RUNDSCHREIBEN AN DIE AKTIONÄRE VON to GBP UCITS ETF (der «übertragende») Ein Subfonds der UBS (Irl) ETF plc (die «Gesellschaft») (ein Umbrella- mit getrennter Haftung zwischen den Subfonds) Dieses Dokument ist wichtig und erfordert Ihre sofortige Aufmerksamkeit. Bei Unklarheiten in Bezug auf den Inhalt dieses Dokuments sollten Sie Ihren Börsenmakler, Anlageberater, Bankberater, Anwalt, Steuerberater oder sonstigen professionellen Berater zu Rate ziehen. Falls Sie Ihren gesamten Aktienbestand verkauft oder übertragen haben, sollten Sie dieses Dokument zusammen mit den relevanten Anlagen an den Käufer oder Übertragungsempfänger bzw. an den Wertpapiermakler, die Bank oder den sonstigen Bevollmächtigten weiterleiten, über den der Verkauf oder die Übertragung erfolgte, damit das Dokument baldmöglichst an den Käufer oder Übertragungsempfänger übermittelt werden kann. Eine Einberufung zu einer ausserordentlichen Hauptversammlung (die «AHV») der Aktionäre des übertragenden ist in Anhang 3 beigefügt. Füllen Sie bitte das beigefügte Vollmachtsformular aus und senden Sie es per Post zu Händen von Ciara Long an State Street Fund Services (Ireland) Limited, 78 Sir John Rogerson s Quay, Dublin 2, Irland, oder per Fax an +353 1 4161450 (wobei das Original per Post folgen muss). Alle durch einen Vertretungsbevollmächtigten abgegebenen Stimmen, ganz gleich, in welcher Form sie abgegeben werden, müssen spätestens Montag, den 31. Juli 2017, zum Geschäftsschluss um 12:00 Uhr (irische Ortszeit) in Irland eingetroffen sein. Die Versammlung findet am Mittwoch, den 2. August 2017 um 12:00 Uhr (irische Ortszeit) statt. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe besitzen dieselbe Bedeutung wie die im Prospekt der Gesellschaft vom 17. Juni 2016 (der «Prospekt») einschliesslich des Nachtrags bezüglich des übertragenden (der «Nachtrag») definierten Begriffe. Ein Exemplar des Prospekts und des Nachtrags ist auf Anfrage während der normalen Geschäftszeiten beim Geschäftssitz der Gesellschaft oder bei den von der Gesellschaft angeführten Personen erhältlich.
Zeitplan für die Vorschläge Eckdaten Ereignis Versammlung der Aktionäre des übertragenden Datum Mittwoch, 2. August 2017 Postversand der Dokumentation an die Aktionäre Freitag, 7. Juli 2017 Letzter Zeitpunkt für den Erhalt der Vollmachtsformulare Letzter Handelstag für bestehende Aktien der übertragenden Letzter veröffentlichter NIW für den übertragenden Datum des Inkrafttretens Erster Handelstag für neue Aktien des übernehmenden, die nach der Zusammenlegung ausgegeben werden Postversand einer schriftlichen Bestätigung an die Aktionäre, die diese über die Zuteilung und die Anzahl der neuen Aktien des übernehmenden informiert Montag, 31. Juli 2017, um 12:00 Uhr (irische Ortszeit) Montag, 21. August 2017 (die «Rücknahmefrist») Geschäftsschluss am Montag, 28. August 2017, veröffentlicht um den Dienstag, 29. August 2017 Dienstag, 29. August 2017 (das «Datum des Inkrafttretens») Mittwoch, 30. August 2017 Innerhalb von 5 Geschäftstagen ab dem Datum des Inkrafttretens 1
UBS (Irl) ETF plc 78 Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 Datum: 7. Juli 2017 Vorgeschlagene Zusammenlegung des to GBP UCITS ETF (der «übertragende») mit dem ETF (der «übernehmende»), einem Subfonds von UBS (Irl) ETF plc (die «Gesellschaft») (die «Zusammenlegung») Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, der Zweck dieses Rundschreibens besteht darin, Ihnen unseren Vorschlag zur Zusammenlegung des übertragenden mit dem übernehmenden gemäss der Satzung der Gesellschaft (die «Satzung») zu erläutern und Sie um Ihre Zustimmung zu dem Vorschlag zu bitten. Wenn die erforderliche Mehrheit der Aktionäre des übertragenden der Zusammenlegung zustimmt, wird das Nettovermögen des übertragenden an den übernehmenden übertragen und alle verbleibenden Aktionäre des übertragenden haben zum 29. August 2017 (das «Datum des Inkrafttretens») Anspruch auf den Erhalt von Aktien der entsprechenden Aktienklasse des übernehmenden (die «neuen Aktien»). Einzelheiten zu den jeweiligen Klassen der neuen Aktien, die Sie erhalten werden, sind in Anhang 1 dieses Dokuments dargelegt. Die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger («KIIDs») für den übernehmenden finden sich in Anhang 2. Sie werden innerhalb von fünf Geschäftstagen nach dem Datum des Inkrafttretens über die genaue Anzahl von neuen Aktien des übernehmenden informiert, die Sie erhalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ihre Aktien der übertragenden (die «bestehenden Aktien») annulliert werden, wenn zum Datum des Inkrafttretens die neuen Aktien ausgegeben werden. Hintergrund des übertragenden und des übernehmenden Die Gesellschaft ist eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die am 14. Dezember 2011 gegründet und in Irland als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäss den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2011 (S.I. Nr. 352 von 2011) in der jeweils gültigen Fassung (die «Verordnungen») zugelassen wurde. Der übertragende Der übertragende wurde am 27. September 2013 von der Central Bank of Ireland (die «Zentralbank») zugelassen. Das Anlageziel des übertragenden besteht darin, die Nachbildung der Aktienmarktperformance des US-Markts anzustreben. Zum 31. Mai 2017 belief sich der Nettoinventarwert des to GBP UCITS ETF (GBP) A-acc auf GBP 20,3668. Zum 31. Mai 2017 belief sich der Nettoinventarwert des to GBP UCITS ETF (GBP) A-dis auf GBP 19,4188. Der übernehmende 2
Der übernehmende wurde am 2. April 2012 von der Central Bank of Ireland zugelassen. Das Anlageziel des übernehmenden besteht darin, die Nachbildung der Aktienmarktperformance des US-Markts anzustreben. Zum 31. Mai 2017 belief sich der Nettoinventarwert des übernehmenden UBS (Irl) ETF plc MSCI USA UCITS ETF (hedged to GBP) A-acc auf GBP 10,1911 (prognostizierter NIW, die Berechnung basiert auf dem Indexschlusswert geteilt durch den Indexdivisor). Zum 31. Mai 2017 belief sich der Nettoinventarwert des übernehmenden UBS (Irl) ETF plc MSCI USA UCITS ETF (hedged to GBP) A-dis auf GBP 10,1911 (prognostizierter NIW, die Berechnung basiert auf dem Indexschlusswert geteilt durch den Indexdivisor). Grund der Zusammenlegung Die Entscheidung für die Zusammenlegung wurde im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung getroffen, da der übertragende und der übernehmende auf diese Weise künftig als ein einziger Subfonds der Gesellschaft verwaltet werden können. Fristen Zwei Personen, die zur Abstimmung über die zu behandelnden Geschäftsangelegenheiten berechtigt sind, von denen jeder ein Aktionär («Aktionär») oder ein Bevollmächtigter solcher Aktionäre oder ein ordnungsgemäss bevollmächtigter Vertreter eines körperschaftlichen Aktionärs ist, stellen bei der AHV ein Quorum dar. Aktionäre sollten beachten, dass Rücknahmeanträge bezüglich des übertragenden mit Wirkung zur Rücknahmefrist ausgesetzt werden, um eine ordnungsgemässe Übertragung des Nettovermögens des übertragenden an den übernehmenden vor dem Datum des Inkrafttretens zu ermöglichen. Zeichnungsanträge für Aktien des übertragenden und der Umtausch anderer Aktien in Aktien des übertragenden durch neue Anleger werden mit Wirkung zum Datum dieses Schreibens ausgesetzt. Wenn der Zusammenlegung bei der AHV zugestimmt wird, werden Sie innerhalb von fünf Geschäftstagen nach dem Datum des Inkrafttretens schriftlich über die Anzahl an neuen Aktien des übernehmenden informiert, die an Sie ausgegeben wird. Vorbehaltlich der im Prospekt der Gesellschaft dargelegten Bestimmungen für den Handelsschluss können Sie am nächsten Geschäftstag nach dem Datum des Inkrafttretens mit neuen Aktien des übernehmenden handeln. Des Weiteren wird, wenn die Zusammenlegung genehmigt und abgeschlossen wird, bei der Zentralbank ein Antrag auf die Aufhebung der Zulassung des übertragenden gestellt. Eine Einreichung zur Beantragung der Aufhebung der Zulassung des übertragenden wird an die Zentralbank gesendet, wenn der geprüfte Abschluss der Gesellschaft verfügbar ist, der einen Nettoinventarwert von Null für den übertragenden ausweist. Erwartete Auswirkungen der Zusammenlegung Die Zusammenlegung wird letztlich zu Folgendem führen: (1) Alle Vermögenswerte des übertragenden werden an den übernehmenden übertragen, (2) die Aktionäre des übertragenden werden zu Aktionären des übernehmenden, (3) der übertragende wird nach der Zusammenlegung aufgelöst, und 3
(4) nach der Zusammenlegung wird ein Antrag auf Aufhebung der Zulassung des übertragenden an die Zentralbank gesendet. Die Gesellschaft hat in Bezug auf den übertragenden nicht die Absicht, vor dem Inkrafttreten der Zusammenlegung eine Neugewichtung des Portfolios vorzunehmen. Die Gesellschaft hat in Bezug auf den übernehmenden nicht die Absicht, vor dem Inkrafttreten der Zusammenlegung eine Neugewichtung des Portfolios vorzunehmen. Sämtliche angefallenen Erträge, Dividenden und Ertragsforderungen des übertragenden werden im Zuge der Zusammenlegung an den übernehmenden übertragen. Der übertragende und der übernehmende versuchen, die Performance des MSCI USA Index (oder eines anderen Index, der zu gegebener Zeit vom Verwaltungsrat festgelegt wird, um im Wesentlichen denselben Markt nachzubilden wie der MSCI USA Index, und der vom Verwaltungsrat als geeigneter Index für die Nachbildung durch den angesehen wird) (der «Index») in Übereinstimmung mit dem Prospekt so genau wie möglich nachzubilden, während die Performance- Differenz zwischen dem und dem Index so weit wie möglich minimiert werden soll. Um dieses Anlageziel zu erreichen, investiert der Investmentmanager im Namen des übertragenden und des übernehmenden unter Anwendung der Nachbildungsstrategie in den ungefähren Gewichtungen des Index gemäss den im Prospekt dargelegten Anlagebeschränkungen primär in die Wertpapiere des Index. Diese Strategie strebt an, alle Wertpapiere des Index mit ungefähr denselben Gewichtungen wie in diesem Index zu halten, sodass im Wesentlichen das Portfolio des übertragenden und des übernehmenden die Bestandteile des Index nahezu widerspiegelt. In Anhang 1 wird der Vergleich der wesentlichen Merkmale und des Betriebs des übertragenden und des übernehmenden dargelegt. Ihre Rechte als Aktionär des übertragenden sind vor und nach dem Inkrafttreten der Zusammenlegung dieselben und die Art Ihrer Rechte bleibt dieselbe, wenn Sie Aktionär des übernehmenden werden. Einzelheiten zur Zeichnung von Aktien des übernehmenden Sie werden des Weiteren darauf hingewiesen, dass Sie, wenn der Zusammenlegung zugestimmt wird, neue Aktien der entsprechenden Klasse des übernehmenden erhalten. Im Rahmen der Zusammenlegung wird das Nettovermögen des übertragenden am Datum des Inkrafttretens an den übernehmenden übertragen. State Street Fund Services (Ireland) Limited (die «Verwaltungsstelle») wird das Nettovermögen, das im Rahmen der Zusammenlegung übertragen wird, gemäss der Satzung und im Einklang mit den «Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 (Section 48(1)) (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2015» (die «OGAW-Verordnungen der Zentralbank») bewerten. Die Anzahl an neuen Aktien, die in der betreffenden Klasse des übernehmenden ausgegeben wird, entspricht der Anzahl, die am Datum des Inkrafttretens gegen die Barzahlung eines Betrags, der dem Wert des Nettovermögens entspricht, das aus dem übertragenden übertragen wird, ausgegeben worden wäre. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl von Aktien des übernehmenden, die von einem Aktionär am Datum des Inkrafttretens gehalten werden, nicht der Anzahl von Aktien des jeweiligen übertragenden entsprechen muss, die der Aktionär vor dem Datum des Inkrafttretens hielt. Die Bewertung des Nettovermögens wird von einem unabhängigen Abschlussprüfer bestätigt, um eine satzungsgemässe und den Anforderungen der Verordnungen entsprechende Abwicklung zu gewährleisten. Sofern Sie Ihre bestehenden Aktien des übertragenden nicht zurückgegeben haben, wird die Verwaltungsstelle Ihnen innerhalb von fünf Geschäftstagen nach dem Datum des Inkrafttretens eine schriftliche Bestätigung über die Eigentümerschaft an den neuen Aktien des übernehmenden ausstellen, wie oben dargelegt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Aktien annulliert werden, wenn zum Datum des Inkrafttretens die neuen Aktien ausgegeben werden. 4
Für die im Rahmen dieses Prozesses erfolgende Ausgabe von neuen Aktien des übernehmenden wird kein Erstausgabeaufschlag erhoben. Weitere Einzelheiten zu den neuen Aktien finden Sie in Anhang 1 in der Tabelle zur Aktienklassenübertragung. Kosten der Zusammenlegung Alle Kosten in Verbindung mit der Zusammenlegung und der Übertragung des Nettovermögens in den übernehmenden (einschliesslich der Kosten für die Einberufung der Versammlung der Aktionäre und der Vorbereitung und Umsetzung der Übertragung) werden von der UBS AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften getragen. Alle Kosten in Verbindung mit der Auflösung des übertragenden und der Aufhebung seiner Zulassung werden von der UBS AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften getragen. Alle Vermögenswerte des übertragenden werden an den übernehmenden übertragen, sodass Sie neue Aktien des übernehmenden erhalten, deren Wert so genau wie möglich dem Wert der bestehenden Aktien entspricht, die Sie am übertragenden besitzen. Steuern Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass die Zusammenlegung steuerliche Konsequenzen haben kann. Aktionäre können gemäss den Gesetzen und Praktiken des Landes, in dem die Aktien gekauft, verkauft, gehalten oder zurückgegeben werden, und je nach Steuerwohnsitz oder Staatsangehörigkeit des Aktionärs der Einkommens-, Quellen-, Kapitalertrags-, Vermögens-, Stempelsteuer oder sonstigen Steuern auf Ausschüttungen oder verdeckte Ausschüttungen des übertragenden, auf realisierte oder nicht realisierte Kapitalerträge innerhalb des übertragenden, auf erhaltene, aufgelaufene oder als erhalten geltende Erträge innerhalb des übertragenden unterliegen. Aktionäre, die sich über ihre steuerliche Lage nicht im Klaren sind, sollten ihren eigenen unabhängigen Steuerberater zurate ziehen, was die irischen oder sonstigen steuerlichen Folgen dieser Zusammenlegung betrifft. Mitteilung über die Einberufung einer ausserordentlichen Hauptversammlung des übertragenden Wie oben angegeben, werden die Aktionäre des übertragenden auf der AHV über die Zustimmung zur Zusammenlegung beschliessen. Sie werden in einem Schreiben über das Ergebnis dieser AHV benachrichtigt. Wenn die Aktionäre des übertragenden dem Beschluss zustimmen, wird vorgeschlagen, dass die Zusammenlegung zum Datum des Inkrafttretens wirksam wird. Wie bereits erwähnt, wird der letzte Handelstag für bestehende Aktien des übertragenden der Tag der Rücknahmefrist sein. Beigefügt finden Sie eine Einberufung zur AHV des übertragenden. Auf der AHV werden die Aktionäre aufgefordert, als Tagesordnungspunkt über die Zustimmung zur Zusammenlegung abzustimmen. Damit die Zusammenlegung wirksam ist, erfordert der bei der AHV des übertragenden zu erwägende Sonderbeschluss, dass drei Viertel der anwesenden und persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmenden Aktionäre für den Beschluss stimmen. Das der Einberufung zur AHV, die diesem Rundschreiben beiliegt, beigefügte Vollmachtsformular dient zur Verwendung bezüglich der AHV und ist entsprechend den darauf vermerkten Anweisungen auszufüllen und zurückzusenden, und es muss baldmöglichst, in jedem Fall aber spätestens am Montag, den 31. Juli 2017, um 12:00 Uhr (irische Ortszeit) eingehen. Aktionäre können ein unterzeichnetes Exemplar des Vollmachtsformulars entweder per Post an Ciara Long, State Street Fund Services (Ireland) Limited, 78 Sir John Rogerson s Quay, Dublin 2, Irland, zu Händen Ciara Long, oder per Fax an +353 1 4161450 (wobei das Original per Post folgen muss) zurücksenden. Das Zurücksenden des 5
ausgefüllten Vollmachtsformulars hindert Sie nicht an der persönlichen Teilnahme an und Abstimmung auf der AHV. Wird der Zusammenlegung per Beschluss durch die erforderliche Mehrheit zugestimmt, ist die Zusammenlegung für alle Aktionäre bindend, also auch für die Aktionäre, die dagegen gestimmt oder die gar nicht abgestimmt haben. Sie werden jedoch bis zum Tag der Rücknahmefrist um 16:00 Uhr (irische Ortszeit) jederzeit die Gelegenheit haben, Ihre bestehenden Aktien ohne Rücknahmegebühr und vorbehaltlich der im Prospekt dargelegten Verfahren zurückzugeben. Verfügbare Dokumente bezüglich der übernehmenden Gesellschaft und des übernehmenden Wie oben angegeben, liegen die KIIDs des übernehmenden, die wesentliche Anlegerinformationen bezüglich des übernehmenden enthalten, diesem Schreiben bei. Der Verwaltungsrat empfiehlt Ihnen, diese Dokumente zu lesen, um sich mit den wesentlichen Anlegerinformationen bezüglich des übernehmenden vertraut zu machen. Exemplare der Satzung der Gesellschaft, der neuesten Jahres- und Halbjahresberichte, der wesentlichen Verträge, des Prospekts und der KIIDs des übernehmenden sowie weitere relevante Informationen sind kostenlos am Geschäftssitz der Gesellschaft oder bei den jeweiligen Vertretern vor Ort erhältlich und zur Ansicht verfügbar. PricewaterhouseCoopers (der «unabhängige Abschlussprüfer») hat einen unabhängigen Bericht bezüglich der Zusammenlegung erstellt. Bei Bedarf können Sie ein Exemplar dieses Berichts am Geschäftssitz der Gesellschaft kostenlos einsehen. Empfehlung Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die Zusammenlegung des übertragenden und des übernehmenden im besten Interesse der bestehenden Aktionäre ist, und empfiehlt Ihnen dementsprechend, für den Vorschlag zu stimmen. Es ist zu beachten, dass der Verwaltungsrat in dem Fall, dass die Aktionäre der Zusammenlegung nicht zustimmen, erwägen wird, welche Schritte zu unternehmen sind und ob die Fortsetzung des Betriebs des übertragenden wirtschaftlich rentabel ist. Falls nach Ansicht des Verwaltungsrats die Fortsetzung des Betriebs des übertragenden wirtschaftlich unrentabel ist, kann der Verwaltungsrat beschliessen, den übertragenden aufzulösen und den Entzug der Genehmigung für den übertragenden durch die Zentralbank zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass die Verwahrstelle mit der Zusammenlegung einverstanden ist und der Zentralbank bestätigt hat, dass sie keine Einwände gegenüber dem Vorschlag hat, der Ihnen zur Genehmigung vorgelegt wird. Der unabhängige Abschlussprüfer hat der Zentralbank bestätigt, dass der Wert der Zusammenlegung (d. h. das Nettovermögen des übertragenden ) gemäss den Bedingungen des Prospekts berechnet wird. Bei Bedarf erhalten Sie ein Exemplar des Prospekts auf Anfrage während der normalen Geschäftszeiten beim Geschäftssitz der Gesellschaft. Mit freundlichen Grüssen Verwaltungsratsmitglied für und im Namen von UBS (Irl) ETF plc Anhang 1: Einzelheiten zu den Aktienklassen des übernehmenden Anhang 2: KIIDs für den übernehmenden 6
Anhang 3: Mitteilung über die Einberufung einer ausserordentlichen Hauptversammlung des übertragenden Anhang 4: Vollmachtsformular für die ausserordentliche Hauptversammlung des übertragenden Der Verkaufsprospekt, die Key Investor Information (KII), die Statuten sowie der Jahres- und Halbjahresbericht der Gesellschaft können kostenlos bei der Zahlstelle in der Schweiz, UBS Switzerland AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich und ihren Geschäftsstellen in der Schweiz, bei der Vertreterin in der Schweiz sowie bei der UBS Infoline (0800 899 899) bezogen oder bestellt werden. Vertreterin in der Schweiz: UBS Fund Management (Switzerland) AG Aeschenplatz 6 CH-4052 Basel 17.136 / X5393040 7
Anhang 1 Tabelle zur Aktienklassenübertragung Aktienklassen (Währung der Klassen) Laufende Kosten Pauschalgebühr Rücknahmepreis des übertragenden und Zeichnungspreis des übernehmenden (zum 31. Mai 2017) Aktienklasse des übertragenden Klasse (GBP) A-dis Klasse (GBP) A-acc Klasse (GBP) A-dis 0,24% Klasse (GBP) A-acc 0,24% Aktienklasse des übertragenden Klasse (GBP) A-dis 0,24% p. a. des Nettoinventarwerts der Klasse Klasse (GBP) A-acc 0,24% p. a. des Nettoinventarwerts der Klasse Klasse (GBP) A-dis GBP 19,4188 Klasse (GBP) A-acc GBP 20,3668 Aktienklasse des übernehmenden Klasse (hedged to GBP) A-dis Klasse (hedged to GBP) A-acc Klasse (hedged to GBP) A-dis 0,24% Klasse (hedged to GBP) A-acc 0,24% Aktienklasse des übernehmenden Klasse (hedged to GBP) A-dis 0,24% p. a. des Nettoinventarwerts der Klasse Klasse (hedged to GBP) A-acc 0,24% p. a. des Nettoinventarwerts der Klasse Klasse (hedged to GBP) A-dis GBP 10,1911 Klasse (hedged to GBP) A-acc GBP 10,1911
Weitere Informationen Um eine vollständigere Zusammenfassung zum übernehmenden zu geben, sind Exemplare der Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger («KIIDs») des übernehmenden zu Ihrer Information als Anhang 2 beigefügt. Wenn Sie weitere Informationen zum übernehmenden wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Investmentmanager oder Ihren Relationship Manager bei UBS Asset Management (UK) Ltd.
Anhang 2 Die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger («KIIDs») für den übernehmenden
Anhang 3 UBS (Irl) ETF plc (die «Gesellschaft») In Irland gegründet und registriert unter der Nummer: 507439 Geschäftssitz 78 Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 to GBP UCITS ETF (der «übertragende») Mitteilung über die Einberufung einer ausserordentlichen Hauptversammlung des übertragenden HIERMIT ERFOLGT DIE EINLADUNG zur ausserordentlichen Hauptversammlung des übertragenden, die am Mittwoch, den 2. August 2017 um 12:00 Uhr (irische Ortszeit) in 78 Sir John Rogerson s Quay, Dublin 2 abgehalten wird, um die folgenden Geschäftsangelegenheiten der Gesellschaft zu behandeln:- 1 dass der Zusammenlegung des übertragenden in den übernehmenden zu den im beigefügten Rundschreiben an die Aktionäre dargelegten Bedingungen zugestimmt werden soll und dieser somit zugestimmt wird, und 2 dass der Auflösung des übertragenden unmittelbar nach dem Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung zugestimmt werden soll und dieser somit zugestimmt wird. Datum: 7. Juli 2017 Im Auftrag des Verwaltungsrates State Street Fund Services (Ireland) Limited Gesellschaftssekretär Hinweis: Jeder zur Teilnahme, zum Sprechen und zur Stimmabgabe auf einer ausserordentlichen Hauptversammlung berechtigte Aktionär kann einen Bevollmächtigten ernennen, um in seinem Namen teilzunehmen, das Wort zu ergreifen und abzustimmen. Körperschaften können einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen, der in ihrem Namen teilnehmen, sich zu Wort melden und seine Stimme abgeben darf. Bevollmächtigte oder bevollmächtigte Vertreter müssen nicht Mitglied der Gesellschaft sein.
Anhang 4 UBS (Irl) ETF plc (ein Umbrella- mit getrennter Haftung zwischen den Subfonds) (die «Gesellschaft») to GBP UCITS ETF (der «übertragende») VOLLMACHTSFORMULAR Ich/Wir, Aktionär(e) der UBS (Irl) ETF plc MSCI USA hedged to GBP UCITS ETF, ernenne/ernennen hiermit den Vorsitzenden der Gesellschaft oder bei dessen Nichterscheinen Ken Barry oder bei dessen Nichterscheinen Jacqui Horgan oder bei deren Nichterscheinen Ciara Timon oder bei deren Nichterscheinen Ciara Long oder bei deren Nichterscheinen Gemma Cogan oder bei deren Nichterscheinen Susan Burke oder bei deren Nichterscheinen Amy Brennan oder bei deren Nichterscheinen einen der Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft zu meinem/unserem* Bevollmächtigten, um für mich/uns* in meinem/unserem* Namen bei der ausserordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft abzustimmen, die am Mittwoch, den 2. August 2017 um 12:00 Uhr (irische Ortszeit) in 78 Sir John Rogerson s Quay, Dublin 2 abgehalten wird, und jeder Vertagung davon abzustimmen. Bitte geben Sie nachfolgend durch Ankreuzen der entsprechenden Felder an, wie Ihr Vertreter für Sie abstimmen soll. BESCHLÜSSE Ausserordentliche Tagesordnungspunkte DAFÜR DAGEGEN 1. Es wird beschlossen, dass der vorgeschlagenen Zusammenlegung des übertragenden (an dem ich Aktien halte) mit dem übernehmenden zu den im beigefügten Rundschreiben an die Aktionäre dargelegten Bedingungen zugestimmt werden soll und dieser hiermit zugestimmt wird, und 2. es wird beschlossen, dass der Auflösung des übertragenden (an dem ich Aktien halte) unmittelbar nach dem Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung zugestimmt werden soll und dieser hiermit zugestimmt wird. Unterzeichnet am heutigen Tag im Juli 2017 Unterschrift: HINWEISE:- (a) Wird das unterzeichnete Vollmachtsformular ohne Anweisungen, wie die bevollmächtigte Person abstimmen soll, zurückgesendet, kann die bevollmächtigte Person nach eigenem Ermessen abstimmen oder sich der Stimme enthalten. (b) Soweit keine andere Anweisung erteilt wird, gibt der Bevollmächtigte seine Stimme ab, wie er es für richtig hält.
(c) Wenn das Mitglied eine natürliche Person ist, kann diese Vollmacht durch einen Anwalt mit ordnungsgemässer schriftlicher Vertretungsvollmacht eines solchen Mitglieds ausgeübt werden. (d) Im Falle von gemeinsamen Inhabern ist die Unterschrift eines Inhabers ausreichend, die Namen aller gemeinsamen Inhaber sollten jedoch angegeben werden. (e) Wenn diese Form der Vollmacht durch eine Gesellschaft ausgeübt wird, muss dieses Formular mit dem Stempel der Gesellschaft oder der eigenhändigen Unterschrift eines leitenden Angestellten oder Anwalts mit ordnungsgemässer Vertretungsvollmacht versehen werden. (f) Dieses Formular, das personalisiert ist, kann nur bezüglich des Aktienkontos verwendet werden, dessen Einzelheiten umseitig angegeben sind. Jede Änderung dieser Einzelheiten und jeder Versuch, das Formular in Bezug auf ein anderes Aktienkonto zu verwenden, haben die Ungültigkeit des Formulars zur Folge. (g) Das Zurücksenden des ausgefüllten Vollmachtsformulars hindert Sie nicht an der persönlichen Teilnahme an und Abstimmung auf der AHV. (h) Vollmachtsformulare mit Originalunterschrift sind bis Montag, den 31. Juli 2017, um 12:00 Uhr (irische Ortszeit) am Geschäftssitz der Gesellschaft in 78 Sir John Rogerson s Quay, Dublin 2 zu Händen von Ciara Long zu hinterlegen. Vollmachtsformulare können per Fax an die Gesellschaft zu Händen von Ciara Long, State Street Fund Services (Ireland) Limited, 78 Sir John Rogerson s Quay, Dublin 2 (Faxnummer +353 1 4161450) oder per E-Mail an clong@statestreet.com gesendet werden, wobei das Original per Post folgen muss.