1.1 Nichteinhaltung von Ordnungsfristen im Spielbetrieb (Durchführungsbestimmung) und Festlegungen der Staffelleiter

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Transkript:

STRAFENKATALOG (Geldbußen, Strafen) Einleitung Strafenkatalog Teil A gilt für die Sachsenliga, Sachsenklassen, Pokalspiele (ab 1. Hauptrunde), Sachsenmeisterschaften der Jugend und Senioren (Endrunden). Strafenkatalog Teil B gilt für Kreisklassen, Kreisligen, Bezirksklassen, Bezirksligen und deren Pokalspiele, Qualifikationen zu Sachsenmeisterschaften der Jugend und Senioren sowie Bezirksmeisterschaften der Jugend. Strafenkatalog Teil C gilt für sonstige Verstöße. 1. Strafenkatalog Teil A und B Geldstrafen gegen Vereine (in EURO) 1.1 Nichteinhaltung von Ordnungsfristen im Spielbetrieb (Durchführungsbestimmung) und Festlegungen der Staffelleiter 1.2 Nichtteilnahme eines autorisierten Vertreters am Staffeltag 1.3 Gemeldeter Pflichtstaffelleiter kommt seinen Verpflichtungen nicht nach 1.4 Nichteinhaltung der Fristen zur vollständigen Beantragung der Vereinslizenz für die Sachsenliga 1.5 Pflichtschiedsrichter mit der erforderlichen Lizenzstufe wird nicht fristgemäß gemeldet oder ist nicht einsatzfähig - je Schiedsrichter Bei Wiederholung im darauffolgenden Spieljahr verdoppelt sich die Strafe je Schiedsrichter. 1.6 Spielhalle steht nicht für die volle Durchführung aller Spiele zur Verfügung (neben Verlust nicht beendeter eigener Spiele und Erstattung der Kosten für Neuansetzung von Spielen anderer betroffener Mannschaften) Teil A 200,- 200,- Teil B 30

1.7 Spielanlage a) Aufbau der Spielanlage ist 15 Minuten (in der Sachsenliga 60 Minuten) vor Spielbeginn nicht beendet b) Nicht ordnungsgemäße Spielanlage; es fehlen zum Beispiel: Anzeigetafel, Netzstreifen, Antennen, Linienrichterfahnen, Schiedsrichterstuhl, Pfostenpolsterung, vorbereiteter Spielberichtsbogen - je Gerät c) höhenverstellbarer Schiedsrichterstuhl fehlt (nur Sachsenliga) d) fehlende Spielbälle 30 Minuten vor Spielbeginn (nur Sachsenliga) 1.8 Spielberichtsbögen a) Verwendung nicht vorschriftsmäßiger Spielberichtsbögen b) Eintragungen auf dem Spielberichtsbogen nach den Unterschriften des Kampfgerichtes c) Nicht fristgemäße Einsendung von Spielberichten und Spielergebnismeldungen 1.9 Zurückziehen, Nichtantreten bzw. Spielabsage a) Zurückziehen einer gemeldeten Mannschaft b) Zurückziehen einer Mannschaft aus einer Spielrunde/ Pokalwettbewerb, wenn das Nachrücken einer Mannschaft aus einer Spielrunde nicht mehr möglich ist (unberührt davon bleibt Kostenerstattung) c) wie b), jedoch bei Jugendmannschaften d) Nichtantreten bzw. Spielabsage ohne Zustimmung des Gegners und Staffelleiters einer Mannschaft je Spiel (unberührt davon bleiben Kostenerstattung und Spielverlust) e) wie d), jedoch für die letzten beiden Spiele des Spieljahres f) Nichtantreten einer Mannschaft bei Pokalspielen 1.10 Schiedsgericht Verpflichtet ist jeweils der Verein der den Schiedsrichter/ Schreiber zu stellen hat a) Schiedsrichter/ Schreiber haben nicht die erforderliche Lizenz, je Schiedsrichter/ Schreiber b) neutrales Schiedsgericht (1./2. Schiedsrichter, Schreiber, Schreiberassistent, 2 Linienrichter) wird gemäß LSRO nicht vollständig gestellt oder erscheint zum Spieltermin zu spät c) fehlerhaftes und unvollständiges Ausfüllen des Spielberichtsbogens d) wie c), wenn dieser Fehler zur Entscheidung des Staffelleiters auf Spielverlust führt e) ein Mitglied des Schiedsgerichtes wurde auf dem Spielberichtsbogen mit falschem Namen eingetragen 30,- 1 1 80,- 1 1 31

f) Antreten des Schiedsrichters in nicht ordnungsgemäßer Schiedsrichterkleidung g) Antreten eines oder mehrerer Mitglieder des Schiedsgerichtes unter Alkoholeinwirkung 1.11 Trainer a) Trainer hat nicht die erforderliche Lizenz (pro Spieljahr) - in der Sachsenliga - in der Sachsenklasse b) kein lizenzierter Trainer anwesend (pro Spiel) - in der Sachsenliga/ Sachsenklasse 1.12 Spielerpass a) Spielen mit 2 Spielerpässen b) Beantragung eines neuen Spielerpasses, ohne dass der alte Pass abgelaufen, verloren oder ungültig erklärt ist c) Nicht rechtzeitiges Hinzufügen von 6 Spielerpässen zur Mannschaftsliste 10 Tage vor dem 1. Spieltag d) Vorsätzlich falsche Angaben und Fälschen von Daten im Spielerpass e) Antreten ohne Spielerpass je Spieler pro Spieltag jedoch maximal für eine Mannschaft pro Spieltag 1.13 Antreten in uneinheitlicher Spielkleidung (Mannschaft) pro Spieltag 1.14 Verstöße gegen die Bestimmungen der Werbeordnung 1.15 Spielen mit einem nicht für den Spielbetrieb zugelassenen Spielball (bestraft wird der ausrichtende Verein) 1.16 Nichteinhaltung der Ordnung oder Sicherheit am Spieltag 1 2 1 1 1 30,- 1 32

2. Strafenkatalog C Sperren gegen Mannschaftsmitglieder, Spielverbot gegen einen Verein 2.1 Mit Sperren wird bestraft: a) zweimalige Bestrafung bzw. eine Bestrafung und eine Hinausstellung innerhalb eines Spieljahres b) zweimalige Hinausstellung (auch wenn die erste Hinausstellung bereits bestraft wurde) innerhalb eines Spieljahres c) nach einer Disqualifikation (ohne Tätlichkeit) d) nach Disqualifikation (wegen Tätlichkeit) e) Unkorrektheiten eines Trainers oder sonstigen offiziellen Vertreters eines Vereins, die bei einem Spieler zur Disqualifikation geführt hätte, sind zu bestrafen mit Untersagung der Teilnahme f) Bei Unkorrektheiten nach Spielschluss, die während des Spiels zu einer Disqualifikation geführt hätten für 1 Pflichtspiel für 3-6 Pflichtspiele für min. 6 Pflichtspiele 2.2 Bei Wiederholung von 2.1 ist die Strafe zu erhöhen. Sie kann zur Sperre bis zum Ende des Spieljahres führen. 2.3 Verursacht die Anhängerschaft einer Mannschaft einen Spielabbruch, verliert die Mannschaft das Heimrecht zu Gunsten des jeweiligen Gegners 2.4 Bei unbegründeter Absage oder Fernbleiben von Vorhaben der Landeskader nach LSO ist ein Spieler zu sperren 2.5 Spielverbot eines Vereins wegen Nichtfreistellung eines Spielers zu einem Vorhaben nach LSO 2.6 Alle ausgesprochenen Sperren gelten auch über das jeweilige Spieljahr hinaus. min. 2 Pflichtspiele für 1-2 Pflichtspiele Spielverbot für die Dauer des Vorhabens und Geldstrafe bis zu Euro 33

3. Inkrafttreten Dieser Strafenkatalog wurde vom Präsidium zum 01.11.1994 in Kraft gesetzt und mit Änderungen beschlossen am: - 05.04.1997 zum Hauptausschuss; - 27.06.1998 zum Verbandstag; - 13.05.2000 zum Hauptausschuss; - 25.05.2002 zum Verbandstag; - 24.05.2003 und 22.05.2004 zum Hauptausschuss; - 13.05.2006, 24.05.2008, 09.05.2009, 29.05.2010, 17.11.2010, 14.05.2011, 17.03.2012 und 21.11.2012, 17.05.2014 vom Präsidium; - 19.11.2014 vom Verbandstag; - 17.04.2015 vom Präsidium; - 18.11.2015 vom Präsidium. 34