Amtliche Mitteilungen Nr. 7/2009 18.09.2009



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Transkript:

Amtliche Mitteilungen Nr. 7/2009 18.09.2009 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft (Fernstudium) an der TH Wildau (FH) Auf der Grundlage von 18, 21 und 70 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2008 (GVBl. für das Land Brandenburg Teil I 2008, S. 318) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Betriebswirtschaft / Wirtschaftsinformatik der Technischen Hochschule Wildau (FH) am 15.06. 2009 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft (Fernstudium) erlassen 1 : Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich... 2 2 Allgemeine Studien- und Prüfungsbestimmungen... 2 3 Leitbild des Studiengangs... 4 4 Regelstudienzeit... 4 5 Grad und Abschluss... 4 6 Studienablauf... 5 7 Bachelor-Arbeit... 5 8 Mündliche Bachelor-Prüfung... 5 9 Stundentafel... 6 10 Inkrafttreten... 7 1 Genehmigt durch den Präsidenten der TH Wildau (FH) mit Schreiben vom 17.09.2009 Herausgeber: Bahnhofstraße Der Präsident 15745 Wildau Technische Hochschule Wildau (FH) Tel.: 03375/508-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Fax: 03375/500324

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 7/2009 Seite 2 von 7 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung legt Grundsätze für die Gestaltung, den Aufbau und den Ablauf sowie zur Durchführung des Bachelor-Studienganges Betriebswirtschaft (Fernstudium) an der Technischen Hochschule Wildau (FH) fest. (2) Soweit in dieser Ordnung männliche Bezeichnungen verwandt werden, sind damit gleichzeitig auch die weiblichen Bezeichnungen umfasst. Diese Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch weitere Rechtsvorschriften der Technischen Hochschule Wildau (FH). 2 Allgemeine Studien- und Prüfungsbestimmungen (1) Die Musterstudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge an der TH Wildau (FH) in der Fassung vom 04.07. 2006 (Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) Nr. 6/2006), zuletzt geändert durch die Amtliche Mitteilung 11/2008, ist mit Ausnahme der unter (2) genannten abweichenden Festlegungen Teil dieser Ordnung. (2) Abweichend von 4 Zugangsvoraussetzung, Abs. 2 der Musterordnung wird festgelegt: Voraussetzung für die Zulassung zum grundständigen Fernstudium Betriebswirtschaft ist gemäß des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 18.12.1008 die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder eine bestandene Meisterprüfung bzw. der Erwerb einer der Meisterprüfung gleichwertigen Berechtigung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf oder der Abschluss der Sekundarstufe I oder einem gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung sowie anschli8eßend eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Abweichend von 6 Prüfungsaufbau, Abs. 2 der Musterordnung wird festgelegt: Das Studium umfasst Modulprüfungen, die Bachelor-Arbeit und die mündliche Bachelor- Prüfung. Abweichend von 7 Fristen, Abs. 4 der Musterordnung wird festgelegt: In der ersten zveranstaltung sind den Studenten der erste Prüfungstermin und der Termin der ersten Wiederholung mitzuteilen. Abweichend von 11 Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten, Abs. 3 der Musterordnung wird festgelegt: Die Dauer der Klausurarbeiten beträgt 90 Minuten.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 7/2009 Seite 3 von 7 Abweichend von 14 Wiederholung von Modulprüfungen, der Musterordnung wird festgelegt (Einfügung eines weiteren Absatzes): (6) Nicht bestandene Prüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Prüfungen finden prinzipiell an den ztagen (samstags bzw. in den Blockunterrichtswochen) statt. Im Fall von Wiederholungsprüfungen können Prüfungstermine auch an Samstagen festgesetzt werden, die keine ztage sind. Es muss die erste Wiederholungsprüfung zu Beginn des Folgesemesters und die zweite Wiederholungsprüfung am Ende des Folgesemesters stattfinden. Abweichend von 15 Bestehen und Nichtbestehen, Abs. 2 der Musterordnung wird festgelegt: Das Modul Praxisarbeit wird mit Bestanden bzw. Nicht bestanden bewertet. Abweichend von 15 Bestehen und Nichtbestehen, Abs. 3 der Musterordnung wird festgelegt: Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche im Studienplan geforderten Modulprüfungen, die Bachelor-Arbeit sowie die mündliche Bachelor-Prüfung mit mindestens ausreichend bewertet wurden. Abweichend von 19 Praxisphase der Musterordnung wird festgelegt (Abs. (1)-(8) entfallen): Die Praxisphase wird durch eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit ersetzt und durch das Modul Praxisarbeit nachgewiesen. Abweichend von 20 Bachelor-Arbeit, Abs. 1, Satz 1, der Musterordnung wird festgelegt: Im neunten Semester ist eine Bachelor-Arbeit anzufertigen. Abweichend von 20 Bachelor-Arbeit, Abs.4, Satz 1, der Musterordnung wird festgelegt: Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit erfolgt nur, wenn die Prüfungsleistungen der ersten sieben Semester erfolgreich abgelegt worden sind. Abweichend von 20 Bachelor-Arbeit, Abs. 8, der Musterordnung wird festgelegt: Die Abgabefrist der Bachelor-Arbeit kann auf Antrag des Kandidaten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss verlängert werden, jedoch maximal um vier Wochen. Abweichend von 21 Bildung der Gesamtnote und Zeugnis, Abs. 2, der Musterordnung wird festgelegt: Das Bachelor-Zeugnis enthält außerdem das Thema, die Noten der Bachelor-Arbeit und der mündlichen Bachelor-Prüfung, das Gesamtprädikat sowie die Studiendauer. Abweichend von 21 Bildung der Gesamtnote und Zeugnis, Abs. 3, Satz 1, der Musterordnung wird festgelegt:

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 7/2009 Seite 4 von 7 Aus allen differenzierten Fachendnoten, der Bachelor-Arbeit und der mündlichen Bachelor-Prüfung wird ein gewichteter Mittelwert (M) als Gesamtprädikat gebildet. 3 Leitbild des Studiengangs Im Zuge der zunehmenden Globalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft gewinnt die Effizienz und Effektivität der Erstellung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen in Unternehmen ebenso wie in öffentlichen Einrichtungen, Kammern und Verbänden zunehmend an Bedeutung. Das führt zu einem wachsenden Bedarf an modernen, auf das jeweilige Leistungsspektrum und die Ressourcenbasis dieser Institutionen bezogenen betriebswirtschaftlichem Know How und entsprechenden Managementkompetenzen zu dessen praxiswirksamer Anwendung. Der Fernstudiengang Betriebswirtschaft (Bachelor) soll solche Kenntnisse und integrierten Handlungskompetenzen vermitteln, die die Absolventen in die Lage versetzen, auf der Basis wissenschaftlich fundierter und praxisorientierter Konzepte, Methoden und Instrumentarien - betriebswirtschaftliche Probleme rechtzeitig zu erkennen, - umfassend und tiefgründig zu analysieren, - Lösungsalternativen zu entwickeln und zu bewerten, - die rasche und konsequente Umsetzung zu organisieren und zu leiten. Darüber hinaus ist die Aneignung von fachbezogenen fremdsprachlichen Fähigkeiten und interkultureller Kompetenz obligatorisch. Als anwendungsorientiertes Studium erfolgt eine praxisnahe Ausbildung in den Lehrveranstaltungen, unterstützt durch Projektarbeit in den einzelnen Lehrveranstaltungen, Fallstudiendiskussionen und Exkursionen. 4 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. 5 Grad und Abschluss Ist das Studium bestanden, wird der Grad Bachelor of Arts verliehen.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 7/2009 Seite 5 von 7 6 Studienablauf (1) Der Studiengang ist konsekutiv und modular aufgebaut. Das modulare Studium besteht aus Modulen für die nach dem European Credit Transfer System (ECTS) entsprechende Credits vergeben werden. Für alle Module im Bachelor-Studiengang werden insgesamt 180 Credits erreicht. (2) Bei dem Fernstudiengang Betriebswirtschaft (Bachelor) handelt es sich um ein berufsbegleitendes Studienprogramm. Die Lehrveranstaltungen finden an Samstagen und während jeweils einer zwoche am Semesterende statt. Die Selbstlernphasen werden durch eine E-Learning-Plattform unterstützt. (3) Die im Studienplan ausgewiesenen Module stellen den Mindestumfang zu absolvierender Module für einen erfolgreichen Abschluss der theoretischen Studienabschnitte dar. Die Lage der Module sowie Anzahl und Zeitpunkt zu erbringender Leistungsnachweise enthält der Studienplan. (4) Durch Beschluss des Fachbereichsrates können die festgelegte Reihenfolge und die Art der Lehrveranstaltungen aus zwingenden Gründen im Einzelfall für ein Semester abgeändert werden. 7 Bachelor-Arbeit Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit dauert 4 Monate. Die Anmeldung erfolgt frühestens zu Beginn des 9. Semesters und spätestens 12 Monate danach. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss. 8 Mündliche Bachelor-Prüfung Wenn alle Module des Studiengangs erfolgreich absolviert worden sind und die Gutachten über die Bachelor-Arbeit vorliegen, findet eine mündliche Prüfung über die Bachelor-Arbeit statt. Prüfer sind der erste und der zweite Betreuer bzw. Gutachter. Die Dauer der Prüfung beträgt 30 Minuten.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 7/2009 Seite 6 von 7 9 Stundentafel Studiengang: Betriebswirtschaft (Bachelor) - Fernstudium Fachbereich : Studiengang : Organisation: Module: BW/WI Fernstudiengang BWL (Bachelor) Samstags (11 Mal ganztägig, d.h. 8 Std.) und jeweils eine Blockwoche in den vorlesungsfreien bzw. Prüfungszeiten zs 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. 9. Sem. tudnen Präse n z std Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Einführung in die Allg. BWL 5 30 30 5 Organisation und Personalwirtschaft 5 30 30 5 Produktions- und Materialwirtschaft 5 30 30 5 Investition- und Finanzwirtschaft 5 30 30 5 Marketing-Einführung 5 30 30 5 Internationales Marketing 5 30 30 5 Rechnungswesen/Steuerlehre Finanzbuchhaltung u. Jahresabschluss 5 30 30 5 Kosten- und Leistungsrechnung 5 30 30 5 Jahresabschluss nach Handels. u. Steuerrecht 5 30 30 5 Betriebliche Steuerlehre 3 14 14 3 Unternehmensführung Unternehmensplanung 3 14 14 3 Unternehmensgründung 3 14 14 3 General Management 5 30 30 5 Controlling 5 30 30 5 Marktforschung 3 14 14 3 Recht für Betriebswirte 5 30 30 5 Volkswirtschaftslehre Einführung in die VWL und Mikroökonomie 5 30 30 5 Makroökonomie und Wirtschaftspolitik 5 30 30 5 Quantitative Methoden der BWL Mathematik 1 5 30 30 5 Mathematik 2 5 30 30 5 Statistik 5 30 30 5 Grundlagen der quantitativen BWL 5 30 30 5 Managementmethoden Innovationsmanagement 3 14 14 3 E-Business 3 14 14 3 Projektmanagement 5 30 30 5 ERP-Systeme 5 30 30 5 Change Management 5 30 30 5 Informatik Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 5 30 30 5 Datenbanken 5 30 30 5 Sprachen Wirtschaftsenglisch I 5 30 30 5 Wirtschaftsenglisch II 5 30 30 5 Arbeitsmethoden und Soft Skills Wissenschaftliches Arbeiten 4 10 10 3 Teamentwicklung (Soft Skill) 5 30 30 5 Zeitmanagement (Soft Skill) 5 30 30 5 Praxis- und Abschlussmodule Praxisarbeit 6 0 6 Bachelorseminar 3 10 10 3 Bachelorarbeit 12 12 Bachelorprüfung (Mündlich) 2 2 2 2 Summe 180 916 100 18 120 20 120 20 120 20 74 19 118 21 104 18 118 21 42 22

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) 7/2009 Seite 7 von 7 10 Inkrafttreten Die Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der TH Wildau (FH) in Kraft und gilt für alle Jahrgänge des Studiengangs ab WS 2009/2010. Wildau, 18.09.2009 Prof. Dr. L. Ungvári Präsident