Gebührensatzung. für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang. Sportrecht mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.)

Ähnliche Dokumente
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

AM 73/2016. Amtliche Mitteilungen 73/2016

Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Inhalt: Amtlicher Teil:

Amtliche Mitteilungen 54/2012

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 291. Änderung der Prüfungs- und Studienordnung

Amtliche Bekanntmachungen der Hochschule für Musik und Tanz Köln

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU. Allgemeine Gebührenordnung

Modulhandbuch. für den Zertifikatskurs. Grundlagen inklusiver Erziehung und Bildung

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 340

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 385

Amtliche Bekanntmachungen

Anlage 1a: Pflichtmodule

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2016

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 10 vom , Seite

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 392

Bekanntmachung. Die bisherigen Ergänzungsseminare Empirische Volkswirtschaftslehre, Staats- und Verwaltungslehre

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 320

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 40. Jahrgang 2. Juli 2012 Nr. 35

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BULLETIN

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Allgemeine Gebührenordnung

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 236

Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar. Verkündungsblatt Nr. 2/2007

Vom 20. August Artikel I

1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiengangs

Universitätsbibliothek Paderborn

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 44 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 11. Juli 2016

NR AMTLICHE MITTEILUNGEN

FH-Mitteilungen 24. August 2017 Nr. 94 / 2017

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht der Technischen Hochschule Köln

15. November 2010 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Neubekanntmachung der Beitragsordnung des Studierendenwerks Thüringen - Anstalt des Öffentlichen Rechts -

Ordnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013

Amtliche Mitteilungen 129/2016

Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Archäologie der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln vom 23. März 2017

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.:

Gebühren- Gebühr. Ordnung. Gebührenordnung

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den 2012 neu gestalteten Studiengang Bachelor of German and Polish Law

Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Studienjahr 2013/2014

Zulassungsordnung für das Verbundstudium Regionalstudien China (Master) der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln vom 21.

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang communicate! an der Technischen Universität München Vom 9. Februar 2005.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Bekanntmachungen

Zweite Satzung zur Änderung der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Regensburg Vom 05.

GAZETTE 24. JULI 2017 // NR 69/17. Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung

1 Gebührenerhebung. 2 Gebühren- bzw. Entgeltarten

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016

Artikel 1 Die Prüfungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Städtebau der Universität Siegen und der Hochschulen Bochum und

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Vom 20. August Artikel I

Konzeption des Studiengangmoduls Intelligente Energienetze am Fraunhofer ISE Abstract zur Masterarbeit

Amtliche Bekanntmachung Nr. 54

AM 23/2013. Amtliche Mitteilungen 23/2013

I N H A LT S Ü B E R S I C H T

AMTLICHE MITTEILUNGEN

2. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung. für den Masterstudiengang. Politikwissenschaft. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN

Nr. 38 / 13 vom 31. Mai 2013

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Amtliche Mitteilung Nr. 10/2017

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 8 / 2015

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Leitsätze für die Gründung von Instituten und die Verabschiedung von Institutsordnungen

Nr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013

Vom 14. Januar Artikel I

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 201

Satzung. zur Änderung der Promotionsordnung. der Fakultät für Maschinenbau. der Universität Paderborn

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Nr. 39 / 13 vom 31. Mai 2013

GebührenVO_IWB_2015_02_12


OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG

AM 76/2015. Amtliche Mitteilungen 76/2015

D I E N S T B L A T T

Nr. 39 / 12 vom 27. August 2012

Universitätsbibliothek Paderborn

Satzung über Gebühren für besondere Dienstleistungen der Musikhochschule Lübeck


AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels

vom Inhaltsübersicht

Transkript:

WM 3 Weiterbildung Mittelhessen Gebührensatzung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Sportrecht mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) der Justus-Liebig-Universität Gießen Rechtswissenschaft / Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht und der Deutschen Sporthochschule Köln Institut für Sportrecht

Aufgrund der 16 Abs. 3, 37 Abs. 8 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666) und der 2 Abs. 4, 62 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16. September 2014 (GV.NRW S. 543) beschließt das Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen und das Rektorat der Deutschen Sporthochschule Köln am DATUM die nachstehende Gebührensatzung: Gebührensatzung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Sportrecht mit dem Abschluss Master of Laws der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) und der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) vom DATUM 1 Von den Studierenden des berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengangs Sportrecht werden gemäß 16 Abs. 3 HHG und 62 Abs. 5 HG Gebühren erhoben. 2 (1) Studierende des berufsbegleitenden Weiterbildungs-Masterstudiengangs Sportrecht haben pro Studienjahr, in dem sie in diesem Studiengang an der Justus-Liebig-Universität und der Deutschen Sporthochschule immatrikuliert sind, für das Studium und den Lehraufwand Gebühren zu entrichten. Exmatrikuliert sich eine Studierende oder ein Studierender vor Beginn eines Studienjahres oder innerhalb eines Monats nach Beginn, werden 50% der Gebühr für das Studienjahr fällig. Bei späterer Exmatrikulation ist die gesamte Gebühr für das Studienjahr zu entrichten. (2) Unbeschadet der Gebühren nach dieser Satzung entstehen für die Studierenden Kosten durch die Semesterbeiträge. 3 (1) Die Höhe der nach 2 Abs. 1 zu entrichtenden Gebühren wird gemeinsam vom Präsidium der Justus-Liebig-Universität und dem Rektorat der Deutschen Sporthochschule festgelegt. (2) Der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung geltende Gebührensatz ist dem Anhang dieser Ordnung zu entnehmen. Wird der Gebührensatz durch Beschluss nach Maßgabe des Abs. 1 geändert, erfolgt die Bekanntmachung des aktuellen Gebührensatzes auf der Homepage des Studienganges. (3) Die Gebühr wird für jedes Studienjahr gemäß der festgesetzten Höhe jeweils im Sommersemester mit der Einschreibung bzw. Rückmeldung fällig. Einschreibung und Rückmeldung in den Studiengang können erst nach Eingang des jeweiligen festgesetzten und bekannt gemachten Gebührensatzes erfolgen. Für den Fall der endgültigen Nichtzahlung erfolgt die Exmatrikulation. Die Gebührenschuld wird von der Exmatrikulation nicht berührt.

4 Diese Gebührensatzung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus- Liebig-Universität (MUG) in Kraft. Gießen, den DATUM gez.

Anhang zur Gebührenordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsmaster Sportrecht der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Deutschen Sporthochschule Köln vom DATUM Gebühren für den berufsbegleitenden Weiterbildungsmaster Sportrecht Aufgrund des 16 Abs. 3 des Hessischen Hochschulgesetz (HHG) vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), der 2 Abs. 4, 62 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16. September 2014 (GV.NRW S. 543) und der Gebührensatzung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Sportrecht vom DATUM setzen das Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen und das Rektorat der Deutschen Sporthochschule Köln folgende Gebühren fest: 1. Studienjahr 7.750 Euro 2. Studienjahr 7.750 Euro Gesamtkosten Gebühr pro Masterstudentin bzw. Masterstudent 15.500 Euro

Dieses Angebot wurde entwickelt im Rahmen des Projekts WM³ Weiterbildung Mittelhessen www.wmhoch3.de Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union mit den Förderkennzeichen: 16OH11008, 16OH11009 und 16OH11010 gefördert. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investition in die Humanressourcen.