Betreuung für Schulkinder in der Gemeinde Wettingen (ab Kindergarten bis Ende Primarschule)

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Transkript:

Betreuung für Schulkinder in der Gemeinde Wettingen (ab Kindergarten bis Ende Primarschule) September 2012

Seite 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Seite 3 Strategische Leitlinien der Gemeinde Wettingen Seite 5 Herausgeber: Gemeinde Wettingen Gemeinderat Alberich Zwyssigtrasse 76 5430 Wettingen Telefon 056 437 71 11 FAX 056 437 72 99 gemeinde@wettingen.ch

Seite 3 Einleitung Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Gleichberechtigung von Frau und Mann nachhaltig. Dem Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, dass ein ausreichendes Betreuungsangebot für die Steuerpflichtigen von Wettingen zur Verfügung steht, optimal genutzt wird und sie eine gute Betreuungsqualität aufweisen. Die Kinder unser kostbarstes Gut sollen in den Betreuungseinrichtungen vertrauensvoll, liebevoll und pädagogisch sinnvoll betreut werden, um so die Eltern bei der Bewältigung ihrer Familienaufgaben aktiv zu unterstützen. Zu einem Betreuungsangebot, welches die Vereinbarkeit von Familie und Beruf effektiv unterstützen, gehören folgende Betreuungsangebote: Für Kinder im Vorschulalter: Kitas und die Betreuung in Tagesfamilien Für Kinder im Schulalter: Tagesstrukturen und die Betreuung in Tagesfamilien Die Strategie für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter wird von den vier Gemeinden Baden, Wettingen, Obersiggenthal und Ennetbaden gemeinsam festgelegt (Krippenpool Gemeinden Region Baden). Die Strategie für die Betreuung von Kindern im Schulalter lehnt sich bei verschiedenen Fragestellungen an diese Strategie an. Die neue Strategie bei der Betreuung von Kindern im Vorschulalter wird den Legislativen der vier beteiligten Gemeinden im Herbst/Winter 2012 vorgelegt. Gegenstand der vorliegenden Strategie ist die schulergänzende Kinderbetreuung von Schulkindern in Wettingen in den Tagesstrukturen. Die Strategie zeigt auf, an welchen strategischen Leitplanken sich der Gemeinderat halten will. Tagesstrukturen in Wettingen bezeichnen die Betreuungsangebote für Kindergarten- und Primarschulkinder von morgens bis abends ausserhalb der Schule. Sie bestehen in der Regel aus folgenden Betreuungsmodulen: Frühstundenbetreuung 07.00-08.00 Uhr Mittagsbetreuung 12.00-13.30 Uhr Nachmittagsbetreuung 13.30-18.00 Uhr Spätnachmittagsbetreuung 15.15-18.00 Uhr Schulferienbetreuung (während 8 Wochen) 07.00-18.00 Uhr Die Betreuung in Tagesfamilien ist die flexibelste Form der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Tagesfamilien sind in der Tagesfamilienorganisation Die Tagesfamilie zusammengeschlossen. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe stehen einerseits der Mittagstisch Tiramisu der Jugendarbeit Wettingen oder die Betreuung in Tagesfamilien zur Verfügung. Oberstufenschülerinnen und -schüler sind nicht Gegenstand der vorliegenden Strategie. Gesetzliche Grundlagen Die Stimmberechtigten haben am 17. Juni 2012 die Volksinitiative "für ein freiwillig nutzbares und umfassendes Betreuungsangebot für unsere Kinder" gutgeheissen, die bedarfsgerechte Tagesstrukturen an allen Schulstandorten in Wettingen verlangt. Für den Betrieb von solchen Tagesstrukturen (wie auch für Kinderkrippen) gelten folgende übergeordnete rechtliche Grundlagen:

Seite 4 Bewilligungspflicht: Die Bewilligungspflicht richtet sich nach übergeordnetem eidgenössischem Recht. Es handelt sich um die Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption vom 19. Oktober 1977 (PAVO). Zudem gilt im Kanton Aargau noch bis Ende 2012 das Kreisschreiben zur Verordnung des Bundesrates über die Aufnahme von Pflegekindern des Obergerichtes des Kantons Aargau, Kammer für Vormundschaftswesen, vom 29. August 1978. Ab Januar 2013 ist für die Erteilung von Bewilligungen gemäss Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) vom 6.12.2011, 55e, der Gemeinderat zuständig. Aufsicht: Betriebe, welche Kinder betreuen, werden regelmässig überprüft. Die Überprüfungen bilden die Grundlage für die Erteilung von Betriebsbewilligungen. Die Gemeinde kann die Prüfungsaufgabe delegieren.

Seite 5 Strategische Leitlinien der Gemeinde Wettingen Bedarfsgerechtes Betreuungsangebot Die schulergänzende Kinderbetreuung wird in vielfältigen Formen angeboten. In Wettingen sind dies die Tagesstrukturen und die Betreuung in Tagesfamilien. Zielgruppen Das Betreuungsangebot soll allen Schulkindern offenstehen, unabhängig ihrer sozialen Herkunft, ihrer Familienkonstellation oder ihrer kulturellen Familientradition. Wahlfreiheit der Eltern Die Eltern sollen grundsätzlich die Wahlfreiheit haben. Wahlfreiheit beim Grundsatzentscheid, ob sie die Kinder privat oder in einer Betreuungseinrichtung betreuen lassen wollen und Wahlfreiheit, ob sie die Kinder in den Tagesstrukturen oder bei einer Tagesfamilie betreuen lassen wollen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Damit der Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt werden kann, werden von der Gemeinde nur Kinder subventioniert, deren Eltern den Nachweis einer Arbeitstätigkeit, des Besuches einer Aus- oder Weiterbildung oder der Stellenlosigkeit und der damit verbundenen Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit erbringen. Einzig im Modul Mittagsbetreuung ist dieser Nachweis nicht erforderlich. Soziale Indikation Das Kriterium der Sozialen Indikation wird erfüllt, wenn eine Fachstelle (Sozialamt, Schulpsychologischer Dienst, Hausarzt, etc.) die familienergänzende Betreuung eines Kindes als notwendig erachtet und eine entsprechende schriftliche Bestätigung vorliegt. Bereitstellung und Trägerschaft der Betreuungsangebote Das Engagement der Gemeinde Wettingen orientiert sich am Grundsatz der Subsidiarität. Sie unterstützt Eltern, die ihre Schulkinder in privaten Trägerschaften betreuen lassen und die Grundsätze der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und/oder der sozialen Indikation erfüllen. Mit den Trägerschaften werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, in denen die gegenseitigen Spielregeln der Zusammenarbeit festlegt werden. Die Gemeinde Wettingen führt grundsätzlich keine eigenen Betreuungsangebote. Grundsätzlich soll in Wettingen ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung stehen. Die Tagesstrukturen werden zentralisiert angeboten. Bei ausreichender Nachfrage können zusätzliche Standorte, abgestimmt auf die Nachfrage aus den einzelnen Schulstandorten, angeboten werden. Die Schulferienbetreuung wird zentral an einem Standort angeboten. Das Betreuungsangebot der Tagesfamilien ist jeweils am Wohnort der Tagesfamilie.

Seite 6 Betreuungseinrichtungen Die mittels Volksabstimmung am 11. März 2012 beschlossenen Änderungen unter dem Begriff "Stärkung der Volksschule Kanton Aargau" (u.a. obligatorischer zweijähriger Kindergarten), haben zur Folge, dass inskünftig Vorschulkinder in Kitas und Schulkinder (ab Eintritt Kindergarten) in Tagesstruktureinrichtungen betreut werden sollen. Betreuungseinrichtungen, die weiterhin beide Betreuungsstrukturen anbieten wollen, müssen jeweils für den Krippen- wie auch für den Tagesstrukturbereich die notwendigen Voraussetzungen (Qualitätsrichtlinien) erfüllen. Ebenso gelten die je eigenen Grundlagen bezüglich Thema Finanzierung. Qualität des Betreuungsangebotes Die Gemeinde Wettingen gibt Vorgaben im Bereich der Strukturqualität (Qualitätsstandards) und ist zuständig für die Erteilung von Betriebsbewilligungen. Das bedeutet, dass Trägerschaften a) Betreuungskonzepte aufzuweisen haben, welche insbesondere - die Kinder in ihrer physischen und psychischen Entwicklung unterstützen - ihre Lernprozesse und ihre soziale Integration fördern - in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern die unterschiedlichen Lebenswelten von Familie und Tagesstrukturen/Tagesfamilienbetreuung adäquat berücksichtigen b) die ihnen anvertrauten Kinder durch pädagogisch qualifiziertes und pädagogisch geeignetes Personal gemäss dem Standard Strukturqualität betreuen lassen. c) in kindergerecht ausgestatteten Räumlichkeiten eingerichtet sind, um deren Kindern eine anregende Umwelt mit vielfältigen Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeiten zu geben. Konkret gelten für Tagesstruktureinrichtungen ab Januar 2013 die Richtlinien der Gemeinde Wettingen für die Betriebsbewilligung, Standard Strukturqualität. Für die Betreuung in Tagesfamilien gelten die vom Dachverband Tagesfamilien Schweiz festgelegten Richtlinien Qualitätsstandard Tagesfamilien Schweiz (SVT) für die Vermittlung von Tageskindern und die Begleitung von Tagesfamilien vom Mai 2008 1. Sozialverträglichkeit der Elternbeiträge, Subventionierung Die Gemeinde Wettingen subventioniert die familienergänzenden Betreuungsangebote mit Beiträgen an die Eltern (Subjektsubventionen). Die Eltern beteiligen sich an den Betreuungskosten mit einkommens- und vermögensabhängigen Tarifen. Das Elternbeitragsreglement, welches sich stark an dasjenige des Krippenpool Gemeinden Region Baden anlehnt, definiert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und legt die Elternbeiträge fest. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind zur Zeit (Stand 4. September 2012) folgende: Elternbeitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung (EBR Wettingen), 9. September 2010 Verordnung zum Elternbeitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung (VO Schule EBR Wettingen), 29. März 2007 Die Subjektsubventionen werden als Reduktion der Beiträge der Eltern an die Betreuungskosten geleistet. 1 Richtlinien Qualitätsstandard Tagesfamilien Schweiz (SVT) für die Vermittlung von Tageskindern und die Begleitung von Tagesfamilien, abrufbar unter: http://www.tagesfamilien.ch/default.aspx?tabid=94&selectedlink=6

Seite 7 In Ausnahmefällen können auch Objektsubventionen ausgerichtet werden. Auf das Schuljahr 2013/2014 wird die aktuell gültige Verordnung zum Elternbeitragsreglement angepasst. Steuerungsfunktion der Gemeinde Wettingen Die Gemeinde Wettingen erachtet es als ihre Aufgabe, die Betreuungsangebote quantitativ bedarfsgerecht zu steuern, damit die öffentlichen Gelder optimal und wirkungsorientiert eingesetzt werden können. Diese Steuerung erfolgt nach dem Grundsatz, dass die Gemeinde die nötigen Rahmenbedingungen festlegt und die Wirkungsziele definiert, die Art und Weise der Leistungserbringung jedoch den Betreuungseinrichtungen überlässt. Diese Steuerungsaufgabe beinhaltet, dass die Gemeinde im Rahmen eines kontinuierlichen Controllingsprozesses regelmässig eine Bedarfsanalyse und die übergeordnete Angebotsplanung durchführt und mittels der Leistungsvereinbarungen mit den Anbietern das Betreuungsangebot steuert. Verabschiedet durch den Gemeinderat Wettingen am 17. September 2012.