Basketball-Verband Saar e.v. - Geschäfts- und Verwaltungsordnung (GVO) -

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Transkript:

Basketball-Verband Saar e.v. - Geschäfts- und Verwaltungsordnung (GVO) - Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, beziehen sich alle in dieser GVO enthaltenen Personenbezeichnungen sowohl auf weibliche, als auch männliche Personen, auch wenn sie aus Vereinfachungsgründen nur in der männlichen Form gehalten sind. Es sei aber hier nachdrücklich betont, dass in allen Funktionen des BV Saar e.v. Frauen und Mädchen ausdrücklich erwünscht sind. 1 Allgemeines Die Geschäfts- und Verwaltungsordnung (GVO) regelt die Organisation, Arbeit und Verwaltung des BV SAAR und seiner Organe, Gremien und Ausschüsse. Die GVO des DBB findet entsprechende Anwendung, soweit keine besonderen Regelungen in dieser GVO vorgesehen sind. I. Verbandstag/Verbandsbeirat 2 Teilnehmer 1. Teilnehmer sind die Vertreter der Mitglieder, die Mitglieder des Verbandsvorstandes, die Kassenprüfer und die Mitglieder des Rechtsausschusses. 2. Bei Abstimmungen haben die Kassenprüfer und die Mitglieder des RA in dieser Funktion kein Stimmrecht. 3 Leitung, Tagesordnung 1. Der Präsident oder ein anderer, vom Verbandstag/Beirat gewählter Versammlungsleiter leitet den Verbandstag/Beirat. 2. Der Versammlungsleiter hat alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse, wie Unterbrechung oder Aufhebung der Tagung, Rüge, Entzug des Rederechts oder Ausschluss von Teilnehmern. 3. Die Tagesordnung des Verbandstages/Beirat umfasst u.a. folgende Punkte: a) Begrüßung und Ehrungen, Übergabe der Meisterurkunden b) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Stimmrechte c) Annahme der Tagesordnung d) Feststellung der Genehmigung des Protokolls des letzten Verbandstages/Beirates

e) Berichte des Präsidenten, des Vizepräsidenten, der Ressortleiter, der Referenten und des Vorsitzenden des Rechtsausschusses f) Aussprache zu den Berichten g) Bericht der Kassenprüfer/innen h) Genehmigung der Jahresrechnung i) Entlastung des Vorstandes j) Wahlen (nicht Beirat) k) Bestätigung des vom Jugendtag gewählten Ressortleiters Jugend zur Berufung in den gf. Vorstand des BV Saar. l) Genehmigung der Haushaltspläne m) Satzungsänderung (nicht Beirat) n) Behandlung von Anträgen o) Verschiedenes, Allgemeine Aussprache 4 Redeordnung 1. Zu jedem Tagesordnungspunkt ist zunächst dem Berichterstatter oder dem Antragssteller, hierauf den Tagungsteilnehmern, in der Reihenfolge der Meldungen, das Wort zu erteilen. 2. Der Präsident darf jederzeit das Wort ergreifen oder durch einen Vertreter Stellung nehmen lassen. 3. Berichterstatter und Antragsteller haben das Recht auf ein Schlusswort vor der Abstimmung oder dem Abschluss eines Tagesordnungspunktes. 4. Alle Redner haben ihre Ausführungen streng zur Sache zu halten. Beleidigungen oder unsachliche Ausführungen sind zu unterlassen. 5. Zuwiderhandlungen sind vom Tagungsleiter zu rügen. Bei Wiederholungen oder ernsten Verstößen gegen die Redeordnung kann dem Redner das Wort entzogen werden. 5 Worterteilung zur GVO 1. Zur Geschäftsordnung muss das Wort sofort, ohne Rücksicht auf die Rednerliste, erteilt werden. 2. Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort abzustimmen, nachdem je einem Redner Gelegenheit gegeben worden ist, dafür und dagegen zu sprechen. 3. Anträge zur Geschäftsordnung sind: a) Antrag auf Schluss der Debatte b) Antrag auf sofortige Abstimmung c) Antrag auf Nichtbefassung d) Antrag auf Vertagung e) Antrag auf Verkürzung der Redezeit

f) Antrag an den Tagungsleiter auf Erteilung einer Rüge g) Antrag auf Wortentzug 6 Anträge 1. Anträge sind nur zulässig, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Frist eingegangen sind und den Mitgliedern zugestellt wurden. 2. Anträge auf Änderung der Satzung sind nur zulässig, wenn sie den neuen Wortlaut der zu ändernden Bestimmung wiedergeben. 3. Dringlichkeitsanträge sind nur zulässig, wenn sie vor Beginn des Verbandstages dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich vorliegen und der Verbandstag bei der Annahme der Tagesordnung die Dringlichkeit mit absoluter Mehrheit der Stimmen bejaht. 4. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des BV SAAR sind unzulässig. 7 Abstimmung, Wahlen 1. Ein Beratungspunkt, über den abgestimmt werden soll, ist vor der Abstimmung im genauen Wortlaut zu protokollieren und der Versammlung vorzulesen. 2. Liegen in einer Sache mehrere Anträge vor, so ist zunächst über den weitest gehenden Antrag abzustimmen. In Zweifelsfällen entscheidet der Versammlungsleiter. 3. Die Abstimmung erfolgt per Akklamation, soweit eine namentliche oder geheime Abstimmung nicht von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Teilnehmer gewünscht wird. 4. Wahlen sind grundsätzlich geheim. Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, so kann per Akklamation abgestimmt werden. Nichtanwesende können nur bei Vorliegen ihrer schriftlichen Zustimmung gewählt werden. 5. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 8 Wahlleiter 1. Die Entlastung des Vorstandes und der sonstigen Mitglieder sowie die Durchführung der Wahl des Präsidenten erfolgt durch einen vom Verbandstag zuvor gewählten Wahlleiter, der nicht dem amtierenden Vorstand angehören darf. 2. Bis zur Beendigung seiner Tätigkeit ist der Wahlleiter zugleich Tagungsleiter.

3. Nach der Wahl des Präsidenten übernimmt dieser die Durchführung der weiteren Wahlen. 4. Aus diesem Grunde ist die Wahl des Präsidenten zuerst durchzuführen. 9 Protokoll 1. Über den Verbandstag ist ein Protokoll zu erstellen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen und binnen acht Wochen nach dem Verbandstag den Mitgliedern, dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses zuzustellen ist. 2. Einspruch gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls ist innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Protokolls bei der BV SAAR-Geschäftsstelle schriftlich geltend zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gilt das Protokoll als genehmigt. Über Protokolleinsprüche entscheidet der nächste Verbandstag. II. Vorstand 10 Aufgaben des Vorstandes 1. Präsident: Dem Präsident obliegt die Führung des Verbandes, die Leitung der Verbandstage sowie der Vorstandssitzungen und des Verbandsbeirates. Er koordiniert die Arbeit der Ressorts, Gremien und Ausschüsse. Er vertritt den BV SAAR gerichtlich und außergerichtlich. Er beruft die Vorstandssitzungen ein, die immer nichtöffentlich sind. 2. Vizepräsident: Der Vizepräsident vertritt den Präsident bei dessen Abwesenheit und übernimmt Sonderaufgaben. 3. Ressortleiter Spielbetrieb und Sportorganisation: Er ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung des gesamten Seniorenspielbetriebs und der Pokalwettbewerbe im BV SAAR. Er kann Klassenleiter einsetzen und leitet die Spielleitertagung, die Sportausschüsse und den Leistungssportausschuss (gemeinsam mit dem Ressortleiter Jugend). 4. Ressortleiter Jugend: Er ist verantwortlich für den gesamten Jugendspielbetrieb im BV SAAR. Er kann Klassenleiter für die einzelnen Meisterschaften einsetzen. Er vertritt die Jugend des BV SAAR, leitet den Jugendtag, Jugendbeirat und die Jugendausschüsse. Gemeinsam mit dem Ressortleiter Spielbetrieb und Sportorganisation leitet er die Sportausschüsse und den Leistungssportausschuss.

5. Ressortleiter Finanzen: Er wickelt die Finanzgeschäfte des BV SAAR ab, ist zuständig für Steuern und Versicherungen und erstellt die Haushaltspläne. 6. Referent für das Lehr- und Trainerwesen: Er ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung von Trainern und erarbeitet die Ausbildungspläne. Desweiteren führt er Schulungen von Lehrern in Verbindung mit dem Beauftragten für den Schulsport durch. Er leitet die Lehr- und Trainerkommission. 7. Referent für Öffentlichkeitsarbeit: Er ist für die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des BV Saar verantwortlich. 8. Referent für das Schiedrichterwesen: Er ist verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Schiedsrichter und setzt die Schiedsrichter an, soweit diese Aufgaben nicht delegiert sind. Er leitet die Schiedsrichterkommission. 9. Referent für den Freizeit- und Breitensport: Er organisiert und koordiniert Maßnahmen im und Freizeit- und Breitensport. 10. Referent für den Schulsport: Er organisiert und koordiniert Maßnahmen im Schulsportbereich. 11. Referent für das Miniwesen: Er organisiert und koordiniert Maßnahmen im Miniwesen. 11 Ausschüsse 1. Der Vorstand kann für besondere Aufgaben Beauftragte benennen, die dem Vorstand ohne Sitz und Stimme angehören. 2. Folgende Ausschüsse können berufen werden und stehen unter der Leitung des/der jeweiligen Vizepräsidenten/in bzw. Referenten/in: a) Sportausschuss b) Spielleitertagung c) Leistungsausschuss d) Schiedsrichterkommission e) engerer und erweiterter Jugendausschuss f) Lehr- und Trainerkommission 3. Der Vorstand kann bei Bedarf weitere Ausschüsse bilden, die sich aus Fachkräften des Verbandsbereiches zusammensetzen. Der geschäftsführende Vorstand kann die Zuziehung von weiteren Sachverständigen in die Ausschüsse genehmigen. 4. Alle Ausschüsse tagen in nicht öffentlicher Sitzung. Über die Einladung von Gästen entscheidet der jeweilige Ressortleiter, bzw. in Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand.

5. Von jeder Sitzung ist zeitnah ein schriftliches Protokoll zu erstellen, das dem geschäftsführenden Vorstand vorzulegen ist. 12 Beschlussfähigkeit Vorstände, Gremien und Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn: 1. zur Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens drei Mitglieder oder ein Viertel der gesamten Mitglieder anwesend sind. 13 Geschäftsstelle 1. Der LSVS hat zur Entlastung des Vorstandes eine Geschäftsstelle eingerichtet, die unter Verantwortung des Verbandsvorstandes Aufgaben erledigt. 2. Die Geschäftsstelle ist zur Entgegennahme von Anträgen, Berichten und sämtlicher Korrespondenz berechtigt. Die Korrespondenz ist an das jeweils zuständige Mitglied des geschäftsführenden Vorstands bzw. zuständigen Referenten oder den Vorsitzenden des Rechtsausschusses weiterzuleiten. 3. Der hauptamtliche Leiter der BV SAAR-Geschäftsstelle ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Buchhaltung verantwortlich. 4. Die Vergütung aller Angestellten der Geschäftsstelle obliegt der Verantwortung des LSVS. 14 Ehrenamtlichkeit 1. Alle Mitarbeiter im BV SAAR üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 2. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Aufgaben unter Beachtung der Satzung, der Ordnungen und Beschlüsse zu erfüllen. 3. Der Ersatz ihrer finanziellen Aufwendungen richtet sich nach der BV SAAR-FKO 15 Die Mitglieder des Vorstandes (Ämter sind in 10 dieser GVO genannt) des BV SAAR sind zum freien Eintritt bei allen Veranstaltungen des BV SAAR sowie allen basketballsportlichen Veranstaltungen der ihm angeschlossenen Vereine berechtigt.

16 Änderung der GVO Die GVO kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden. Beim außerordentlichen Verbandstag am 29.09.2016 wurde Änderungen an der BV Saar-GVO vorgenommen. Diese sind in dieser Fassung in roter Schrift gekennzeichnet. Satzung geändert: 29.09.2016 gez. Dirk Kaufmann Präsident gez. Jörg Messinger Protokollführer für Änderung der GVO