Vermittlerinfo SBU-professional Die Versicherung zur Absicherung der Berufsunfähigkeit DER Spezialversicherer für biometrische Risiken
Positionierung der Dialog Lebensversicherungs-AG Die Marke Dialog steht für die Absicherung biometrischer Risiken. Als Spezialversicherer konzentrieren wir uns auf die finanzielle Absicherung von existenziellen Risiken wie Todesfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Bei all unserem Handeln liegt der Fokus auf einer ausschließlichen Makler orientierung. Wir bieten unseren Vertriebspartnern innovative und individuell an passbare Produkte mit ausgezeichnetem Preis-Leistungsverhältnis und vielen Allein stellungsmerkmalen. Unsere Produkte erhalten immer wieder Spitzenbewertungen namhafter Rating-Agenturen. Kompetenz, Flexibilität, Schnelligkeit und ein exzellenter Service schaffen für Sie als Vertriebspartner einen signifikanten Mehrwert. Dies belegt auch unser eindrucksvolles Wachstum der letzten Jahre. Unseren Jahresbericht mit wichtigen Geschäftskennzahlen, Highlights aus dem vergangenen Jahr sowie wertvollen Informationen über und von der Dialog können Sie nachlesen unter www.dialog-leben.at/jahresbericht. Eine starke Marke für starke Partner. Dialog Lebensversicherungs-AG DER Spezialversicherer für biometrische Risiken Bestnoten für die Dialog und ihre Produkte Die renommierte Rating-Agentur Fitch hat die Dialog Lebensversicherungs-AG mit dem Fitch-Finanzstärkesiegel, das nur finanziell starke Unternehmen erhalten, ausgezeichnet. Im Rahmen eines Interactive Financial Strength (IFS) Ratings erhält die Dialog Lebensversicherungs-AG die Bewertung A ( Stark ). Auch die Tarife der Dialog werden von unabhängigen Rating-Agenturen mit Bestnoten ausgezeichnet: Morgen & Morgen beispielsweise vergibt für die Berufsunfähig keitsversicherungen der Dialog die höchste Wertung ausgezeichnet mit 5 Sternen. Franke & Bornberg zeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherungen der Dialog ebenfalls mit der besten Wertung FFF hervorragend aus! Eine Übersicht zu unseren aktuellen Unternehmens- und Produktratings finden Sie auf unserer Homepage unter www.dialog-leben.at/ratings. 2
Die unterschätzte Gefahr Berufsunfähigkeit Ausgangslage Die Arbeitskraft ist das höchste Gut sie sichert das Einkommen und damit den Lebensunterhalt. Nicht mehr arbeiten zu können, heißt nichts mehr zu verdienen finanzielle Not ist vorprogrammiert. Alarmierende Bilanz Jeder denkt Mich wird es nicht treffen! doch die Realität sieht leider anders aus. Unerwartet viele Menschen können nicht bis zum Pensionsalter arbeiten, so muss jeder vierte Erwerbstätige aufgrund einer Berufsunfähigkeit vorzeitig in den Ruhe stand gehen. Tendenz steigend! Viele davon sind jünger als 50 Jahre. Es kann jeden treffen! Die Ursachen sind vielfältig Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass Unfälle die Hauptursache für Berufsunfähigkeitspensionen sind. Die häufigsten Ursachen sind psychische Erkran kungen gefolgt von Krankheiten des Bewegungsapparates. Das zeigt, dass es jeden treffen kann nicht nur den körperlich arbeitenden Hand werker, sondern ebenso den Büroangestellten. Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit: Krankheiten des Nervensystems 5,8% Psychische Störungen 42,7% sonstige Krankheiten 9,4% Krankheiten von Skelett, Muskeln und Bindegewebe 13,6% Krankheiten des Kreislaufsystems 9,5% Neubildungen (z.b. Krebs und andere bösartige Geschwülste) 12,3% Krankheiten des Verdauungssystems/ Stoffwechselkrankheiten 3,6% Krankheiten der Atmungsorgane 3,1% Quelle: Statistik der deutschen Rentenversicherung Rentenzugang 2013 3
Kann Ihr Kunde von 1.053 EUR und weniger im Monat leben? Finanzielle Einbußen durch Berufsunfähigkeit Der Weg zu einer staatlichen Pension auf Grund von Berufsunfähigkeit ist lang und beschwerlich. Der neue Grundsatz lautet: Rehabilitation vor Pension. Ist der Kampf durch die ganzen Voraussetzungen dann doch gewonnen, kommt nach der Bewilligung auch gleich die Ernüchterung. Die magere Absicherung vom Gesetzgeber im Falle einer Berufsunfähigkeit ist absolut unzureichend. Sie folgt dem Motto: Zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Der Absturz in die finanzielle Not ist vorprogrammiert, denn die durchschnittliche Invaliditätspension liegt für Männer bei ca. 1.180 EUR im Monat. Frauen sind mit 837 EUR dabei noch deutlich schlechter gestellt. Laut der jüngsten Statistik vom Sozialversicherungsträger ergibt sich für den Zeitraum von 2001 bis 2011 ein Zuwachs bei den Erwerbsminderungspensionen von etwa 50 %. Auch in 2013 lag die Zahl der Invaliditäts- bzw. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspensionen mit 204.096 auf hohem Niveau. Bezieher einer solchen Pension bleiben mit ihrem Einkommen vielfach unter der gesetzlich definierten Armutsschwelle für Pensionisten. FAZIT: Im Falle einer Berufsunfähigkeit drohen existenzgefährdende Risiken, die für viele Haus halte eine Minderung des bisherigen Lebens standards bzw. den sozialen Abstieg bedeuten. Die hohen Ver sorgungs lücken zeigen deutlich, dass private Vorsorge unerlässlich bleibt. Ermitteln Sie für Ihren Kunden die exakt erforderliche Rente in der Berufsunfähigkeit unter www.dialog-leben.at/ BU-Bedarfsrechner Lösung: Private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit! Machen Sie Ihre Kunden finanziell unabhängig und schließen Sie deren Versorgungslücke mit der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung SBU-professional! 4
Beitrag SBU-professional Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis Mit der SBU-professional bieten wir Ihren Kunden die Kombination aus einem flexiblen Produkt mit exzellenten Bedingungen, bedarfsgerechten Optionen und einer günstigen Prämie. Der Tarif bietet einen wichtigen Schutz gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit. Die SBU-professional ist der klassisch kalkulierte Tarif mit konstantem Beitrag. Die vier frei wählbaren Optionen eignen sich besonders für anspruchsvolle Kunden, für die ein umfangreicher BU-Schutz besonders wichtig und notwendig ist. Die flexiblen Summenverläufe der Dialog SBU-professional Laufzeit 5
SBU-professional Unsere Bedingungs-Highlights Überdurchschnittlich gute Bedingungen zu gewohnt günstigen Beiträgen erweitert! Bis Endalter 67 möglich Gleiche Bedingungen für alle Berufsgruppen Vorläufiger Versicherungsschutz Keine Beitragserhöhung, wenn sich während der Laufzeit des Vertrages das persönliche Risiko erhöht (z. B. durch Berufswechsel, Hobbys) Vollwertiger Versicherungsschutz auch für Schüler, Studenten und Hausfrauen (bis 12.000 Jahrespension), sowie Auszubildende (bis 18.000 Jahrespension) Vereinbarung einer Dynamik zwischen 2 % und 5 % möglich Vereinbarung von Karenzzeiten zur Beitragsreduzierung möglich (6 24 Monate) Flexible Gestaltung von Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsdauer Verzicht auf Beitragsanpassung und Kündigung nach 19 (3), (4) VVG bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung Verkürzung des Prognosezeitraumes auf 6 Monate Weltweiter Versicherungsschutz 100 % BU-Leistung ab einem Pflegepunkt Auf Wunsch zinslose Beitragsstundung während der Dauer der Leistungsprüfung bis zur endgültigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht Verzicht auf die Klausel Fahrtveranstaltungen Leistungsentscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen Verzicht auf die Arztanordnungsklausel Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Erst- und Nachprüfung Rückwirkende Leistung von Beginn an Voller Versicherungsschutz bei Ausscheiden aus dem Beruf; Prüfung erfolgt immer auf den zuletzt ausgeübten Beruf Bessereinstufung von Schülern und Studenten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn diese nach Studienende bzw. Schulabschluss eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen Infektionsklausel für medizinisch, pflegerisch tätige Personen: Berufs unfähigkeit liegt auch dann vor, wenn wegen Infektionsgefahr ein voll ständiges Tätigkeitsverbot (für mind. 6 Monate) vorliegt 6
Zusatz-Highlights ohne Mehrbeitrag: Wir sprechen nicht nur über Flexibilität, wir bieten Ihren Kunden auch die Möglichkeit dazu! Nachversicherungsgarantie: Recht auf Erhöhung der versicherten Pension um bis zu 100 % (max. 40.000 Gesamtpension) ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z.b. Heirat, Geburt eines Kindes). Das Recht gilt grundsätzlich bis Alter 50 Jahre und kann bis zu dreimal in Anspruch genommen werden. Mit insgesamt 13 Ereignissen bieten wir einen der umfangreichsten Kataloge an Nach versiche rungsgarantien. Lebensphasenmodell: Anpassungsmöglichkeit zwischen der Mindestpension (600 p.a.) und der versicherten Pension ohne erneute Gesund heits prüfung aufgrund von Einkommens einbußen für einen bestimmten Zeitraum, z.b. einmal ohne Angabe von Gründen (12 Monate), bei Arbeitslosigkeit (24 Monate) oder während der Elternzeit (36 Monate). Erweitertes Lebensphasenmodell: sechsmonatige Beitragsfreistellung bei vollem Versicherungsschutz, einmalig bei Arbeitslosigkeit und bei gesetzlicher Elternzeit von mindestens sechs Monaten für jedes Kind. Wiedereingliederungshilfe: in Höhe von 6 Monatspensionen (max. 10.000 ), sobald Berufsfähigkeit wieder gegeben ist und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. besonders wertvoll! Bestnoten Aber nicht nur das Produkt, auch der Preis, der Service und die Bedingungen müssen stimmen! Unsere SBU wurde von unabhängigen Rating-Agenturen mit Bestnoten bewertet: 7
Bedarfsgerechte Optionen für anspruchsvolle Kunden Rentendynamik im Leistungsfall Während der Dauer der Berufsunfähigkeit wird die versicherte Barpension zusätzlich zu den jeweils festgelegten nicht garantierten Überschusssätzen um den beantragten Pensionssteigerungssatz (frei wählbar zwischen 1 5 %) erhöht. Absicherung des Inflationsrisikos im BU-Leistungsfall Zusatzzahlung Wir erbringen bei einer erstmalig unbefristet anerkannten Berufsunfähigkeit eine einmalige Zusatzzahlung in Höhe von 12 Monatspensionen. Einmalhilfe als finanzielle Unterstützung, um einen möglichen erhöhten Finanzbedarf aufgrund der Berufsunfähigkeit abzusichern (z.b. Hilfs mittel wie Rollstuhl, Umbauarbeiten etc.) Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung nach 172 VersVG ( 163 VVG) Es kann vereinbart werden, dass wir auf unser nach 172 VersVG unter bestimmten Voraussetzungen bestehendes Recht zur Beitragserhöhung, verzichten. Der Bruttobeitrag ist über die gesamte Laufzeit garantiert Dread Disease Der Kunde erhält bei Eintritt einer schweren Erkrankung gemäß unseren Be dingun gen eine laufende Leistung in Höhe von sechs Monatsrenten, die unabhängig davon er bracht werden, ob eine Berufs un fähig keit besteht oder nicht. Zusatzleistung, die bereits bei einer schweren Erkrankung zu einer Leistung führt, auch wenn keine Berufsunfähigkeit besteht Jetzt individuell vorsorgen mit der SBU-professional Alle Druckstücke und Antragsformulare sowie aktuelle Informationen, Bedarfsrechner und natürlich auch die Tarifsoftware finden Sie auf unserer Homepage www. dialog-leben.at/downloads. Mit unserem Bedarfsrechner unter www.dialog-leben.at/bu-bedarfsrechner und unserem Online-Tarifrechner unter www.dialog-leben.at/tarifrechner errechnen Sie schnell und einfach den Bedarf und individuelle Angebote! Für Rückfragen, weitere Informationen und Angebotsberechnungen rufen Sie uns gerne an unter Servicehotline +49 821 / 319-1220 oder sprechen Sie Ihren persönlichen Maklerbetreuer an! 8
Details zur gesetzlichen Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft Wann hilft der Staat mit der Invaliditätspension? Seit 2014 bestehen unterschiedliche Regelungen für Personen über 50 Jahren und Personen unter 50 Jahren. Ausgenommen sind die Selbständigen hier ergeben sich keine Änderungen. Was ist neu für Personen unter 50 Jahren? Aus für die befristete Invaliditätspension Seit 2014 gibt es für unter 50-Jährige keine befristete Invaliditätspensionen mehr. Sie müssen sich umschulen oder behandeln lassen, sofern dies für eine Wiedereingliederung zweckmäßig und zumutbar ist. Neu: Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld Anstelle der befristeten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gibt es künftig Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld. Rehabilitationsgeld gebührt, wenn die vorübergehende Invalidität voraussichtlich mindestens 6 Monate vorliegt und berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind. Die Höhe des Rehabilitationsgeldes entspricht der Höhe des Krankengeldes (ca. 50 % des Bruttogehalts), ab dem 43. Tag der des erhöhten Krankengeldes (ca. 60 % des Bruttogehalts). Umschulungsgeld gebührt, wenn die vorübergehende Invalidität voraussichtlich mindestens 6 Monate vorliegt und berufliche Maßnahmen der Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar sind und der Versicherte zur aktiven Teilnahme an beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation bereit ist. Die Höhe des Umschulungsgeldes entspricht der Höhe des Arbeitslosen geldes. Ab der Teilnahme an der ersten Maßnahme der beruflichen Reha bili tation wird das Umschulungsgeld um 22 % erhöht. Berufsschutz wird aufgeweicht Qualifikationsschutz bleibt Berufsschutz führt bei einer Erkrankung nicht mehr automatisch zur Invaliditätspension. Auch jene, die Berufsschutz haben, müssen sich umschulen lassen, jedoch gilt für sie der Qualifikationsschutz. Qualifikationsschutz Bei der Zumutbarkeit von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation wird u.a. auf das Qualifikationsniveau abgestellt. Gelernte und angelernte Arbeiter sowie Angestellte genießen unter gewissen Voraussetzungen Qualifikationsschutz. Sie dürfen nicht auf Tätigkeiten verwiesen werden, die keine gleichwertige Ausbildung vorsehen. Keinen Qualifikations schutz haben ungelernte Arbeiter. 9
Unbefristete Invaliditätspensionen bestehen unverändert weiter An den unbefristeten Invaliditätspensionen wird nicht gerüttelt, sie werden weiterhin gewährt. Unbefristete Invaliditätspension gebührt, wenn eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt, die zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit führt (um mind. 50 %) die Invalidität aufgrund des körperlichen oder geistigen Zustandes voraussichtlich dauerhaft vorliegt die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder Umschulung nicht zweckmäßig oder zumutbar ist ein Mindestmaß an Versicherungszeiten erworben wurde (Erfüllung der Wartezeit) die Anforderungen für eine (vorzeitige) Alterspension noch nicht erfüllt sind ein Antrag auf Invaliditätspension gestellt ist Der Versicherte hat die Möglichkeit beim zuständigen Versicherungsträger einen Feststellungsantrag einzubringen, ob die Invalidität oder Berufsunfähigkeit dauerhaft vorliegt und ob Qualifikationsschutz gegeben ist. Was gilt für Personen über 50 Jahren? Invaliditätspension und Berufsunfähigkeitspension Über 50-Jährige erhalten bei Verlust der Arbeitskraft die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension. Wer welche Pension erhält, hängt vom Berufsstand ab. Invaliditätspension für Arbeiter/innen Berufsunfähigkeitspension für Angestellte Der Name der Pension lässt Rückschlüsse über den Berufsschutz zu. Berufschutz, ein entscheidendes Kriterium Neben dem Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkung ist der Berufsschutz das entscheidende Kriterium für einen Anspruch auf die entsprechende Pension. Beispiele zum Berufsschutz: Berufsschutz: Ein Zimmerer, der nur mehr leichte Tätigkeiten verrichten kann, kann aufgrund des Berufsschutzes in Pension gehen, da Zimmerertätigkeiten mit mittelschweren Arbeiten verbunden sind. Die Pensionsversicherungsanstalt kann den Antrag auf Invaliditätspension nicht mit der Begründung abweisen, es gäbe generell noch genügend Tätigkeiten am Arbeitsmarkt, die auch Personen verrichten können, die nur mehr leichte Arbeit schaffen, z. B. Museumsaufseher. Kein Berufsschutz: Ein Bauhilfsarbeiter, der sein ganzes Erwerbsleben als solcher gearbeitet hat, kann nicht in die Invaliditätspension gehen, wenn er nur noch leichte Tätigkeiten verrichten kann, wie z.b. ein Museumsaufseher. Er genießt keinen Berufsschutz und wird auf eine solche Tätigkeit verwiesen. 10
Die Invaliditätspension im Detail gültig für Arbeiter/innen Hier wird zwischen erlernten (angelernten) Berufen und ungelernten Arbeitern/ -innen unterschieden. Invaliditätspension gebührt Versicherten mit erlernten oder angelernten Berufen, wenn die Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte von gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten in jedem dieser Berufe herabgesunken ist. D.h. für diese Gruppe besteht Berufsschutz. Invaliditätspension gebührt ungelernten Arbeitern/-innen, wenn sie infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustands nicht mehr im Stande sind durch irgendeine Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch bewertet wird und die ihnen unter billiger Berücksichtigung der von ihnen bisher aus geübten Tätigkeit zugemutet werden kann, wenigstens die Hälfte des Entgelts zu erwerben, das die gesunden Arbeiter/ -innen regelmäßig durch solche Tätigkeiten zu erzielen pflegen. D.h. für diese Gruppe besteht kein Berufsschutz. Die Berufsunfähigkeitspension im Detail gültig für Angestellte Berufsunfähigkeitspension gebührt, wenn die Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte von gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist. D.h. für diese Gruppe besteht Berufsschutz. Der Berufsschutz umfasst immer dieselbe Berufsgruppe. Was gilt für Selbständige? Erwerbsunfähigkeitspension Selbständige erhalten bei Verlust der Arbeitskraft die Erwerbsunfähigkeitspension. Sie gebührt, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen außerstande ist irgendeinem regelmäßigen Erwerb nachzugehen. D.h. für Selbständige besteht bis zum 50. Lebensjahr kein Berufsschutz. Danach gibt es für sie geringfügige Erleichterungen beim Berufsschutz. Über alle drei Pensionsarten gelten für die Versicherten besondere, erleichternde Regelungen für den Zugang zu einer Invaliditätspension ab Vollendung des 58. Lebensjahres für 2013 und 2014 und ab Vollendung des 59. Lebensjahres für 2015 und 2016 und ab 2017 bei Vollendung des 60. Lebensjahres. 11
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