DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND SOLLTE UNVERZÜGLICH GELESEN WERDEN.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND SOLLTE UNVERZÜGLICH GELESEN WERDEN."

Transkript

1 DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND SOLLTE UNVERZÜGLICH GELESEN WERDEN. Bei Fragen zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an Ihren Börsenmakler, Ihre Bank, Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder einen anderen professionellen Berater. LAZARD GLOBAL INVESTMENT FUNDS PLC (eine offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Umbrella-Form und mit getrennter Haftung für Verbindlichkeiten der einzelnen Fonds untereinander strukturiert ist) Jahreshauptversammlung September 2015 Sollten Sie Ihre Anteile an der Gesellschaft verkauft oder übertragen haben, leiten Sie dieses Dokument bitte sofort an den Käufer oder Übertragungsempfänger weiter bzw. an den Börsenmakler, die Bank oder den sonstigen Beauftragten, über den (die) der Verkauf oder die Übertragung stattgefunden hat, zwecks umgehender Weiterleitung an den Käufer oder Übertragungsempfänger. Diese Mitteilung wurde nicht durch die irische Zentralbank (die "irische Zentralbank") geprüft.

2 LAZARD GLOBAL INVESTMENT FUNDS PUBLIC LIMITED COMPANY 4. September 2015 Sehr geehrte Anteilinhaber, Jahreshauptversammlung Mitteilung Beigefügt sind eine Mitteilung über die Jahreshauptversammlung 2015 (die Jahreshauptversammlung ) der Gesellschaft sowie ein Stimmrechtsformular für Ihre Abstimmung über die auf der Jahreshauptversammlung vorgeschlagenen Beschlüsse. Neben den üblichen Angelegenheiten, die auf einer Jahreshauptversammlung abgewickelt werden, d. h. der Erhalt und die Beratung über den geprüften Jahresabschluss und die diesbezüglichen Berichte, eine Prüfung der Angelegenheiten der Gesellschaft im Rahmen der Beratung über den geprüften Jahresabschluss und die Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Festlegung der Vergütung der Abschlussprüfer der Gesellschaft (die Abschlussprüfer ), wird der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der Verwaltungsrat ) zusätzliche Beschlussvorlagen zur Änderung der Gründungsurkunde und zur Verabschiedung der neuen Satzung (die Gründungsurkunde bzw. die Satzung und insgesamt die Gründungsdokumente ) aus den nachstehend erläuterten Gründen vorlegen. Mit Inkrafttreten des Companies Act 2014 (das Gesetz von 2014 ) haben sich viele der bestehenden Bestimmungen des irischen Gesellschaftsrechts geändert. Der Hauptzweck der Beschlüsse 3 und 4 ist die Änderung der Gründungsdokumente um sicherzustellen, dass das Gesetz von 2014 nicht zu einer unerwünschten Änderung in der Anwendbarkeit der Bestimmungen der Gründungsdokumente führt. Die Beschlüsse Mit Beschluss 1 wird vorgeschlagen, den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu ermächtigen, die Vergütung des Abschlussprüfers festzulegen. Mit Beschluss 2 wird eine Änderung der Gründungsurkunde zur Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes von 2014 vorgeschlagen. Beschluss 3 schlägt vor, eine neue Fassung der Satzung zu beschließen, die die Änderungen des Gesetzes von 2014 berücksichtigt und bestimmten aufsichtsrechtlichen Entwicklungen Rechnung trägt. Außerdem ist eine Flexibilisierung im administrativen Bereich beabsichtigt, um die Leitung der Gesellschaft durch den Verwaltungsrat zu erleichtern. Erläuterungen zu den vorgesehenen Änderungen sind in Anlage 1 dieser Einladung ausgeführt. Exemplare der wie vorgesehen geänderten Gründungsurkunde und der neuen Satzung stehen auf Wunsch der Anteilinhaber der Gesellschaft ( Anteilinhaber ) zur Einsichtnahme zur Verfügung. Verwaltungsratsmitglieder (directors): Michael Allen (Brite), Gavin Caldwell (Ire), John Donohoe (Ire), Andreas Hübner (Deutscher), Daniel Morrissey (Ire), William Smith (Brite). Eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital in Umbrella-Form und getrennter Haftung für Verbindlichkeiten zwischen den Teilfonds. Als Aktiengesellschaft (public limited company) in Irland unter der Nummer registriert Lazard Global Investment Funds plc 6 th Floor 2 Grand Canal Square Dublin 2

3 Empfehlung Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass die der Jahreshauptversammlung vorzulegenden Beschlüsse im besten Interesse der Gesellschaft und der Anteilinhaber insgesamt sind und empfiehlt daher nachdrücklich, dass Sie auf der Jahreshauptversammlung für diese Beschlüsse stimmen. Mit freundlichen Grüßen Vorsitzender 3

4 Anlage 1 Erläuterungen zu Beschluss 2 Vorgesehene Änderungen der Gründungsurkunde Die Gründungsurkunde wird aktualisiert, um Verweise auf die Bestimmungen des Gesetzes von 2014 (anstelle der Verweise auf die bestehenden Vorschriften) aufzunehmen. Erläuterungen zu Beschluss 3 Vorgesehene Änderungen der Satzung 1. Die Satzung wird aktualisiert, um Verweise auf die Bestimmungen des Gesetzes von 2014 (anstelle der Verweise auf die bestehenden Vorschriften) aufzunehmen. 2. Artikel 1 (Auslegung). a. Artikel 1(a) wird gelöscht, da er nach Einführung des Gesetzes von 2014 nicht länger relevant ist. b. Artikel 1(b) wird nach Löschung des bisherigen Artikel 1(a) der neue Artikel 1(a). Die folgenden Definitionen in diesem Artikel werden wie folgt geändert/gelöscht: - Die Definition von Companies Acts wird gelöscht und durch die folgende Definition ersetzt: Das Gesetz von 2014 bezeichnet den Companies Act 2014 und jedes Gesetz oder jede sonstige gesetzliche Vorschrift zur Änderung, Erweiterung oder Wiederinkraftsetzung dieses Gesetzes. Alle Bezugnahmen auf Companies Acts in der Satzung werden entsprechend gelöscht und durch den definierten Begriff Gesetz von 2014 ersetzt. Die Definition von Gesetz 1963 wird nach Einführung des Gesetzes von 2014 gelöscht. Die Definition von Gesetz 1983 wird nach Einführung des Gesetzes von 2014 gelöscht. Die Definition von Ordentlicher Beschluss wird durch Bezugnahme auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes von 2014 aktualisiert. Die Definition von Anteilregister wird durch Bezugnahme auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes von 2014 aktualisiert. Die Definition von Außerordentlicher Beschluss wird durch Bezugnahme auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes von 2014 aktualisiert. c. Artikel 1(c) Artikel 1(i) werden neu mit Artikel 1(b) Artikel 1(h) nummeriert, um der vorstehend (unter Punkt b.) erläuterten neuen Nummerierung Rechnung zu tragen. 3. Artikel 4 (Zuteilung von Anteilen) - Artikel 4(c) wird durch Bezugnahme auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes von 2014 aktualisiert. 4. Artikel 46 (Einberufung von Hauptversammlungen) wird aktualisiert, um den neuen Bestimmungen des Gesetzes von 2014 Rechnung zu tragen, nach denen ein Verwaltungsratsmitglied oder ein Gesellschafter (wie in der Satzung definiert) die Möglichkeit haben, eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen (zuvor konnten nur ein Verwaltungsratsmitglied oder zwei Gesellschafter eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einberufen). 4

5 5. Artikel 48 (Gegenstand von Hauptversammlungen) wird geändert, um die Art der Angelegenheiten, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes von 2014 auf einer Jahreshauptversammlung behandelt werden können, klarzustellen. 6. Artikel 53 (Beschlussfassung) wird geändert, um den Bestimmungen des Gesetzes von 2014 Rechnung zu tragen, nach denen ein Antrag auf geheime Abstimmung ohne Zustimmung des Vorsitzenden der jeweiligen Versammlung zurückgezogen werden kann. 7. Artikel 54 (Berechtigung zur Beantragung von geheimen Abstimmungen) wird geändert, um den Bestimmungen des Gesetzes von 2014 Rechnung zu tragen, nach denen eine geheime Abstimmung von mindestens 3 (anstelle von 5) auf einer Hauptversammlung stimmberechtigten Anteilinhabern beantragt werden kann. 8. Artikel 55 (Durchführung einer geheimen Abstimmung) wird geändert, um den Bestimmungen des Gesetzes von 2014 zur Durchführung von geheimen Abstimmungen Rechnung zu tragen. 9. Artikel 61 (Ernennung von Stimmrechtsvertretern) wird geändert, um festzulegen, dass Vollmachtsformulare die Möglichkeit einer Enthaltung von der Abstimmung über einen Beschluss für Anteilinhaber enthalten müssen (ebenso wie die Abstimmung dafür/dagegen, wie derzeit vorgesehen), wie im Gesetz von 2014 festgelegt. 10. Artikel 62 (Hinterlegung von Stimmrechtsvollmachten). a. Artikel 62 wird dahingehend geändert, dass Vollmachtsunterlagen mindestens vierundzwanzig Stunden (und nicht achtundvierzig Stunden) vor der Versammlung eingehen müssen. b. Artikel 62(b) wird gelöscht, da den Verwaltungsratsmitgliedern nach dem Gesetz von 2014 nicht länger ein Ermessen bei der Annahme von Stimmrechtsvollmachten nach Ablauf der Eingangsfrist für den Erhalt dieser Vollmachten zusteht. c. Artikel 62(c) wird neu als Artikel 62(b) nummeriert. d. Ein neuer Artikel 62(c) wird eingefügt, der vorsieht, dass die Vollmachtsunterlagen sowie die diesen (gemäß Artikel 62) beizufügenden Dokumente auf elektronischem Wege an die Gesellschaft übermittelt werden können. 11. Artikel 64 (Folgen des Widerrufs von Stimmrechtsvollmachten) wird geändert, um den Bestimmungen des Gesetzes von 2014 Rechnung zu tragen, nach denen eine Stimmrechtsvollmacht bis zum Termin der Versammlung widerrufen werden kann. 12. Artikel 66A (Versammlungen einzelner Fonds und Anteilklassen) ist ein neuer Artikel, der verdeutlicht, dass Versammlungen von Anteilinhabern eines Fonds oder einer Klasse von Anteilen innerhalb eines Fonds denselben Bestimmungen der Satzung unterliegen, wie die Versammlungen der Anteilinhaber der Gesellschaft (vorbehaltlich der in Artikel 66A festgelegten Modifikationen). 13. Artikel 75 (Ernennung von Bevollmächtigten) wird geändert, um die Anforderung für Bevollmächtigte, wonach die Vollmacht mit dem Siegel der Gesellschaft versehen sein muss, zu streichen. 14. Artikel 79 (Voraussetzungen für die Ernennung) - ein neuer Artikel 79(b) wird eingefügt, wonach kein Verwaltungsratsmitglied zum Ausscheiden im Wege der Rotation verpflichtet ist (um sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Gesetzes von 2014 zur Rotation von Verwaltungsratsmitgliedern keine Anwendung finden) oder verpflichtet ist, aus Altersgründen auszuscheiden. Dies spiegelt die derzeit bestehende Position wider. 15. Artikel 88 (Telefonkonferenzen) wird geändert, um eine Anwendung von Bestimmungen des Gesetzes von 2014 zu verhindern, durch die ein bestimmter Ort für Telefonkonferenzen festgelegt würde, und um der Sitzung des Verwaltungsrates die Entscheidung über den Ort der Telefonkonferenz des Verwaltungsrates zu überlassen. Außerdem wird klargestellt und bestätigt, dass ein Verwaltungsratsmitglied, das an einer solchen Sitzung über eine 5

6 Telefonanlage oder eine sonstige Telekommunikationseinrichtung außerhalb oder innerhalb des Vereinigten Königreichs teilnimmt, nicht als ein auf der Sitzung anwesendes Verwaltungsratsmitglied gilt; das entspricht der bestehenden Position. 16. Artikel 135 (Maßgeblichkeit von Bestimmungen) wird neu als Artikel 135(a) nummeriert und geändert um festzulegen, dass für die Gesellschaft maßgebliche Gesetze (nicht nur die OGAW- Vorschriften) im Falle eines Konflikts mit der Satzung oder einer neuen Bestimmung Vorrang haben; außerdem wird eine neue Bestimmung, Artikel 135(b), aufgenommen, um die Anwendung von optionalen Bestimmungen des Gesetzes von 2014 zu verhindern, die möglicherweise mit den Gründungsdokumenten der Gesellschaft in Konflikt stehen. 6

7 LAZARD GLOBAL INVESTMENT FUNDS PUBLIC LIMITED COMPANY MITTEILUNG ÜBER DIE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND SOLLTE UNVERZÜGLICH GELESEN WERDEN. Bei Fragen zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an Ihren Börsenmakler, Ihre Bank, Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder einen anderen professionellen Berater. HIERMIT werden Sie über die Jahreshauptversammlung von Lazard Global Investment Funds plc (die Gesellschaft ) informiert, die am 29. September 2015 um Uhr (irischer Zeit) unter der Anschrift 6 th Floor, 2 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland, wie folgt abgehalten wird: 1. Vorlage und Feststellung des Berichts des Verwaltungsrates und des geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft für das am 31. März 2015 endende Geschäftsjahr zusammen mit dem diesbezüglichen Bericht des Abschlussprüfers. 2. Prüfung der Angelegenheiten der Gesellschaft. 3. Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Festlegung der Vergütung der Abschlussprüfer. 4. Beratung und ggf. Verabschiedung des folgenden außerordentlichen Beschlusses der Gesellschaft: Die Gründungsurkunde der Gesellschaft wird in der vom Vorsitzenden abgezeichneten und der Versammlung vorgelegten Form geändert. 5. Beratung und ggf. Verabschiedung des folgenden außerordentlichen Beschlusses der Gesellschaft: Die neue Satzung der Gesellschaft wird in der vom Vorsitzenden abgezeichneten und der Versammlung vorgelegten Form verabschiedet und ersetzt die gegenwärtige Satzung der Gesellschaft. Für den Verwaltungsrat Eingetragener Sitz: Secretary 6 th Floor 2 Grand Canal Square Dublin 2 Irland 4. September 2015 Hinweise: 1. Die Anteilinhaber sind zur Teilnahme an und Stimmabgabe auf der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft berechtigt. Jeder Anteilinhaber hat das Recht, einen oder mehrere Stimmrechtsvertreter zu bestellen, die an seiner Stelle an der Versammlung teilnehmen und sein Rede- oder Stimmrecht ausüben. Ein Stimmrechtsvertreter muss kein Anteilinhaber oder Gesellschafter der Gesellschaft sein. 2. Für Anteilinhaber, die nicht an der Versammlung teilnehmen können, liegt dieser Mitteilung ein Stimmrechtsformular bei. Stimmrechtsformulare und zu deren Unterzeichnung ermächtigende Vollmachten sind an den Secretary der Gesellschaft unter der Anschrift c/o The Secretary, Lazard Global Investment Funds plc, 6 th Floor, 2 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland, zu senden. Anteilinhaber können ihr Stimmrechtsformular und eine etwaige zu dessen Unterzeichnung ermächtigende Vollmacht auch per Telefax (Nr ) übermitteln, vorausgesetzt, das im Original unterzeichnete Formular bzw. die im Original unterzeichnete Vollmacht wird unverzüglich per Post an die vorstehende Adresse gesandt. Stimmrechtsformulare und zu deren Unterzeichnung ermächtigende Vollmachten sind nur gültig, wenn sie beim Secretary spätestens 48 Stunden vor dem für die Versammlung anberaumten Termin eingehen. 7

8 3. Exemplare der folgenden Dokumente stehen den Anteilinhabern während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme unter der Adresse 6 th Floor, 2 Grand Canal Square, Dublin 2, ab dem Datum dieser Mitteilung bis zum Ende der Jahreshauptversammlung zur Verfügung: (a) (b) die aktuelle Gründungsurkunde und die Satzung der Gesellschaft; und die Entwürfe der überarbeiteten Gründungsdokumente (einschließlich der überarbeiteten Gründungsurkunde und Satzung) der Gesellschaft in der vorgesehenen geänderten Fassung. 8

9 STIMMRECHTSFORMULAR LAZARD GLOBAL INVESTMENT FUNDS PUBLIC LIMITED COMPANY Ich/Wir (siehe nachstehende Anmerkung (a)), Anschrift:, bestelle/n hiermit, in meiner/unserer Eigenschaft als Inhaber von Anteilen der Gesellschaft, den Vorsitzenden der Versammlung oder sofern verhindert, Cormac Commins oder, sofern verhindert, Gemma Bannon oder, sofern verhindert, James Phelan oder, sofern verhindert, Lorena Dunne oder, sofern verhindert, Ray Hunt oder, sofern verhindert, Louise Kennan oder, sofern verhindert, Laura Kearney oder, sofern verhindert, Anschrift:, zu meinem/unserem Stimmrechtsvertreter, der mein/unser Stimmrecht in meinem/unserem Namen auf der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft am 29. September 2015, Uhr (bzw. an dem Termin einer ggf. vertagten Versammlung) ausüben soll, die unter der Anschrift 6th Floor, 2 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland abgehalten wird. Der Stimmrechtsvertreter wird angewiesen, wie folgt abzustimmen: Abstimmungsanweisungen an den Stimmrechtsvertreter (Auswahl mit einem x markieren) Nummer oder Beschreibung des Beschlusses: 1. Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Festlegung der Vergütung der Abschlussprüfer. Dafür Enthaltung Dagegen 2. Die Gründungsurkunde der Gesellschaft wird in der vom Vorsitzenden abgezeichneten und der Versammlung vorgelegten Form geändert. 3. Die neue Satzung der Gesellschaft wird in der vom Vorsitzenden abgezeichneten und der Versammlung vorgelegten Form verabschiedet und ersetzt die gegenwärtige Satzung der Gesellschaft. Sofern keine anders lautenden Anweisungen bestehen, wird der Stimmrechtsvertreter nach eigenem Ermessen abstimmen. Unterschrift des Anteilinhabers:... Datum:... Datum: 9

10 Anmerkungen: (a) (b) (c) Jeder Anteilinhaber muss seinen vollständigen Namen und seine eingetragene Anschrift in Druckschrift oder Großbuchstaben angeben. Bei Gemeinschaftskonten müssen die Namen aller Anteilinhaber angegeben werden. Wenn Sie einen anderen Stimmrechtsvertreter als den Versammlungsvorsitzenden bestellen möchten, fügen Sie bitte dessen Namen und Anschrift ein und streichen Sie die folgende Textstelle: den Vorsitzenden der Versammlung oder sofern verhindert, Cormac Commins oder, sofern verhindert, Gemma Bannon oder, sofern verhindert, James Phelan oder, sofern verhindert, Lorena Dunne oder, sofern verhindert, Ray Hunt oder, sofern verhindert, Louise Kennan oder, sofern verhindert, Laura Kearney oder, sofern verhindert. Das Stimmrechtsformular ist: (i) (ii) im Falle eines Gesellschafters, der eine natürliche Person ist, von diesem Gesellschafter oder von seinem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen; und im Falle eines Gesellschafters, der eine juristische Person ist, entweder durch Abdruck des Gesellschaftssiegels oder im Namen der juristischen Person durch einen bevollmächtigten Vertreter oder ein ordnungsgemäß bevollmächtigtes Mitglied ihrer Geschäftsführung zu unterzeichnen. (d) (e) (f) Im Falle von gemeinschaftlichem Anteilbesitz wird die Stimme des ranghöchsten Anteilinhabers, der entweder persönlich oder durch einen Vertreter eine Stimme abgibt, unter Ausschluss der Stimmen der übrigen gemeinschaftlichen Anteilinhaber angenommen; für diese Zwecke bestimmt sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der Namenseintragungen im Anteilregister in Bezug auf die gemeinschaftlich gehaltenen Anteile. Dieses Stimmrechtsformular und eine ggf. zu dessen Unterzeichnung ermächtigende Vollmacht sind nur dann gültig, wenn sie beim Secretary der Gesellschaft unter der Anschrift: c/o The Secretary, Lazard Global Investment Funds plc, 6 th Floor, 2 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland, per Post oder durch Abgabe eingegangen sind. Anteilinhaber können ihr Stimmrechtsformular und eine etwaige zu dessen Unterzeichnung ermächtigende Vollmacht auch per Telefax (Nr ) übermitteln, vorausgesetzt, das im Original unterzeichnete Formular bzw. die im Original unterzeichnete Vollmacht wird unverzüglich per Post an die vorstehende Adresse gesandt. Stimmrechtsformulare und zu deren Unterzeichnung ermächtigende Vollmachten sind nur gültig, wenn sie beim Secretary spätestens 48 Stunden vor dem für die Versammlung anberaumten Termin eingehen. Ein Stimmrechtsvertreter muss kein Anteilinhaber sein, muss jedoch, um Sie vertreten zu können, persönlich an der Versammlung teilnehmen. WF

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fragen zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30

Mehr

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft

Mehr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland

CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland 26. März 2012 CS ETF (IE) plc (die Gesellschaft ) CS ETF (IE) on MSCI EM Latin America CS ETF (IE) on MSCI Chile CS ETF

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016 Einladung zur Hauptversammlung 2016 thyssenkrupp AG 29.01.2016 2 Tagesordnung auf einen Blick 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September

Mehr

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v.

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit

Mehr

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 14 der Satzung diejenigen

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit

Mehr

MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ. Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache abgehalten.

MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ. Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache abgehalten. An die Aktionäre der Ferratum Oyj MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ Die Aktionäre der Ferratum Oyj werden hiermit zur Hauptversammlung der Gesellschaft eingeladen.

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Bayerische Gewerbebau AG

Bayerische Gewerbebau AG Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE 0005773303 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Freitag,

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung

Einladung zur Hauptversammlung Einladung zur Hauptversammlung 2003 Einladung zur Hauptversammlung ELMOS Semiconductor AKTIENGESELLSCHAFT 44227 Dortmund, ISIN DE0005677108, Wertpapier-Kenn Nummer: 567 710 Sehr geehrte Aktionärinnen und

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

Einladung Tagesordnung Erläuterungen

Einladung Tagesordnung Erläuterungen Zweck sicherzustellen, dass die Gesellschaft nicht möglicherweise unabsichtlich gegen diese Vorschriften verstößt, da deren formale Voraussetzungen vorliegen. Alle Ausgaben die aufgrund dieses Beschlusses

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank der Landesbank Baden-Württemberg Fassung: 12. Mai 2015 Seite 2 Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank Aufgrund von 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009) Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen

Mehr

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Mehr

Vereinssatzung KUNST & CO

Vereinssatzung KUNST & CO Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft Satzung der NATURSTROM Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NATURSTROM Aktiengesellschaft. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung. am 25. Juni 2014. Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb.

Einladung zur Hauptversammlung. am 25. Juni 2014. Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb. Einladung zur Hauptversammlung am 17. Juni 2015 Einladung zur Hauptv am 25. Juni 2014 Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb. Einladung zur Hauptversammlung krones Aktiengesellschaft Neutraubling

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

EINBERUFUNG. 9. Oktober 2015 um 10.00 Uhr stattfinden wird. Dort soll über folgende Tagesordnung beraten und abgestimmt werden:

EINBERUFUNG. 9. Oktober 2015 um 10.00 Uhr stattfinden wird. Dort soll über folgende Tagesordnung beraten und abgestimmt werden: NATIXIS AM FUNDS Société d investissement à capital variable die nach den Gesetzen des Großherzogtum Luxemburg Eingetragener Sitz: 5 allée Scheffer, L-2520 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg R.C.S Luxembourg

Mehr

ANDRITZ AG Graz, FN 50935 f. Einladung

ANDRITZ AG Graz, FN 50935 f. Einladung ANDRITZ AG Graz, FN 50935 f Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 105. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 22. März 2012, um 10:30 Uhr, im Steiermarksaal/Grazer

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Sollten Sie gleichzeitig mit dem Providerwechsel eine Inhaberübertragung vollziehen wollen, setzen Sie sich bitte erst mit uns in Verbindung.

Sollten Sie gleichzeitig mit dem Providerwechsel eine Inhaberübertragung vollziehen wollen, setzen Sie sich bitte erst mit uns in Verbindung. DENIC Domain Verwaltungs- Und Betriebsgesellschaft eg DENIC eg Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt am Main Wiesenhüttenplatz 26 60329 Frankfurt am Main Telefon 49 69 27 235 273 Telefax 49 69 27 235 238

Mehr

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat

Mehr

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Paderborn Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB ISIN: DE000A0CAYB2 Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, 19. Januar 2015, um 11.00 Uhr im Hansesaal,

Mehr

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Verfügung 030/2000 vom 22.03.00 (Reg TP Amtsbl. 6/2000) 1. Nummernart Gegenstand dieser Regeln ist die Zuteilung von

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. SATZUNG des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. 1 1. Der Verein, der am 20.Mai 1984 gegründet wurde, führt den Namen 1. Hailerer Karnevalverein Die Heilichköppchen e.v. 2. Der Verein hat

Mehr

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016)

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016) S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016) Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens...

Mehr

Informationsbroschüre. zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr

Informationsbroschüre. zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr Informationsbroschüre zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit Ihrer Einladungskarte zu unserer Hauptversammlung am 20.

Mehr

Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien)

Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien) Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien) E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen

Mehr

BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft FN 245469i Sitz: politische Gemeinde Salzburg Geschäftsanschrift: 5020 Salzburg, Giselakai 45

BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft FN 245469i Sitz: politische Gemeinde Salzburg Geschäftsanschrift: 5020 Salzburg, Giselakai 45 Absender: Käferheimerstraße 153 A 5071 Wals-Siezenheim Käferheimstraße 153 A-5071 Wals-Siezenheim Vorstand und Aufsichtsrat Telefon: +43 / (0) 662 / 857028-10 Fax: +43 / (0)662 / 857028-11 E-mail: info@bioma-energie.at

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Satzung Our Bridge Oldenburg

Satzung Our Bridge Oldenburg Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr