DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN LANDESPOKAL 1. ALLGEMEINES Gemäß 13 der Spielordnung des TFV werden die nachstehenden Durchführungsbestimmungen für die Spiele in den Landespokalwettbewerben der Männer, Frauen und Junioren erlassen. Für die gesamte Spieldurchführung gilt die Spielordnung des TFV, soweit nachfolgend keine anderen Regelungen erlassen wurden. An den Landespokal-Wettbewerben ist jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins teilnahmeberechtigt. 2. SPIELLEITENDE STELLE Entsprechend 2 Spielordnung des TFV wird die Spieldurchführung durch die jeweiligen Ausschüsse des TFV und die zuständigen Staffelleiter der Wettbewerbe übernommen. Dies sind für die Wettbewerbe: Landespokal der Männer (Köstritzer-Pokal) Landespokal der Frauen Landespokale der A- bis D-Junioren Spielausschuss des TFV Frauen- und Mädchenausschuss TFV Jugendausschuss des TFV 3. TEILNEHMER 3.1 Köstritzer Pokal der Männer Am KöstritzernPokal der Männer nehmen die Mannschaften der 3. Liga, der Regionalliga, der Oberliga, der Verbandsliga und der Landesklasse des laufenden Spieljahres, sowie jeweils die Kreispokalsieger des Vorjahres teil. Ist ein Kreispokalsieger der Männer gleichzeitig Aufsteiger zur Landesklasse oder im Landespokal nicht spielberechtigt, so ist der zuständige KFA berechtigt, den Verlierer des Kreispokalendspiels zum Landespokalwettbewerb zu melden, soweit dieser die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Teilnehmer 2016/2017 (77 Mannschaften) 9 Kreispokalsieger der KFA s 47 Mannschaften der Landesklasse 14 Mannschaften der Köstritzer Liga 3 Mannschaften der Oberliga 3 Mannschaften der Regionalliga 1 Mannschaft der 3. Liga 3.2 Landespokal der Frauen Am Landespokal der Frauen nehmen die Mannschaften der Regionalliga, Verbandsliga, Landesklasse des laufenden Spieljahres sowie jeweils die Kreispokalsieger des Vorjahres teil. Ist ein Kreispokalsieger der Frauen gleichzeitig Aufsteiger zur Landesklasse oder im Landespokal nicht spielberechtigt, so ist der zuständige KFA berechtigt, den Verlierer des Kreispokalendspiels zum Landespokalwettbewerb zu melden, soweit dieser die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Spiele des Landespokals der Frauen werden auf Großfeld ausgetragen. 50
Teilnehmer 2016/2017 (30 Mannschaften) 4 Kreispokalsieger der KFA s 4 Mannschaften der Landesklasse 10 Mannschaften der Verbandsliga 2 Mannschaften der Regionalliga 3.3 Landespokal der Junioren Am Landespokal der A- bis D-Junioren nehmen in jeder Altersklasse die Mannschaften der Verbandsligen sowie die Kreispokalsieger teil. Ist ein Kreispokalsieger gleichzeitig Aufsteiger zur Verbandsliga oder im Landespokal nicht spielberechtigt, so ist der zuständige KFA berechtigt, den Verlierer des Kreispokalendspieles zum Landespokal zu melden, soweit dieser die Zulassungs-voraussetzungen erfüllt. Die Mannschaften der Bundes- und Regionalliga der A- bis C-Junioren nehmen am Landespokalwettbewerb nicht teil. Sie ermitteln jeweils eine Mannschaft (bis zum 01. Mai), die mit den Landespokalsiegern den Teilnehmer Thüringens am DFB-Vereinspokal der A-Junioren bzw. am NOFV-Vereinspokal der B-Junioren ausspielt. Der Modus der Ausscheidungsrunde wird im Jugendausschuss festgelegt. 4. AUSTRAGUNGSMODUS / LOSVERFAHREN 4.1 Grundsätze Die Auslosung erfolgt in der Regel nach jeder gespielten Runde neu. Der unterklassige Verein hat immer Heimrecht, bei Klassengleichheit der Erstgezogene. Ein Verzicht auf den Heimvorteil ist nur in Ausnahmefällen und bei Zustimmung des Spielgegners und mit Einverständnis des Spielausschusses möglich. Der Verlierer scheidet aus dem Wettbewerb aus. Steht die gemeldete Sportstätte an einem der Spieltermine nicht zur Verfügung oder kann ein Spiel aus Sicherheitsgründen nicht auf der gemeldeten Sportstätte ausgetragen werden, kann das Spiel durch den TFV an einen anderen Spielort verlegt werden. 4.2 Köstritzer Pokal der Männer Dem Thüringer Fußball-Verband steht als Landesverband derzeit ein Teilnehmer für die 1. Hauptrunde auf DFB-Ebene zu. Der Sieger des Endspiels (sofern nicht über die 3. Liga qualifiziert) ist der Thüringer Teilnehmer. Sollte sich der Sieger des Pokalfinales über die 3. Liga qualifiziert haben, dann erwirbt der im Finale unterlegene Verein das Recht zur Teilnahme an der 1. Hauptrunde auf DFB-Ebene. Sollte auch diese Mannschaft über die dritte Liga bereits qualifiziert sein, wird der TFV-Teilnehmer in einem Spiel zwischen den beiden Verlierern des Halbfinals ermittelt. Für die Auslosung der Qualifikationsrunde und der 1. Hauptrunde werden Lostöpfe zusammengestellt. Ab der 2.Hauptrunde gibt es keine Töpfe mehr. 51
d.) Die Zuordnung in die jeweils zu bildenden Lostöpfe nimmt der Verbands-Spielausschuss (SpA) nach geographischen, verkehrstechnischen und spieltechnischen Gesichtspunkten vor. Ein Einspruchsrecht gegen die Zuteilung auf einen Lostopf ist ausgeschlossen. Der Spielmodus und das Losverfahren wird wie folgt festgelegt: Die Spieltermine sind im Rahmenterminplan des TFV festgelegt. Diese sind Fixtermine und können grundsätzlich nicht nach hinten verschoben werden. Abweichende Spieltermine sind gegebenenfalls nur im gegenseitigen Einvernehmen der Spielpartner und mit Zustimmung der spielleitenden Stelle zu vereinbaren. Qualifikationsrunde (77 Mannschaften 14 Spiele): Es qualifizieren sich 62 Mannschaften sowie der Pokalsieger 2015/2016 für die 1.Hauptrunde, somit sind 14 Spiele in der Qualifikationsrunde notwendig. Die 28 Teilnehmer der Qualifikationsrunde sind: 9 Kreispokalsieger 9 Aufsteiger aus den KFA in die Landesklasse (i.d.r. Kreismeister) 10 Mannschaften der Landesklasse (je Staffel 3 Mannschaften + 1 weitere) (i.d.r. die jeweils 3 letztplatzierten Nichtabsteiger der Vorjahrestabelle) Die restlichen Mannschaften sind für die 1.Hauptrunde qualifiziert. Es werden regionale Töpfe gebildet Es werden zunächst jedem Kreispokalsieger eine Mannschaft der Landesklasse zugelost (9 Spiele) Danach werden die Aufsteiger zusätzlich in die Regionaltöpfe verteilt und es erfolgt die weitere Auslosung (5 Spiele) 1. Hauptrunde (63 Mannschaften): Es werden 2 Töpfe gebildet Topf 1 = Mannschaften oberhalb der Verbandsliga (6 Mannschaften) Der Pokalsieger 2015/2016 hat in der 1.Hauptrunde Freilos. Topf 2 = Sieger der Qualifikationsrunde und Mannschaften aus der Verbandsliga und die restlichen Mannschaften der Landesklasse Es wird jeweils zuerst aus Topf 2 gezogen und dann dem ersten und jedem weiterem 5. Los eine Mannschaft des Topf 1 hinzugelost, danach immer die gesamten Partien aus Topf 2 2. Hauptrunde (32 Mannschaften) Achtelfinale (16 Mannschaften) Viertelfinale (8 Mannschaften) Halbfinale (4 Mannschaften) Finale (2 Mannschaften) 52
4.3 Landespokal der Frauen Die Auslosung der Hauptrunde erfolgt zur Staffeltagung. Dem TFV stehen als Landesverband derzeit ein Teilnehmer für die 1. Hauptrunde auf DFB-Ebene zu. Der Sieger des Endspiels (sofern teilnahmeberechtigt) ist der Thüringer Teilnehmer. Der Spielmodus und das Losverfahren wird wie folgt festgelegt: Die Spieltermine sind im Rahmenterminplan des TFV festgelegt und sind Fixtermine und können grundsätzlich nicht nach hinten verschoben werden. Abweichende Spieltermine sind ggf. nur im gegenseitigen Einvernehmen der Spielpartner und mit Zustimmung der spielleitenden Stelle zu vereinbaren. Hauptrunde (30 Mannschaften 14 Spiele): Alle Mannschaften kommen in einen Lostopf. Der Pokalsieger und der Pokalfinalist 2015/2016 haben in der Hauptrunde ein Freilos. Achtelfinale (16 Mannschaften) Viertelfinale (8 Mannschaften) Halbfinale (4 Mannschaften) Finale (2 Mannschaften) 4.4 Landespokal der Junioren Für die Qualifikationsrunde und die 1. Hauptrunde werden die Paarungen nach geographischen, verkehrstechnischen und spieltechnischen Gesichtspunkten durch den Jugendausschuss gesetzt. Ab dem Achtelfinale werden Paarungen aus einem Lostopf gezogen. Die Spieltermine sind im Rahmenterminplan des TFV festgelegt und sind Fixtermine und können grundsätzlich nicht nach hinten verschoben werden. Abweichende Spieltermine sind gegebenenfalls nur im gegenseitigen Einvernehmen der Spielpartner und mit Zustimmung der spielleitenden Stelle zu vereinbaren. 5. SCHIEDSRICHTER Die Schiedsrichter-Ansetzung erfolgt durch die zuständigen Ansetzer des TFV nach den durch den Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss festgelegten Richtlinien. 53
6. SICHERHEIT / ORDNUNGSDIENST Die TFV-Richtlinie zur Durchführung von Sicherheitsspielen wird für die Spiele des Landespokals als anwendbar erklärt. Im Einzelfall kann auch die Sicherheitsrichtlinie des NOFV von der spielleitenden Stelle angeordnet werden. Die Vereine sind verpflichtet, an durch die AG Sicherheit und Fairplay des TFV angeordneten Sicherheitsberatungen teilzunehmen (auch Auswärtsmannschaften). 7. FINANZIELLE REGELUNGEN 7.1 Bei Landespokalspielen des TFV gelten folgende Regelungen: Bei allen Landespokalspielen (außer Endspielen) trägt jeder Verein seine für die Durchführung des Spiels notwendigen Kosten. Die Einnahmen verbleiben beim gastgebenden Verein, soweit im Nachfolgenden nichts anderes geregelt ist. Bei Spielen um den Landespokal der Männer, die auf dem Platz eines der beteiligten Vereine ausgetragen werden, geht von den Bruttoeinnahmen aus den Eintrittskartenverkauf die vom Platzverein abzuführende Umsatzsteuer ab. Der Restbetrag wird zwischen den beiden Vereinen im Verhältnis Heimverein 60 %, Gastverein 40 % aufgeteilt. Der Gastverein hat die Reisekosten selbst zu tragen. Die Zahl der geplanten Freikarten ist dem TFV gegenüber schriftlich anzuzeigen und bedarf der schriftlichen Genehmigung des TFV. Jedem Gastverein sind auf vorherige Anforderung 20 kostenlose Eintrittskarten zu überlassen. Die Spiel-Abrechnung ist gegenüber der TFV-Geschäftsstelle innerhalb von maximal drei Wochen nach dem Spiel mit dem entsprechenden Vordruck zu belegen. Verbandsmitarbeiterausweise des TFV sowie Liga-Ausweise des DFB / NOFV behalten ihre Gültigkeit. Der Anteil des TFV an den Vermarktungserlösen der ersten Hauptrunde des DFB-Pokal wird jährlich an die Teilnehmer des Landespokals wie folgt ausgeschüttet: 16 ausscheidende Verlierer der 2. Hauptrunde je 500,00 8 ausscheidende Achtelfinalisten je 1.500,00 4 ausscheidende Viertelfinalisten je 2.000,00 2 ausscheidende Halbfinalisten je 3.000,00 unterlegener Finalist 6.000,00 Die Auszahlung erfolgt durch den DFB. 7.2 Regelungen für die Landespokalfinals Der TFV ist der Veranstalter des Landespokalendspieles der Männer, Frauen und Junioren. 54
d.) e.) f.) g.) Voraussetzung für die Ausrichtung des Endspiels im Landespokal der Männer des TFV ist die Bereitstellung eines werbefreien Stadions. Durch das Präsidium des TFV wird bis zum 30.11. eines jeden Jahres der Austragungsort des Finales der Männer unter Berücksichtigung der noch im Wettbewerb verbliebenen Teilnehmer, unter Beachtung von Vorgaben der Sicherheitsbehörden sowie im Hinblick auf die verbandsseitige Vermarktung dieser Veranstaltung im Rahmen des Finaltags der Amateure festgelegt. Der Ausrichter des Finales im Landespokal gibt gegenüber dem TFV eine verbindliche Erklärung ab, dass er ein werbefreies Stadion bzw. einen werbefreien Sportplatz zur Verfügung stellt. Die Vermarktungsrechte des Pokalendspieles obliegen dem TFV, diese können von ihm an Dritte übertragen werden. Beim Finale um den Landespokal der Männer gelten folgende Regelungen: Von der Bruttoeinnahme werden die jeweils geltende Umsatzsteuer sowie die Veranstaltungskosten und die Kosten für das SR-Team abgesetzt. Der Mehrerlös wird wie folgt aufgeteilt: Gewinner des Pokalendspiels 10% Verlierer des Pokalendspiels 20% TFV zur Abdeckung der Organisationskosten des Pokalwettbewerbs 70% Frauen und Nachwuchs Die Endspielteilnehmer tragen ihre Kosten. Der TFV trägt die Veranstaltungskosten. Der ausrichtende Verein behält die Einnahmen. Steuerliche Behandlungen Die Einkommens - und umsatzsteuerliche Behandlung der gemäß 6.2.1. ausgezahlten Gelder obliegt grundsätzlich den Empfängern. Die besondere umsatzsteuerliche Behandlung von Pokalfinalspielen gemäß Umsatzsteuergesetz (UStR 500 Nr. 16 zu 2 UStG) ist zu berücksichtigen. 8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 8.1 Spielberechtigung Zur Spielberechtigung wird auf die in der Spielordnung festgelegten Bestimmungen verwiesen. Die Einsatzbestimmungen für die Meisterschaftsspiele der Mannschaften aus der 3. Liga, der Regionalliga sowie der Oberliga sind auch im Landes-Pokal einzuhalten. Bei Mitwirkung nicht spielberechtigter Spieler erfolgt Bestrafung und Spielwertung nach Rechtsund Verfahrensordnung des TFV. 8.2 Spielkleidung Bei der Spielkleidung wird auf die Festlegungen in den FIFA-Fußballregeln verwiesen 55
8.3 Gültigkeit Solange die Durchführungsbestimmungen für die neue Spielzeit nicht in Kraft gesetzt sind, haben die Bestimmungen des Vorjahres Gültigkeit. 8.4 Sonstiges Für alle nicht speziell in dieser Durchführungsbestimmung zum Landespokal geregelten Angelegenheiten gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen des TFV, insbesondere die Spielordnung sowie die internationalen Fußballregeln der FIFA. 8.5 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung wird durch Beschluss des Vorstandes des TFV zum 01.07.2016 in Kraft gesetzt. 56