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Transkript:

Herzlich Willkommen in der lintharena sgu Wir möchten, dass Sie sich in unserer Sportanlage wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können. Damit dies für alle Gäste möglich ist, sind einige Spielregeln zu beachten: Bitte nehmen Sie auf die anderen Sportgäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. BETRIEBSORDNUNG - ZWECK UND GELTUNGSBEREICH Die Betriebsordnung dient der Aufrechterhaltung der Ordnung, Hygiene und Sicherheit. Sie ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte anerkennt der Gast diese Bestimmungen. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ANWEISUNGEN DES PERSONALS Das Aufsichtspersonal überwacht den Sportbetrieb und ist befugt, jederzeit ergänzende Regelungen festzulegen und anzuwenden. Das Aufsichtspersonal achtet auf die Einhaltung der Betriebsordnung und führt Kontrollgänge in allen Teilen der Anlage: Kletterhalle, Fitnessraum, Hallenbad, Novalishalle, Linthhalle, Sauna, Garderoben sowie Aussenanlagen durch. ÖFFNUNGSZEITEN Die Öffnungszeiten sind im Kassabereich der Anlage und im Internet (www.linth-arena.ch) einsehbar. HAFTUNG Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigenes Risiko. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung bei: Schäden, die bei der Benutzung der Anlagen oder Einrichtungen entstehen oder durch Dritte verursacht werden. Für den Verlust von Geld, Wertsachen und anderen Gegenständen. BESONDERE HYGIENISCHE VORSCHRIFTEN HALLENBAD, FREIBAD UND SAUNA Jeder Badende hat sich vor der Benutzung des Bassins gründlich zu duschen. Die Verwendung von Seife und Shampoo im Bereich der Schwimmhalle und der Bassins ist nicht gestattet. Die Verunreinigung des Badewassers durch Ausspucken, Urinieren etc. ist verboten. Auch bei Kleinkindern ist aus hygienischen Gründen das Tragen von Badehosen/ Badewindeln obligatorisch.

KLETTERHALLE Offenes Magnesium ist in der Halle verboten. Wir empfehlen Magnesia in "Chalk-Balls" zu benutzen. Es darf nicht unbekleidet und oder barfuss, sondern nur mit sauberen Turnschuhen oder Kletterfinken geklettert werden. FITNESS Es muss immer ein Tuch auf den benutzten Flächen liegen. Jeder Gast reinigt die Geräte nach Gebrauch mit den dafür bereitgestellten Desinfektionsmitteln. SPORTHALLEN Spezial Klebeband für Befestigungen für Boden und Wände können an der Rezeption bezogen werden. Es darf nichts mit eigenem Klebeband befestigt werden (Boden und Wände). Spezialklebeband kann an der Kasse bezogen werden. Nur Schuhe benutzen die keine schwarzen Striemen geben. VERHALTEN HALLENBAD, FREIBAD UND SAUNA Nichtschwimmern ist der Zutritt zu den Schwimmbereichen aus Sicherheitsgründen untersagt. Insbesondere sind zu unterlassen: Das Hineinstossen und Hineinwerfen von Personen in die Bassins. Kopfsprünge ins Nichtschwimmerbecken. Das Hineinspringen in die Sprungbuchten von den Bassinumgängen. Der Gebrauch von "Schwimmflügeli" in Schwimm- und Sprungbecken. Ballspiele in den Schwimmerbecken und auf den Bassinumgängen; ausgenommen sind Ballspiele im Nichtschwimmerbecken mit weichen Bällen. Die Belästigung der Badegäste durch Lärm, Spritzen und Umherjagen. Das Mitbringen von Tieren. Das Essen im Hallenbad und in den Garderoben. Der Konsum von Alkohol. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und Wasserpfeifen (Shishas). Der Konsum von Drogen. Das Kauen von Kaugummi. Das Liegenlassen von Abfall jeder Art. Das Betreten der Schwimmhalle und der Barfusszonen mit Strassen- und Turnschuhen. Das Überspringen von Hecken, Abschrankungen und Durchschreitebecken und das Überklettern von Geländern und Zäunen. Die Benutzung der Anlagen ausserhalb der Öffnungszeiten.

Das Nicht-Tragen der Bändeli. Das Tragen von zu langn Badehosen (oberhalb Knie). KLETTERHALLE Die Benutzung der Kletterhalle ist nur erlaubt, wenn Sie über die notwendige Ausbildung verfügen. Sie bestätigen mit einem Schreiben, dass Sie Sich immer mit geprüftem Klettergurt CE Norm anseilen. Sich nur mit angestecktem Achterknoten oder Spirenstich oder Bulin (abgeknöpft) anseilen. Beim Klettern im Vorstieg das Seil in allen fixen Expressschlingen einhängen. Beim Top-Rope nur über den dafür vorgesehen obersten Umlenkhaken klettern. Im Dach darf nur über Top-Rope geklettert werden, wenn das Seil in allen fixen Expressschlingen eingehängt ist und sie der Kletterer fortwährend, bis auf die letzten zwei, aushängt. VORSICHT! Umlenkung nicht aushängen. Wir empfehlen Ihnen die letzte Expressschlinge vor der Umlenkung eingehängt zu lassen. Den Partnercheck immer anwenden. Das Plakat Sicher Klettern gelesen haben und die dort gezeigten Sicherheitsregeln, welche ein Bestandteil dieses Reglements sind, in jedem Fall einhalten. Gruppen müssen von einem Leiter begleitet und betreut werden, der die oben erwähnten Punkte tadellos beherrscht und die volle Verantwortung für die Klettergruppe übernimmt. Bemerkt jemand einen losen oder beschädigten Griff oder eine schadhafte Expressschlinge, so werden Sie gebeten, dies sofort der Aufsicht zu melden. Bevor in eine Route eingestiegen wird, muss gegenseitig überprüft werden, ob der Klettergurt richtig verschlossen ist, die Anseil- und Sicherungsknoten richtig gemacht wurden und die Sicherungskarabiner verriegelt sind Partnercheck / 2x2 Check. Die Sichernden stehen möglichst nahe an der Wand. Im Sitzen zu sichern ist verboten. Das Seilende ist abzuknoten. Die halleneigenen Seile bei den eingerichteten Top-Rope dürfen auf keinen Fall entfernt werden. Bei schwachem Hallenbetrieb darf ausserhalb des Boulderraumes (Füsse max. 2 m ab Boden) gebouldert werden. Boulderer haben jedoch anderen Kletterern stets den Vortritt zu lassen. Soloklettern ist nur im Boulderraum erlaubt. Für das Klettern in den Hallen der lintharena sgu sind mindestens 40 m Seile zu benützen. Das Reservieren und Absperren von Wänden oder Sektoren ist nur durch die Hallenchefs erlaubt. Jeder Benutzer ist für seine eigene Ausrüstung selber verantwortlich. Die verwendeten Ausrüstungsgegenstände (Seile, Karabiner, Sicherungsgeräte etc.) müssen den heutigen Anforderungen genügen. Das Benutzen eigener Expressschlingen sowie Haken ohne Karabiner sind verboten.

ZUTRITTSBESCHRÄNKUNG HALLENBAD / FREIBAD Kinder unter 10 Jahren wird der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Person gewährt. Schulpflichtige Kinder ohne Begleitung Erwachsener haben das Bad um 18.30 Uhr zu verlassen. Personen mit gesundheitlichen Problemen, welche sich beim Schwimmen oder beim Saunabaden in Gefahr bringen könnten, benutzen die Einrichtungen auf eigene Verantwortung. Eine Haftung seitens der lintharena sgu wird ausdrücklich ausgeschlossen. Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen haben keinen Zutritt zur Badeanlage. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. KLETTERHALLE Die Eintrittsrichtlinien für die Kletterhalle von Jugendlichen unter 18 Jahren sind mittels separaten Weisungen definiert. Die lintharena sgu lehnt jede Haftung bei Unfällen ab. Die entsprechende Versicherung ist durch den Benutzer sicherzustellen. Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass Klettern in der Halle mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber - auch bei Einhaltung aller Benutzerregeln durch den Benutzer - nicht restlos eliminiert werden können. Bei starker Auslastung der Halle ist gegenseitige Rücksichtnahme von zentraler Bedeutung. Die Aufsicht ist weder verpflichtet, noch in der Lage, die Hallenbenutzer auf korrektes Sichern und Einhaltung der Sicherheitsregeln zu überprüfen. Dies obliegt der alleinigen Verantwortung der Benutzer. Barfuss Klettern oder Sichern ist verboten und wird durch die Aufsicht durchgesetzt. Auch das Klettern mit groben Bergschuhen ist nicht erlaubt. Das Klettern in alkoholisiertem Zustand ist strengstens untersagt. Ansonsten hat die Aufsicht die Befugnis den Kletterer aus der Kletterhalle zu verweisen. BEWILLIGUNGSPFLICHT Nachfolgende Tätigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Geschäftsleitung gestattet: Durchführung von geleiteten Gruppentrainings von Kursen und Unterricht. Veranstaltungen jeglicher Art (inkl. politische Aktionen oder das Sammeln von Unterschriften). Verteilen und Verkauf von Waren, Produkten und Drucksachen. BILD- UND TONAUFNAHMEN Das Fotografieren und Filmen von Personen ist ohne deren Zustimmung nicht erlaubt.

RAUCHVERBOT Im ganzen Haus gilt Rauchverbot. EINTRITTSREGELUNG Das Lösen einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Betreten der Anlage. Die persönlichen Jahres- bzw. Halbjahreskarten sind nicht übertragbar. Gelöste Wertkarten werden nicht zurückgenommen. GARDEROBE UND DEPOTMÖGLICHKEITEN Es sind die nach Geschlechtern getrennten Garderoben zu benutzen. (Ausser Sauna) Es stehen abschliessbare Garderobenschränke zur Verfügung. Für die in verschliessbaren Schränken deponierten Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Für Schlüssel und Mietgegenstände, die nicht zurückgegeben werden, ist der Wiederbeschaffungspreis zu entrichten. Fundgegenstände sind an der Kasse oder bei der Aufsicht abzugeben. SANKTIONEN Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Bestimmungen und Weisungen werden durch das Personal mit Verwarnung, Wegweisung, Besuchsverbot oder mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet. Für die Wegweisung ist die Aufsicht, für ein generelles Hausverbot die Geschäftsleitung ermächtigt. Die Festlegung von Bussen obliegt der Polizei. Ein eventuell entstandener Schaden muss vollumfänglich abgegolten werden. Nebst der Abgeltung des Schadens kann durch die Geschäftsleitung eine angemessene Umtriebsgebühr erhoben werden. Bei Erlass eines temporären oder dauernden Zutrittsverbots wird eine allfällige vorhandene Wertkarteoder Jahreskarte umgehend gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für die nicht mehr benutzbare Abodauer. Beschwerden die das Personal oder den Betrieb betreffen, sind schriftlich an den Geschäftsleiter zu richten. Genossenschaft lintharena sgu Näfels, 01. Juni 2013