Ausbildungsordnung des Deutschen Tretroller Verbandes e.v. (DTRV)

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Transkript:

Ausbildungsordnung des Deutschen Tretroller Verbandes e.v. Ausgabe 24.03.2014 Ausbildungsordnung des Deutschen Tretroller Verbandes e.v. (DTRV) Ausbildungsgang C-Trainer Tretrollersport Deutscher Tretroller Verband e.v. Boisheimerstr. 24 41366 Schwalmtal

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Träger der Ausbildungsgänge und Zuständigkeiten 3 3 Ausbildungsgang 3 3.1 Lizenzstufe 1 (C-Trainer) 3 3.1.1 Teilnahmevoraussetzungen 3 3.1.2 Qualifizierung 4 3.1.3 Ziele der Ausbildung 4 3.1.4 Inhalte der Ausbildung 5 3.1.5 Anerkennungsverfahren 5 4 Prüfungsrichtlinien 5 4.1 Prüfung 5 4.2 Form der Prüfung 5 4.2.1 Ausbildungserfolgskontrollen 5 4.2.2 Abschlussprüfungen 5 4.2.3 Lizenzstufe 1 (C-Trainer) 5 4.2.4 Prüfungskommission 6 4.2.5 Prüfungsergebnis 6 5 Lizenzrichtlinien 6 5.1 Erwerb und Gültigkeit 6 5.2 Lizenzentzug 6 5.3 Lizenznummern 6 6 Fortbildungsrichtlinien 6 7 Sicherungen der Ausbildungsqualität 7 7.1 Lehrgangsleiter 7 7.2 Qualifikation der Referenten 7 7.3 Qualitätssicherung 7 8 Inkrafttreten, Gültigkeit und Übergangsregelung 7

1 Einleitung Der Breiten- und Freizeitsport zeichnet sich durch seine Vielfalt aus. Zum einen durch die Vielzahl der Bewegungsangebote, als auch durch die unterschiedlichen Motive zur aktiven Betätigung und durch die Beteiligung von Sportlern unterschiedlicher ethnischer Herkunft. Der Deutsche Tretrollerverband e.v. erachtet es als dringende Notwendigkeit, allen am Tretrollersport Interessierten eine qualifizierte Trainerausbildung zu ermöglichen. Diese erfolgt nach den Grundsätzen der bereits etablierten Sportarten. Engagierte und kreative Trainer helfen bei der Förderung und Verbreiterung des Tretrollersports und tragen zur Entwicklung der Persönlichkeit und Gesundheit der betreuten Menschen bei, insbesondere beim Erlernen sozialer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. Um der Mitglieder-Zusammensetzung gerecht zu werden, sind Breitensport und Leistungssport in gleichem Maße berücksichtigt. Der vorliegenden Ausbildungsordnung des Deutschen Tretrollerverbandes e.v. liegen zum größten Teil die Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in der Fassung von 10.12.2005 zu Grunde. 2 Träger der Ausbildungsgänge und Zuständigkeiten Ausbildungsträger und Ausrichter der sportartübergreifenden Basisqualifizierung (Grundlehrgang und Aufbaulehrgang) sind die Landessportverbände. Ausbildungsträger für den Speziallehrgang Rollersport ist der Deutsche Tretrollerverband e.v. als zuständiger Spitzenverband für den Tretrollersport. Der Deutsche Tretrollerverband e.v. benennt einen Verantwortlichen für die Aus- und Fortbildung. 3 Ausbildungsgänge Der Deutsche Tretrollerverband e.v. bietet den sportartspezifischen Teil der Ausbildung zum Trainer- C Tretrollersport (zum größten Teil in Übereinstimmung mit den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB) an. 3.1. Die gesamte Ausbildung zum Trainer-C Rollersport hat eine Ausbildungsdauer von 120 LE. Diese ist zusammengesetzt aus: a) Sportartübergreifende Basisqualifizierung 80 Lerneinheiten (Bestandteil der Ausbildung zum Übungsleiter der Landessportverbände) b) Speziallehrgang für den sportartspezifischen Ausbildungsteil 40 LE, durch den DTRV 3.1.1 Voraussetzungen für den Erwerb der Trainer-C Lizenz Rollersport Für die erfolgreiche Teilnahme an dieser Ausbildung sind folgende Nachweise erforderlich: Die erfolgreiche Teilnahme an einer sportartübergreifenden Basisqualifizierung (Grundlehrgang und Aufbaulehrgang - mit insgesamt mindestens 80 Lerneinheiten). Erfolgreiche Teilnahme am Speziallehrgang für den sportartspezifischen Ausbildungsteil 40 LE Die erfolgreiche Teilnahme an einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs. Dieser darf zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein. Teilnehmer die vor vielen Jahren an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 Std.) teilgenommen haben, müssen alle zwei Jahre eine Auffrischung an einem Fortbildungstraining (8 Std.) nachweisen können. Die gesamte Ausbildung sollte innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.

Teilnahmevoraussetzungen Spezialseminar Rollersport (40 Lerneinheiten) Vollendung des 18. Lebensjahres 3.1.2 Qualifizierung Die Ausbildung befähigt zur Planung, Durchführung und Auswertung von Übungs- und Trainingsstunden im Tretrollersport. Sie umfasst den Aufbau und die Leitung von Sportgruppen und Einzelsportlern sowohl im Präventions- und Breitensport als auch im Wettkampf- und Leistungssport auf Vereinsebene und darüber hinaus. 3.1.3 Ziele der Ausbildung Angestrebt wird eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen, aufbauend auf bereits vorhandenen Erfahrungen und Qualifikationen der Teilnehmenden. Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz Die Trainerin/der Trainer: kennt Besonderheiten in der Anfängerbetreuung kann gruppendynamische Prozesse erkennen und angemessen reagieren sowie Gruppen führen und anleiten handelt nach den Grundregeln der Kommunikation entwicklungsgemäße Besonderheiten speziell bei Kindern/Jugendlichen werden erkannt und berücksichtigt ebenso verhält es sich bei geschlechtsspezifische Bewegungs- und Sportinteressen ist sich der Verantwortung bewusst und handelt entsprechend, vor allem für die sportliche und allgemeine Persönlichkeitsentwicklung von Kindern/Jugendlichen (angelehnt an den bildungspolitischen Zielen des DOSB) der Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer ist bekannt und wird beachtet Fachkompetenz Die Trainerin/der Trainer: kann breitensportorientiertes Training anleiten kann leistungsorientiertes Training anleiten sowohl Einzelsportler als auch in der Gruppe kennt die Grundtechniken der Sportart und deren Anwendung berücksichtigt bei der Trainingsgestaltung konditionelle und koordinative Voraussetzungen besitzt Grundkenntnisse über Regeln und das Sportgerät kennt sich aus mit Aspekten der Motivation kennt sich aus mit der Kraft- und Leistungsdiagnostik kennt sich aus mit der Dopingprävention Methoden- und Vermittlungskompetenz Die Trainerin/der Trainer: besitzt pädagogisches Grundwissen zur Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Trainings- und Übungsstunden verfügt über Kenntnisse von Lern-, Lehr- und Trainingsmethoden sowohl im Grundlagentraining als auch im allgemeinen konditionellen Bereich verfügt über Lehr- und Lernverständnis, das den Teilnehmenden ausreichend Zeit zur Informationsverarbeitung und die Möglichkeit für Eigeninitiativen lässt verfügt über die Grundprinzipien für zielorientiertes und strukturiertes Lernen im Sport

3.1.4 Inhalte der Ausbildung Die Ausbildungsinhalte werden separat veröffentlicht. Die disziplinspezifischen Bereiche werden jährlich an den aktuellen Wissensstand der aufstrebenden, jungen Tretrollersportart angepasst. 3.1.5 Anerkennungsverfahren Eine Anerkennung der sportartübergreifenden Basisqualifizierung erfolgt vollumfänglich, sofern sie noch gültig ist. Teilnehmer einer universitären Sportausbildung erhalten ebenfalls eine vollumfängliche Anerkennung der Basisqualifizierung. Außerdem behält sich der DTRV vor, Teilnehmern von sportdienlichen Ausbildungen im Zusammenhang mit dem Bestehen des Spezialseminars Rollersport, eine Trainer-C Lizenz zu erteilen. 4 Prüfungsrichtlinien 4.1 Prüfung Bei allen Ausbildungsgängen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht für alle Teilnehmer. Das Bestehen der Prüfung ist die Voraussetzung für die Lizenzerteilung. Über das Prüfungsverfahren ist ein Protokoll anzufertigen, das mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Anforderung dem Vorstand des DTRV vorzulegen ist. 4.2 Form der Prüfung 4.2.1 Ausbildungserfolgskontrollen Ausbildungserfolgskontrollen können ohne Ankündigung während der Ausbildungszeit durchgeführt werden. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Ein stichprobenartiges durchführen von Ausbildungserfolgskontrollen ist nicht zulässig. 4.2.2 Abschlussprüfungen Die Abschlussprüfungen bestehen aus: 40 Punkte: Gesamteindruck (Beteiligung am Lehrgang) 30 Punkte: Schriftliche Arbeitsprobe incl. Kurzreferat oder praktischer Lehrprobe (ca. 10-15 Min.). Diese sind zusammenhängend dem Lehrgangsleiter während der Ausbildung vorzulegen und vorzutragen. 30 Punkte: Hausarbeit (3-5 Seiten Text + 5-8 Seiten Grafik DIN A4) Der aktuelle Stand der Trainingslehre und -methodik sind in allen Bereichen zu berücksichtigen sowie reale oder fiktive Randbedingungen (wie z.b. der Leistungsstand des Sportlers und dessen persönliche Zielsetzung). Die sozialen und entwicklungs- sowie geschlechtsbedingten Aspekte bei Jugendlichen sind mit zu berücksichtigen. 4.2.3 Lizenzstufe 1 (C-Trainer Tretrollersport) Die Abschlussprüfung besteht aus einer Erstellung eines Trainingsplans und einem Kurzreferat oder praktischer Lehrprobe (ca. 10-15 Min.) zu einem der folgenden Themen: Rahmentrainingsplänen für eine vorgegebene Altersklasse Trainingsplan in der Vorbereitungsphase für eine vorgegebene Altersklasse Trainingsplan in der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung für eine vorgegebene Altersklasse Trainingsplan für die allgemeine Athletik für eine vorgegebene Altersklasse Vom Lehrgangsleiter können weitere Themen vorgegeben werden.

4.2.4 Prüfungskommission Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, diese setzt sich aus mindestens 2 Referenten des Ausbildungsganges zusammen. 4.2.5 Prüfungsergebnis Das Prüfungsergebnis setzt sich aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung und den Ergebnissen der Ausbildungserfolgskontrollen zusammen, beides muss als bestanden abgeschlossen werden muss. Die Prüfung wird insgesamt mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. In allen Bereichen sind 50% zum Bestehen notwendig. Nicht bestandene Ausbildungserfolgskontrollen und Prüfungen können einmal wiederholt werden. Wird die Nachprüfung nicht bestanden, ist eine Wiederholung des gesamten Ausbildungsabschnittes erforderlich. 5 Lizenzrichtlinien Den erfolgreichen Absolventen wird die Lizenz durch den Deutschen Tretrollerverband (DTRV) ausgestellt. 5.1 Erwerb und Gültigkeit Voraussetzung für den Erwerb der Trainerlizenz ist das Bestehen der Prüfung des Ausbildungsganges und die Vollendung des 18. Lebensjahres. Mit dem Nachweis der Lizenz darf die Tätigkeit als Tretroller Trainer offiziell aufgenommen werden. Die Lizenz ist im gesamten Bereich des Deutschen Tretrollerverbandes gültig. Die Gültigkeit der Lizenzen beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach Erwerb. Das Jahr des Erwerbs wird als volles Jahr angerechnet. 5.2 Lizenzentzug Lizenzen können vom Vorstand des Deutschen Tretrollerverbandes e.v. (DTRV) entzogen werden, wenn der Lizenzinhaber gegen Satzungen, Ordnungen und Reglements des DTRV verstößt. 5.3 Lizenznummern Die Lizenznummern werden fortlaufend vergeben. 6 Fortbildungsrichtlinien Für die Verlängerung einer einmal erworbenen Lizenz sind Fortbildungen notwendig. Fortbildungen als Lizenz verlängernde Maßnahmen ergänzen und vertiefen die bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. sind Teil der Qualitätssicherung in der Ausbildung des DTRV. erweitern die Qualifikation. schaffen Kommunikation zwischen Trainern als Multiplikatoren zur Förderung des Tretrollersports. Die Fortbildungsveranstaltungen werden vom DTRV dem Bedarf angepasst angeboten. Die Fortbildung zur Verlängerung der Lizenzen muss innerhalb der Gültigkeit der Lizenz stattfinden. Mit dieser Fortbildung verlängern sich die Lizenzen um die in den Lizenzrichtlinien genannten 4 Jahre, gerechnet vom dem Jahr, in dem die Fortbildung stattgefunden hat. Die Tätigkeit als Trainer in einem Verein oder einem Verband ist vom Lizenzinhaber nachzuweisen. Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes keine ausreichende Fortbildung, entscheidet der DTRV über die Bedingungen für den Lizenzerhalt.

7 Sicherung der Ausbildungsqualität Der DTRV benennt einen Verantwortlichen für die Aus- und Fortbildung. 7.1 Lehrgangsleiter Zu jedem Lehrgang wird ein Lehrgangsleiter benannt. Dieser ist während des Lehrganges anwesend und ist Ansprechpartner für die Teilnehmer. Er führt die Bewertung und deren Auswertung durch. 7.2 Qualifikation der Referenten Der DTRV ist dafür verantwortlich fachlich qualifizierte Referenten in den Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einzusetzen. Die beauftragten Referenten werden mit Namen und Anschrift je Lehrgang angegeben. 7.3 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung des DTRV gewährleistet einen bestmöglichen Standard der Ausbildungsqualität. Die Referenten bilden sich angepasst an die junge, aufstrebende Tretrollersportart regelmäßig fort. Lehrgänge werden auf der Homepage des DTRV veröffentlicht. 8 Inkrafttreten, Gültigkeit und Übergangsregelung Diese Ausbildungsordnung tritt am 24.03.2014 in Kraft. Diese Ausbildungsordnung ist für den gesamten Bereich des DTRV gültig. Änderungen, insbesondere Kürzungen und Austausch der Ausbildungsordnung sind nur mit Beschluss des DTRV-Vorstandes möglich. Die DOSB-Lizensierung ist in Vorbereitung, jedoch noch nicht anerkannt.