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Transkript:

Amtliche Mitteilung 34. Jahrgang, Nr. 24 22.07.2013 Seite 1 von 5 Inhalt Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang der Beuth-Hochschule für Technik Berlin und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Herausgeberin: Präsidentin der Beuth-Hochschule Redaktion: Leitung Studierendenservice Luxemburger Straße 10 I 13353 Berlin E-Mail: amtliche.mitteilung@beuth-hochschule.de

34. Jahrgang, Nr. 24 Seite 2 von 5 Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang der Beuth-Hochschule für Technik Berlin und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Für die Beuth-Hochschule: Auf Grund von 23 Abs. 1 Nr. 3 der Grundordnung der Beuth-Hochschule für Technik Berlin (BeuthHS-GrO) vom 26.03.2007 (Amtliche Mitteilung der Beuth- Hochschule für Technik Berlin 2011, Nr. 20)hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches IV der Beuth-Hochschule für Technik Berlin (Beuth-Hochschule für Technik) am 05. Juni 2012 die folgende Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang vom 11. Mai 2005 (AM. TFH Berlin 28. Jahrgang Nr. 55), zuletzt geändert am 22. Oktober 2010 (AM. TFH Berlin 32. Jahrgang Nr. 21), erlassen: Für die HTW Berlin: Auf Grund von 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches 2 (Ingenieurwissenschaften II) der HTW Berlin am 10. Mai 2012 die folgende Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang vom 18. April 2007 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 34/07), zuletzt geändert am 14. Juli 2010 (AMBl. HTW Berlin 52/10), beschlossen: Nr. 1 Geltungsbereich Artikel I Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden des konsekutiven Masterstudiengangs, die nach der Prüfungsordnung vom 11. Mai 2005, veröffentlicht in AM. TFH Berlin 28. Jahrgang Nr. 55, bzw. vom 18. April 2007, veröffentlicht im AMBl. HTW Berlin 34/07, immatrikuliert worden sind. Nr. 2 Diploma Supplement Das Diploma Supplement wird gestrichen und durch das beiliegende Diploma Supplement ersetzt.

34. Jahrgang, Nr. 24 Seite 3 von 5 Diploma Supplement - Master 1 Inhaber/ Inhaberin 1.1 Familienname 1.2 Vorname 1.3 Geburtsdatum Geburtsort 1.4 Matrikelnummer 2 Qualifikation 2.1 Bezeichnung ausgeschrieben Master of Science abgekürzt M.Sc. 2.2 Hauptstudienfach oder -fächer für die Qualifikation 2.3 Name der Einrichtung, die die Qualifikation verliehen hat a. Beuth-Hochschule für Technik Berlin b. Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Fachbereich a. Fachbereich IV b. Fachbereich 2, Ingenieurwissenschaften II Status/Typ Fachhochschule (FH) University of Applied Sciences (s. Abschnitt 8) Status/Trägerschaft staatlich 2.4 Name der Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat siehe 2.3 2.5 Im Unterricht / in der Prüfung verwendete Sprache(n) Deutsch

34. Jahrgang, Nr. 24 Seite 4 von 5 3 Ebene 3.1 Ebene Postgradualer berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach einem abgeschlossenen Bachelor- oder Diplomstudiengang (siehe Abschnitte 8.1 und 8.4.2) inklusive einer Masterarbeit 3.2 Dauer des Studiums (Regelstudienzeit) Regelstudienzeit: 4 Semester (2 Jahre) Workload: 3.600 Stunden Leistungspunkte (LP) nach ECTS: 120 davon Masterarbeit 30 LP 3.3 Zugangsvoraussetzung(en) Bachelor of Science im Studiengang oder mindestens Bachelor of Arts oder Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering in ähnlichen Studiengängen oder ausländisches Äquivalent und spezielle Auswahlkriterien 4 Inhalt und erzielte Ergebnisse 4.1 Studienform Vollzeitstudium, Präsenzstudium 4.2 Anforderungen des Studienganges/Qualifikationsprofil des Absolventen/der Absolventin Dieser Mastergrad qualifiziert zur Berufstätigkeit auf dem Gebiet des. D.h. überall dort, wo die Planung, Verwaltung und Leitung von Maßnahmen der Immobilienbewirtschaftung anfällt. Das Masterstudium bereitet auf die Übernahme strategischer Verantwortung vor und ermöglicht Führungs- und wissenschaftliche Methodenkompetenz ergebnisorientiert anzuwenden. Aufgrund ihrer Ausbildung finden Absolventen ihre Arbeit überwiegend in führenden Positionen des privaten und öffentlichen Sektors, wo unternehmerische und strategische Entscheidungen vorgenommen werden müssen. Insbesondere die intensiven Projektstudien des Masterstudiums eröffnen dem Masterabsolventen und Masterabsolventinnen die Fähigkeit eine leitende Position zu übernehmen, die Verantwortung für die Gesamtheit oder für einen großen Teil der technischen Infrastruktur sowie der damit verbundenen Dienstleistungen einer Firma zu managen oder dies als Dienstleistungen für mehrere Kundenobjekte anzubieten. Studienzusammensetzung: obligatorisches Kernstudium: 45 LP fachspezifische Projektstudien: 30 LP optionale Wahl- und Vertiefungsmodule: 15 LP Masterarbeit inklusive Kolloquium: 30 LP 4.3 Einzelheiten zum Studiengang Siehe Masterzeugnis für weitere Details zu den absolvierten Schwerpunktfächern und dem Thema der Masterarbeit inklusive ihrer Benotungen. 4.4 Notensystem und Hinweise zur Vergabe von Noten Note* Bewertung Grading Scheme 1,0 ( 90%) sehr gut A very good eine hervorragende Leistung 2,0 ( 75%) gut B good eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt 3,0 ( 60%) befriedigend C satisfactory eine Leistung, die den durchschnittliche Anforderungen entspricht 4,0 ( 50%) ausreichend D sufficient eine Leistung, die trotz ihrer Mängel no den Anforderungen genügt 5,0 (< 50%) nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt F fail *) Angabe in von Hundert der erreichbaren Punktzahl

34. Jahrgang, Nr. 24 Seite 5 von 5 4.5 Gesamtnote - Abschlussprädikat (ungerundete Abschlussnote) - Zusammensetzung des Gesamtprädikats: 60 % Modulnoten 25 % Masterarbeit 15 % mündliche Abschlussprüfung (Kolloquium) 5 Status 5.1 Zugang zu weiterführenden Studien Der Abschluss berechtigt zur Aufnahme eines Promotionsstudiums; die jeweilige Promotionsordnung kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen. (s. Abschnitt 8) 5.2 Beruflicher Status Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst in Deutschland. 6 w eitere Angaben 6.1 Weitere Angaben Akkreditiert durch ACQUIN, Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitut e.v. 6.2 Informationsquellen für ergänzende Angaben a. Beuth-Hochschule für Technik Berlin www.beuth-hochschule.de b. Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin www.htw-berlin.de 7 Zertifizierung Ort/Datum der Ausstellung Berlin, den Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Originaldokumente: Masterurkunde über die Verleihung des Grades vom Masterzeugnis vom Stempel/Unterschrift Vorsitzende/r der Gemeinsamen Kommission Inkrafttreten Artikel II Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin und in den Amtlichen Mitteilungen der Beuth-Hochschule für Technik Berlin in Kraft.