Wettkampfordnung. HSAV Ressort 2 * WKO 2008 Stand Seite 12

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Transkript:

2016 Wettkampfordnung Hessischer Sportakrobatik Verband 01.01.2016 HSAV Ressort 2 * WKO 2008 Stand 11.01.2008 Seite 12

Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNGEN... 3 1.1 Ziele und Grundsätze... 3 1.2 Geltungsbereich... 3 1.3 Beschlussgremium... 3 2 VERANSTALTUNGEN: MEISTERSCHAFTEN UND WETTKÄMPFE... 3 2.1 Wettkampfklassen und Disziplinen... 3 2.1.1 Nachwuchsprogramm W/M1... 3 2.1.2 Nachwuchsprogramm W2, M2, MX, W3, M3, M4... 3 2.1.3 A-Klasse alle Disziplinen... 3 2.1.4 S Klasse alle Disziplinen... 4 2.2 Regeln für die Zusammenstellung der Wettkampfübungen... 4 2.2.1 Nachwuchsprogramm W1/M1... 4 2.2.2 Nachwuchsprogramm Paar und Gruppe... 4 2.2.3 A-Klasse und S-Klasse alle Disziplinen... 4 2.2.4 Hessenpokal Grundanforderung... 4 2.3 Meisterschaften... 4 2.3.1 Hessische Meisterschaften... 4 2.3.2 Hessenpokal... 5 2.4 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Hessenliga... 5 2.5 Wettkämpfe... 5 2.5.1 Qualifikation der N-Klasse zu den Hessischen Meisterschaften... 5 2.5.2 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga... 5 2.6 Vereinsbegegnungen... 5 2.7 Höchstschwierigkeitswert bei Einzelmeisterschaften... 5 2.8 Punktelimit zur Vergabe von Einzelmeistertiteln... 6 2.9 Schwierigkeitstabellen... 6 2.9.1 Nachwuchsklasse... 6 2.9.2 Schwierigkeitstabelle für Hessische Mannschaftsmeisterschaft... 6 2.9.3 Schwierigkeitstabellen Schüler... 6 2.9.4 Schwierigkeitstabelle Jugend... 6 2.9.5 Schwierigkeitstabelle Junioren 1... 6 2.9.6 Schwierigkeitstabelle Junioren 2... 6 2.9.7 Schwierigkeitstabelle Senioren... 6 3 ALTERSKLASSEN, STARTRECHT, STARTMÖGLICHKEIT, QUALIFIKATIONSNORMEN... 6 3.1 Altersklassen... 6 3.1.1 Nachwuchsprogramm... 6 3.1.2 A-Klasse... 7 3.1.3 S Klasse... 7 3.2 Startrecht... 7 3.2.1 Allgemein... 7 3.2.2 Startmöglichkelten der Sportler... 7 3.2.3 Vereinswechsel... 7 3.2.4 Qualifikationsnormen... 7 3.2.5 Wettkampfgemeinschaften... 8 3.2.6 Teilnahmepflicht... 8 3.2.7 Schau- und Werbeveranstaltungen... 8 3.2.8 Wettkämpfe außerhalb von Hessen... 8 4 WETTKAMPFBESTIMMUNGEN... 8 4.1 Amateurbestimmungen gem. DSAB... 8 4.2 Wettkampfkleidung... 8 4.3 Wettkampfausschreibungen... 8 4.4 Durchführung der Wettkämpfe... 8 4.5 Abgabe der Meldungen und Einreichung der Wettkampfübungen... 8 4.5.1 Abgabe von Meldungen... 9 4.6 Auszeichnungen... 9 4.6.1 Entfällt... 9 4.6.2 Hessische Meisterschaften... 9 4.6.3 Hessenpokal... 9 4.6.4 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga und Hessenliga... 9 4.6.5 Bestenliste... 9 4.7 Kampfgericht / Jury... 9 4.8 Regelverstöße... 10 4.8.1 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga und Hessenliga... 10 4.9 Berechnung der Wettkampfnoten... 10 4.9.1 N Klasse... 10 4.9.2 Wettkampfklassen A und S... 10 4.9.3 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga... 10 4.9.4 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Hessenliga... 10 4.9.5 Hessenpokal... 10 4.9.6 Ausführungsnoten... 10 5 GEBÜHREN (innerhalb der WKO)... 10 5.1 Meldegebühren... 10 5.1.1 Qualifikationsturnier... 10 5.1.2 Hessische Meisterschaften... 10 5.1.3 Hessenpokal... 10 5.1.4 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga und Hessenliga... 11 5.1.5 Anrufung des Rechtsauschusses... 11 5.1.6 Verbandsabgabe bei Meisterschaften... 11 5.1.7 Ausstellungs- und Bearbeitungsgebühren... 11 6 Ausrichtungskriterien zur Durchführung von Meisterschaften / Wettkämpfen... 12 7 GÜLTIGKEIT DER WETTKAMPFORDNUNG ab 08.03.2014... 12 Seite 2

1 VORBEMERKUNGEN 1.1 Ziele und Grundsätze Basis für die Ziele und Grundsätze ist die Satzung des Hessischen Sportakrobatik Verbandes. Der Strukturplan regelt die Maßnahmen zur Talentfindung, Talentförderung, Ausbildung und Vorbereitung auf nationale und internationale Vergleiche, Wettkämpfe und Meisterschaften zur Bestimmung der individuellen Leistungsfähigkeit und als Maßstab im Vergleich mit anderen Verbänden. 1.2 Geltungsbereich Die WKO des HSAV gilt für alle Mitgliedsvereine des HSAV. Für nicht geregelte Bereiche der WKO des HSAV gilt die WKO des DSAB. Für nicht geregelte Bereiche der WKO des DSAB gilt der CoP der FIG. Änderungen der WKO kann nur der Sportausschuss als Beschlussgremium im HSAV herbeiführen. 1.3 Beschlussgremium Beschlussgremium ist je nach Angelegenheit der Sportausschuss oder der Ligaausschuss. Der Sportausschuss besteht aus Ressortleiter 2 und den Sportwarten der Mitgliedsvereine. Beratende Mitglieder sind der Ressortleiter 4 und der Landestrainer. Der Sportausschuss oder Ligaausschuss tagt nach Bedarf, mindestens einmal jährlich. Vorsitzender ist der Ressortleiter 2. Dem Sportausschuss obliegen folgende Aufgaben: Beschlussfassung und Beratung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Sportbetrieb Änderung der WKO Dem Ligaausschuss obliegen folgende Aufgaben: Beschlussfassung und Beratung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Sportbetrieb 2 VERANSTALTUNGEN: MEISTERSCHAFTEN UND WETTKÄMPFE 2.1 Wettkampfklassen und Disziplinen Im HSAV werden die Wettkampfklassen A, N und S unterschieden. Zu den Wettkampfdisziplinen zählen: Einzel (W/M1) Paar weiblich (W2), -männlich (M2) und gemischt (MX) Gruppe weiblich (W3), -männlich 3er (M3) und -männlich 4er (M4) Podest weiblich (PW) und männlich (PM) 2.1.1 Nachwuchsprogramm W/M1 Das Nachwuchsprogramm Einzel dient dem Einstieg in die Sportakrobatik. Nach einem Start in den Disziplinen Paar oder Gruppe ist eine Teilnahme im Nachwuchsprogramm Einzel nicht mehr möglich. Die Startberechtigung beträgt zwei Wettkampfjahre. Der bzw. die Erstplazierte ist im darauffolgenden Jahr in der Disziplin Nachwuchsprogramm Einzel nicht mehr startberechtigt. 2.1.2 Nachwuchsprogramm W2, M2, MX, W3, M3, M4 Das Nachwuchsprogramm Paar und Gruppe dient dem Einstieg in die Partnerarbeit. Die Erstplatzierten, mit mehr als 25 Punkten bei den Hessischen Meisterschaften, sind anschließend in dieser Verbindung nur noch in der A-Klasse oder S-Klasse startberechtigt. 2.1.3 A-Klasse alle Disziplinen Siehe Wettkampfordnung des DSAB und Code of Points der FIG. Seite 3

2.1.4 S Klasse alle Disziplinen In der Sonderklasse starten Sportler, die nicht in die vorgegebene Altersstruktur des DSAB passen. Die Altersdifferenz zwischen dem jüngsten und dem ältesten Sportler darf maximal 8 Jahre betragen. Es gilt der Geburtsjahrgang. Die S-Klasse startet in der A-Klasse. Das Alter des ältesten Sportlers entscheidet über die Altersklasse. Ein Antrag auf Sonderstarterlaubnis muss für übergeordnete Veranstaltungen über das Ressort 2 gestellt werden. 2.2 Regeln für die Zusammenstellung der Wettkampfübungen 2.2.1 Nachwuchsprogramm W1/M1 Grundanforderung: 7 Elemente aus den Kategorien: Paar-Balance-Elemente min. 2 Elemente max. 4 Elemente Kategorie 1 min. 2 Elemente Kategorie 2 min. 2 Elemente max. 6 Elemente Fehlende Elemente in der Grundanforderung werden mit einem Abzug von jeweils 1,0 Punkten bewertet. Die max. zu erreichende Punktzahl beträgt 25,0 Punkte. Zur Erreichung dieser Punktzahl können aus allen Kategorien Elemente Verwendung finden. Die erlaubte Zeit für die Übung beträgt maximal 2.30 Minuten. Es wird eine Kombi-Übung gezeigt. Die Mattengröße beträgt 6 x 12 Meter. Die Paar Balance-Elemente werden auf einem Handstandgerät gezeigt. (Siehe Anlage 1) Anforderung Schwierigkeitsnote 26 Value = 5,0 Punkte; ein Überhang von 5 Value ist zulässig. Ab 32 Value wird von dem Schwierigkeitsnote 1,0 Punkte abgezogen. Altersregelung: 6 Jahre bis 16 Jahre Es gilt der Geburtsjahrgang. Es wird nicht zwischen weiblich und männlich unterschieden. Ein Doppelstart ist nicht erlaubt. Bewertung: Technische Note 10,0 Punkte Artistische Note 10,0 Punkte Schwierigkeitsnote 5,0 Punkte Gesamtnote 25,0 Punkte Die Wettkämpfe werden nach den Richtlinien der FIG Code of Points ausgetragen. Ausnahmen: Elemente die nicht im Nachwuchsklassenkatalog stehen und gezeigt werden, werden gestrichen und mit jeweils einer Strafe von 1,0 Punkten geahndet. 2.2.2 Nachwuchsprogramm Paar und Gruppe Siehe WKO DSAB NKL für die Altersklasse bis 18 Jahre Klasse 1 Die Altersklasse 9 22 Jahre (Mindestalter eines Sportlers 18 Jahre) Die Klasse 2 startet unter den gleichen Bedingungen wie die Klasse 1 2.2.3 A-Klasse und S-Klasse alle Disziplinen Es gilt die Wettkampfordnung des Deutschen Sportakrobatik Bundes. 2.2.4 Hessenpokal Grundanforderung Es wird in der A-Klasse eine Balance- und Dynamic-Übung sowie in der N-Klasse eine Kombi- Übung gefordert. Die Grundanforderung richtet sich nach der jeweiligen Leistungs- und Altersklasse. Es sind die spez. Anforderungen und die Regeln des DSAB bindend. 2.3 Meisterschaften 2.3.1 Hessische Meisterschaften Die Hessischen Meisterschaften werden in den jeweiligen Alters- und Wettkampfklassen ausgetragen. Es kann für die Balance-, Dynamic- und Kombiübung gemeldet werden. Das melden Seite 4

nur einer Kombiübung ist nicht möglich. Startberechtigt sind die unter 2.1.3 bis 2.1.4 beschriebenen Wettkampfklassen und- Disziplinen. 2.3.2 Hessenpokal Der Hessenpokal wird mit Pokalcharakter einmal im Jahr durchgeführt. Es können Vereinsmannschaften oder Wettkampfgemeinschaften (WKG) teilnehmen. Näheres wird von dem Ligaausschuss festgelegt und in der Ausschreibung geregelt. 2.4 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Hessenliga An der Mannschaftsmeisterschaft können Vereine und Wettkampfgemeinschaften teilnehmen. Startberechtigt sind die unter 2.1.3 bis 2.1.4 beschriebenen Wettkampfklassen und Disziplinen. Die maximale Anzahl der Starts ist unbegrenzt, die Mindestanzahl beträgt 2. Es kommen die zwei besten Starts (maximal 1 Podest) in die Wertung. Ein Doppelstart in verschiedenen Disziplinen ist erlaubt um die Mindeststartzahl (2 Formationen) der Mannschaft zu erreichen. Weiteres regelt die Ausschreibung. Für die Mannschaftsmeisterschaft sind die jeweiligen Schwierigkeitstabellen der Altersklassen gültig. Die Schwierigkeitstabellen 2.9.2 bis 2.9.4 sind anzuwenden. Punkteverteilung: Die erstplazierte Mannschaft erhält 10 Punkte. Die zweitplazierte einen Punkt weniger usw. Die Punkte und die Wettkampfergebnisse werden in einer Tabelle zusammen gefaßt. Bei Punktgleichheit entscheiden die addierten Wertungspunktdifferenzen. Sind auch diese gleich, entscheidet der direkte Vergleich des Wettkampfes über die Plazierung. Bei einem Punkteabstand bis zu 0,050 Punkten werden die Ergebnisse angepasst und gleiche Punkte verteilt. 2.5 Wettkämpfe 2.5.1 Qualifikation der N-Klasse zu den Hessischen Meisterschaften Am Qualifikationsturnier zur Hessischen Meisterschaft sind die unter 2.1.1 bis 2.1.2 beschriebenen Disziplinen des Nachwuchsprogramms startberechtigt. Für die Hessischen Meisterschaften qualifizieren sich die Disziplinen Paare und Gruppen der Nachwuchsklasse. Weiteres regelt die Ausschreibung. 2.5.2 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga An der Mannschaftsmeisterschaft können Vereine und Wettkampfgemeinschaften (WKG) teilnehmen. Startberechtigt sind die unter 2.1.2 beschriebenen Disziplinen der Nachwuchsklasse. Die Anzahl der Starts nicht begrenzt, die Mindeststartzahl beträgt 2. Es kommen die zwei besten Starts in die Wertung. Ein Doppelstart ist nicht erlaubt. Es wird eine Kombi-Übung gezeigt. Für die Landesliga gilt die Schwierigkeitstabelle 2.9.1. Punkteverteilung: Die erstplatzierte Mannschaft erhält 10 Punkte. Die Zweitplatzierte einen Punkt weniger usw. Die Punkte und die Wettkampfergebnisse werden in einer Tabelle zusammengefasst. Bei Punktgleichheit entscheiden die addierten Wertungspunktdifferenzen. Sind auch diese gleich, entscheidet der direkte Vergleich des Wettkampfes über die Platzierung. Bei einem Punkteabstand bis zu 0,050 Punkten werden die Ergebnisse angepasst und gleiche Punkte verteilt. 2.6 Vereinsbegegnungen Vereinsbegegnungen werden nach der WKO des HSAV und des DSAB ausgetragen. Diese Begegnungen bedürfen nicht der Zustimmung des Verbandes. 2.7 Höchstschwierigkeitswert bei Einzelmeisterschaften A Klasse, S Klasse und N - Klasse: Schüler 30,000 Punkte Jugend 30,000 Punkte Junioren 1 und 2 30,000 Punkte Meisterklasse 30,000 Punkte Nachwuchsklasse 30,000 Punkte Seite 5

2.8 Punktelimit zur Vergabe von Einzelmeistertiteln A-Klasse und N-Klasse: Schüler 24,000 Punkte Jugend 24,000 Punkte Junioren 1 u. 2 24,000 Punkte Senioren 23,000 Punkte Nachwuchsklasse 24,000 Punkte Die S-Klasse wird in den Ergebnislisten der A-Klasse geführt. Die S-Klasse kann keinen Hessischen Meistertitel erringen. Bei Punktgleichheit werden die Platzierungen auch so vergeben. 2.9 Schwierigkeitstabellen 2.9.1 Nachwuchsklasse Siehe Anlage 3 2.9.2 Schwierigkeitstabelle für Hessische Mannschaftsmeisterschaft Für die Mannschaftsmeisterschaft sind die jeweiligen Schwierigkeitstabellen der Altersklassen gültig. Für die Seniorenklasse wird die Schwierigkeitstabelle der Junioren 2 angewendet. Für die Schüler-, Jugend- und Juniorenklasse 1 ist ein Überhang von 20 Value möglich. Für die Junioren 2 und Senioren ist der Überhang nicht begrenzt, diese werden aber nicht bewertet. 2.9.3 Schwierigkeitstabellen Schüler Siehe Anlage 4 2.9.4 Schwierigkeitstabelle Jugend Siehe Anlage 5 (Für die Kombi-Übung wird die Junioren 1 Tabelle Balance angewandt) 2.9.5 Schwierigkeitstabelle Junioren 1 Siehe Anlage 6 2.9.6 Schwierigkeitstabelle Junioren 2 Siehe Anlage 7 2.9.7 Schwierigkeitstabelle Senioren Siehe Anlage 8 3 ALTERSKLASSEN, STARTRECHT, STARTMÖGLICHKEIT, QUALIFIKATIONSNORMEN 3.1 Altersklassen 3.1.1 Nachwuchsprogramm Für das Nachwuchsprogramm sind folgende Altersbeschränkungen festgelegt: Einzel W/M1 6 Jahre bis 16 Jahre Es gilt der Geburtsjahrgang Paare und Gruppen 6 Jahre bis 22 Jahre. Klasse 1 6 Jahre bis 18 Jahre Es gilt der Geburtsjahrgang Die Altersdifferenz darf max. 8 Jahre betragen Klasse 2 9 Jahre bis 22 Jahre Es gilt der Geburtsjahrgang Die Altersdifferenz darf max. 10 Jahre betragen Für einen Start in der Klasse 2 muss mindestens ein Sportler der Formation im Wettkampfjahr das 19. Lebensjahr vollendet haben. Seite 6

3.1.2 A-Klasse Für die A-Klasse gilt die Altersregelung laut WKO des DSAB: Schüler 8 bis 14 Jahre Jugend 9 bis 16 Jahre max. Altersdifferenz 6 Jahre Junioren 1 11 bis 17 Jahre Junioren 2 12 bis 19 Jahre max. Altersdifferenz 6 Jahre Meisterklasse ab 13 Jahre Das angegebene Höchst- und Mindestalter muss im Austragungsjahr der Wettkämpfe und Meisterschaften erreicht werden. 3.1.3 S Klasse Die Altersdifferenz zwischen dem jüngsten und ältesten Sportler darf maximal 8 Jahre betragen. Hier gilt der Geburtsjahrgang. 3.2 Startrecht 3.2.1 Allgemein Startberechtigt sind nur Sportler, die über ein DSAB Wettkampfbuch mit gültiger HE Nummer verfügen und die Startgebühr nach erhaltener Rechnung, innerhalb des Zahlungsziels bezahlt haben. Im Wettkampfbuch werden die Starts nachgewiesen. Für die Eintragung sind die Vereine selbst verantwortlich. Das ausgefüllte Wettkampfbuch muss, der deutsche Sportausweis soll bei jedem Start vorgelegt werden. 3.2.2 Startmöglichkelten der Sportler Ein Sportler der A-Klasse kann im laufenden Wettkampfjahr in verschiedenen Altersklassen starten, sofern diese den entsprechenden Altersstrukturen der WKO entsprechen. Ein Aufstieg von der N Klasse in die A-Klasse/S Klasse ist möglich. Der Rückstart eines Sportlers in eine andere Wettkampfklasse im Wettkampfjahr, auch bei Veränderung der Position, ist nicht möglich. Der Sportler, der schon in der A-Klasse/S-Klasse gestartet ist, kann im Folgejahr in der N Klasse nur dann starten, wenn er einen Nachwuchssportler als Partner bekommen hat. Ein Doppelstart in der N-Klasse und in der S-Klasse sind nicht möglich. Ein Sonderstartrecht kann der HSAV Ressortleiter 2 auf Antrag erteilen. Ein Sonderstartrecht außer Konkurrenz für bundesländerübergreifende Startgemeinschaften kann der HSAV Ressortleiter 2 auf Antrag erteilen. 3.2.3 Vereinswechsel Ein Vereinswechsel/Startwechsel ist zu jeder Zeit möglich. Einen Vereinswechsel nach außerhalb des Landesverbandes regelt die WKO des DSAB. Bei Vereinswechsel innerhalb des Landesverbandes tritt eine Wartezeit von drei Monaten in Kraft, die ab dem Tag gilt, an dem der abgebende Verein die Abmeldung anerkennt. Die Anerkennung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, nach Ablauf der Frist kann der Sportler auch ohne Anerkennung wechseln. Die Frist wird bei nachgewiesenem Wohnort- oder Arbeitsstättenwechsel auf einen Monat verkürzt. Bei Vereinswechsel in der Zeit vom 15.Dezember bist 31. Januar des folgenden Jahres entfällt eine Wartezeit. Für die Beantragung ist der dafür vorgesehene Vordruck des HSAV zu verwenden. 3.2.4 Qualifikationsnormen Paare und Gruppen der N-Klasse die an den Hessischen Meisterschaften teilnehmen wollen, müssen sich bei einer zuvor stattfindenden Qualifikation qualifizieren, die im Rahmen der Landesliga Hessen stattfindet. Voraussetzung für die Teilnahme an den Hessischen Meisterschaften ist der Leistungsnachweis der anhand der Bestenliste geführt wird. Die Kriterien werden jeweils von Ressortleiter 2 festgelegt. Die besten 8 Paare und Gruppen sind für die HM qualifiziert. Bei Verhinderung rücken weitere Plätze nach. Seite 7

3.2.5 Wettkampfgemeinschaften Wettkampfgemeinschaften können von den unmittelbaren Mitgliedern (Vereinen) des HSAV gebildet werden. 3.2.6 Teilnahmepflicht Alle Aktiven sind verpflichtet, auf Anforderung durch das Präsidium des HSAV oder von dessen Beauftragten, Ressortleiter 2, zu offiziellen Veranstaltungen de HSAV (vor allen Länderkämpfen oder sonstigen Termine, die dem Ansehen der Sportakrobatik dienen) zur Verfügung zu stehen. Sie haben dabei Anspruch auf die üblichen Auslagen. Auch an einer Sportwerbeveranstaltung pro Jahr müssen sie auf Anforderung teilnehmen. Sind sie verhindert, bedarf es nur einer rechtzeitigen Absage. 3.2.7 Schau- und Werbeveranstaltungen Alle Aktiven können an den Veranstaltungen als Sportakrobaten die nicht der WKO unterliegen teilnehmen, wenn diese vom zuständigen Verein genehmigt wurden. Bei Auftritten in den Medien ist Ressort 2 zu unterrichten, welches das Präsidium in Kenntnis setzt. 3.2.8 Wettkämpfe außerhalb von Hessen Bei Teilnahme an Wettkämpfen außerhalb des HSAV ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, wenn diese Formation im Wettkampfjahr, oder zeitnah noch keinen Wettkampf absolviert, oder bei Wettkämpfen keine Mindestpunktzahl erreicht hat (Kriterien legt Ressort 2 fest). Über die Teilnahme entscheidet in diesem Fall der Ressortleiter 2. Der Leistungsnachweis kann auch durch Sichtung in den Stützpunkten, durch die vom Ressortleiter 2 beauftragten Personen, erbracht werden. Formationen, die bereits einen Leistungsnachweis erbracht haben, müssen den Ressortleiter 2 über die Teilnahme vor dem Wettkampf in Kenntnis setzen sowie das Wettkampfergebnis zeitnah mitteilen. Für die Genehmigung einer Teilnahme an Wettkämpfen oder Schauveranstaltungen außerhalb der BRD ist allein das Präsidium des DSAB zuständig. Der Antrag beim DSAB wird durch den HSAV Ressort 2 gestellt. 4 WETTKAMPFBESTIMMUNGEN 4.1 Amateurbestimmungen gem. DSAB An Wettkämpfen und Meisterschaften können nur Amateure gemäß WKO des DSAB teilnehmen. 4.2 Wettkampfkleidung Bezüglich der Wettkampfkleidung sind die Regelungen der FIG, vgl. Artikel 6 der Code of Points, bindend. 4.3 Wettkampfausschreibungen Wettkampfausschreibungen werden mit Ausnahme für die Vereinsbegegnungen von Ressort 2 nach der WKO erstellt. 4.4 Durchführung der Wettkämpfe Die Wettkämpfe werden mit Ausnahme der Vereinsbegegnungen vom HSAV veranstaltet. Der HSAV beauftragt einen Verein mit der Ausrichtung. Ein entsprechender Vertrag wird zwischen dem HSAV und dem ausrichtenden Verein geschlossen. Für die Ausrichter ist die Checkliste für Meisterschaften verbindlich. Der HSAV Ressort 2 ist für die Ergebnisauswertung (Berechnung) und die Wettkampfleitung verantwortlich. Alle Wettkampfunterlagen (außer Urkunden, Pokale und Medaillen) werden vom HSAV bereitgestellt. 4.5 Abgabe der Meldungen und Einreichung der Wettkampfübungen Die Wettkampfmeldung ist auf dem jeweilig gültigen Formblatt des HSAV an den Ressortleiter 2, als PDF-Datei, per Mail zu senden. Zu verwendende Formulare sind: Mannschaftsmeldung zum Hessenligawettkampf/Mannschaftsmeldung zum Landesligawettkampf Seite 8

Ummeldungen in der Mannschaftsaufstellung in der Mannschaftsmeisterschaft der Landesliga und Hessenliga sind möglich. Nachmeldungen am Wettkampftag sind nur bis zur mind. Startzahl der Mannschaft möglich. 4.5.1 Abgabe von Meldungen Die Wettkampfübungen sind auf dem jeweilig gültigen Formblatt des HSAV an das in der Ausschreibung festgelegte Gremium, als PDF-Datei, per Mail zu senden. Zu verwendende Formulare sind: Übungszeichnung N-Klasse 2013 Der jeweils gültige Vordruck des DSAB, für die A-Klasse Die Abgabefrist regelt die Ausschreibung. 4.6 Auszeichnungen 4.6.1 Entfällt 4.6.2 Hessische Meisterschaften Der Ausrichter sorgt für die Bereitstellung folgender Auszeichnungen: Je Teilnehmer und Übung eine Urkunde sowie für die Platzierungen 1 bis 3 je Teilnehmer/in und Übung eine Medaille und einen Pokal je Teilnehmer für Mehrkampfergebnisse und die Nachwuchsklasse. 4.6.3 Hessenpokal Der Veranstalter (HSAV) sorgt für die Bereitstellung folgender Auszeichnungen: Je Teilnehmer eine Urkunde mit dem Mannschaftsergebnis und für diese Mannschaften der Plätze 1-3 je einen Pokal oder Ehrenpreis. 4.6.4 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga und Hessenliga Der Veranstalter (HSAV) sorgt für die Bereitstellung folgender Auszeichnungen: Je Mannschaft eine Urkunde mit der Platzierung sowie für die Platzierungen 1 bis 3 je Mannschaft eine Pokal. 4.6.5 Bestenliste Durch den Ligaausschuß wird eine Bestenliste nach folgenden Kriterien geführt: N - Klasse: Liste Paare (W2) Liste Paare (MX) Liste Paare (M2) Liste Gruppen (W3, M3, M4) A Klasse: Liste Schüler (W2, M2, MX, W3, M3. M4) Liste Jugend (W2, M2, MX, W3, M3. M4) Liste Junioren 1 (W2, M2, MX, W3, M3. M4) Liste Junioren 2 (W2, M2, MX, W3, M3. M4) Liste Senioren (W2, M2, MX, W3, M3. M4) Alle erzielten Wettkampfnoten einer Formation werden nachgewiesen und nach einem Punktesystem bewertet. Es werden nur Wettkämpfe berücksichtigt die der HSAV veranstaltet.. Die Bestenliste wird nach jedem Wettkampf auf der Homepage des HSAV veröffentlicht. Der HSAV vergibt nach dem letzten Wettkampf (Hessenpokal fließt nicht in die Bewertung ein) jeweils an die Besten der jeweiligen Klasse eine Auszeichnung in Form einer Urkunde. Punktesystem: 1. Platz = 8 Punkte; 2. Platz = 7 Punkte usw. Voraussetzung sind 3 Wettkampfnachweise. 4.7 Kampfgericht / Jury Hessische Meisterschaft, Hessenpokal und Hessische Mannschaftsmeisterschaft Siehe HSAV Kampfrichterordnung 2014. Seite 9

4.8 Regelverstöße 4.8.1 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga und Hessenliga Die Meldungen sind an den Ressortleiter 2, per PDF- Datei, E-Mail zu senden. Fristgerechter Eingang der Meldung (Datum der Mail), Einhaltung der Form der Übungseinreichung (Meldebogen HSAV, DSAB), sowie Startberechtigung der gemeldeten Sportler gem. WKO des HSAV sind zu prüfen. Bei nicht vorhandener Startberechtigung wird die Meldung nicht anerkannt. Bei Verstößen innerhalb eines laufenden Wettkampfjahres werden folgende Sanktionen durchgeführt, die nach dem Jahr verfallen: Erster Verstoß: schriftliche Verwarnung Zweiter Verstoß: 10,00 Strafgeld alle weiteren Verstöße: 20,00 Strafgeld 4.9 Berechnung der Wettkampfnoten Der Einsatz der Kampfrichter und die Bewertung der Übungen erfolgt nach dem nationalen Programm. Dieses gilt für die laufende Nummer 4.9.1. -4.9.5. 4.9.1 N Klasse 4.9.2 Wettkampfklassen A und S 4.9.3 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga 4.9.4 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Hessenliga 4.9.5 Hessenpokal Für die N-Klasse gilt 4.9.1 und für die Wettkampfklassen A und S gilt vor der Addition der Noten zum Mannschaftsergebnis wird nicht gerundet. 4.9.6 Ausführungsnoten Bei einer offene Wertung gelten nur Ausführungsnoten, die offen, gezeigt werden. Bei einer geschlossen Wertung gelten nur die auf den Wertungszetteln notierten Noten. Die Wertungsform entscheidet der Ligaausschuß. 5 GEBÜHREN (innerhalb der WKO) 5.1 Meldegebühren 5.1.1 Qualifikationsturnier Siehe Punkt 5.1.4 5.1.2 Hessische Meisterschaften Die Startgebühr beträgt 8,50 je Sportler/in und Disziplin im Nachwuchsprogramm. Die Startgebühr beträgt 16,00 je Sportler/in und Disziplin in der Wettkampfklasse A/S. Die Startgebühren werden nach der Anzahl der Vereinsstart durch den HSAV den Vereinen in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind an den HSAV zu entrichten. Der ausrichtende Verein erhält hiervon 80%. Diese werden nach Zahlungseingang aller Rechnungen innerhalb von 7 Tagen an den ausrichtenden Verein überwiesen. 5.1.3 Hessenpokal Die Startgebühr beträgt pro Teilnehmer 10,00. Die Startgebühren werden durch den HSAV den Vereinen in Rechnung gestellt. Der ausrichtende Verein erhält hiervon 20%. Diese werden nach Zahlungseingang aller Rechnungen innerhalb von 7 Tagen an den ausrichtenden Verein überwiesen. Alle Präsente, wie Urkunden, Pokale usw. werden vom HSAV zur Verfügung gestellt. Seite 10

5.1.4 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga und Hessenliga Meldung Landesliga Hessen Basisstartgeld für die Anmeldung 50,00 Startgeld je Teilnehmer 4,00 Meldung Hessenliga Basisstartgeld für die Anmeldung 75,00 Startgeld je Teilnehmer 5,00 Das Basisstartgeld wird nach Anmeldung in Rechnung gestellt. Das maximale Startgeld für beide Ligen beläuft sich auf 330,00. Das Basisstartgeld ist hier nicht enthalten. Die Startgelder richten sich nach den abgegebenen Meldungen für den jeweiligen Ligawettkampf. Die Rechnung wird unmittelbar an die Vereine mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen gestellt. Die Rechnung erhalten die Vereine durch Ressort 2. 5.1.5 Anrufung des Rechtsauschusses Vor der Einberufung des Rechtsausschusses durch den betreffenden Verein ist eine Kaution von 100,00 auf das Konto des HSAV zu überweisen bzw. in Bar zu zahlen. Die gesamten Kosten des Verfahrens trägt die verlierende Partei. Bei einem Vergleich sind die Kosten zu teilen. 5.1.6 Verbandsabgabe bei Meisterschaften Der Ausrichter einer HSAV - Meisterschaft führt an den HSAV 20 % der Startgebühren ab. 5.1.7 Ausstellungs- und Bearbeitungsgebühren Ausstellung eines Wettkampfbuches incl. Deutscher Sportausweis 9,00 Ausstellung einer HSAV Startmarke 3,00 Ausstellung von Lizenzen 25,00 Lizenzverlängerung 10,00 Bearbeitungsgebühr 5,00 Seite 11

6 Ausrichtungskriterien zur Durchführung von Meisterschaften / Wettkämpfen Wettkampffläche A-Klasse Wettkampffläche 14 x 14 Meter (Federboden) mit FIG Zulassung N-Klasse Wettkampffläche 12 x 12 Meter (38 mm) mit FIG Zulassung oder wie A-Klasse Kampfrichterausstattung Max. Forderung je Kampfgericht 10 Stühle und 5 bzw. 10 Tische Der genau benötigte Bedarf ist 14 Tage vorher mit dem Ressort 2 abzustimmen Je Kampfrichter einen Stromanschluss bzw. eine Doppelsteckdose pro Kamprichtertisch Sanitätsdienst Sanitätsdienst mit Standartausstattung vor Ort, ab Öffnung der Halle bis Wettkampfende Eine Räumlichkeit mit Liege für die Behandlung von Sportlern usw. Info an die Wettkampfleitung der Notfallrufnummern Wettkampfleitung/Jury 5 Tische mit 10 Stühlen vor Kopf der Wettkampffläche 2 Mikrophone 2 Stromanschlüsse für die EDV Auswertung und Beamer (jeweils 3 5 Steckdosen) Standfläche für eine Leinwand 3 x 2 Meter Standfläche für den Beamer Manuelle Anzeigetafel (Startnummer und Endwertung) Sonstiges Moderator / Hallensprecher für die Veranstaltung 2 Jugendliche zur Unterstützung der WKO Leitung ( Kampfrichter - Zettelabholung) 1 Erwachsener zur Unterstützung der Auswertung Tisch für die Auszeichnungen (HM und Hessenpokal) Siegerpodest (HM und Hessenpokal) Verpflegung für das Funktionspersonal 2 Personen die als Hallenordner eingesetzt werden Musikanlage Verstärkeranlage mit CD Abspielgeräten Ersatz CD Abspielgerät Anmerkung Vereine die sich nicht an diese Vorgaben halten, können die Startgelter entzogen. 7 GÜLTIGKEIT DER WETTKAMPFORDNUNG ab 01.01.2016 Seite 12

Anlage 3 2.9.1. Schwierigkeitstabelle N-Klasse Value Punkte Value Punkte 1-5 1,00 46 8,60 6-10 2,00 47 8,70 11-15 3,00 48 8,80 16-20 3,50 49 8,90 21-24 4,00 50-51 9,00 25 4,50 52-53 9,10 26 5,00 54-55 9,20 27 5,50 56-57 9,30 28 6,00 58-59 9,40 29 6,50 60-61 9,50 30 7,00 62-63 9,55 31 7,10 64-65 9,60 32 7,20 66-67 9,65 33 7,30 68-69 9,70 34 7,40 70-71 9,75 35 7,50 72-73 9,80 36 7,60 74-75 9,85 37 7,70 76-77 9,90 38 7,80 78-79 9,95 39 7,90 80 10,00 40 8,00 41 8,10 42 8,20 43 8,30 44 8,40 45 8,50 Seite 13

Anlage 4 2.9.3 Schwierigkeitstabelle Schüler Seite 14

Anlage 5 2.9.4 Schwierigkeitstabelle Jugend Der DSAB hat zur Zeit nur die Regel aus dem Sportjahr 2012 auf seiner Homepage veröffentlicht. Wir haben den Text der letzten DSAB Techn. Kommission als Grundlage genommen. Sobald der DSAB eine entsprechende Regel veröffentlicht hat, werden wir dies anpassen. Seite 15

Anlage 6 2.9.5 Schwierigkeitstabelle Junioren 1 Seite 16

Anlage 6 2.9.6 Schwierigkeitstabelle Junioren 2 Anlage 7 2.9.6 Schwierigkeitstabelle Junioren 2 Seite 17

Anlage 8 2.9.7 Schwierigkeitstabelle Senioren Seite 18