht. Wird dieses nicht beachtet, wird es entsprechend bestraft. Sollte dies mehrfach vorkommen, ist der jeweilige Staffelleiter berechtigt, die Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb auszuschliessen. 11. MÄDCHEN, die im männlichen bereich eingesetzt werden, dürfen NICHT gleichzeitig im Mädchenbereich spielen. Diese sind im männlichen Bereich dann festgespielt, können jedoch dort entsprechend ihrer Altersklassen (bis D-bereich) eingesetzt werden. B. Spieltechnische Bestimmungen 1. Spielleitung Die organisatorische und spieltechnische Überwachung liegt für alle Staffeln bei den spielleitenden Stellen. Staffelleiter: männlicher Bereich: weiblicher Bereich: Gundula Bembom-Schoof Philipp Strotkötter 2. Zeitnehmer/Sekretär Bei Spielen mit einem offiziellen Schiedsrichter muss ein Kampfgericht gestellt werden. Bei allen anderen Spielen soll ein Kampfgericht gestellt werden. 3. Benutzung von Haftmitteln Jegliche Art von Haftmitteln dürfen nicht benutzt werden. Verstöße ziehen Ordnungsstrafen nach sich. (Zusatzbes. WHV 25/2.1 RO). Darüber hinaus sind die Haus- und Hallenordnungen von den beteiligten Mannschaften zu beachten. 4. Spielberichte /Spielausweis Für den gesamten Spielbetrieb im Kreis sind nur die WHV - Spielberichte zulässig (mit den Spalten für 14 Spieler). Bei Spielen mit angesetzten Schiedsrichtern dürfen nur
Vorsitzende ausschuß Gundula Bembom-Schoof Mittwoch, 26. August 2015 / Seite ( 3 / 5 ) Spielberichte mit Stand 01.07.2010 benutzt werden. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Ordnungsstrafe nach 25 Abs.1 Ziff. 7 RO. Im bereich (D-, E- und gem. 2007) dürfen die älteren Spielberichte verwendet werden. Die siebenstelligen Spielnummern müssen vollständig im Spielbericht eingetragen werden (z.b. Kreisliga 1010 = Staffel + SpNr. 004, s. SIS-Programm). Die Schiedsrichter haben Wahrnehmungen, die zu Disqualifikationen geführt haben, in allen Fällen im Spielbericht zu schildern ( 81 Ziff. 5 SPO). In den Spielberichten müssen die Geburtsjahrgänge eingetragen werden. Ebenfalls das Spielrecht als J oder D. Eine Passkontrolle erfolgt durch die Schiedsrichter. In ALLEN Altersklassen, ausser der gem. E- 2007 (NOCH nicht erforderlich), sind Spielerpässe erforderlich. Es gelten nur die offiziellen Spielerpässe des WHV, ausgestellt von der Passstelle in Düsseldorf. Alle anderen Pässe sind ungültig. Der Spielbericht muss noch am Spieltag an männl. Bereich weibl. Bereich Gundula Bembom-Schoof, Zur Vogelwiese 13, 58708 Menden Philipp Strotkötter, Tellenkamp 8 b, 58708 Menden geschickt werden. Auf ausreichende Frankierung ist zu achten. Strafporto und evtl. Fahrtkosten werden den schuldigen Vereinen in Rechnung gestellt. Die Spielberichte müssen bis zum folgenden Mittwoch beim entsprechenden Staffelleiter eingegangen sein. Die Spielergebnisse aller Spiele sind unmittelbar nach Spielschluss in das SIS-Programm einzugeben. Ansonsten erfolgen Ordnungsstrafen. Die ausgesprochenen Ordnungsstrafen können nach der Bearbeitung des Spielberichtes im SIS nachgelesen werden. Zusatz für den weiblichen Bereich (Gilt auch für die GAST-Kreise): Bei Spielen mit Beteiligung von anderen Kreisen muss eine Kopie des Spielberichtes angefertigt werden (mit "Kohlepapier" oder beidseitige Kopie nach dem Spiel). Beide Spielberichte (Original und Kopie) sind an Philipp Strotkötter zu senden. Dieser leitet die Kopien an die Zuständigen der "Gast-Kreise" weiter. Bei nicht Beachtung erfolgt eine Ordnungsstrafe.
Vorsitzende ausschuß Gundula Bembom-Schoof Mittwoch, 26. August 2015 / Seite ( 4 / 5 ) 5. Spielverlegungen A) Abweichungen Als Abweichung gilt die Verlegung eines Spiels von Samstag auf Sonntag oder umgekehrt, die Änderung der Anwurfzeit und/oder die Verlegung in eine andere Halle. Abweichungen sind vom Heimverein mind. 21 Tage vorher über den elektronischen Spielverlegungsantrag zu beantragen. Der angesetzte Schiedsrichter muss separat Informiert werden. B) Verlegungen Als Verlegungen gelten alle terminlichen Abweichungen vom vorgesehenen Spielwochenende. Spielverlegungen sind nur noch über den elektronischen Spielverlegungsantrag zu beantragen. Der antragstellende Verein erstellt den elektronischen Spielverlegungsantrag mit Angabe von Gründen. Der Gegner bestätigt oder lehnt diesen Antrag innerhalb von 7 Tagen zu oder ab. Danach kann erst der Staffelleiter seine Zustimmung oder Ablehnung machen. Erst nach Zustimmung des Staffelleiters ist eine Spielverlegung wirksam. Sollte ein Verein nicht innerhalb von 7 Tagen einer Spielverlegung zustimmen bzw. ablehnen, so wird der Staffelleiter diese automatisch genehmigen. Sollte bei einer Verlegung ein neuer Termin noch nicht feststehen, so ist in dem elektronischen Verlegungsantrag das Datum 31.12.2015 (Hinrunde) bzw.30.03.2016 (Rückrunde) einzugeben. Bei Neuansetzung ist dann jedoch WIEDER ein neuer elektronischer Verlegungsantrag erforderlich. Zusätzlich hat der Antragsteller die angesetzten Schiedsrichter beweispflichtig zum neuen Termin einzuladen. SR, die zum neuen Zeitpunkt nicht können (gilt auch bei Abweichungen), geben das Spiel an den zuständigen Ansetzer zurück, der dann neue Schiedsrichter ansetzt. Verlegte und ausgefallene Spiele sind innerhalb von 4 Wochen ggf. auf einem Trainingsabend nachzuholen. Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet allein die zuständige spielleitende Stelle. Eigenmächtige Absagen oder Verlegungen durch Vereine sind unzulässig und werden mit einer Ordnungsstrafe belegt. Jede Änderung des verbindlichen Spielplans ist zu beantragen.
Vorsitzende ausschuß Gundula Bembom-Schoof Mittwoch, 26. August 2015 / Seite ( 5 / 5 ) 6. EInsprüche Die zulässigen Einsprüche gemäß Rechtsordnung (siehe 34, 37, 39, 42, 43, 44 RO und Zusatzbestimmungen des WHV) sind unter Beifügung der Ablichtung des Einzahlungsbeleges oder eines Schecks in der erforderlichen Zahl an den KSA zu richten: Rechtswart: Bernd Blöcher, Friedensstr. 3, 58642 Iserlohn 58708 Menden, 29. August 2015 Gundula Bembom-Schoof, Philipp Strotkötter Anlage Penalty-Handlungsempfehlungen