Erasmus+ Key Action 107 (Mobilität mit Partnerländern) Go International Plus. Göttingen International Bildungs- und Mobilitätsprogramme

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Transkript:

Erasmus+ Key Action 107 (Mobilität mit Partnerländern) Go International Plus Göttingen International Bildungs- und Mobilitätsprogramme Ricarda Blumentritt Dr. Martin Jagonak 1

Erasmus+ Key Action 107 (KA 107) Einführung in die Förderlinie Go International Plus Projekte 2015 / 2016 (Projektmanagement) Call 2017 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 2

Erasmus+ Key Action 107 (KA 107) Einführung in die Förderlinie Go International Plus Projekte 2015 / 2016 (Projektmanagement) Call 2017 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 3

4 15.11.2016 Ulrike Beisiegel

ERASMUS+ EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport (2014 2020) Key Action 1 Learning mobility of individuals 1. Credit mobility: Individualmobilität (Stud. + Personal) KA 103: Programmländer KA 107: Partnerländer 2. Degree mobility: Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) Key Action 2 Cooperation projects 1. Strategische Partnerschaften Int. Hochschulkooperationen (Fokus: Programmländer) 2. Kapazitätsaufbauprojekte Kooperation zwischen HEI (EU und nicht-eu) 3. Wissensallianzen Partnerschaften: HEI und nicht-akademischer Sektor (Fokus: Programmländer) Key Action 3 Policy support 1. Unterstützung des Bologna-Prozesses 2. Initiierung von bildungsbereichsübergreifenden Kooperationen 3. Politikdialog mit Drittstaaten, Stakeholdern und Internationalen Organisationen 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 5

Programmländer und Partnerländer 33 Programmländer Partnerländer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Alle übrigen Länder weltweit Programmländer außerhalb der EU: Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei 6

Erasmus+ Key Action 107: Mobilität von Einzelpersonen außerhalb Europas (mit Partnerländern) Einführung der Förderlinie: 2015 Anrechnungsfähige Studienaufenthalte Outgoing und Incoming für BA, MA und PhD-Studiengänge (3 12 Monate) Mehrfachförderung möglich (je max. 12 Monate) Mobilität von Hochschulangehörigen Outgoing und Incoming für Lehre, Fort- und Weiterbildungen (5 60 Tage) 7

Erasmus+ Key Action 107: Mobilität von Einzelpersonen außerhalb Europas (mit Partnerländern) Nur HEIs aus Programmländern sind antragsberechtigt 1 Gesamtantrag (enthält die Antragstexte und Auflistung der Mobilitäten für alle Länder) Antragstellung für UGOE zentral über GI Projektlaufzeit: 26 Monate (Beginn i.d.r. am 01. Juni) Rahmenbedingungen für die Mobilitäten werden in Agreements zwischen den beteiligten Einrichtungen festgelegt 8

Vergleich KA 107: Mobilität außerhalb Europas ( mit Partnerländern ) und KA 103: Mobilität innerhalb Europas ( mit Programmländern ) Merkmale der KA 107: qualitative Auswahl / strategische Ausrichtung Schwerpunkt Incoming für bestimmte Regionen (bislang) kein SMP (Praktika für Studierende) kein OLS Projektimplementierung ähnlich zu EMA II 9

Erasmus + Key Action 107: Qualitative Auswahl Antragstext: Vier Förderkriterien (jeweils 5.000 Zeichen) pro Land : 1. Strategische Relevanz der Förderung (30 Punkte) 2. Qualität der Kooperationsvereinbarungen (30 Punkte) 3. Qualität des Projektkonzepts und Umsetzung (20 Punkte) 4. Wirkung und Verbreitung (20 Punkte) Förderfähigkeit: Minimum 60/100 Bewertungspunkten gesamt Minimum 15/30 Punkten für das Kriterium Strategische Relevanz der Förderung 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 10

Erasmus + Key Action 107: Qualitative Auswahl Antragstext: Förderkriterien 1 4: je Land eigene qualitative Begründung für jede der erwähnten Kooperationen mit den jeweiligen Partnereinrichtungen erforderlich pro Land: 5.000 Zeichen je Qualitätskriterium 1 4 (unabhängig von der Anzahl der erwähnten Partnereinrichtungen) Begründung muss immer jeweils alle beantragten Mobilitätstypen (SMS, STT, STA) für das jeweilige Partnerland bzw. die einzelnen Institutionen umfassen 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 11 11

Erasmus+ KA 107: 1. Strategische Relevanz (30 Punkte) Inwieweit passt das Partnerland zur Internationalisierungsstrategie des Antragstellers? Inwieweit passt die Mobilität zu Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategie des jeweiligen Partnerlandes? Begründung für beantragte Incoming-/ Outgoing Mobilitäten (ST/SM) 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 12 12

Erasmus+ KA 107: 2. Qualität der Kooperationsvereinbarungen (30 Punkte) Umfang, in dem die Hochschule (UGOE) Erfahrung mit dem Partnerland bzw. mit der/den Hochschuleinrichtung(en) im Partnerland hat Bestehende Projekte im Partnerland / mit der Hochschuleinrichtung im Partnerland fließen positiv in die Bewertung ein Aufteilung der Zuständigkeiten sollte vereinbart und beschrieben sein Positiv, wenn aus bereits bestehenden Kooperationsvereinbarungen die Aufteilung der Funktionen und Aufgaben der Partner hervorgeht 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 13 13

Erasmus+ KA 107: 3. Qualität des Projektkonzepts und Umsetzung (20 Punkte) Umfang, Vollständigkeit und Qualität der Vereinbarungen für die Auswahl der Teilnehmer soll transparent und nachvollziehbar begründet sein Umfang und Qualität des Angebots an Information und Unterstützung (z.b. Unterkunft, Sprachkurs, Versicherung, Visum) seitens der Hochschulen Berücksichtigung der verschiedenen Mobilitätsphasen (Vorbereitung, Durchführung und Verfolgung der Mobilitätsaktivitäten) Anerkennung und Validierung der erzielten Lernergebnisse der Studierenden und die Anerkennung/Bewertung der Personalmobilität Chancengleichheit/Inklusion 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 14

Erasmus+ KA 107: 4. Wirkung und Verbreitung (20 Punkte) Gutachter bewerten die erreichbaren Wirkungen der Mobilitäten und Maßnahmen zur Verbreitung von Ergebnissen hinsichtlich: der möglichen Wirkung auf Individuen und Hochschulen vor, während und nach einer Mobilität der Verbreitung von Ergebnissen innerhalb der Hochschule bzw. unter den Teilnehmern der Strategien für die Begleitung (Monitoring) und Auswertung der Ergebnisse 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 15 15

Erasmus+ Key Action 107 (KA 107) Einführung in die Förderlinie Go International Plus Projekte 2015 / 2016 (Projektmanagement) Call 2017 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 16

Erasmus+ Key Action 107 an der Universität Göttingen: Projekt GO INTERNATIONAL PLUS UGOE erfolgreich in der ersten Antragsrunde (2015): Laufzeit 01.02.2016 bis 31.05.2017 4 Mobilitäten mit der Hebrew University of Jerusalem, Israel UGOE erfolgreich in der zweiten Antragsrunde (2016): Laufzeit 01.06.2016 bis 31.07.2018 135 Mobilitäten (Incoming und Outgoing) für Studierende und Mitarbeiter mit Partnereinrichtungen in 14 Ländern: o Bhutan, Chile, China, Fiji, Georgien, Indien, Indonesien, Israel, Myanmar, Philippinen, Russische Föderation, Südafrika, Tansania, Vietnam o Nicht bewilligt: Costa Rica, Kolumbien, Mexiko 17

Erasmus+ Key Action 107 an der Universität Göttingen: Projekt GO INTERNATIONAL PLUS Verteilung der Mobilitäten: Incoming Outgoing gesamt Student mobility 57 18 75 Staff mobility 37 23 60 gesamt 94 41 Berichtspflicht: Zwischenbericht: zum 15.09.2017 Abschlussbericht: zum 30.08.2018 Die Berichte werden von der Projektkoordination erstellt, inhaltliche Zuarbeit durch die am Projekt beteiligten Personen 18

Projekt GO INTERNATIONAL PLUS Vorbereitung und Durchführung der Mobilitäten in drei Schritten 1. Inter-institutional agreement (IIA) zwischen UGOE und der Partnereinrichtung 2. Ausschreibung der Mobilitäten und Auswahl der Grantees 3. Durchführung der Mobilitäten 19

Das Inter-institutional agreement (IIA) Inter-institutional agreement (IIA) regelt: Anzahl und Richtung der Mobilitäten Art der Mobilitäten: Student mobility (SMS) Staff mobility for teaching (STA) Staff mobility for training (STT) Dauer der Mobilitäten Fach, ggf. Studiengang etc. Erforderliche Sprachkenntnisse 20

Das Inter-institutional agreement (IIA) Inter-institutional agreement (IIA) nennt: Semestertermine und Bewerbungsfristen Ansprechpartner der beteiligten Einrichtungen für: Administration des Austauschs Visa-Angelegenheiten Versicherung Unterbringung Hinweise auf die allgemeinen EU-Vorgaben zur Förderlinie und auf die Erasmus Charter for Higher Education 21

Student Mobility Dauer mindestens 3 und höchstens 12 Monate Stipendium: a) Individual support Outgoing: Incoming: weitere Tage: 650 EUR pro vollem Monat 800 EUR pro vollem Monat 1/30 des jeweiligen Monatssatzes b) Travel support entfernungsabhängiger Pauschalbetrag Entfernung gemäß Distance Calculator der EU 22

Student Mobility Austauschstudierende sind von Immatrikulations-, Vorlesungsoder Prüfungsgebühren und Gebühren für die Nutzung von Labors oder Bibliotheken befreit, müssen jedoch ebenso wie die eigenen Studierenden der Gasthochschule Gebühren z.b. für Studierendenvereinigungen, Studentenwerk oder Nutzung von studienrelevanten Materialien und Geräten zahlen. Die UGOE berechnet entsprechend keinen Verwaltungskostenbeitrag, aber den Studierendenschaftsbeitrag (inkl. Semesterticket) und den Studentenwerksbeitrag. im Wintersemester 2016/2017: im Sommersemester 2017: insges. 230,78 EUR insges. 245,85 EUR 23

Staff Mobility Dauer mindestens 5 und höchstens 60 Tage (ohne Reisetage) Bei STA: mindestens 8 Unterrichtsstunden bei Aufenthalten bis zu einer Woche, für weitere Tage anteilige Berechnung Stipendium: a) Individual support Outgoing: 160 EUR pro Tag bis zum 14. Tag der Mobilität 112 EUR pro Tag ab dem 15. Tag der Mobilität Incoming: 120 EUR pro Tag bis zum 14. Tag der Mobilität 084 EUR pro Tag ab dem 15. Tag der Mobilität b) Travel support entfernungsabhängiger Pauschalbetrag Entfernung gemäß Distance Calculator der EU 24

Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Travel support Betrag pro Mobilität (= Hin- und Rückfahrt) < 100 km entfällt 100 bis 499 km 180 EUR 500 bis 1.999 km 275 EUR 2.000 bis 2.999 km 360 EUR 3.000 bis 3.999 km 530 EUR 4.000 bis 7.999 km 820 EUR 8.000 km und mehr 1.100 EUR Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der EU ermittelt: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/tools/distance_de.htm Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück. 25

Ausschreibung / Call Vorbereitung durch Projektkoordination (Template) inhaltliche Zuarbeit der Institute: a) Bewerbungskriterien (z.b. Fach, Studiengang etc.) b) Angaben zu geforderten Sprachkenntnissen Veröffentlichung mindestens auf der Website der entsendenden Einrichtung Der Link zum Call muss der Projektkoordination zur Dokumentation zugesandt werden Der Call sollte mindestens zwei Wochen geöffnet sein 26

Ausschreibung / Call enthält Angaben über: Art und Dauer der Mobilität Bewerbungskriterien und geforderte Sprachkenntnisse Höhe des Stipendiums und des Reisekostenzuschusses Versicherungsbedingungen: Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Unfall- und Assistance- Versicherung werden zentral über die Projektkoordination abgeschlossen (Kosten: ca. 0,90 pro Tag). Der Versicherungsbeitrag wird vom Individual support abgezogen. Bewerbungsverfahren und Deadline Weiterführende Links 27

Bewerbung und Auswahl Registrierung und Bewerbung über das Bewerberportal a) Registrierung: https://econsort.ugent.be/regis.asp?frm=1749 b) Bewerbung: https://econsort.ugent.be/applicationform.asp?frmid=35015 Vorauswahl durch die Partnereinrichtung Partnereinrichtung schickt Nominierungsliste Auswahl der Grantees durch Fakultäten Benachrichtigung der Grantees durch Projektkoordination 28

Durchführung des Austauschs 1. Vor der Mobilität Acceptance Letter Projektkoordination versendet Acceptance Letter mit Angaben zu den Bedingungen der Mobilität und den Versicherungsmodalitäten Grantees bestätigen ihr Einverständnis durch Unterschrift und Rücksendung (Scan ausreichend) Grant Agreement Projektkoordination versendet Grant Agreement mit Angaben zur Höhe des Stipendiums und den Auszahlungsmodalitäten Grantees bestätigen ihr Einverständnis durch Unterschrift und Rücksendung (Papieroriginal) 29

Durchführung des Austauschs 1. Vor der Mobilität Weiteres Agreement je nach Art der Mobilität bei Student mobility (SMS): Learning Agreement for studies bei Staff mobility for teaching (STA): Mobility Agreement for teaching bei Staff mobility for training (STT): Mobility Agreement for training Im Learning Agreement werden die im Rahmen des Austauschs an der Gasthochschule zu besuchenden Lehrveranstaltungen und die Art der Anerkennung und Anrechnung der erbrachten Leistungen an der Heimathochschule festgelegt. Anmeldung bei der Versicherung wird durch Projektkoordination vorgenommen Versand der Bescheinigungen per E-Mail 30

Durchführung des Austauschs 1. Vor der Mobilität Koordination pflegt Daten zu den Grantees und Mobilitäten in das Mobility Tool ein (Datenbank der Europäischen Kommission zur Verwaltung des Projektes) Für die Beantragung der Visa erhalten die Grantees per Mail folgende Dokumente: Versicherungspolice Zulassungsbescheid (nur Studierende einschl. PhD) Einladungsschreiben Welcome-Brief 31

Durchführung des Austauschs 1. Vor der Mobilität Wohnungsvermittlung für Incoming-Studierende: Accomodation Service von Göttingen International Anmeldung bis 01.06. für das Wintersemester Anmeldung bis 01.12. für das Sommersemester http://www.uni-goettingen.de/de/364086.html Wohnungsvermittlung für Incoming-Staff (erst ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens vier Wochen): Welcome Centre von Göttingen International http://www.uni-goettingen.de/de/welcome-centre/87827.html 32

Durchführung des Austauschs 2. Während der Mobilität Bei Ankunft in Göttingen ggf. Immatrikulation (sofern noch nicht erfolgt) Barauszahlung der ersten Stipendienrate (i.d.r. Betrag für zwei Monate abzüglich Versicherungskosten) und der Reisekostenpauschale gemäß Vereinbarung im Grant Agreement Möglichkeit der Teilnahme an Welcome-Veranstaltung Möglichkeit der Nutzung des Buddy-Services (nur nach Anmeldung) ggf. Vermittlung eines Termins bei der Ausländerbehörde (falls das Visum nicht den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt) 33

Durchführung des Austauschs 2. Während der Mobilität Im weiteren Verlaufe des Aufenthalts monatliche Stipendienauszahlung in bar oder per Überweisung auf deutsches Konto gemäß Vereinbarung im Grant Agreement ggf. Anpassung des Learning Agreements bei außerplanmäßigen Änderungen EU Survey: Über das Mobility Tool erhalten die Grantees vier Wochen vor Ende der Mobilität einen Online-Fragebogen zur Evaluation. Die letzte Stipendienrate darf erst ausgezahlt werden, nachdem der Fragebogen ausgefüllt wurde. 34

Durchführung des Austauschs 3. Nach der Mobilität Bei Studierendenmobilität Die an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen werden im Learning Agreement verzeichnet Die Heimathochschule erkennt die im Rahmen des Austauschs an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen an Grantees schicken Transcript of Records und ggf. eine Sprachkursbescheinigung per E-Mail (spätestens vier Wochen nach Ende der Mobilität) 35

Weitere Informationen Erasmus+ Seite der Universität Göttingen: http://www.uni-goettingen.de/de/ka-107-mobilität-von-einzelpersonen-außerhalbeuropas-/541186.html Projekt Go International Plus http://go-international-plus.eu/ Informationen des DAAD zur Mobilität mit Partnerländern (KA 107): https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-mitpartnerlaendern-ka107/de/ Informationen der Europäischen Kommission: Erasmus+ http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/ Informationen der Europäischen Kommission: Higher education students and staff: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/opportunities-fororganisations/learning-mobility/higher-education_en 36

Erasmus+ Key Action 107 (KA 107) Einführung in die Förderlinie Go International Plus Projekte 2015 / 2016 (Projektmanagement) Call 2017 15.11.2016 Ulrike Beisiegel 37

Erasmus+ KA 107 - Der aktuelle Call 2017 Deadline: 02. Februar 2017, 12:00 CET Budget für DE: 17.861.134 (geringer Aufwuchs im Vergleich zu 2016) Förderkriterien: s. Folien 10 15 Förderbenachrichtigung: voraussichtlich Juni/Juli 2017 Projektstart: 01. Juni 2017 38

Aufstellung der Teilbudgets 2017 für Deutschland Region Finanzinstrument Förderfähige Partnerländer Budget Einschränkungen 3 2 Südliche Nachbarschaft (ENI) Östliche Nachbarschaft (ENI) Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Völkerrechtlich anerkanntes Hoheitsgebiet der Ukraine 3.509.119 2.650.957 Sonderbudget Tunesien 500.000 4 Russland (ENI & PI) Russland (völkerrechtlich anerkanntes Hoheitsgebiet) 1.662.873 39

Aufstellung der Teilbudgets 2017 für Deutschland Region Finanzinstrument Förderfähige Partnerländer Budget Einschränkungen 8 Lateinamerica (DCI) 6 Asien (DCI) 7 Zentralasien (DCI) Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, China, Demokratische Volksrepublik Korea, Indien, Indonesien, Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand und Vietnam Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan 750.220 2.306.927 648.941 9 Mittl. Osten (DCI) Iran, Irak, Jemen 319.489 10 Südafrika (DCI) Südafrika (Land) 210.062 Incoming ohne Bedingungen Outgoing nur PhD, ST

Aufstellung der Teilbudgets 2017 für Deutschland Region Finanzinstrument Förderfähige Partnerländer Budget Einschränkungen 1 13 Westlicher Balkan (IPA) Albanien, Bosnien Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien 3.026.919 Nordamerika (PI) Kanada, USA 750.998 Industrieländer (PI) Australien, Brunei, Hongkong, Japan, (Republik) Korea, Macao, Neuseeland, Singapur, Taiwan 796.815 41

Aufstellung der Teilbudgets 2017 Förderfähige Partnerländer Budget Einschränkungen Region 11, Finanzinstrument Afrika, Karibik, Pazifik (EDF): Angola, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bahamas, Barbados, Belize, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Cookinseln, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Elfenbeinküste, Jamaika, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Kiribati Komoren, Kongo, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien, Namibia, Nauru, Nigeria, Niue, Palau, Papua Neuguinea, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Salomonen, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Südsudan, Republik Mosambik, Republik Sudan, Republik Tschad, Sambia, Simbabwe, Suriname, Swasiland, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Vereinigte Republik Tansania, Tuvalu, Uganda, Vanuatu 727.214 Gesamtsumme 17.861.134 Incoming ohne Bedingungen Outgoing nur PhD, ST 42

Der aktuelle Call 2017 Sie haben Interesse an einer (erneuten) Antragsstellung? Bitte kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, damit wir prüfen können, ob Ihre Kooperation den Förderregularien entspricht! Für die Förderkriterien 1 und 2 (Strategische Relevanz und Qualität der Kooperationsvereinbarung) benötigen wir Ihren Input bis spätestens zum 2. Januar 2017! Kontakt: Dr. Martin Jagonak E-Mail: go-international-plus@uni-goettingen.de Tel.: 0551 39 21317 43

Zentrale Ansprechpartner Fakultäten für KA 107 Fakultät / Einrichtung Fakultät für Biologie und Psychologie Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie Fakultät für Physik Astrophysik Sozialwissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät VWL Philosophische Fakultät Musikwissenschaft Romanische Philologie, Spanisch Name Schürer, Anke / Maike Tech Ziegenhagen, Henrik Brinkmann, Franziska Hohlstamm, Jutta Lips, Yvonne Quadt, Arnulf Kollatschny Wolfram Kleinert, Philipp Sakowsky, Dagmar Müller, Sarah Avischag Paatz, Annette 44

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!