Inhalt Inhalt Vorwort........................................ 5 Inhalt.......................................... 7 1 Fachliche Hintergründe............................ 9 1.1 Geschichtliche Entwicklung......................... 10 1.2 Entwicklung der Gewässer, Freizeitanlagen bzw. Wassersportgeräte............................. 11 2 Einleitung...................................... 13 3 Gliederung der Einheit............................. 15 3.1 Mannschaft..................................... 16 3.2 Geräte und Ausrüstung............................ 25 4 Einsatz........................................ 62 4.1 Einsatzgrundsätze................................ 62 4.2 Organisation der Einsatzstelle....................... 79 5 Einsatz von Geräten und Hilfsmitteln................. 81 5.1 Einsatz von zugeworfenen Auftriebskörpern (Rettungsring etc.)................................ 81 5.2 Einsatz von Rettungsschwimmern (mit/ohne Boje)........ 81 5.3 Einsatz von Booten............................... 82 5.4 Personensuche................................... 91 5.5 Wasserrettung aus Wildwasser, Wehranlagen usw......... 95 5.6 Einsatz von Wasserrettern zur THL etc................. 99 5.7 Hochwasser..................................... 100 5.8 Unfallverhütung................................. 109 7
Inhalt 6 Anhang......................................... 110 6.1 Erstellung einer SER............................... 110 6.2 Erweiterte Ausstattung............................. 111 6.3 Gefahren der Einsatzstelle........................... 112 Literaturverzeichnis............................... 113 8
Gliederung der Einheit/Geräte und Ausrüstung Überlebensanzüge Überlebensanzüge sind nicht für die direkte Rettung im Wasser geeignet, weil man damit zu unbeweglich ist. Sie sind aber als Schutz für z.b. Bootsbesatzungen geeignet und je nach Einsatzgebiet, Auftrag und Witterung auch zwingend erforderlich. Außerdem eignen sie sich gut zur Eisrettung. Sie ersetzen die Rettungsweste, da sie über den nötigen Auftrieb verfügen und den Verunfallten auch in eine ohnmachtsichere Lage bringen. Sie erleichtern dessen Rettung. Abb. 3.2.1.2/1a und b: Überlebensanzüge schützen vor Kälte und dem Ertrinken, aber behindern die Beweglichkeit. Sie sind gut geeignet zur Eisrettung. (Fotos: Adam, Feuerwehr Unterdürrbach) Schwimmwesten Für den Feuerwehreinsatz erwähnt die UVV Feuerwehren im Kommentar der GUV-V C53 Auftriebsmittel wie Rettungskragen und Schwimmwesten gemäß DIN EN 399 Rettungswesten und Schwimmhilfen 275 N. Dies bezieht sich auf die Sicherung von FA mit Feuerwehreinsatzkleidung. Wird spezielle Schutzausrüstung, z.b. für Rettungsschwimmer mit/ohne Neoprenschutzanzüge verwendet, muss dies angepasst werden, weil der hohe Auftrieb der Feuerwehrschwimmweste hier ungeeignet ist. Achten Sie bei den Schwimmwesten auf die ggf. erforderlichen Prüfungen bzw. Ablegefristen! 28
Gliederung der Einheit/Geräte und Ausrüstung 3.2.2.5 Hubschrauber Hubschrauber eignen sich sofern sie schnell genug verfügbar sind für den schnellen Transport von Rettungsschwimmern bzw. Tauchern, Transport von Patienten, Einsatz zur Erkundung von Wasseroberflächen 1) und Uferbereichen (moderne Polizeihubschrauber mit Wärmebildkamera, Infrarotsichtgeräten und teilweise der Möglichkeit der Datenfernübertragung (vgl. CIMO- LINO, 2009) an Stäbe oder über gesicherte Verbindungen auch mobil in Fahrzeuge). Durch den Zeitvorteil sind Hubschrauber frühzeitig in die Suche mit einzubinden und in die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) zu integrieren. Abb. 3.2.2.5/1: Eine EC 135 der Polizeihubschrauberstaffel Bayern hebt zur Erkundung ab. (Foto: Baumgartner) Abb. 3.2.2.5/2: Hubschrauber sind bei der Personensuche und ggf. auch Rettung auf Gewässern sehr hilfreich. Sie sind teilweise viel schneller als Boote vor Ort. (Foto: Baumgartner) 1) Auch knapp unter der Oberfläche treibende Personen sind vom Hubschrauber aus noch zu erkennen, während man dies vom Boot aus viel schlechter oder gar nicht mehr sehen kann. 61
Einsatz von Geräten/Personensuche 5.4.1 Stehendes Gewässer Bei stehendem Gewässer ist die Befragung von Zeugen eine wichtige Aufgabe, um den Suchbereich schnellstmöglich begrenzen zu können. Hier kann man den Suchbereich in primären und sekundären Suchbereich unterteilen oder man teilt die Einsatzstelle bei nur allgemeinen Informationen zur Personensuche in geographisch sinnvolle Abschnitte ein dies kann auch einfach in Segmente (z.b. Nord/Süd o.ä.) sein. Der primäre Suchbereich ist der Bereich, in dem die Person zuletzt gesichtet (bei suizidalen Absichten der vermutete Einstiegspunkt) worden ist. Der sekundäre Suchbereich bezeichnet die Bereiche, die außerhalb des primären Bereiches (im Taucheinsatz meist Halbkreissuchverfahren) liegen. Ein Abschnittsleiter Sicherheit und ein Schnelleinsatzteam (SET) sind i.d.r. nicht erforderlich. Abb. 5.4.1/1: Stilisierte Darstellung einer flächenmäßig in Segmente aufgeteilten Suche bei einem See. Ggf. sind Zu- bzw. Abflüsse mit zu beachten (vgl. Kap. 5.4.2). (Grafik: de Vries) 92
00_HL-Wasserrettung1AL.book Seite 105 Mittwoch, 2. Februar 2011 10:47 10 Einsatz von Geräten/Hochwasser 5.7.2 Verlegen von Sandsäcken Abb. 5.7.2/1: Verwallung Abb. 5.7.2/2: Quellkade Verbau der Sandsäcke Abb. 5.7.2/3: Eintrittsstelle mit Sandsäcken oder mit Folie abdecken Abb. 5.7.2/4: Verlegen von Sandsäcken Abb. 5.7.2/5: Sandsackverbau 105 Seite 105 von 114
Einsatz von Geräten/Unfallverhütung 5.8 Unfallverhütung Erstellen Sie möglichst für die Gewässer in Ihrem Einsatzgebiet vorab Einsatzpläne, aus denen folgendes ersichtlich sein sollte: Zufahrtsstraßen (ggf. Beschränkungen, z.b. für die Tonnage) Wasserungsmöglichkeiten für Boote, Wassertiefen (Untiefen) usw. Zugangsmöglichkeiten für Wasserretter (besonders wichtig für Schluchten o.ä.) Gefährdungen im Wasser durch Strömungen (z.b. an Wehranlagen oder auch verrohrten Abflüssen ( Mönchen )) Außerdem sollten die Wasserrettungs- bzw. Tauchereinheiten und ggf. die Erreichbarkeit der nächsten Druckkammern (vgl. Druckkammerverzeichnis im Einsatzleiter-Handbuch Feuerwehr, CIMOLINO, 2011) bekannt sein. Abb. 5.8/1: Transportgüter müssen auch in Booten gesichert werden. Dies gilt besonders für gefährliche bzw. wassergefährdende Stoffe oder Druckgasflaschen. (Foto: de Vries) 109