Reglement Schweizermeisterschaft Springen Children

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Transkript:

Disziplin Springen Reglement Schweizermeisterschaft Springen Children 1. Teilnahmeberechtigung Jede/r Reiter/in und jedes Pferd kann nur an einer Schweizermeisterschaft der Disziplin Springen teilnehmen. Die Teilnahme an den Schweizermeisterschaften Pony und Children im gleichen Jahr ist gestattet. Die Teilnahme an der R-SM im selben Jahr ist hingegen nicht erlaubt. Die Schweizermeisterschafts-Teilnehmer/innen müssen die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, Liechtensteiner Staatsangehörige in der Schweiz wohnhafte Ausländer mit C-Bewilligung sein und dürfen international für kein anderes Land starten. Für die Schweizermeisterschaftsprüfungen der Kategorie Children sind auch Paare mit einer N- Spezialbewilligung teilnahmeberechtigt sofern das Paar im laufenden Jahr bis zum Nennschluss der SM keine Klassierungen N140 und höher aufweist. 1.1. Qualifikationsprüfungen Als Qualifikationsprüfungen gelten alle offiziellen Prüfungen der Kategorien R/N/J/Ch 110 höher für Children seit der Schweizermeisterschaft des Vorjahres bis 10 Tage vor Beginn der SM (siehe auch Ergänzung Pt. 2). Klassierungen in Six-Barres und Puissances gelten nicht. 1.2. Qualifikationsbedingungen Für die Schweizermeisterschaft qualifiziert sind alle Reiterinnen und Reiter, welche über mindestens zwei Klassierungen innerhalb der 30% der Gestarteten an Qualifikationsprüfungen gemäss Ziffer 1.1 verfügen. Lediglich die an regionalen nationalen Prüfungen in der Schweiz erzielten Klassierungen gemäss Ziffer 1.1 werden berücksichtigt, internationale Resultate zählen nicht. Ausnahmen gelten für im Kanton Tessin sowie offiziell im Ausland domizilierte Reiter. Diese können sich mittels zwei Klassierungen an nationalen (30% der Gestarteten) internationalen (25% der Gestarteten) Prüfungen gem. Ziffer 1.1. qualifizieren. Die Resultate und die Ausschreibungen von nationalen Prüfungen im Ausland müssen mit allen Angaben (inkl. Pass-Nr. und Lizenz-Nr.) vom Teilnehmenden innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung der Geschäftsstelle SVPS zur Registrierung zugestellt werden. Die Geschäftsstelle SVPS ist nicht verantwortlich für die Erfassung von Resultaten, die nicht ordnungsgemäss gemeldet werden. 1.3. Kontrolle Der Reiter ist für die Kontrolle seiner Qualifikation selber verantwortlich. Im Ausland erzielte Resultate an nationalen Prüfungen, welche nicht gemäss Punkt 1.2 ordnungsgemäss gemeldet wurden, werden nicht berücksichtigt. 2. Nennungen Die Teilnehmenden der Schweizermeisterschaft haben sich bis spätestens am Nennschluss beim Veranstalter anzumelden. Wird die geforderte zweite Klassierung für die Qualifikation für die SM erst nach dem offiziellen Nennschluss jedoch 10 Tage vor Beginn der SM (als Beginn zählt das Datum des Vet-Checks) erzielt, ist eine Nachmeldung möglich. Mindestens eine Klassierung muss aber vor dem offiziellen Nennschluss erzielt worden sein. 15.01.2017 1 / 5

Das Nenngeld für die Schweizermeisterschaft entspricht je einer Prüfung der Kategorie Ch120 und Ch125. 3. Stallungen und Identifikationskontrolle Pferde, die an der Schweizermeisterschaft teilnehmen, müssen zwingend in den offiziellen Turnierstallungen einquartiert werden. Es findet für sämtliche Pferde eine Signalementskontrolle und ein Vet-Check statt. Die Pferde sind dazu mit Zaum und dem Pferdepass, aber ohne Gamaschen resp. Bandagen vorzuführen. Die Pferdepässe bleiben bis zum Ende der SM beim Veranstalter und werden nach erfolgter Schlussabrechnung zurückgegeben. Pferde für die Rahmenprüfungen können in den SM-Stallungen eingestellt werden, sie müssen aber keinen Vet-Check absolvieren. 4. Austragungsmodus Die Schweizermeisterschaft erstreckt sich über zwei Prüfungen. Pro Tag findet eine Prüfung statt. Das Total der zwei Prüfungen ergibt das Endresultat der SM. Die Reiter/innen haben freie Wahl des Pferdes. Die gemeldeten Pferde dürfen am ersten Tag vor der ersten Prüfung noch an einer anderen Prüfung teilnehmen (Einlaufprüfung). Die Startreihenfolge für die erste Qualifikationsprüfung wird durch frühzeitige Auslosung bestimmt. Bei der Auslosung muss der Jurypräsident und mindestens ein/e Reiter/in, der/die die SM bestreitet, anwesend sein. Es muss eine der zwei folgenden Austragungsvarianten angewendet werden: Variante A Erster Tag Einlaufprüfung und erste Prüfung Zweiter Tag Finalprüfung Ruhetag Dritter Tag Finalprüfung Ende 4.1. Einlaufprüfung Variante B Erster Tag Einlaufprüfung Zweiter Tag Erste Prüfung Dritter Tag Finalprüfung Der Veranstalter bietet nach dem Vet-Check eine fakultative Einlaufprüfung an. Diese wird als Ch115 nach Wertung A Zweiphasen ausgetragen. Zwei Pferde pro Reiter sind erlaubt. Diese zwei Pferde sind beim Nennschluss für diese Einlaufprüfung zu nennen, beide haben den Vet- Check zu absolvieren sofern beide als Pferd für die SM in Frage kommen. Beim Nennschluss muss ein Pferd für die SM-Tour gemeldet werden. Dieses kann vor Ort bis 1 Stunde nach Ende der Einlaufprüfung noch ausgetauscht werden. Diese Prüfung kann offen sein für allfällige weitere Turnierteilnehmer. Diese Prüfung zählt als eigenständige Prüfung, es ist ein Nenngeld zu entrichten, es gibt eine Klassierung und es werden Preise abgegeben. 15.01.2017 2 / 5

4.2. Erste Prüfung Die erste Prüfung entspricht einem Schwierigkeitsgrad der Kategorie Ch115/120 und wird gerichtet nach Wertung A mit Zeitmessung. Wird ein Teilnehmer ausgeschlossen beendet er den Parcours aus irgendeinem Grund nicht, wird ihm die Punktzahl des schlechtesten Teilnehmers plus 20 Punkte Strafe angerechnet. Es ist sein Zwischenresultat für die SM. Das Prüfungsklassement entspricht gleichzeitig dem Zwischenstand der SM. 4.3. Finalprüfung Die Finalprüfung entspricht dem Schwierigkeitsgrad der Kat. Ch120/125. Sie wird in zwei Umgängen durchgeführt nach Wertung A mit Zeitmessung, zweiter Umgang reduziert. Zwischen den beiden Umgängen soll eine Pause von ca. 30 Minuten eingeschaltet werden. Bei Punktgleichheit auf den Medaillenrängen findet ein einmaliges Stechen nach Wertung A mit Zeitmessung statt. Sollten zwei Stechen notwendig sein, findet das Stechen um den dritten Platz vor dem Stechen um den Sieg statt. Startberechtigt für den ersten Umgang sind alle zur ersten Prüfung gestarteten Paare auch die ausgeschiedenen, für den zweiten Umgang die besten 50% der Paare des Zwischenklassements nach der ersten Prüfung und dem 1. Umgang der Finalprüfung sowie Punktegleiche mindestens aber 12. Die Teilnahme an der Finalprüfung muss bis eine Stunde nach Ende der ersten Prüfung bestätigt werden. Die Startreihenfolge des ersten Umganges der Finalprüfung entspricht der umgekehrten Reihenfolge des Klassementes der ersten Prüfung, jene des zweiten Umganges der Finalprüfung entspricht der umgekehrten Reihenfolge des Zwischenklassementes der ersten Prüfung und dem 1. Umgang der Finalprüfung. Bei Punktgleichheit gilt die Reihenfolge des ersten Umganges der Finalprüfung. Für ein allfälliges Stechen gilt die Startreihenfolge des 2. Umganges der Finalprüfung. Ein Prüfungsklassement wird nicht erstellt. 15.01.2017 3 / 5

5. Parcours 5.1 Hindernisse und Parcoursmasse Children Erste Prüfung Finalprüfung 1. Umgang 2. Umgang Stechen/ Medaillen Kategorie Ch115 Ch120 Ch125 Ch125 Ch125 Hindernisse 12-14 10-12 10-12 Max. 10 Max. 6 Einlaufprüfung Hindernishöhe Hindernisbreite Wassergraben Parcourslängen Tempo (m / Min.) Wertung A Zweiphasen Kombinationen 110-115 cm 115-120cm 120-125 cm 125-130 cm 125-130 cm 110-120 cm 130-170 cm 300 cm als Alternative 320cm 140-180 cm 140-180 cm 140-180 cm 300 cm Ohne 300-350 m 300-350 m 300-350 m 300-350 m ohne 350 350 350 350 350 -C A mit ZM A mit ZM A mit ZM A mit ZM -C -C -C Der 2. Umgang der Finalprüfung führt über einen neuen Parcours, der durch die Konkurrenten neu besichtigt werden kann. Ein eventuelles Stechen kann sich aus Hindernissen vom ersten und zweiten Umgang nur aus dem zweiten Umgang zusammensetzen; sie sind auf dem Parcoursplan entsprechend zu vermerken. Diese Richtlinien (Anforderungsprofil an eine SM) sind bestmöglich einzuhalten. Abweichungen aufgrund von schlechtem Wetter, Bodenverhältnissen, Umfeld, usw. sind mit dem Chef Sport und dem entsprechenden Kaderverantwortlichen abzusprechen. 6 Schlussklassement Das Schlussklassement wird nach dem Stechresultat nach Punkte und Zeit erstellt. Weitere Klassierungen durch Addition der Strafpunkte aus der ersten Prüfung und der Finalprüfung sowie der Zeit aus dem zweiten Umgang der Finalprüfung. 15.01.2017 4 / 5

7 Preisgelder Es sind folgende Mindestpreise auszuzahlen: 7.1 Erste Prüfung Es wird ein Prüfungsklassement erstellt, wobei 30% der Gestarteten zu klassieren sind. Die minimale Preissumme beträgt für den ersten Rang CHF 200.. Die Abstufung erfolgt gemäss SR 2011 Pt. 3.5. 7.2 Finalprüfung Nach der Finalprüfung wird das SM-Klassement erstellt. Die minimale Preissumme des Schlussklassementes beträgt für den ersten Rang CHF 300.--. Die Abstufung erfolgt gemäss SR 2011 Pt. 3.5. Es werden alle Reiter/innen klassiert, welche den zweiten Umgang der Finalprüfung beendet haben. 8 Schlussbemerkung Nach dem Vet-Check darf das Pferd nur noch durch den/die Teilnehmer/in geritten werden. Bei eventuellen Unklarheiten in Bezug auf die SM Teilnahmen/Einschreibungen ist der zuständige Kaderverantwortliche/Equipenchef zu kontaktieren. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem deutschen und dem französischen Text ist der deutsche Text verbindlich. Genehmigt durch das Leitungsteam Springen am 15.01.2017. 15.01.2017 5 / 5