9. Oldenburger CITY Grand Prix

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Transkript:

Einladung und Ausschreibung 9. Oldenburger CITY Grand Prix 1. Veranstalter und Veranstaltung Der Motor-Sport-Club Oldenburg e.v. im ADAC veranstaltet am 26. Mai 2017 den 9. Oldenburger CITY Grand Prix als Rundkurs mit Sollzeitprüfungen Die Veranstaltung wird gemäß der vorliegenden Ausschreibung und aller Ergänzungsbestimmungen durchgeführt. Mit Abgabe seiner Nennung erkennt jeder Teilnehmer diese Bestimmungen an. Zur unbedingten Beachtung! Dieser Rundkurs mit Sollzeitprüfungen dient an keinem Punkt der Strecke der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Die Ausschreibung wird vorbehaltlich der Genehmigung des ADAC Weser-Ems e.v. veröffentlicht. 2. Fahrtunterlagen Die Teilnehmer erhalten ihre Fahrtaufgaben unmittelbar vor dem Start zu den Wertungsläufen. Eigene Unterlagen sind nicht erforderlich. Eine Stoppuhr wird empfohlen. 3. Zeitplan (vorbehaltlich notwendiger Änderungen) Donnerstag, 20. April 2017 Nennungsschluss (beim MSCO vorliegend) Freitag, 05. Mai 2017 Versand der Nennungsbestätigungen Freitag, 26. Mai 2017 16:00-18:45 Uhr Ankunft der Fahrzeuge und Papierabnahme vorgezogene Papierabnahme für Teilnehmer, die auch bei der Rallye Graf-Anton-Günther starten! Zufahrt zum Schloßplatz nur bis 17:45 Uhr möglich! ca. 19:00 Uhr Fahrerbesprechung ab 19:15 Uhr Startvoraufstellung 19:30 Uhr Start des 1. Fahrzeugs zum Wertungslauf 1 mit Vorstellung der Teams und Fahrzeuge ab 21:20 Uhr Start zum Wertungslauf 2 ca. 23:00 Uhr Siegerehrung 1

4. Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind drei- und vierrädrige Automobile aller Fabrikate, die bis zum 31. Dezember 1987 gebaut wurden. Sind die Fahrer nicht Halter des Fahrzeuges, muss der Halter (Eigentümer) sein Einverständnis zur Teilnahme seines Fahrzeuges durch Unterschrift im Nennungsformular geben. Jedes Fahrzeug, außer einsitzige Rennfahrzeuge, sollte möglichst mit einem Fahrer und Beifahrer besetzt sein. Weitere Mitfahrer sind zugelassen. Dabei darf die Zahl der Fahrzeuginsassen die Anzahl der vorhandenen und im Kfz-Schein eingetragenen Sitzplätze nicht übersteigen. Der Fahrer des Fahrzeuges muss im Besitz des erforderlichen Führerscheines sein. 5. Durchführung der Veranstaltung Die Teilnehmer haben die Aufgabe, die nach den Fahrtunterlagen des Veranstalters vorgeschriebene Strecke zurückzulegen. Die Strecke führt zum Teil durch die Fußgängerzone der Stadt Oldenburg. Die Veranstaltung wird in zwei Wertungsläufe unterteilt. Pro Wertungslauf ist eine in den Durchführungsbestimmungen festgelegte Anzahl von Runden zu absolvieren. Pro Runde sind mehrere Teilstrecken auf Sollzeit den Vorgaben entsprechend zu passieren. Die Messung erfolgt durch Lichtschranken. Eine Rundenlänge beträgt ca. 1.350 m. Die in den Fahrtunterlagen angegebene Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden; die Einhaltung wird durch Radar- und Lasermessgeräte kontrolliert. Vor dem Start werden die Fahrzeuge und die Teams auf einer Rampe von einem Experten vorgestellt. 6. Dokumenten-Abnahme Vor dem Start werden die Teilnehmer zur Papierabnahme gebeten. Dort sind auf Verlangen vorzulegen: - die Nennungsbestätigung (nur sie berechtigt zur Teilnahme) - gültiger Führerschein des Fahrers 7. Fahrzeugkennzeichnung An jedem Fahrzeug müssen angebracht werden: - Veranstalterwerbung gemäß Hinweis in den Durchführungsbestimmungen. - Startnummern und Rallyeschilder gemäß Hinweis in den Durchführungsbestimmungen. Die ordnungsgemäße Anbringung der Startnummern und Rallyeschilder wird überprüft. Für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen oder Entfernen der Aufkleber und Schilder auftreten, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. 8. Klasseneinteilung Klasse M: ein- und zweisitzige Rennwagen bis einschl. Baujahr1987 Klasse 1: Automobile bis einschl. Baujahr 1945 Klasse 2: Baujahre 1946 bis 1960 Klasse 3: Baujahre 1961 bis 1970 Klasse 4: Baujahre 1971 bis 1975 Klasse 5: Baujahre 1976 bis 1987 Die endgültige Klasseneinteilung behält sich der Veranstalter vor. So können sowohl Klassen mit weniger als fünf Fahrzeugen mit einer anderen Klasse zusammengelegt, als auch Klassen mit hoher Beteiligung unterteilt werden. 2

9. Nennungen Nennungen sind vollständig ausgefüllt und von Fahrer, Beifahrer und eventuellen Mitfahrern unterschrieben (möglichst mit digitalem Foto des genannten Fahrzeuges, bitte keine Papierbilder einsenden) auf beigefügtem Nennungsformular bis zum 20. April 2017 (Eingang beim MSCO) an die unter Ziffer 19 genannte Anschrift zu richten. Mit Abgabe der Nennung erklären sich Fahrer und Beifahrer damit einverstanden, dass sie in Teilnehmer- und Ergebnislisten und im Programm der Veranstaltung namentlich erwähnt werden und übersandte Fotos des gemeldeten Fahrzeuges und die während der Veranstaltung gemachten Fotos veröffentlicht werden dürfen, auch online. 10. Nenngeld Das Nenngeld muss mit der Nennung entrichtet werden. Nennungen ohne Nenngeldzahlung werden nicht bearbeitet! Die Nenngeldzahlung kann aus organisatorischen Gründen ausschließlich durch Überweisung erfolgen! auf das Konto des MSC Oldenburg e.v. bei der Landessparkasse zu Oldenburg, IBAN: DE33 2805 0100 0015 4217 79 das Nenngeld beträgt: für jedes Fahrzeug besetzt mit 2 Personen incl. aller beschriebenen Leistungen 140,00 bei Nennungseingang nach Nennungsschluss (20. April 2017) 170,00 für einsitzige Rennwagen 90,00 für jede zusätzliche Person im Fahrzeug (Mitfahrer) 25,00 Sonderpreis für CITY Grand Prix und Rallye Graf-Anton-Günther (mit jeweils 2 Personen besetzt) 270,00 Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten: Pro Team: Fahrtunterlagen zwei Rallyeschilder Startnummern Pokale/Ehrenpreise (gemäß dieser Ausschreibung) Pannenservice Programm mit Teilnehmerliste Lanyard mit Ausweis Essen incl. Getränk Nenngeld ist Reugeld und wird nur zurückerstattet bei: Ablehnung einer Nennung, Absage der Veranstaltung und bewiesenen Härtefällen unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 20,00. Bei Ablehnung der Nennung durch den Veranstalter erfolgt keine Einbehaltung. 11. Nennungsbestätigung Eine Nennung gilt als angenommen, wenn die Nennungsbestätigung am 05. Mai 2017 an die Teilnehmer versandt wird. Nur sie gilt als Startberechtigung. 12. Wertung Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger in den Klassen sowie im Gesamtklassement sind die Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktsumme. Bei Punktgleichheit entscheidet das ältere Baujahr des Fahrzeuges über die bessere Platzierung. 3

Vorläufige Wertungstabelle: Die Messung erfolgt in 1/1000 Sekunden Abweichung von der geforderten Sollfahrzeit: pro 1/1000 Sekunde 0,001 Pkt. Anhalten in der Zeitprüfung 10,000 Pkt. Zu viel oder zu wenig Runden gefahren: je Runde 100,000 Pkt. Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: von 15 bis 20 km/h um mehr als 20 km/h um mehr als 25 km/h pro Messung, je km/h Überschreitung 10,000 Pkt. Wertungsverlust sofortiger Ausschluss des Teilnehmers. Beendigung des Wettbewerbs durch die schwarze Flagge. (siehe Ziffer 15) Die endgültige Wertungstabelle wird mit den Durchführungsbestimmungen veröffentlicht. 13. Preise Gesamtwertung Klassenwertung Sonderpreise die Gesamtsieger erhalten den Gesamtsieger-Pokal 30 Prozent der gestarteten Teams erhalten Ehrenpreise das Siegerteam erhält den Klassensieger-Pokal werden vergeben für das beste Damenteam Weitere Pokale oder Sachpreise können nach den Wünschen unserer Sponsoren vergeben werden. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Preise werden nicht nachgesandt. 14. Proteste Einsprüche oder Proteste gegen Aufgaben, Strecke, Zeitnahme, Wertung oder Sachrichterentscheidungen sind nicht erwünscht. Bei Unklarheiten wenden sich die Teilnehmer bitte an den Fahrtleiter. 15. Fahrdisziplin Diese Veranstaltung ist kein Rennen. Die geltenden Verkehrsvorschriften (StVO) sind unter allen Umständen einzuhalten, abgesehen von Ausnahmen, die durch die Aufgabenstellung bedingt sind. Jeder Verstoß gegen die StVO sowie die Beteiligung an einem Unfall können zum Ausschluss der betroffenen Teilnehmer führen. Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin kann das Team mit sofortiger Wirkung, ohne Erstattung des Nenngeldes, von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Teilnehmer erkennen diese Regelung mit der Abgabe der Nennung ausdrücklich an. 16. Teilnehmerinformation Zusätzliche Informationen, eventuelle Änderungen und Ergänzungen zur Ausschreibung und den Durchführungsbestimmungen werden den Teilnehmern per Aushang bei der Papierabnahme mitgeteilt. Verbindliche Aussagen zu den Aufgaben und Strecken gibt ausschließlich der Fahrtleiter. (siehe Ziffern18 und 19) 4

17. Hotels / Übernachtung Unsere Sponsoren und Partner sind: B&B Hotel Oldenburg Alexanderstraße 1-5 26121 Oldenburg Tel.: 0441 92511-0 / Fax: 0441 92511-444 E-Mail: oldenburg@hotelbb.com Oldenburger Mühle Gerhard-Stalling-Straße 1 3 26135 Oldenburg Tel.: 0441 9990993 / Fax: 0441 9990994 E-Mail: info@oldenburger-muehle.de Buchungen sind direkt an die Hotels zu richten. Die Kosten der Unterbringung sind mit dem Hotel abzurechnen. 18. Organisation Veranstalter: Fahrtleiter: Papierabnahme: Zeitnahme und Auswertung: Streckensprecher: Streckenposten: Winfried Krümpelmann Barbara Büsing, Günther Büsing Arno Golibersuch, Rona Farwick, Martin Farwick, Barbara Büsing, Günther Büsing Jörg Schwarz 19. Veranstalterkontaktdaten Nennungen bitte nur an: Auskunft erteilt ausschließlich der Fahrtleiter: Günther Büsing Petersfehn I Martha-Stölting-Straße 37 26160 Bad Zwischenahn E-Mail: guenther-buesing@t-online.de Telefon: 04486 18 11 (privat) 0441 93 581-14 (dienstlich) Fax: 0441 93 581-90 Winfried Krümpelmann Telefon: 0441 41496 0162 6406677 E-Mail: wkruempelmann@t-online.de 5