ANTRAG AUF ANNAHME ALS DOKTORAND gemäß der Promotionsordnung (PromO) in der Fassung vom 13.02.2015



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Transkript:

An den Vorsitzenden des Promotionsausschusses Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Universität Hohenheim 70593 Stuttgart ANTRAG AUF ANNAHME ALS DOKTORAND gemäß der Promotionsordnung (PromO) in der Fassung vom 13.02.2015 Dr. oec. Dr. rer. soc. 1. Persönliche Angaben Name Vorname Geschlecht Staatsangehörigkeit Geburtsdatum in (Ort / Land) Heimatadresse Aktuelle Adresse E-Mail Tel.-Nr. Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 1 I 6

2. Angaben zu den beigefügten Unterlagen gemäß 4 Absatz 2 PromO Urkunde und Abschlusszeugnis (jeweils beglaubigt) Bitte machen Sie Angaben zu den vorgelegten Nachweisen der absolvierten Studiengängen (Name der Hochschule, Studiendauer, Bezeichnung und Art der Abschlussprüfung): Nur für Bewerber mit ausländischen Studienabschlüssen: Bitte legen Sie Nachweise über alle abgelegten Hochschulprüfungen vor. Als Nachweis gilt die Vorlage von amtlich beglaubigten Kopien der in der jeweiligen Originalsprache ausgestellten Urkunden und Zeugnisse sowie der dazugehörigen Modul-, Fächer- und Notenübersichten (z. B. Bachelor, Master oder Diplom). Nicht in Deutsch oder Englisch abgefasste Urkunden und Zeugnisse sind von einem autorisierten Übersetzer in Deutsch oder Englisch zu übersetzen. Die Originale dieser Übersetzungen verbleiben beim Antragsteller; es reicht aus, dem Antrag amtlich beglaubigte Kopien beizufügen. Promotionsvereinbarung (Anlage 1 PromO, siehe Seiten 4 bis 5 des Antrags) Tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift) Aktuelles Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetz 3. Angaben zum Promotionsvorhaben gemäß 4 Absatz 2 PromO Arbeitstitel der Dissertation Betreuer der Promotion Name Kontakt gegebenenfalls Mitbetreuer gemäß 6 Absatz 2 PromO Name Kontakt Bitte beachten Sie, bei auswärtigen Betreuern eine Kontaktadresse inklusive Tel.-Nr. und E-Mail anzugeben. Bei internen Betreuern bzw. Mitbetreuern geben Sie bitte das Institut und das Fachgebiet an. Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 2 I 6

Ich werde die Dissertation und/oder mündliche Prüfungsleistung in folgender Sprache erbringen: Deutsch Englisch andere Sprache Bitte beachten Sie, dass gemäß 4 Absatz 2 Buchstabe i) PromO ein Antrag erforderlich ist, wenn Sie die Dissertation und/oder mündliche Prüfung in einer anderen Sprache abfassen wollen. 4. Hiermit beantrage ich die Annahme als Doktorand Es bestehen frühere oder gleichzeitige Promotionsversuche: Falls ja, bitte machen Sie dazu Angaben: Erklärung gemäß 4 Absatz 3 PromO Ich bestätige, die gültige PromO in der Fassung vom 13.02.2015, die Richtlinien der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für kumulative Dissertationen gemäß 7 Absatz 3 PromO in der Fassung vom 18.10.2013 und die Satzung zur Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit und guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Hohenheim in der jeweils geltenden Fassung zu kennen und zu berücksichtigen. Unterschrift 5. Stellungnahme des Betreuers gemäß 4 Absatz 2 Buchstabe c) PromO Hiermit erkläre ich mich verbindlich bereit, den Antragsteller bei der Erstellung des o. g. Promotionsvorhabens zu betreuen. Unterschrift des Betreuers gegebenenfalls zusätzlich 6. Stellungnahme des Mitbetreuers gemäß 4 Absatz 2 Buchstabe c) PromO Hiermit erkläre ich mich verbindlich bereit, den Antragsteller bei der Erstellung des o. g. Promotionsvorhabens mit zu betreuen. Unterschrift des Mitbetreuers Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 3 I 6

Anlage 1 Promotionsvereinbarung gemäß 4 Absatz 2 Buchstabe d) der Promotionsordnung der Universität Hohenheim zum Dr. oec. und Dr. rer. soc. zwischen (Promovierender) (Betreuer) (ggf. Mitbetreuer). Ziel und Zweck Die Promotionsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich transparent gestalten. Die Planung und Durchführung des Promotionsvorhabens sollen durch die Vereinbarung zwischen Betreuenden und Promovierenden eigenverantwortlich so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann. Der Zeitplan soll dem Dissertationsprojekt und der Lebenssituation des Promovierenden angepasst werden und jeweils fortgeschrieben werden. Die Betreuungszusage ersetzt nicht den Antrag auf Annahme als Doktorand bei der Fakultät und verleiht keinen Rechtsanspruch auf eine Promotion und auf ein Beschäftigungsverhältnis an der Universität Hohenheim. Beschreibung des Promotionsvorhabens 1. Arbeitstitel des Promotionsvorhabens 2. Grundlage für die Promotionsvereinbarung sind folgende, von den Unterzeichnern der Promotionsvereinbarung unterschriebene Anlagen: a) Skizzierung der Arbeitsziele bzw. Exposé des Promotionsvorhabens b) Zeitplanung des Promotionsvorhabens 3. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann in der Zeitplanung vereinbarte Dauer der Bearbeitung des Promotionsvorhabens verlängert werden. Davon unbeschadet gilt 5 Absatz 4 der Promotionsordnung, nach dem die Promotion in einem Zeitraum von sechs hren abgeschlossen werden soll. 4. Die Vereinbarung mit ihren Anlagen wird mindestens zweimal jährlich durch die Beteiligten überprüft und kann bei wesentlichen Abweichungen angepasst werden. Diese Unterlagen sind beim Antrag auf Eröffnung des Promotionsvorhabens beizufügen. Betreuungsbedingungen 5. Der Betreuer und der Promovend besprechen individuell auf der Grundlage der Anlagen der Promotionsvereinbarung mindestens zweimal jährlich den Fortgang des Promotionsvorhabens. Der Betreuer gibt Rückmeldung zum aktuellen Arbeitsfortschritt und berät den Doktoranden. Der Promovierende kann ein Kurzprotokoll über das Gespräch erstellen, das vom Betreuer abgezeichnet wird. 6. Der Doktorand berichtet dem Betreuer darüber hinaus selbstständig regelmäßig über die Fortschritte des Promotionsvorhabens. Insbesondere geplante Veränderungen gegenüber ursprünglichen Vereinbarungen sind anzuzeigen, in den Gesprächen zu besprechen und anschließend schriftlich zu vereinbaren. Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 4 I 6

7. Der Betreuer muss die Teilnahme an forschungsbezogenen Veranstaltungen wie Doktorandenseminaren bzw. -kolloquien ermöglichen, um angemessene Betreuungsbedingungen zu gewährleisten. Auf weitere Angebote wie fach- und hochschulübergreifende Veranstaltungen, Forschungstagungen, interne und externe Angebote zur wissenschaftlichen Qualifizierung ist der Doktorand hinzuweisen. 8. Der Betreuer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Dauer zwischen der Abgabe der Dissertation und der mündlichen Prüfung sechs Monate nicht überschreitet. Im Übrigen gelten die in 10 Absatz 2 und 11 Absätze 1 und 3 der Promotionsordnung festgelegten Fristen. 9. Wird das Promotionsvorhaben nicht weiter verfolgt, verpflichtet sich der Promovend, dem Dekan den Abbruch schriftlich mitzuteilen. Wissenschaftliches Arbeiten und individuelles Ausbildungsprogramm 10. Der Promovend verpflichtet sich zur Teilnahme an forschungsbezogenen Veranstaltungen sowie fachund hochschulübergreifenden Angeboten im Forschungskontext, soweit die Finanzierung sichergestellt ist. Dazu gehören Doktorandenseminare bzw. -kolloquien und weitere Angebote wie Forschungstagungen, interne und externe Angebote zur wissenschaftlichen Qualifizierung. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit zur Teilnahme am Promotionsstudiengang Wirtschaftswissenschaften o- der einzelne Veranstaltungen des Promotionsstudiengangs zu besuchen. Falls von den Beteiligten gewünscht, kann ein individuelles Ausbildungsprogramm schriftlich vereinbart werden, das der Promotionsvereinbarung beizufügen ist. Einhalten der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis 11. Der Promovierende und der Betreuer verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln entsprechend der Satzung zur Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit und guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Hohenheim in der jeweils geltenden Fassung. Vorgehen bei Konfliktfällen 12. In Konfliktfällen wenden sich die Parteien an die zuständige Ombudsperson. Bei einem Abbruch der Promotion aufgrund eines Konfliktfalles werden schriftliche Begründungen von beiden Beteiligten an die Ombudsperson weitergeleitet. Davon unbeschadet gilt die Satzung zur Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit und guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Hohenheim in der jeweils geltenden Fassung. Unterschrift Unterschrift des Betreuers gegebenenfalls zusätzlich Unterschrift des Mitbetreuers Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 5 I 6

VOM DEKANAT AUSZUFÜLLEN Stellungnahme des Akademischen Auslandsamts Die Annahme als Doktorand wird empfohlen (siehe Promotionsakte): Beschluss des Promotionsausschusses Die Annahme als Doktorand wird ausgesprochen: Falls nein, bitte machen Sie dazu Angaben: Sind mit der Annahme Auflagen verbunden: Falls ja, bitte machen Sie dazu Angaben: Unterschrift des Promotionsausschussvorsitzenden Datum der Bekanntgabe im Fakultätsrat Stand: 07/2015. Alle personenbezogenen Aussagen gelten stets für Frauen und Männer gleichermaßen. 6 I 6