Fachoberschulen in Sachsen

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Fachoberschulen in Sachsen

Neue Perspektiven Die Fachoberschulen (FOS) in Sachsen erhalten nach 19 Jahren erstmals eine neue Schulordnung. Als wichtiger Anschluss nach dem mittleren Bildungsabschluss an der Oberschule führen die Fachoberschulen zur Fachhochschulreife. Diese ist die Grundlage für ein Studium an einer Fachhochschule. Der hohe Praxisbezug in der zweijährigen FOS ist neben dem Erlangen der Studienqualifizierung ein wichtiger Beitrag zur Berufsfindung an einer Fachhochschule, einer Berufsakademie oder in einer dualen Ausbildung. Besonderheit: Für die Aufnahme existiert keine Altersbeschränkung. Die Fachhochschulreife ka je nach Lebens- und Berufserfahrung in zwei Schuljahren (Klassenstufen 11 und 12) oder in einem Schuljahr (Klassenstufe 12L) erworben werden. Die Fachoberschule eröffnet somit einem großen Kreis von Jugendlichen sowie jungen und älteren Erwachsenen die Chance, sich für ein Fachhochschulstudium zu qualifizieren. Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie Gestaltung Gesundheit und Soziales Technik Wirtschaft und Verwaltung Ausbildungszeit / Aufnahmevoraussetzungen 2 Jahre / Realschulabschluss 1 Jahr / Berufsabschluss nach Bundes- oder Landesrecht mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder 3-jährige einschlägige Berufserfahrung und Realschulabschluss Abschluss Fachhochschulreife

Unterrichtsfächer und Prüfungen Geisteswissenschaften / Sprachen Deutsch (Prüfungsfach) Englisch (Prüfungsfach) Geschichte / Gemeinschaftskunde Musik oder Kunst oder Literatur Naturwissenschaften Mathematik (Prüfungsfach) Chemie oder Physik oder Biologie Weitere Fächer Sport (zweijähriger Bildungsgang), Ethik oder Religion Im einjährigen Bildungsgang werden an Stelle von Sport 2 Wochenstunden nach Festlegung der Schule zur Anpassung an den zweijährigen Bildungsgang angeboten. Fachrichtungsbezogene Fächer Fachrichtung Gesundheit und Soziales: Gesundheitsförderung und Soziale Arbeit (Prüfungsfach), Rechtskunde Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie: Agrarbiologie (Prüfungsfach), Produktionstechnologie Fachrichtung Gestaltung: Künstlerisch-ästhetische Praxis (Prüfungsfach), Kunst- und Kulturgeschichte Fachrichtung Technik: Angewandte Physik (Prüfungsfach), Technologie Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung: Volksund Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (Prüfungsfach), Rechtskunde Unterrichtspensum 11. Klasse: 16 Wochenstunden plus 800 Stunden (Zeitstunden) Fachpraktischer Teil der Ausbildung 12. Klasse: 32 Wochenstunden

Veränderungen mit novellierter Schulordnung Stärkung der Berufsorientierung Das Praktikum in Klasse 11 findet ausschließlich in der zur Fachrichtung gehörenden Branche und außerhalb der Schule statt. Die Inhalte orientieren sich am Lehrplan für den fachpraktischen Teil und werden im Praktikumsplan festgelegt. Den Turnus Praktikum und Schule legen die Schulen eigenverantwortlich fest. Facharbeit in Klasse 12 In Klasse 12 fertigen die die Schülerien und Schüler eine Facharbeit zu einem fachrichtungsbezogenen Thema an. Hierbei wenden sie die im Unterricht erworbenen Ketnisse und Fähigkeiten an und beziehen fachpraktische Ausbildungsinhalte oder vorhandene Berufserfahrung mit ein. Thema und Note der Facharbeit werden ab jetzt gesondert im Zeugnis der Fachhochschulreife ausgewiesen. Notenausgleich bei Versetzung, Prüfungszulassung und Prüfung Bei der Versetzung von Klasse 11 in Klasse 12 köen Noten jetzt ausgeglichen werden. So ka die Note 5 insgesamt 2 Mal mit Note 2 ausgeglichen werden. Einmal in Englisch, Deutsch, Mathematik oder einem fachrichtungsbezogenen Fach und ein weiteres Mal in einem der anderen Fächer. Für die Zulassung zur Prüfung gilt der Notenausgleich ebenfalls. Ergibt sich aus Vornote und Prüfungsnote ein Durchschnitt, der auf»5«endet (zum Beispiel 1,5 oder 3,5), köen die Schülerien und Schüler zusätzliche mündliche Prüfungen in Deutsch, Mathe und im fachrichtungsbezogenen Fach beantragen, um sich zu verbessern. Die Prüfung ist bestanden, we in keinem Fach die Note 6 erreicht wurde. Die Note 5 ka wie bei der Versetzung jeweils einmal ausgeglichen werden.

Neu ist auch, dass die Schülerien und Schüler zum Halbjahr Halbjahreszeugnisse erhalten. Bisher gab es Halbjahresinformationen. Am Ende der Klasse 11 und am Ende der Klasse 12 werden jeweils Jahresnoten gebildet. Die Durchschnittsnote des Zeugnisses zur Fachhochschulreife wird aus allen Fächern außer Sport gebildet. Nachprüfungen und Wiederholungen Nach der neuen Schulordnung ist bei Krankheit nun ein Nachprüftermin ierhalb des Schuljahres möglich. Um die Abschlussprüfung zu wiederholen, muss vorab die Klassenstufe wiederholt werden. Das bedeutet, es ist keine kurze Wiederholung oder Dezembernachprüfung mehr möglich. Fachhochschule, Berufsakademie, Duale Ausbildung Bestandene Prüfung Notenausgleich zusätzliche mündliche Prüfungen Prüfungszulassung Methodenlehre im LP Deutsch stärken Facharbeit mit Titel und Note auf Zeugnis Duale Ausbildung Ende 11. Klasse Bildungsberatungsgespräche Vergleichsarbeit im fachrichtungsbezogenen Prüfungsfach n n Stärkung des fachrichtungsbezogenen Fachs: Notenausgleich ierhalb der Prüfungsfächer bei Versetzung n n einschlägig gelenktes Praktikum, max. 10 % in Schule; Turnus nach Spezifik der Fachrichtung Begi FOS Änderungen Fachrichtungen + Prüfungsfächer 20 neue bzw. überarbeitete Lehrpläne Änderungen der Stundentafeln

Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01079 Dresden Bürgertelefon: + 49 351 564-2526 E-Mail: buerger@bildung.sachsen.de www.bildung.sachsen.de Titelfoto: www.fotolia.de Gestaltung und Satz: Sandstein Kommunikation GmbH Druck: Saxoprint GmbH Redaktionsschluss: März 2017 Auflagenhöhe: 10.000 Exemplare Bezug: Diese Druckschrift ka kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: + 49 351 2103-672 Telefax: + 49 351 2103-681 E-Mail: publikationen@sachsen.de www.publikationen.sachsen.de Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Copyright Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.