Bewerbung und Zulassung Bewerbungsverfahren Zulassungsverfahren Studiengebühren Antrag auf Zulassung
3.1. Bewerbungsverfahren Ich möchte mich gerne bewerben. Was muss ich dabei beachten? Bewerbung und Zulassung Die Bewerbung erfolgt über einen Zulassungsantrag. Dieser muss schriftlich beim Studiensekretariat des Studiengangs eingereicht werden. Das Formular für den Antrag auf Zulassung mit entsprechenden Ausfüllhinweisen ist der Mappe beigelegt. Diese Formulare finden Sie auch als Downloads (pdf-files) auf unserer Homepage unter www.master-gerontologie.de. Bitte beachten Sie: Ohne den Nachweis Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses sowie den Nachweis Ihrer mindestens zweijährigen Berufspraxis kann Ihr Antrag auf Zulassung nicht bearbeitet werden. Gerne nehmen wir Ihre Unterlagen schon frühzeitig entgegen. Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren ist zweistufig und beinhaltet neben dem formalen Nachweis der Voraussetzungen (Studienabschluss und zweijährige praktische Erfahrung) anhand der Bewerbungsunterlagen auch ein persönliches Auswahlgespräch mit den Studierenden, in dem die fachspezifische Eignung geprüft wird. Grundlage des Gesprächs sind die eingereichten Bewerbungsunterlagen. Die Entscheidung über die Empfehlung zur Zulassung erfolgt durch den Zulassungsausschuss. Die Zulassung selbst spricht der Rektor der Universität Stuttgart aus. Einzureichende Unterlagen - Antrag auf Zulassung (Formular der Universität) - Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis Berufstätigkeit) Termine Sie können sich zum Sommer- und Wintersemester bewerben. Die Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester endet mit dem 15. September 2010. Der Zulassungsantrag muss bis zu diesem Datum mit allen erforderlichen Unterlagen eingegangen sein (es gilt das Datum des Poststempels). MASTER:ONLINE Integrierte Gerontologie 1
Bewerbungsschluss 15. März für das darauffolgende Sommersemester 15. September für das darauffolgende Wintersemester Anschrift für die Bewerbungsunterlagen Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft MASTER:ONLINE Integrierte Gerontologie Allmandring 28 D-70569 Stuttgart MASTER:ONLINE Integrierte Gerontologie 2
3.2. Studiengebühren Mit welchen Studiengebühren muss ich rechnen? Studiengebühren ab WS 2010/2011 Die Studiengebühren werden Semesterweise erhoben und erstmals mit der Einschreibung zum Studiengang fällig. Die Höhe der Gebühren pro Semester hängt von der Anzahl der belegten Module ab. Wie empfehlen zwei bis max. drei Module berufsbegleitend zu belegen (Bsp. Siehe Tabelle). Semestertyp ECTS- Punkte Modulgebühren Prüfungs- und Verwaltungsgebühren Studentenwerksund Verwaltungskostenbeitrag Summe Erstes Semester 12 1.380,00 250,00 113,00 1.743,00 Dieses dargestellte Beispiel gilt bei einer Belegung von zwei Modulen (Stand 2010). Die Gebührenordnung für den Masterstudiengang sieht für den Regelbetrieb eine Gebühr von 690,- Euro pro Modul vor (6 ECTS-Punkte) sowie eine Prüfungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 250,- Euro pro Semester vor. Für die abschließende Master-Thesis wird eine Gebühr in Höhe von 2.000,- Euro erhoben. [Gebühren für Wiederholungsprüfungen und weitere Details regelt die Gebührenordnung, die auf den Internetseiten des Studiengangs zum Download unter Informationsmaterial zur Verfügung steht.] Darüber hinaus wird pro Semester der Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag der Universität Stuttgart in Höhe von (zurzeit) 113,00 Euro erhoben. Auf einen Blick - ca. 123,- pro ETCS-Punkt - Gesamtkosten je nach Einstiegsvoraussetzung bzw. mitgebrachter ETCS-Punkte Die vorgestellte Tabelle ist ein Beispiel für Studierende die 120 ECTS-Punkte für das Erreichen des Mastergrades (300 ECTS) benötigen. Für Studenten die aufgrund ihres ersten berufsqualifizierenden Berufsabschlusses schon mehr als die mindestens 180 ECTS erlangt haben, reduzieren sich die Studiengebühren entsprechend. Weiterbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. MASTER:ONLINE Integrierte Gerontologie 3
Semester ECTS- Punkte Modulgebühren Prüfungs- und Verwaltungsgebühren Studentenwerksbeitrag* Summe 1 12 1380,00 250,00 113,00 1743,00 2 18 2070,00 250,00 113,00 2433,00 3 12 1380,00 250,00 113,00 1743,00 4 12 1380,00 250,00 113,00 1743,00 5 12 1380,00 250,00 113,00 1743,00 6 12 1380,00 250,00 113,00 1743,00 7 18 2070,00 250,00 113,00 2433,00 8 24 Master-Thesis 2000,00 113,00 2113,00 Summe 120 15.694,00 * Stand März 2010. Der Studentenwerksbeitrag wird von der Universität Stuttgart unabhängig von den Studiengebühren erhoben und unterliegt Schwankungen. Damit können Sie als ordentlicher Student der Universität Stuttgart verschiedene Dienstleistungen (Online-Bibliothek etc.) in Anspruch nehmen. Wie kann ich Studienbeiträge finanzieren? Infos hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.master-gerontologie.de unter FAQ. MASTER:ONLINE Integrierte Gerontologie 4
3.3. Zulassungsverfahren Masterstudiengang Integrierte Gerontologie an der Universität Stuttgart welche Voraussetzungen muss ich dafür mitbringen? Zulassung Für die Zulassung zum Studium wird ein erster berufsqualifizierender Abschluss in Architektur, Ingenieur-, Sozial-, Sport oder Gesundheitswissenschaften mit mindestens 180 ECTS-Punkten bzw. 6 Semestern an einer deutschen Hochschule oder an einer vergleichbaren ausländischen Hochschule vorausgesetzt. Auch Absolventen mit einem vergleichbaren BA oder FH Abschluss können zugelassen werden. Zusätzlich muss eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden. Über den beiliegenden Zulassungsantrag können Sie sich bis zum 15. März 2010 für das Sommersemester 2010 bewerben. Der Zulassungsausschuss entscheidet anhand des Antrags über Ihre Bewerbung und kann in einem Auswahlgespräch die fachliche Qualifikation prüfen. Zugelassene Bewerber können sich an der Universität Stuttgart einschreiben. 3.4. Antrag auf Zulassung Ich will im Wintersemester 2010/11 starten! Wie kann ich das Zulassungsverfahren einleiten? Bitte lassen Sie uns bis zum 15. September 2010 Ihren Antrag auf Zulassung (Formular der Universität) und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis Berufstätigkeit) zukommen. Über die Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss, der Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen wird. MASTER:ONLINE Integrierte Gerontologie 5