Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Universität Bremen vom 15. September 2008

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Transkript:

Fachspezifische rüfungsordnung für den Bachelorstudiengang hysik der Universität Bremen vom 15. September 2008 Der Fachbereichsrat 1 (hysik/elektrotechnik) hat am 15. September 2008 gemäß 87 Abs. 1 Nr. 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i. V. m. 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBI. S. 339) folgende Neufassung der rüfungsordnung für den Bachelorstudiengang hysik beschlossen: Die fachspezifische rüfungsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der rüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung. Abschnitt 1: Regelungen für das Vollfach hysik (Fachstudium und General Studies) 1 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt sechs Fachsemester. 2 Studiendauer, Studienaufbau und Studienumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs mit dem Vollfach hysik sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit oints = ) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zu erwerben. Das Studium besteht aus: a. dem Fachstudium in hysik einschließlich Bachelorarbeit (153 ) und b. dem Bereich General Studies (27 ). (2) Im Fachstudium hysik sind Module zu belegen und Leistungspunkte in folgenden Bereichen zu erwerben: - Experimentalphysik (46 ), - Theoretische hysik (44 ), - Mathematik (30 ), - Wahlpflichtfächer (15 ), - Abschlussmodul (18 ). Der Wahlpflichtbereich besteht aus einem nichtphysikalischen Wahlpflichtfach mit 6 Leistungspunkten und einem physikalischen Wahlpflichtfach mit 9 Leistungspunkten. Das nichtphysikalische Wahlpflichtfach ist in der Regel Chemie. Andere Fächer (z. B. Informatik oder Elektrotechnik) können auf begründeten Antrag hin vom rüfungsausschuss als nichtphysikalisches Wahlpflichtfach zugelassen werden. (3) Im Bereich General Studies sind Module oder Einzelveranstaltungen zu absolvieren und insgesamt 27 Leistungspunkte zu erwerben. Davon entfallen 15 (bzw. 18 ) auf einen flichtbereich mit: 1

- Schlüsselqualifikationen (9 ), - Fremdsprachenkompetenz (3 ) und - Berufspraktikum (3 oder 6 ). Hierfür sind die vom Fachbereich 1 angebotenen Module zu absolvieren. Andere Module (aus dem ool General Studies der Universität oder in einem anderen Fach angebotene Module) können auf begründeten Antrag hin vom rüfungsausschuss an Stelle dieser Module zugelassen werden. Für die übrigen 12 (bzw. 9 ) der im Bereich General Studies zu erbringenden Leistungspunkte können die Module frei gewählt werden. Hierfür können vom Fachbereich 1 organisierte und als General Studies ausgewiesene Module gewählt werden oder Module aus dem ool General Studies der Universität oder es können als Studium Generale auch Module in einem anderen Fach gewählt werden (z. B. grundlegende Module dieses Fachs), vorbehaltlich der Zustimmung durch diesen Studiengang. Wenn General Studies durch Module in einem anderen Fach abgedeckt werden sollen, ist dies zuvor vom rüfungsausschuss zu genehmigen. (4) Lehrveranstaltungen im flichtbereich werden in der Regel in deutscher Sprache abgehalten, es sei denn, sie dienen dem Spracherwerb. Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden 1. (5) Eine Aufschlüsselung der Module des Studiums der hysik als Vollfach befindet sich im Anhang 1. (6) Die im Studienplan vorgesehenen flicht- und Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten. 3 rüfungsvorleistungen (1) rüfungsvorleistungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden: 1. kontinuierliche erfolgreiche Bearbeitung von Übungen, 2. Durchführung von Versuchen (mit akzeptierten rotokollen), 3. raktika, 4. Klausuren von 60 bis zu 120 Minuten Dauer, 5. Kolloquium von 15 bis zu 30 Minuten Dauer, 6. mündliche rüfung von 15 bis zu 30 Minuten Dauer, 7. Seminarvorträge von 20 bis zu 45 Minuten Dauer. (2) Die Erbringung von rüfungsvorleistungen ist in Anhang 1 festgelegt. rüfungsvorleistungen werden in der Regel nicht benotet, sondern nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. (3) Sofern in den Anhängen zu dieser Ordnung die Form der rüfungsvorleistung nicht festgelegt ist, kann die rüferin/der rüfer eine rüfungsform gemäß Absatz 1 festlegen. Der rüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer rüferin/eines rüfers weitere rüfungsformen zulassen. Formen, Zeiten und Bedingungen für eine bestandene rüfungsvorleistung werden von der Veranstalterin/vom Veranstalter zu Beginn der Module bzw. der Teilmodule festgelegt. 1 Es werden Englischkenntnisse auf dem Niveau von B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorausgesetzt (entspricht dem Niveau von Grundkursen am Ende der gymnasialen Oberstufe). 2

(4) Nicht bestandene rüfungsvorleistungen können im gleichen Semester (einschließlich der folgenden vorlesungsfreien Zeit) einmal wiederholt werden. Die Wiederholung kann auch in einer anderen Form als die der ursprünglichen Leistung erfolgen. (5) Bei Modulen oder Modulteilen des Fachstudiums hysik, die einen raktikumanteil haben, ist eine Wiederholung erst dann möglich, wenn die Veranstaltung erneut angeboten wird. 4 rüfungen (1) Modulprüfungen können in folgenden Formen durchgeführt werden: 1. mündliche rüfungen von mindestens 15 bis maximal 30 Minuten bei einsemestrigen Modulen und von mindestens 30 bis maximal 60 Minuten bei zweisemestrigen Modulen, 2. Klausuren von 60 bis zu 180 Minuten Dauer, 3. Seminarvorträge von 20 bis zu 45 Minuten Dauer, 4. schriftliche Ausarbeitungen. (2) Die Benotung der Modulprüfungen ist in Anhang 1 festgelegt. (3) Die Studierenden haben sich spätestens 2 Wochen vor der Modulprüfung anzumelden. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des rüfungsausschusses möglich. rüfungen müssen so terminiert werden, dass sie in dem Semester, in dem die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. ein Modul endet, erstmalig vollständig erbracht und bewertet werden. (4) Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen rüfung an, stattfinden. Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten, gerechnet vom Tag der nicht bestanden rüfung, stattfinden. Wird die Modulprüfung in Form einer Klausur durchgeführt, können die Wiederholungsprüfungen auch in Form von mündlichen rüfungen erfolgen. (5) Fristen und Umfang von rüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Semesters mitgeteilt. 5 rüferinnen/rüfer und Beisitzerinnen/Beisitzer (1) Schriftliche Modulprüfungen werden von einer rüferin/einem rüfer, mündliche Modulprüfungen werden von zwei rüferinnen/rüfern oder von einer rüferin/einem rüfer zusammen mit einer Beisitzerin/einem Beisitzer abgenommen. (2) rüferinnen/rüfer sind in der Regel die Dozentinnen/Dozenten, die die Veranstaltungen, auf die sich die Modulprüfung bezieht, abgehalten haben. Bei den Modulen, die sich über 2 Semester erstrecken und 2 Veranstaltungen umfassen, werden in der Regel die beiden Dozentinnen/Dozenten als 2 rüferinnen/rüfer bestellt, wenn die beiden Veranstaltungen des Moduls von verschiedenen Dozentinnen/Dozenten abgehalten wurden. Wenn die Veranstaltungen eines Moduls von derselben Dozentin/vom selben Dozenten abgehalten 3

wurden bzw. das Modul nur eine Veranstaltung aus einem Semester umfasst, wird die entsprechende Modulprüfung von dieser/diesem als rüferin/rüfer zusammen mit einer Beisitzerin/einem Beisitzer abgenommen. (3) In begründeten Ausnahmefällen können vom rüfungsausschuss auch andere rüferinnen/rüfer bestellt werden, die nicht an dem der rüfung zugrunde liegenden Modul beteiligt waren, sofern sie die entsprechende Veranstaltung in einem der vorausgehenden 3 Studienjahre abgehalten haben. 6 Anerkennung von Studien- und rüfungsleistungen (1) Die Anerkennung von Studien- und rüfungsleistungen erfolgt nach Maßgabe des Bremischen Hochschulgesetzes in der jeweils gültigen Fassung durch den rüfungsausschuss. (2) Beabsichtigt die Studentin/der Student eine rüfungsleistung im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu erbringen, soll die Möglichkeit der Anerkennung vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem rüfungsausschuss geklärt werden. (3) Studien- und rüfungsleistungen im Fach hysik an der Universität Oldenburg werden im Rahmen des Kooperationsvertrages anerkannt. 7 rüfungsanforderungen (1) Die flicht- und Wahlpflichtmodule, zu denen rüfungsvorleistungen zu erbringen sind und die mit Modulprüfungen abgeschlossen werden, und die ihnen zugeordneten Leistungspunkte sind in Anhang 1 aufgeführt. (2) Das Studium einiger Module setzt den erfolgreichen Abschluss von anderen Modulen gemäß Anhang 4 voraus. 8 Abschlussmodul (Bachelorarbeit mit Begleitseminar und Kolloquium) (1) Das Abschlussmodul setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit mit 12, einem begleitenden Seminar mit 6 und dem Kolloquium. Bachelorarbeit und begleitendes Seminar werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. (2) Für die Zulassung zum Abschlussmodul ist der Erwerb von mindestens 120 nachzuweisen. Die Module Experimentalphysik 1 bis 4 Theoretische hysik 1 bis 4 und das Modul des physikalischen Wahlpflichtfachs müssen erfolgreich abgeschlossen sein. (3) Die Bachelorarbeit entstammt thematisch dem Bereich des physikalischen Wahlpflichtfachs. (4) Das Seminar liegt im Bereich des physikalischen Wahlpflichtfaches, dem die Bachelorarbeit thematisch zuzuordnen ist. Im Seminar wird über robleme, Fortschritte und Zwischenergebnisse der Bachelorarbeit berichtet. 4

(5) Die Bachelorarbeit ist als Einzelarbeit anzufertigen. Sie kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. (6) Es wird empfohlen, den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit zum Ende der Veranstaltungszeit des Wintersemesters einzureichen. Über Ausnahmen entscheidet der rüfungsausschuss. Die Zeit für die Erstellung der Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Auf begründeten Antrag hin kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 4 Wochen verlängert werden. Die Frist für die Bearbeitung der Bachelorarbeit soll so festgelegt werden, dass der Abgabetermin spätestens sechs Wochen vor Ende des Sommersemesters liegt. (7) Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Das Kolloquium soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in der Regel jedoch spätestens 3 Wochen nach Abgabe der Arbeit, stattfinden. Das Kolloquium umfasst einen ca. 20-minütigen Vortrag und eine ca. 20-minütige Diskussion. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 2/3 Gewicht und das Kolloquium mit 1/3 Gewicht in die gemeinsame Note ein. (8) Eine mit nicht ausreichend bewertete Bachelorarbeit kann auf Antrag einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Der Antrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses an den rüfungsausschuss zu stellen. 9 Zeugnis und Urkunde (1) Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete rüfungen abgelegt werden. (2) Aufgrund der bestandenen rüfung wird der akademische Grad verliehen. Bachelor of Science (abgekürzt B. Sc.) 5

Abschnitt 2: Regelungen für das Hauptfach hysik (Fachstudium, General Studies und rofessionalisierungsbereich hysik) 10 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt sechs Fachsemester. 11 Studiendauer, Studienaufbau und Studienumfang (1) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs hysik kann hysik als Hauptfach im rofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (HF-Gy) oder im rofil nichtschulische Berufsfelder (HF-nsBF) studiert werden. Die rofile unterscheiden sich in den Studienzielen und im Studienaufbau. (2) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs mit dem Hauptfach hysik sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit oints = ) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zu erwerben. Das Studium besteht aus: a. dem Fachstudium in hysik einschließlich Bachelorarbeit (HF-nsBF: 108 ; HF-Gy: 90 ), b. dem Bereich General Studies im Studienprofil nicht-schulische Berufsfelder (HFnsBF: 27 ) oder dem rofessionalisierungsbereich im Studienprofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (HF-Gy: 45 ) sowie c. einem Nebenfach (45 ). Studierende im rofil nicht-schulische Berufsfelder müssen an den Modulen der General Studies teilnehmen. Der Fachbereich spricht Empfehlungen für Nebenfächer aus und veröffentlicht diese in seinen Informationsmaterialien. Studierende im rofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen müssen an den Modulen des rofessionalisierungsbereichs teilnehmen. Die studierbaren Fächer und Fächerkombinationen richten sich nach der Verwaltungsanweisung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft über die Festlegung der Fächer und möglichen Fächerkombinationen für das Lehramtsstudium in der jeweils geltenden Fassung. (3) Im Fachstudium hysik sind in folgenden Bereichen Module zu belegen und Leistungspunkte zu erwerben: - Experimentalphysik (HF-Gy: 36 ; HF-nsBF: 45 ), - Theoretische hysik (HF-Gy: 24 ; HF-nsBF: 30 ), - Wahlpflichtfächer (15 ), - Abschlussmodul mit Bachelorarbeit (HF-Gy: 15 ; HF-nsBF: 18 ). Der Wahlpflichtbereich besteht aus einem nichtphysikalischen Wahlpflichtfach mit 6 Leistungspunkten und einem physikalischen Wahlpflichtfach mit 9 Leistungspunkten. Für Studierende ohne Mathematik als Nebenfach ist das nichtphysikalische Wahlpflichtfach in der Regel Mathematik. Bei einem Studium des Nebenfaches Mathematik ist das nichtphysikalische Wahlpflichtfach in der Regel Chemie oder Biologie. Andere Fächer (z. B. Informatik oder Elektrotechnik) können auf begründeten Antrag hin vom rüfungsausschuss als nichtphysikalisches Wahlpflichtfach zugelassen werden. 6

(4) Im Bereich General Studies des rofils nichtschulische Berufsfelder sind Module oder Einzelveranstaltungen zu absolvieren und insgesamt 27 Leistungspunkte zu erwerben. Davon entfallen 15 (bzw. 18 ) auf einen flichtbereich mit: - Schlüsselqualifikationen (9 ), - Fremdsprachenkompetenz (3 ) und - Berufspraktikum (3 bzw. 6 ). Hierfür sind in der Regel die vom Fachbereich 1 angebotenen Module zu absolvieren. Andere Module (aus dem ool General Studies der Universität oder in einem anderen Fach angebotene) können auf begründeten Antrag hin vom rüfungsausschuss an Stelle dieser Module zugelassen werden. Für die übrigen 12 (bzw. 9 ) der im Bereich General Studies zu erbringenden Leistungspunkte können die Module frei gewählt werden. Hierfür können vom Fachbereich 1 organisierte und als General Studies ausgewiesene Module gewählt werden oder Module aus dem ool General Studies der Universität oder es können als Studium Generale auch Module in einem anderen Fach gewählt werden (z. B. grundlegende Module dieses Fachs), vorbehaltlich der Zustimmung durch diesen Studiengang. Wenn General Studies durch Module in einem anderen Fach abgedeckt werden sollen, ist dies zuvor vom rüfungsausschuss zu genehmigen. (5) Die rüfungsanforderungen für den rofessionalisierungsbereich des rofils Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind mit Ausnahme der fachdidaktischen Module nach der fachspezifischen rüfungsordnung für den rofessionalisierungsbereich (Hauptfach- Nebenfach-Bachelorstudiengänge) zu absolvieren. (6) Lehrveranstaltungen im flichtbereich werden in der Regel in deutscher Sprache abgehalten, es sei denn, sie denen dem Spracherwerb. Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden 1. (7) Eine Aufschlüsselung der Module des Studiums der hysik als Hauptfach befindet sich im Anhang 2. (8) Die im Studienplan vorgesehenen flicht- und Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten. 12 rüfungsvorleistungen (1) rüfungsvorleistungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden: 1. kontinuierliche erfolgreiche Bearbeitung von Übungen, 2. Durchführung von Versuchen (mit akzeptierten rotokollen), 3. raktika, 4. Klausuren von 60 bis zu 120 Minuten Dauer, 5. Kolloquium von 15 bis zu 30 Minuten Dauer, 6. mündliche rüfung von 15 bis zu 30 Minuten Dauer, 7. Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer, 8. Erteilung von Unterricht im Rahmen des schulischen Fachpraktikums. 1 Es werden Englischkenntnisse auf dem Niveau von B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorausgesetzt (entspricht dem Niveau von Grundkursen am Ende der gymnasialen Oberstufe). 7

(2) Die Erbringung von rüfungsvorleistungen ist in Anhang 2 festgelegt. rüfungsvorleistungen werden in der Regel nicht benotet, sondern nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. (3) Sofern in den Anhängen zu dieser Ordnung Formen der rüfungsvorleistungen nicht festgelegt sind, kann die rüferin/der rüfer eine rüfungsform gemäß Absatz 1 festlegen. Der rüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer rüferin/eines rüfers weitere rüfungsformen zulassen. Formen, Zeiten und Bedingungen für eine bestandene rüfungsvorleistung werden von der Veranstalterin/vom Veranstalter zu Beginn der Module bzw. der Teilmodule festgelegt. (4) Nicht bestandene rüfungsvorleistungen können im gleichen Semester (einschließlich der folgenden vorlesungsfreien Zeit) einmal nachgebessert oder einmal wiederholt werden. Die Wiederholung kann auch in einer anderen Form als die der ursprünglichen Leistung erfolgen. (5) Bei Modulen oder Modulteilen des Fachstudiums hysik, die einen raktikumsanteil haben, besteht aus Kapazitätsgründen insgesamt nur eine Wiederholungsmöglichkeit. Die Veranstaltung muss dafür wiederholt werden. 13 rüfungen (1) Modulprüfungen können in folgenden Formen durchgeführt werden: 1. mündliche rüfungen von mindestens 15 bis maximal 30 Minuten bei einsemestrigen Modulen und von mindestens 30 bis maximal 60 Minuten bei zweisemestrigen Modulen, 2. Klausuren von 60 bis zu 180 Minuten Dauer, 3. Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer, 4. schriftliche Ausarbeitungen, 5. raktikumsbericht mit Kolloquium. (2) Die Benotung der Modulprüfungen ist in Anhang 2 festgelegt. (3) Die Studierenden haben sich spätestens 2 Wochen vor der Modulprüfung anzumelden. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des rüfungsausschusses möglich. rüfungen müssen so terminiert werden, dass sie in dem Semester, in dem die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. ein Modul endet, erstmalig vollständig erbracht und bewertet werden. (4) Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen rüfung an, stattfinden. Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten, gerechnet vom Tag der nicht bestanden rüfung, stattfinden Wird die Modulprüfung in Form einer Klausur durchgeführt, können die Wiederholungsprüfungen auch in Form von mündlichen rüfungen erfolgen. (5) Fristen und Umfang von rüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Semesters mitgeteilt. 8

14 rüferinnen/rüfer und Beisitzerinnen/Beisitzer (1) Schriftliche Modulprüfungen werden von einer rüferin/einem rüfer, mündliche Modulprüfungen werden von zwei rüferinnen/rüfern oder von einer rüferin/einem rüfer zusammen mit einer Beisitzerin/einem Beisitzer abgenommen. (2) rüferinnen/rüfer sind in der Regel die Dozentinnen/Dozenten, die die Veranstaltungen, auf die sich die Modulprüfung bezieht, abgehalten haben. Bei den Modulen, die sich über 2 Semester erstrecken und 2 Veranstaltungen umfassen, werden in der Regel die beiden Dozentinnen/Dozenten als 2 rüferinnen/rüfer bestellt, wenn die beiden Veranstaltungen des Moduls von verschiedenen Dozentinnen/Dozenten abgehalten wurden. Wenn die Veranstaltungen eines Moduls von derselben Dozentin/vom selben Dozenten abgehalten wurden bzw. das Modul nur eine Veranstaltung aus einem Semester umfasst, wird die entsprechende Modulprüfung von dieser/diesem als rüferin/rüfer zusammen mit einer Beisitzerin/einem Beisitzer abgenommen. (3) In begründeten Ausnahmefällen können vom rüfungsausschuss auch andere rüferinnen/rüfer bestellt werden, die nicht an dem der rüfung zugrunde liegenden Modul beteiligt waren, sofern sie die entsprechende Veranstaltung in einem der vorausgehenden 3 Studienjahre abgehalten haben. 15 Anerkennung von Studien- und rüfungsleistungen (1) Die Anerkennung von Studien- und rüfungsleistungen erfolgt nach Maßgabe des Bremischen Hochschulgesetzes in der jeweils gültigen Fassung durch den rüfungsausschuss. (2) Beabsichtigt die Studentin/der Student eine rüfungsleistung im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu erbringen, soll die Möglichkeit der Anerkennung vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem rüfungsausschuss geklärt werden. (3) Studien- und rüfungsleistungen im Fach hysik an der Universität Oldenburg werden im Rahmen des Kooperationsvertrages anerkannt. 16 rüfungsanforderungen (1) Die flicht- und Wahlpflichtmodule, zu denen rüfungsvorleistungen zu erbringen sind und die mit Modulprüfungen abgeschlossen werden, und die ihnen zugeordneten Leistungspunkte sind im Anhang 2 aufgeführt. (2) Das Studium einiger Module setzt den erfolgreichen Abschluss von anderen Modulen gemäß Anhang 4 voraus. 9

17 Abschlussmodul (Bachelorarbeit mit Begleitseminar und Kolloquium) (1) Das Abschlussmodul setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit mit 12, einem begleitenden Seminar mit 6 (rofil nicht-schulisches Berufsfeld ) bzw. 3 (rofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ) und dem Kolloquium. Bachelorarbeit und begleitendes Seminar werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen (Bachelorarbeit). (2) Für die Zulassung zum Abschlussmodul ist der Erwerb von mindestens 120 nachzuweisen. Die Module Experimentalphysik 1 bis 4 Theoretische hysik 1 bis 4 und das Modul des physikalischen Wahlpflichtfachs müssen erfolgreich abgeschlossen sein. (3) Die Bachelorarbeit entstammt thematisch dem Bereich des physikalischen Wahlpflichtfachs. (4) Das Seminar liegt im Bereich des physikalischen Wahlpflichtfaches, dem die Bachelorarbeit thematisch zuzuordnen ist. Im Seminar wird über robleme, Fortschritte und Zwischenergebnisse der Bachelorarbeit berichtet. (5) Die Bachelorarbeit ist als Einzelarbeit anzufertigen. Sie kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. (6) Es wird empfohlen, den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit zum Ende der Veranstaltungszeit des Wintersemesters einzureichen. Die Zeit für die Erstellung der Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Auf begründeten Antrag hin kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit um maximal 4 Wochen verlängert werden. Die Frist für die Bearbeitung der Bachelorarbeit soll so festgelegt werden, dass der Abgabetermin spätestens sechs Wochen vor Ende des Sommersemesters liegt. (7) Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Das Kolloquium soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in der Regel jedoch spätestens 3 Wochen nach Abgabe der Arbeit, stattfinden. Das Kolloquium umfasst einen ca. 20-minütigen Vortrag und eine ca. 20-minütige Diskussion. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 2/3 Gewicht und das Kolloquium mit 1/3 Gewicht in die gemeinsame Note ein. (8) Eine mit nicht ausreichend bewertete Bachelorarbeit kann auf Antrag einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Der Antrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses an den rüfungsausschuss zu stellen. 18 Zeugnis und Urkunde (1) Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete rüfungen abgelegt werden. (2) Aufgrund der bestandenen rüfung wird der akademische Grad verliehen. Bachelor of Science (abgekürzt: B. Sc.) 10

Abschnitt 3: Regelungen für das Nebenfach hysik (Fachstudium hysik) 19 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt sechs Fachsemester. 20 Studiendauer, Studienaufbau und Studienumfang (1) Das Nebenfach hysik kann im Rahmen eines Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs im rofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (NF-Gy) oder im rofil nichtschulische Berufsfelder (NF-nsBF) studiert werden. Die rofile unterscheiden sich in den Berufszielen und im Studienaufbau. (2) Für den erfolgreichen Abschluss des Nebenfachs hysik sind 45 Leistungspunkte (Credit oints = ) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. (3) Im Fachstudium hysik sind in folgenden Bereichen Module zu belegen und Leistungspunkte in folgenden Bereichen zu erwerben: Experimentalphysik (33 ), nichtphysikalisches Wahlpflichtfach (6 ), Konzepte und Anwendungen der hysik (6 ). Das nichtphysikalische Wahlpflichtfach ist in der Regel Mathematik oder Chemie. Andere Fächer (z. B. Informatik oder Elektrotechnik) können auf begründeten Antrag hin vom rüfungsausschuss als nichtphysikalisches Wahlpflichtfach zugelassen werden. (4) Lehrveranstaltungen im flichtbereich werden in der Regel in deutscher Sprache abgehalten, es sei denn, sie denen dem Spracherwerb. Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden 1. (5) Eine Aufschlüsselung der Module des Studiums der hysik als Nebenfach befindet sich im Anhang 3. (6) Die im Studienplan vorgesehenen flicht- und Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten. 21 rüfungsvorleistungen (1) rüfungsvorleistungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden: 1. kontinuierliche erfolgreiche Bearbeitung von Übungen, 2. Durchführung von Versuchen (mit akzeptierten rotokollen), 3. raktika, 1 Es werden Englischkenntnisse auf dem Niveau von B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorausgesetzt (entspricht dem Niveau von Grundkursen am Ende der gymnasialen Oberstufe). 11

4. Klausuren von 60 bis zu 120 Minuten Dauer, 5. Kolloquium von 15 bis zu 30 Minuten Dauer, 6. mündliche rüfung von 15 bis zu 30 Minuten Dauer, 7. Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer. (2) Die Erbringung von rüfungsvorleistungen ist in Anhang 3 festgelegt. rüfungsvorleistungen werden in der Regel nicht benotet, sondern nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. (3) Sofern in den Anhängen zu dieser Ordnung die Formen der rüfungsvorleistungen nicht festgelegt sind, kann die rüferin/der rüfer eine rüfungsform gemäß Absatz 1 festlegen. Der rüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer rüferin/eines rüfers weitere rüfungsformen zulassen. Formen, Zeiten und Bedingungen für eine bestandene rüfungsvorleistung werden von der Veranstalterin/vom Veranstalter zu Beginn der Module bzw. der Teilmodule festgelegt. (4) Nicht bestandene rüfungsvorleistungen können im gleichen Semester (einschließlich der folgenden vorlesungsfreien Zeit) einmal nachgebessert oder einmal wiederholt werden. Die Wiederholung kann auch in einer anderen Form als die der ursprünglichen Leistung erfolgen. (5) Bei Modulen oder Modulteilen des Fachstudiums hysik, die einen raktikumsanteil haben, besteht aus Kapazitätsgründen insgesamt nur eine Wiederholungsmöglichkeit. Die Veranstaltung muss dafür wiederholt werden. 22 rüfungen (1) Modulprüfungen können in folgenden Formen durchgeführt werden: 1. mündliche rüfungen von mindestens 15 bis maximal 30 Minuten bei einsemestrigen Modulen und von mindestens 30 bis maximal 60 Minuten bei zweisemestrigen Modulen, 2. Klausuren von 60 bis zu 180 Minuten Dauer, 3. Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer, 4. schriftliche Ausarbeitungen. (2) Die Benotung der Modulprüfungen ist in Anhang 3 festgelegt. (3) Die Studierenden haben sich spätestens 2 Wochen vor der Modulprüfung anzumelden. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des rüfungsausschusses möglich. rüfungen müssen so terminiert werden, dass sie in dem Semester, in dem die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. ein Modul endet, erstmalig vollständig erbracht und bewertet werden. (4) Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen rüfung an, stattfinden. Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten, gerechnet vom Tag der nicht bestanden rüfung, stattfinden. Wird die Modulprüfung in Form einer Klausur durchgeführt, können die Wiederholungsprüfungen auch in Form von mündlichen rüfungen erfolgen. 12

(5) Fristen und Umfang von rüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Semesters mitgeteilt. 23 rüferinnen/rüfer und Beisitzerinnen/Beisitzer (1) Schriftliche Modulprüfungen werden von einer rüferin/einem rüfer, mündlichen Modulprüfungen werden von 2 rüferinnen/rüfern oder von einer rüferin/einem rüfer zusammen mit einer Beisitzerin/einem Beisitzer abgenommen. (2) rüferinnen/rüfer sind in der Regel die Dozentinnen/Dozenten, die die Veranstaltungen, auf die sich die Modulprüfung bezieht, abgehalten haben. Bei den Modulen, die sich über zwei Semester erstrecken und zwei Veranstaltungen umfassen, werden in der Regel die beiden Dozentinnen/Dozenten als zwei rüferinnen/rüfer bestellt, wenn die beiden Veranstaltungen des Moduls von verschiedenen Dozentinnen/Dozenten abgehalten wurden. Wenn die Veranstaltungen eines Moduls von derselben Dozentin/demselben Dozenten abgehalten wurden bzw. das Modul nur eine Veranstaltung aus einem Semester umfasst, wird die entsprechende Modulprüfung von dieser/diesem als rüferin/rüfer zusammen mit einer Beisitzerin/einem Beisitzer abgenommen. (3) In begründeten Ausnahmefällen können vom rüfungsausschuss auch andere rüferinnen/rüfer bestellt werden, die nicht an dem der rüfung zugrunde liegenden Modul beteiligt waren, sofern sie die entsprechende Veranstaltung in einem der vorausgehenden 3 Studienjahre abgehalten haben. 24 Anerkennung von Studien- und rüfungsleistungen (1) Die Anerkennung von Studien- und rüfungsleistungen erfolgt nach Maßgabe des Bremischen Hochschulgesetzes in der jeweils gültigen Fassung durch den rüfungsausschuss. (2) Beabsichtigt die Studentin/der Student eine rüfungsleistung im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu erbringen, soll die Möglichkeit der Anerkennung vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem rüfungsausschuss geklärt werden. (3) Studien- und rüfungsleistungen im Fach hysik an der Universität Oldenburg werden im Rahmen des Kooperationsvertrages anerkannt. 25 rüfungsanforderungen Die flicht- und Wahlpflichtmodule, zu denen rüfungsvorleistungen zu erbringen sind und die mit Modulprüfungen abgeschlossen werden, und die ihnen zugeordneten Leistungspunkte sind im Anhang 3 aufgeführt. 13

Abschnitt 4: Übergangsregelungen, Geltungsbereich und Inkrafttreten 26 Übergangsregelungen (1) Studierende im Bachelorstudiengang hysik, die im Wintersemester 2005/06 immatrikuliert wurden, beenden ihr Studium nach der rüfungsordnung vom 7. Oktober 2005 in der jeweils geltenden Fassung. Studierende, die bis zum 30. September 2012 keinen Abschluss erworben haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch vorher, in die vorliegende rüfungsordnung vom 15. September 2008. Über die Anerkennung erbrachter Studienleistungen entscheidet der rüfungsausschuss. (2) Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2006/07 oder 2007/08 begonnen haben, wechseln in die rüfungsordnung vom 15. September 2008. Die Anerkennung bereits erbrachter Module erfolgt gemäß Anhang 9. Die Anerkennung erfolgt pro Studienjahr, d. h. rüfungsleistungen des 1. Studienjahres der rüfungsordnung vom 7. Oktober 2005 in der jeweils geltenden Fassung werden für rüfungsleistungen der Semester 1 und 2 der rüfungsordnung vom 15. September 2008 anerkannt, rüfungsleistungen des 2. Studienjahres der rüfungsordnung vom 7. Oktober 2005 in der jeweils geltenden Fassung werden für rüfungsleistungen der Semester 3 und 4 der rüfungsordnung vom 15. September 2008 anerkannt. Wurde die rüfungsleistung vor Inkrafttreten der rüfungsordnung vom 15. September 2008 erbracht, so gilt die -Berechnung der rüfungsordnung vom 7. Oktober 2005 in der jeweils geltenden Fassung. (3) Studierende, die ihr Studium im WS 2006/07 begonnen haben und Module der ersten beiden Studienjahre noch nicht abgeschlossen haben, beenden ungeachtet des Wechsels in die rüfungsordnung vom 15. September 2008 die Module der ersten beiden Studienjahre nach der rüfungsordnung vom 7. Oktober 2005 in der jeweils geltenden Fassung. Studierende, die bis zum 30. September 2012 keinen Abschluss erworben haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch vorher, in die vorliegende rüfungsordnung vom 15. September 2008. Über die Anerkennung erbrachter Studienleistungen entscheidet der rüfungsausschuss. (4) Studierende, die ihr Studium im WS 2007/08 begonnen haben und Module des ersten Studienjahres noch nicht abgeschlossen haben, beenden ungeachtet des Wechsels in die rüfungsordnung von 15. September 2008 die Module des ersten Studienjahres nach der rüfungsordnung vom 7. Oktober 2005 in der jeweils geltenden Fassung. Studierende, die bis zum 30. September 2012 keinen Abschluss erworben haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch vorher, in die vorliegende rüfungsordnung vom 15. September 2008. Über die Anerkennung erbrachter Studienleistungen entscheidet der rüfungsausschuss. (5) Studierende, die ein rüfungsverfahren für ein Modul nach der rüfungsordnung vom 7. Oktober 2005 in der jeweils geltenden Fassung eröffnet haben, beenden das Modul nach dieser rüfungsordnung. (6) Für Studierende, die im WS 2006/07 oder WS 2007/08 ihr Studium begonnen haben gilt die Regelung der rüfungsordnung vom 7. Oktober 2005 in Fassung vom 12. Dezember 2007: 4 Abs. 5; 13 Abs. 5 und 22 Abs. 5: Der Bachelorprüfungsausschuss legt fest, welche Modulprüfungen aus mehreren Teilprüfungen gemäß 3 Abs. 1 des Allgemeinen Teils der Bachelor-rüfungsordnungen der Universität Bremen (AT-BO) bestehen können. Die Gewichtung der Teilmodulprüfung legt der Bachelorprüfungsausschuss an Hand der Leistungspunkte der Lehrveranstaltungen fest, die der jeweiligen rüfung zu Grunde liegen bis zum Auslaufen der Übergangsregelung gemäß der Absätze 5 und 6. 14

(7) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die rüfungsordnung für den Bachelorstudiengang hysik vom 7. Oktober 2005 in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft. Die Regelungen der Absätze 2 bis 6 bleiben davon unberührt. 27 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese rüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2008/09 im Bachelorstudiengang hysik an der Universität Bremen immatrikuliert werden, sowie für bereits immatrikulierte Studierende nach Maßgabe des 26. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Genehmigt, Bremen, den 23. September 2008 Der Rektor der Universität Bremen 15

Anhang 1: Module im Studium der hysik als Vollfach Alle rüfungen werden sofern nicht anders ausgewiesen als Modulprüfungen durchgeführt. Module /W rüfungsform Benotung VL Fachstudium Experimentalphysik 1: E 1 8 Klausur oder mdl. nein ja Mechanik rüfung Experimentalphysik 2: E 2 8 Klausur oder mdl. ja ja Optik & Thermodynamik rüfung Experimentalphysik 3: E 3 8 Klausur oder mdl. ja ja Elektrodynamik rüfung Experimentalphysik 4: E 4 7 Klausur oder mdl. ja ja Atom- & Quantenphysik rüfung Experimentalphysik 5: E 5 9 Klausur oder mdl. ja ja Kondensierte Materie rüfung Experimentalphysik 6: E 6 3 Klausur oder mdl. ja nein Kern- & Elementarteilchenphysik rüfung Fortgeschrittenen-raktikum F 3 - nein ja Theoretische hysik 1: T 1 8 Klausur oder mdl. nein ja Mathematische Grundlagen & Mechanik rüfung Theoretische hysik 2: T 2 8 Klausur oder mdl. ja ja Mechanik rüfung Theoretische hysik 3: T 3 8 Klausur oder mdl. ja ja Elektrodynamik rüfung Theoretische hysik 4: T 4 11 Klausur oder mdl. ja ja Quantenmechanik rüfung Theoretische hysik 5: Statistische hysik T 5 9 Klausur oder mdl. rüfung ja ja Nichtphysikalisches Wahlpflichtfach W N 6 W nach Maßgabe des durchführenden Fachbereichs hysikalisches Wahlpflichtfach W 9 W Klausur oder mdl. ja ja rüfung Höhere Mathematik 1 MA I 8 Klausur oder mdl. nein ja rüfung Höhere Mathematik 2 MA I 8 Klausur oder mdl. ja ja rüfung Höhere Mathematik 3 MA I 8 Klausur oder mdl. ja ja rüfung Höhere Mathematik 4 MA II 6 Klausur oder mdl. ja ja Abschlussmodul 1 AB B.Sc. rüfung 18 Thesis und Kolloquium Erläuterung: /W: flicht/wahlpflicht; VL: rüfungsvorleistungen ja ja 1 Für die Zulassung zum Abschlussmodul ist der Erwerb von mindestens 120 nachzuweisen. Die Module Experimentalphysik 1 bis 4, Theoretische hysik 1 bis 4 und das Modul physikalisches Wahlpflichtfach müssen erfolgreich absolviert worden sein. 16

Module /W rüfungsform Benotung VL General Studies Computer und Software- GS CS 3 W schriftl. ja ja Werkzeuge 1 1 Ausarbeitung Computer und Software- GS CS 3 schriftl. ja ja Werkzeuge 2 2 Ausarbeitung räsentation schriftlich GS S 3 schriftl. ja ja Ausarbeitung räsentation mündlich GS M 3 Seminarvortrag ja ja Fremdsprachliche Fachtexte GS 3 Seminarvortrag ja ja ENG hysik als Beruf GS BER 3 W schriftl. Referat ja nein Berufspraktikum GS B 3 W 2 schriftl. Bericht nein nein Berufspraktikum Lang GS BL 6 2 W schriftl. Bericht nein nein Wissenschaftliches rogrammieren GS RO 3 W frei ja ja Wissenschaftsgeschichte, Wissenschaftstheorie GS GES 3 W nach Maßgabe des durchführenden Fachbereichs Mentorenausbildung GS MEN 3 W frei nein nein Erläuterung: /W: flicht/wahlpflicht; VL: rüfungsvorleistungen 2 Es muss eines der beiden Module Berufspraktikum (Dauer: 2 Wochen) oder Berufspraktikum lang (Dauer: 4 Wochen) gewählt werden. 17

Anhang 2: Module im Studium der hysik als Hauptfach Alle rüfungen werden sofern nicht anders ausgewiesen als Modulprüfungen durchgeführt. Module HF- Gy 1 HFnsBF 2 /W rüfungsform Benotung Fachstudium Experimentalphysik 1: E 1 7 8 Klausur oder nein ja Mechanik mdl. rüfung Experimentalphysik 2: Optik E 2 7 8 Klausur oder ja ja & Thermodynamik mdl. rüfung Experimentalphysik 3: E 3 9 9 Klausur oder ja ja Elektrodynamik mdl. rüfung Experimentalphysik 4: Atom- E 4 7 7 Klausur oder ja ja & Quantenphysik mdl. rüfung Experimentalphysik 5: E 5 3 7 Klausur oder ja ja Kondensierte Materie mdl. rüfung Experimentalphysik 6: Kern- E 6 3 3 Klausur oder ja nein & Elementarteilchenphysik mdl. rüfung Fortgeschrittenen-raktikum F - 3 - nein ja Theoretische hysik 1: T 1 5 8 Klausur oder nein ja Mathematische Grundlagen & Mechanik mdl. rüfung Theoretische hysik 2: T 2 5 8 Klausur oder ja ja Mechanik mdl. rüfung Theoretische hysik 3: T 3 6 6 Klausur oder ja ja Elektrodynamik mdl. rüfung Theoretische hysik 4: T 4 8 8 Klausur oder ja ja Quantenmechanik mdl. rüfung Nichtphysik. Wahlpflichtfach W N 6 6 W Klausur oder ja ja mdl. rüfung hysikalisches W 9 9 W Klausur oder ja ja Wahlpflichtfach mdl. rüfung Abschlussmodul 3 AB B.Sc. 15 18 Bachelorarbeit und Kolloquium ja ja VL 1 HF-Gy: Hauptfach hysik im rofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen 2 HF-nsBF: Hauptfach hysik im rofil nichtschulische Berufsfelder 3 Für die Zulassung zum Abschlussmodul ist der Erwerb von mindestens 120 nachzuweisen. Die Module Experimentalphysik 1 bis 4, Theoretische hysik 1 bis 4 und das Modul des physikalischen Wahlpflichtfachs müssen erfolgreich studiert worden sein. 18

Module HF- Gy HFnsBF /W rüfungsform Benotung General Studies (nur HF-nsBF) Computer und Software- GS CS 1-3 W schriftl. ja ja Werkzeuge 1 Ausarbeitung Computer und Software- GS CS 2-3 schriftl. ja ja Werkzeuge 2 Ausarbeitung räsentation schriftlich GS S - 3 schriftl. ja ja Ausarbeitung räsentation mündlich GS M - 3 Seminarvortrag ja ja Fremdsprachliche Fachtexte GS ENG - 3 Seminarvortrag ja ja hysik als Beruf GS BER - 3 W Schriftl. ja nein Referat Berufspraktikum GS B - 3 W 4 schriftl. Bericht nein nein Berufspraktikum Lang GS BL - 6 W 4 schriftl. Bericht nein nein Wissenschaftliches rogrammieren GS RO - 3 W frei ja ja Wissenschaftsgeschichte, Wissenschaftstheorie GS GES - 3 W nach Maßgabe des durchführenden Fachbereichs Mentorenausbildung GS MEN - 3 W frei nein nein VL rofessionalisierungsbereich: Fachdidaktik (nur HF-Gy) hysikdidaktik 1 D I 6 - Klausur oder mdl. rüfung hysikdidaktik 2 (mit Fachpraktikum) D II 9 (3 + 6) - Experimentalvortrag raktikumsbericht mit Kolloquium (2 Teilprüfungen) ja ja ja Ja 4 Eines der beiden Module Berufspraktikum (Dauer: 2 Wochen) oder Berufspraktikum lang (Dauer: 4 Wochen) muss absolviert werden. 19

Anhang 3: Module im Studium der hysik als Nebenfach Alle rüfungen werden sofern nicht anders ausgewiesen als Modulprüfungen durchgeführt. Module Fachstudium Experimentalphysik 1: Mechanik Experimentalphysik 2: Optik & Thermodynamik Experimentalphysik 3: Elektrodynamik Experimentalphysik 4: Atom- & Quantenphysik Experimentalphysik 5: Kondensierte Materie Experimentalphysik 6: Kern- & Elementarteilchenphysik Konzepte u. Anwendungen der hysik Nichtphysikalisches Wahlpflichtfach NF- Gy 1 NFnsBF 2 /W rüfungsform Benotung VL E 1 6 6 Klausur oder mdl. rüfung nein ja E 2 6 6 Klausur oder ja ja mdl. rüfung E 3 9 9 Klausur oder ja ja mdl. rüfung E 4 6 6 Klausur oder ja ja mdl. rüfung E 5 3 3 Klausur oder ja ja mdl. rüfung E 6 3 3 Klausur oder ja nein mdl. rüfung KA 6 6 Klausur oder ja nein mdl. rüfung W N 6 6 W nach Maßgabe des durchführenden Fachbereichs Anhang 4: Übersicht über Zugangsvoraussetzungen bestimmter Module Der erfolgreiche Abschluss von Experimentalphysik 1, Experimentalphysik 2, Experimentalphysik 3, Experimentalphysik 3, Theoretische hysik 1, Theoretische hysik 2, Theoretische hysik 3, Theoretische hysik 4, hysikalisches Wahlpflichtfach ist Voraussetzung für die Belegung Abschlussmodul Bachelor of Science 1 NF-Gy: Nebenfach hysik im rofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen 2 NF-nsBF: Nebenfach hysik im rofil nichtschulische Berufsfelder 20

Anhang 5: Studienverlaufsplan B.Sc. hysik Vollfach Fachstudium Gen. Stud. 1. Sem. Exp.hy 1 Mechanik V 3, Ü 2, 3 Theo.hy 1 mathem. Grundl., Mechanik I V 3, Ü 2 Mathe1 V 4, Ü 2 2. Sem. 8 Exp.hy 2 Optik, Thermodynamik V 3, Ü 2, 3 8 Theo.hy 2 Mechanik II Thermodynamik V 3, Ü 2 8 Mathe 2 V 4, Ü 2 3. Sem. 8 Exp.hy 3 Elektrodyn. spez. Rel. theorie V 3,Ü 2, 3 8 Theo.hy 3 Elektrodyn. V 3, Ü 2 8 Mathe 3 V 4, Ü 2 Wahlpflicht i.d.r. Chemie V+ 4 W 4. Sem. 8 Exp.hy 4 Atom- und Quantenphysik V 3, Ü 1, 3 8 Theo.hy 4 Atome, Quantenmechanik, V 5, Ü 3 8 Mathe 4 V 4, Ü 1 6 5. Sem. 7 Exp.hy 5 Kondens. Materie V 3, Ü 2, 3 11 Theo.hy 5 Statist. hysik V 4, Ü 2 6 Wahlpflichtfach hysik V+S+Ü+ 6 W 6. Sem. 9 Exp.hy 6 Kerne, Elementarteilchen V 2 9 Fortgeschrittenen- raktikum 3 9 Abschlussmodul Σ 24 24 30 24 27 24 räsentation - schriftlich V 1 + 2 3 Computer und Software 2 V 1 + 2 3 0 Berufspraktikum 3 3 Fremdsprachliche Fachtexte S 2 3 Computer und 3 Wiss.geschichte 2 3 hysik als Beruf 2 räsentation - 3 Mentorenausbildung 3 Wissenschaftl. 3 Software 1 2 V 2 V 2 mündlich 2 rogrammieren 2 V 1 + 2 W W W V 1 + 2 S 1 + 2 W V 1 + 2 W Σ 6 6 3 6 3 3 3 3 18 1 alternativ zum Modul "Berufspraktikum" (3, 2 Wochen raktikum) kann das Modul "Berufspraktikum lang" (6, 4 Wochen raktikum) belegt werden 2 Der Wahlpflichtbereich in den General Studies umfasst 12. 3 können durch die Wahl des verlängerten Berufspraktikums belegt werden. Die restlichen s können aus den hier angebotenen 5 Wahlpflichtmodulen des Studienfachs hysik oder aus dem General Studies ool der Universität ausgewählt werden. Alternativ können auch, auf Antrag und mit Zustimmung des anderen Studiengangs, einführende Veranstaltungen in andere Studiengänge belegt werden. 21

Anhang 6: Studienverlaufsplan B.Sc. hysik HF nsbf Fachstudium 1. Sem. Exp.hy 1 Mechanik V 3, Ü 2, 3 Theo.hy 1 mathem. Grundl., Mechanik I V 3, Ü 2 2. Sem. 8 Exp.hy 2 Optik, Thermodynamik V 3, Ü 2, 3 8 Theo.hy 2 Mechanik II Thermodynamik V 3, Ü 2 3. Sem. 8 Exp.hy 3 Elektrodyn. spez. Rel. theorie V 5,Ü 1, 3 8 Theo.hy 3 Elektrodyn. V 3, Ü 2 Wahlpflicht i.d.r. Chemie V+ 4 4. Sem. 9 Exp.hy 4 Atom- und Quantenphysik V 3, Ü 1, 3 6 Theo.hy 4 Atome, Quantenmechanik, V 5, Ü 1 5. Sem. 7 Exp.hy 5 Kondens. Materie V 3, Ü 1, 1,5 8 Wahlpflichtfach hysik V+S+Ü+ 6 6. Sem. 7 Exp.hy 6 Kerne, Elementarteilchen V 2 9 Fortgeschrittenen- raktikum 3 6 Abschlussmodul Σ 24 24 30 24 27 24 räsentation - 3 Computer und 3 hysik als Beruf 2 3 Berufspraktikum 3 Fremdsprach- 3 schriftlich Software 2 V 2 1 liche Fachtexte V 1 + 2 V 1 + 2 W 3 S 2 Gen. Stud. Computer und 3 Wiss.geschichte 2 3 räsentation - 3 Mentorenausbildung Wissenschaftl. 3 Software 1 2 V 1 + 2 W V 2 W mündlich V 1 + 2 2 S 1 + 2 W rogrammieren 2 V 1 + 2 W Σ 6 6 3 6 33 3 3 3 18 1 Alternativ zum Modul Berufspraktikum (3, 2 Wochen raktikum) kann das Modul Berufspraktikum lang (6, 4 Wochen raktikum) belegt werden. 2 Der Wahlpflichtbereich in den General Studies umfasst 12. 3 können durch die Wahl des verlängerten Berufspraktikums belegt werden. Die restlichen können aus den hier angebotenen 5 Wahlpflichtmodulen des Studienfachs hysik oder aus dem General Studies ool der Universität ausgewählt werden. Alternativ können auch, auf Antrag und mit Zustimmung des anderen Studiengangs, einführende Veranstaltungen in anderen Studiengängen belegt werden. 22

Anhang 7: Studienverlaufsplan B.Sc. hysik HF Gy Fachstudium rof.. 1. Sem. Exp.hy 1 Mechanik V 3, Ü 1, 3 Theo.hy 1 mathem. Grundl., Mechanik I V 3, Ü 2 B 2. Sem. 7 Exp.hy 2 Optik, Thermodynamik V 3, Ü 1, 3 5 Theo.hy 2 Mechanik II Thermodynamik V 3, Ü 2 3. Sem. 7 Exp.hy 3 Elektrodyn. spez. Rel. theorie V 5,Ü 1, 3 5 Theo.hy 3 Elektrodyn. V 3, Ü 2 Wahlpflicht i.d.r. Chemie V+ 4 W 4. Sem. 9 Exp.hy 4 Atom- und Quantenphysik V 3, Ü 1, 3 6 Theo.hy 4 Atome, Quantenmechanik, V 5, Ü 3 5. Sem. 7 Exp.hy 5 Kondens. Materie V 1, Ü 0,5, 1,5 8 Wahlpflichtfach hysik V+S+Ü+ 6 6. Sem. 3 Exp.hy 6 Kerne, Elementarteilchen V 2 9 Abschlussmodul W 6 15 Σ 12 12 21 15 12 18 hysik 3 hysik 3 hysik Didaktik 3 hysik Didaktik 6 Didaktik 1a Didaktik 1b 2a 2b V2 V2 +S4 S2 Σ 3 3 3 6 Anhang 8: Studienverlaufsplan B.Sc. hysik NF nsbf & Gy Fachstudium 1. Sem. Exp.hy 1 Mechanik V 3, Ü 1, 1,5 2. Sem. 6 Exp.hy 2 Optik, Thermodynamik V 3, Ü 1, 1,5 3. Sem. 6 Exp.hy 3 Elektrodyn. spez. Rel. theorie V 5,Ü 1, 1,5 Wahlpflicht i.d.r. Chemie V+ 4 W 4. Sem. 9 Exp.hy 4 Atom- und Quantenphysik V 3, Ü 1, 1,5 6 Konzepte & Anwendungen 5. Sem. 6 Exp.hy 5 Kondens. Materie V 1, Ü 0,5, 1,5 6 6. Sem. 3 Exp.hy 6 Kerne, Elementarteilchen V 2 W Σ 6 6 15 12 3 3 3 15 3 23

Anhang 9: Übergangsregelung - Übersicht über äquivalente Module & Teilmodule B.Sc. hysik Vollfach Bisherige Module 1. Studienjahr 2. Studienjahr Experimentalphysik I 12 Theoretische hysik I 18 Höhere Mathematik I 18 Experimentalphysik II 12 Theoretische hysik II 21 Höhere Mathematik II 15 B.Sc. hysik Hauptfach nsbf Bisherige Module 1. SJ 2. SJ Experimentalphysik I 12 Theoretische hysik I 18 Experimentalphysik II 15 Theoretische hysik II 15 B.Sc. hysik Hauptfach Gym Bisherige Module 1. SJ 2. SJ Experimentalphysik I 12 Theoretische hysik I 12 Experimentalphysik II 15 Theoretische hysik II 15 B.Sc. hysik Nebenfach Bisherige Module 1. SJ 2. SJ Experimentalphysik I 12 Experimentalphysik II 15 Äquivalente Module laut dieser Ordnung Experimentalphysik 1 8 Experimentalphysik 2 8 Theoretische hysik 1 8 Theoretische hysik 2 8 Höhere Mathematik 1 8 Höhere Mathematik 2 8 Experimentalphysik 3 8 Experimentalphysik 4 7 Theoretische hysik 3 8 Theoretische hysik 4 11 Höhere Mathematik 3 8 Höhere Mathematik 4 6 Äquivalente Module laut dieser Ordnung Experimentalphysik 1 7 Experimentalphysik 2 7 Theoretische hysik 1 8 Theoretische hysik 2 8 Experimentalphysik 3 9 Experimentalphysik 4 7 Theoretische hysik 3 6 Theoretische hysik 4 8 Äquivalente Module laut dieser Ordnung Experimentalphysik 1 7 Experimentalphysik 2 7 Theoretische hysik 1 5 Theoretische hysik 2 5 Experimentalphysik 3 9 Experimentalphysik 4 7 Theoretische hysik 3 6 Theoretische hysik 4 8 Äquivalente Module laut dieser Ordnung Experimentalphysik 1 6 Experimentalphysik 2 6 Experimentalphysik 3 9 Experimentalphysik 4 6 24