Ratgeber für die Organisatoren

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Transkript:

Ratgeber für die Organisatoren An die Veranstalltungsorganisatoren des Kanton Wallis Sie organisieren Veranstaltungen, Konzerte, Vorträge, Lottos, Dorffeste, Sportveranstaltungen, Kinos im Freien oder andere Veranstaltungen für die Öffentlichkeit. Dieser Leitfaden gibt Ihnen nützliche Informationen, damit Sie Ihre Veranstaltung für Alle, auch für Menschen mit einer Körper-, Hör- oder Sehbehinderung zugänglich gestalten können. Die Schwellenlosigkeit, ein geeigneter Bodenbelag, Hilfsmittel für Menschen mit Hörbehinderung oder gut lesbare Informationen sind wichtige Elemente um die Teilnahme zu fördern. Wenn Ihre Veranstaltung hindernisfrei konzipiert ist, können nicht nur Menschen mit einer Behinderung davon profitieren, sondern auch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Mobilitätsproblemen und Menschen mit vorübergehenden unfallbedingten Einschränkungen. Bei der Lösungssuche werden Sie feststellen, dass die meisten Einrichtungen nicht viel Arbeit und Kosten verursachen. Für Auskünfte stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Fachstellen für hindernisfreies Bauen gerne zur Verfügung: Forum Handicap Valais Bureau conseil Procap Valais Procap Oberwallis ANFORDERUNGEN Zugang von aussen Ein Boden ohne Hindernisse mit einer harten, rauen Oberfläche ist ideal. Wenn die Veranstaltung auf Wiesen stattfindet, sind die Zugangswege mit stabilen Matten zu belegen, damit man auch bei Regenwetter nicht einsinkt. Eingang Rollstuhlgerechte Parkplätze Schwellen- und stufenfreier Zugang Kontraststreifen an Glastüren und Glasscheiben Es ist notwendig, dass mindestens eine Kasse für Personen im Rollstuhl und Kleinwüchsige zugänglich und benutzbar ist. Die Kassen müssen gut signalisiert sein. Verglasungen können die Kommunikation erschweren, Spiegelungen sind für Menschen mit Sehbehinderung sehr störend. Informationen (z.b. Preisliste, Vergünstigungen) müssen gut lesbar (grosse Schrift) und auf angepasster Höhe montiert sein. Rollstuhlgerechten Parkplätze sollten auf einer harten Oberfläche (nicht auf Gras oder Kies) zur Verfügung gestellt werden. Die Parkplätze sollten sich in der Nähe des Eingangs der Veranstaltung befinden und mit Schildern gekennzeichnet werden. Diese Parkplätze sollten ausschliesslich für Menschen mit einer Behinderung reserviert sein. Die Verantwortlichen, die den Verkehr regeln, müssen über die verschiedenen Standorte informiert sein. Procap Valais romand I 1.

Min. 3,5 m breit bei Senkrecht- und Schrägparkierung Min. 8,0 m lang bei Längsparkierung Gefälle max. 2 % Treppen und Lift Treppe Lift - Kantenmarkierungen auf Treppenstufen Handläufe, möglichst beidseitig, 30 cm über die erste und letzte Stufe hinaus - Kabinenmasse mind. 1,10 m x 1,40 m - Türbreite mind. 0,80 m Rollstuhlgerechte Toiletten Buffet Saal / Kantine Bühne / Podest Notausgänge Vorhandene rollstuhlgerechte Toiletten (Restaurants, Turnhallen) sind mit Schildern zu kennzeichnen. Wenn keine rollstuhlgerechten Toiletten vorhanden sind, können mobile Toiletten gemietet werden (siehe nützliche Adressen). Raumgrösse : min. 1,65 m x 1,80 m, Türbreite : min. 0,80 m nach aussen öffnend Der Zugang zum Ausschank soll wenn möglich eben, hart und ohne Absatz sein einen abgesenkten Bereich aufweisen, damit Personen im Rollstuhl ihre Bestellungen aufgeben können. Gleiche Bemerkung für die Preisliste wie Rubrik Signalisationen und Beschriftungen. Am Boden liegende Kabel sind rollstuhlgerecht abzudecken, Spannseile müssen vermieden oder geschützt und kontrastreich markiert werden. Wenn die Bühne nicht zugänglich gemacht werden kann, besteht die Möglichkeit eine mobile Hebebühne für Personen im Rollstuhl zu mieten (siehe Rubrik nützliche Adressen). Notausgänge müssen mit gut sichtbaren Schildern oder beleuchteten Signalen gekennzeichnet werden. Die Notausgänge müssen frei zugänglich sein. Reservierter Bereich für gehörlose und hörbehinderte Menschen Plätze nahe bei der Bühne für Gehörlose (Lippenlesen/Gebärdensprachendolmetschung) Reservierte Plätze müssen ausgeschildert sein. Induktionsschlaufen für Hörbehinderte können gemietet und für die Dauer der Veranstaltung installiert werden (siehe nützliche Adressen). Reservierter Bereich für Rollstuhlgänger Signalisation und Beschriftungen Neigungsfreie Plätze für Rollstühle : Dimensionen min.1,10 m x 1,40 m Sitzplätze für Assistenzpersonen in nächster Nähe Sitzgelegenheiten im Ausstellungsbereich Durchgehend, klar und einheitlich Grosse, gut lesbare Schrift (mind. 3 cm Buchstabengrösse pro Meter Leseabstand) Deutliche Helligkeitskontraste Piktogramme Preise an Kasse gut sichtbar angeschrieben, möglichst keine Glasscheiben Procap Valais romand I 2.

Informationen an Räumen und Geschossen taktil erfassbar (Reliefschrift oder Braille) Leitlinien für Sehbehinderte Akustik und Beleuchtung Gute Raumakustik Hauptbeleuchtung wenn möglich indirekt Gute Beleuchtung bei Informationen Induktionsschleifen ermöglichen Hörgerätenutzende einen einwandfreien Empfang ohne störende Nebengeräusche alternativ auch Funkübertragung (FM) oder Infrarotübertragung (IR) mit Empfangsgeräten für Hörgerätenutzende Vermittlung Ansprechperson und geschultes Personal Akustische und taktile Informationen für Sehbehinderte Visuelle und schriftliche Informationen für Hörbehinderte Untertitel (auch in deutscher Sprache) Gute Lesbarkeit/Kontraste Ausstellungsobjekte und Beschreibungen vom Rollstuhl aus sichtbar (Höhe 80 bis 110 cm) Videoguides akustisch und in Gebärdensprache Plakate / Programme Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Veranstaltung zugänglich für behinderte Menschen ist. Wenn eine Induktionsschlaufe vorhanden ist oder ein Gebärdensprachendolmetscher anwesend ist, vergessen Sie nicht, dies im Programm zu erwähnen. Wenn sie diese Hinweise geben, wird die behinderte Person wissen, dass Sie problemlos die Veranstaltung besuchen kann. Sie dokumentieren zudem, dass die Organisatoren ein Interesse an der Eingliederung für Menschen mit Behinderungen haben. Türen Nutzbare Breite min. 0,8 m Höhe der Absätze max.25 mm Korridore und Wege Breite min. 1,20 m Rampen Gefälle max. 6 % (bedingt zulässig* bis12 %) Breite min. 1,20 m (bedingt zulässig* 1,0 m bis Niveaudifferenz 0,4 m) Podeste am Anfang und Ende sowie vor Türen: min. 1,40 m, bei Richtungsänderung min. 1,40 x 1,40 m Bedienelemente Ticketschalter, Billetautomat etc. Bedienhöhe 0,80 bis 1,10 m Vor Bedienelementen beidseitige Freifläche von min. 0,70 m Breite Procap Valais romand I 3.

Nützliche Adressen Angepasste Toilletten ADOC Assainissement Les Pradayens, 6 CH-1941 Vollèges Tél. 027 785 20 30 Fax 027 771 93 53 E-mail info@lesbonstuyaux.ch Internet www.wcmobiles.ch TOI TOI AG Stützpunkt Wallis Holowistrasse 41 3902 Brig-Glis Tel. 0800 864 000 Fax. 0800 864 001 E-Mail info@toitoi.ch VIDESA SA Route de la Drague 50 CH - 1951 Sion Tél. 027 322 62 32 Fax 027 322 62 61 E-mail info@videsa.ch Internet www.videsa.ch Lottokarten mit Braille-Schrift oder Ausdruck mit Braille-Schrift Maret Denis Ch. Du raccot 18 a 1870 Monthey Mobile 079 218 59 35 E-mail denis.maret@bluewin.ch Vermietung einer Induktionsschlaufe Forum Ecoute Anne Grassi Av. des Jordis 5 1006 Lausanne Tél. 021 614 60 50 Internet www.ecoute.ch Gebärdensprache Service d'interprètes Procomrue Caroline 75bis 1003 Lausanne Tél. 021 625 88 22 Fax 021 625 88 24 Couriel interprete@procom-deaf.ch Internet www.procom-deaf.ch Procap Valais romand I 4.

Weitere Infos Forum Handicap Valais c/o ASA-Valais Av. de Tourbillon 9 1950 Sion Tél. +41 (0)27 322 17 67 Internet forumhandicap@gmail.com Procap Valais romand Bureau conseil pour les constructions adaptées aux handicapés Clorinde Dussex rte de la Piscine 10 CP 109 1951 Sion Tél. 027 323 26 20 Fax 027 321 20 41 E-mail clorinde.dussex@procap-vs.ch Procap Oberwallis Bauberatung Rudy Wenger Englisch-Gruss-Strasse 6 3900 Brig Tel 027 921 23 78 E-Mail rudi.wenger@procapoberwallis.ch Procap Valais romand I 5.