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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin (BA) - Dienstleistungs vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Der Abschluss Diplom-Betriebswirt/in (BA) - Dienstleistungsmarketing setzt ein Studium an einer Berufsakademie voraus. Diese Ausbildung bietet den Studierenden ein verzahntes Lernsystem: Theoretische Studienphasen an einer Berufsakademie und praktische Ausbildungsphasen in einem Betrieb wechseln einander ab. Die Umstellung der Diplom- auf Bachelorstudiengänge ist im Gange bzw. in einigen Bundesländern bereits vollzogen. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum deutschen Abschluss den britischen akademischen Grad Bachelor of Arts with Honours zu erwerben. Ausbildungsinhalte Die Ausbildungspläne der Ausbildungsstätten und die Studienpläne der Berufsakademie sind aufeinander abgestimmt, so dass die Studierenden sowohl theoretisch als auch praktisch an ihre Tätigkeit als Betriebswirte/Betriebswirtinnen herangeführt werden. Grundlagenstudium Während des Grundstudiums, also in der ersten Stufe des Studiums zum Betriebswirt bzw. zur Betriebswirtin (BA) - Fachrichtung Dienstleistungsmarketing, werden beispielsweise folgende Fächer unterrichtet: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Marketing Produktion und Kosten Investition und Finanzierung Bilanzierung Steuern und Personalwesen Recht Volkswirtschaftslehre Betriebliches Rechnungswesen EDV Mathematik und Statistik Spezielle Betriebswirtschaftslehre Direktmarketing Dienstleistungsökonomie Beratungsmärkte und -formen Dienstleistungsmarketing Beratung und Verkauf Marktforschung Qualitätsmanagement Organisations- und Projektberatung

Zusatzfächer (z.b. Fallstudien, Planspiele, Ausbildung der Ausbilder/innen, Anwendungsbezogene Theorie, Englisch, Französisch, Spanisch, Servicemanagement, Personal- und Unternehmensberatung) Hauptstudium/Vertiefungsstudium Darüber hinaus erwirbt man in der 2. Stufe, also dem Hauptstudium, beispielsweise Qualifikationen in folgenden Bereichen: Multimedia-Marketing Service- und Vertriebsmanagement Personal- und Unternehmensberatung Textildienstleistungen Praktische Ausbildung Während der praktischen Ausbildungsphasen in den kooperierenden Unternehmen erwirbt man in praktischer, zunehmend eigenverantwortlicher Arbeit Qualifikationen für die spätere Tätigkeit als Betriebswirt/in - Dienstleistungsmarketing. Üblicherweise wird man in bereichsübergreifenden Projekten eingesetzt, übernimmt qualifizierte Sachbearbeiteraufgaben in eigener Verantwortung und wird in das zukünftige Aufgabengebiet eingearbeitet. Beispielsweise lernt man die betrieblichen Abläufe in Personal- und Unternehmensberatungen, Werbeagenturen, Autovermietungen, Textilreinigungen oder Call-Centern kennen oder wird - etwa in den Bereichen Kundendienst, Service und Vertrieb oder Produktschulung - von Dienstleistungs-, Industrie- und Handelsbetrieben eingesetzt. Rechtsgrundlagen Studien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademien auf Grundlage der Berufsakademiegesetze der Bundesländer Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Diplom-Betriebswirte und Diplom-Betriebswirtinnen der Fachrichtung Dienstleistungsmarketing werden an wechselnden Lernorten - in der Berufsakademie und in einem Unternehmen - ausgebildet. Während der theoretischen Ausbildung an der Studienakademie besucht man Vorlesungen, Seminare und Übungen. Diese finden in Hörsälen, Seminar- und Übungsräumen (Computerräume) statt. Das Gelernte bereiten die Studierenden am häuslichen Schreibtisch nach. Während der Praxisphasen lernen sie die verschiedenen Geschäftsbereiche des ausbildenden Betriebes kennen und gewinnen dabei einen Einblick in die Bedingungen der späteren Arbeitswelt. Hier bewegt man sich in Büroräumen, auch in Großraumbüros, in Rechenzentren und sonstigen Betriebsräumen. Die Ausbildung zum bzw. zur Diplom-Betriebswirt/in (BA) - Dienstleistungsmarketing wird derzeit nur in Baden-Württemberg angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Ausbildungsstätten Berufsakademien Ausbildungssituation/-bedingungen Praktische und theoretische Ausbildungszeiten wechseln sich turnusmäßig ab. Studierende an Berufsakademien sollten sich also darauf einstellen, dass sie in den Ausbildungsbetrieben eher praxisorientiert, während der Studienphasen an der Berufsakademie eher wissenschaftsbezogen arbeiten. Das Lernen in häuslicher Alleinarbeit oder in selbstorganisierten Kleingruppen stellt hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation. Sowohl zur Aufnahme als auch während des Studiums ist in der Regel Mobilität erforderlich. Denn zum einen wird die Fachrichtung Dienstleistungsmarketing nur in Mannheim (Baden-Württemberg) angeboten, zum anderen findet während der Studienhalbjahre ein Wechsel zwischen der praktischen Ausbildung in den Betrieben und dem Akademiestudium statt. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Während der Theoriephasen besuchen die Studierenden die Berufsakademie, meist auch nachmittags. Unterrichtsfreie Zeiten, zum Beispiel die Abendstunden oder das Wochenende, benutzen sie zur persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Besonders vor Klausuren und Prüfungen kann dazu ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich sein. Ist der Studiengang modularisiert und mit Leistungspunktsystemen z.b. nach dem European Credit Transfer System (ECTS) versehen, wird der Leistungsstand kontinuierlich kontrolliert. Während der praktischen Ausbildungsphasen entspricht die Arbeitszeit der in den Betrieben üblichen, meist tarifvertraglich geregelten Wochenarbeitszeit. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für das Studium an einer Berufsakademie sind die in einer Hochschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Die in den praktischen Ausbildungsphasen verwendeten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit.

Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Studienphasen bestehen Kontakte zu anderen Studierenden sowie zu Angehörigen der jeweiligen Berufsakademie, vor allem zu den Dozenten und Dozentinnen, aber auch zum Verwaltungspersonal. Die praktischen Ausbildungsphasen im Betrieb finden unter Anleitung erfahrener Mitarbeiter/innen des jeweiligen Ausbildungsbetriebes statt. Finanzielle Aspekte In der Regel erhalten die Studierenden an Berufsakademien sowohl für die Praxis- als auch für die Theoriephasen von den kooperierenden Ausbildungsunternehmen eine sozialversicherungspflichtige Vergütung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Januar 2005 das Verbot allgemeiner Studiengebühren an staatlichen Einrichtungen für nichtig erklärt hat, ist davon auszugehen, dass einige Bundesländer ab 2007 auch an staatlichen Berufsakademien Studiengebühren erheben werden. Berufsakademien in privater Trägerschaft können schon immer Studiengebühren erheben. Zudem entstehen Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, wie Verwaltungskostenbeiträge, Beiträge für das Studentenwerk, Ausgaben für Studienmaterial und Prüfungsgebühren. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Berufsakademie erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit entnehmen. Daneben fallen eventuell Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Lebenshaltungskosten an. Informationen zu den durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Grundsätzlich haben Studierende an Berufsakademien einen Anspruch auf Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz: Das neue BAföG Einkünfte im Sinne des Gesetzes werden bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt. Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. In Niedersachsen ist das Studium an Berufsakademien keine förderungsfähige Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Ausbildungsform Die Ausbildung findet zu gleichen Teilen an einer Berufsakademie sowie in einem Wirtschaftsunternehmen statt, das mit der Studienakademie kooperiert. Sie ist in sechs Abschnitte von je einem halben Jahr unterteilt, wobei sich jedes Studienhalbjahr in eine Theorie- und eine Praxisphase gliedert. Im Rahmen der Hochschulreform werden Studieninhalte und Prüfungen neu gestaltet und modularisiert. Die dreijährige Ausbildung ist gestuft in ein zweijähriges Grund- und ein einjähriges Hauptstudium. Nach zwei Jahren erwerben die Studierenden einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Das Bundesland Baden-Württemberg regelt die Ausbildung in seinem Hochschul- und Berufsakademiegesetz. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. ( in KURSNET) Dipl.- Betriebswirt/in (BA) Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung an Berufsakademien stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in den Prüfungsordnungen der Berufsakademien geregelt. Diese basieren auf den Berufsakademiegesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie auf den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen. Informationen zu den Abschlüssen an unterschiedlichen Berufsakademien finden Sie unter Studien- und Berufswahl Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus, dass die studienbegleitenden Leistungsnachweise erbracht wurden die Diplom-Vorprüfung bestanden bzw. der nach der Grundstufe vorgesehene Abschluss erreicht wurde die praktische Ausbildung im Betrieb planmäßig durchgeführt wurde Die Prüfungsordnung der jeweiligen Berufsakademie schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei Studiengängen, die modularisiert oder international akkreditiert wurden, erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points.

Erforderliche Prüfungen Diplom-Vorprüfung Nach zwei Ausbildungsjahren wird das Grundstudium mit einer Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Die Prüfung besteht aus einem theorie- und einem praxisbezogenen Teil. Sie findet in Form von schriftlichen oder mündlichen Fachprüfungen in betriebs- und volkswirtschaftlichen Grundlagenfächern statt. Die Fachprüfungen werden meist studienbegleitend abgelegt, d.h. jeweils nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung. Nach dem Grundstudium erreichen die Studierenden einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Diplom-Prüfung In der Diplomprüfung werden die Studierenden schriftlich und mündlich in den Fächern des Hauptstudiums und aus der Diplomarbeit geprüft. Sie legen die Prüfungen meist studienbegleitend ab. Wie im Grundstudium gliedern sich die Prüfungen je in einen theorieund praxisbezogenen Teil. In der Diplomarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich Betriebswirtschaft innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Für die Diplomarbeit stehen drei Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können ein- bis zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Für die Wiederholung der Prüfungen und der Diplomarbeit gelten die Bestimmungen des Bundeslandes. Prüfende Stelle Die interne Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der jeweiligen Berufsakademie abgenommen; teilweise unter Beteiligung der Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Aufgrund der Diplomprüfung verleihen die Berufsakademien in Baden-Württemberg den folgenden Abschluss: Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin (Berufsakademie) - Fachrichtung Dienstleistungsmarketing (Diplom-Betriebswirt/in (BA)) Dieser Diplomabschluss der oben genannten Berufsakademien ist als berufsbefähigender Abschluss meistens nur in den jeweiligen Bundesland einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt. In Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum deutschen Abschluss den folgenden britischen akademischen Grad zu erwerben: Bachelor of Arts with Honours (B.A. (hons)) Der nach 2 Ausbildungsjahren in Baden-Württemberg erreichte erste berufsqualifizierende Abschluss lautet: Wirtschaftsassistent/Wirtschaftsassistentin (Berufsakademie) (Wirtschaftsassistent/in (BA)) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Generell ist für ein Studium an einer Berufsakademie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU- Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und die deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Bewerber/innen mit Fachhochschulreife müssen zum Teil eine Eignungsprüfung ablegen. Bei Studieninteressierten aus anderen Ländern ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. In der Regel müssen Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Zwingend erforderliche Bedingung für die Aufnahme an einer Berufsakademie ist zudem ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten, von der Studienakademie anerkannten Unternehmen, das den betrieblichen Teil der Ausbildung übernimmt. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für das Studium an einer Berufsakademie in Baden-Württemberg sind: die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die dem Ausbildungsbereich Wirtschaft entsprechende fachgebundene Hochschulreife oder

eine vom zuständigen Ministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung und erforderliche Deutschkenntnisse (gilt insbesondere für Bewerber/innen mit ausländischem Bildungsabschluss) In den meisten Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen für Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis. Ihnen wird durch den so genannten Dritten Bildungsweg ein Zugang zum Studium ermöglicht. In Baden-Württemberg muss dazu eine Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige bestanden werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Berufliche Vorbildung - rechtlich In der Regel wird keine vorherige praktische Tätigkeit verlangt, da die praktische Ausbildung in den Studiengang integriert ist. Berufliche Vorbildung - praktiziert Betriebliche Praktika vor Studienbeginn sind zu empfehlen, da sie dem gegenseitigen Kennenlernen dienen und möglicherweise den Abschluss eines Ausbildungsvertrages erleichtern. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Auswahlverfahren werden in der Regel von den mit der Berufsakademie kooperierenden Betrieben durchgeführt, meist in Form von Vorstellungsgesprächen oder Tests. Darüber hinaus führen die Berufsakademien teilweise Eignungsprüfungen durch. Beispielsweise müssen im Bundesland Sachsen Studieninteressierte, die lediglich über die Fachhochschulreife verfügen, eine solche Prüfung absolvieren. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Männliche Bewerber sollten Wehrdienst oder Zivildienst bereits abgeleistet haben Zum Teil werden regionale Bewerber/innen bevorzugt Ausländische Bewerber/innen müssen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Umgekehrt werden für internationale Studiengänge besondere Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch vorausgesetzt. Hinweise: Es ist empfehlenswert, sich bereits ein Jahr vor Ausbildungsbeginn um einen Ausbildungsplatz zu bewerben. Ein Studienbeginn ist teilweise nur im Wintersemester möglich. Perspektiven nach der Ausbildung Diplom-Betriebswirte und -Betriebswirtinnen (BA) für Dienstleistungsmarketing arbeiten im Managementbereich von Dienstleistungsunternehmen. Dort können sie sich auf unterschiedliche Arbeitsgebiete spezialisieren, zum Beispiel auf das Servicemanagement oder die Personal- und Unternehmensberatung. Sie können auch den Schritt in die Selbstständigkeit gehen und zum Beispiel ein eigenes Büro für Unternehmensberatung gründen oder übernehmen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist ihre berufliche Bildung jedoch noch nicht beendet. Diplom-Betriebswirte und -Betriebswirtinnen sollten stets über aktuelles Fachwissen verfügen und Neuerungen in ihrem Tätigkeitsgebiet kennen. Sie müssen sich beispielsweise über neue Führungs- und Managementmethoden informieren oder über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Marketing, Finanzierung und Beratung auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufseinstieg also weiter bestehen bleiben und sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar über Marketingmanagement, Marketingplanung und -entwicklung, Diversifikation als Marketingstrategie oder Online-Marketing, seien es Kurse zu Rechtsfragen im Marketing, Marktforschung, Controlling oder EDV: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Mit einem Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengang, zum Beispiel in den Bereichen Projektmanagement oder Marketing und Vertrieb, erweitern Diplom-Betriebswirte und -Betriebswirtinnen ihre Fachkenntnisse oder bereiten sich auf Spezial- und Führungsaufgaben vor. Ausbildungsalternativen Für den Beruf Diplom-Betriebswirt/in (BA) - Dienstleistungsmarketing können Alternativen in verschiedenen Bereichen gefunden werden: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft Wirtschaftspädagogik

Wirtschaftsrecht Wirtschaftsingenieurwesen Bei den Berufen dieser Bereiche stehen ebenfalls wirtschaftliche Fach- und Führungsaufgaben im Mittelpunkt. Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Anerkennung der Abschlüsse der Berufsakademien im tertiären Bereich, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.09.1995, zuletzt geändert am 12.09.1997 (KMK-Beschlusssammlung) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 97kB) Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2004) Fundstelle: KMK Internet Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i.d.f. vom 22.10.2004) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.06.1983 (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom 22.09.2005 (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln das Berufsakademiestudium in ihren Berufsakademiegesetzen und den dazugehörigen Studien- und Prüfungsordnungen. Regelungen auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Gesetz über die Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Baden- Württemberg vom 01.01.2005 (BW.GBl. S. 1) Fundstelle: 2005 (BW.GBl. S. 1) Volltext (pdf, 5885kB) Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Berufsakademien im Ausbildungsbereich Wirtschaft (Ausbildungs- und Prüfungsordnung BA-Wirtschaft-APrO BA Wirtschaft) vom 06.02.2001 (BW.GBl. S. 330), geändert am 27.05.2003 (BW.GBl S. 321) Fundstelle: 2001 (BW.GBl S. 330), 2003 (BW.GBl S. 321) Internet Volltext (pdf, 668kB) Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Verordnung des Kultusministeriums über die Eignungsprüfung für den Zugang besonders qualifizierter Berufstätiger zu den Hochschulen und Berufsakademien vom 04.03.1996 (BW.GBl. S. 325), geändert am 20.02.2001 (BW.GBl. S. 375) Fundstelle: 1996 (BW.GBl. S. 325), 2001 (BW.GBl. S. 375) Volltext (pdf, 416kB) Ausblick - absehbare Änderungen Mit Berufsakademieabschluss an die Universität? Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur soll zu einer hochschulrechtlichen Gleichstellung von akkreditierten Bachelorabschlüssen an Berufsakademien und Hochschulen führen. Diese würde es Berufsakademieabsolventen u.a. ermöglichen, weiterführende Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen zu besuchen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Umsetzung des Beschlusses in den Hochschulgesetzen der Länder.