ADAC Niedersachsen-Sachsen/Anhalt Meisterschaft Historischer Sport ADAC Niedersachsen-Sachsen/Anhalt Oldtimer Touristik Pokal Classic Car Challenge

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Transkript:

Wertungslauf für: ADAC Sportabzeichen ADAC Niedersachsen-Sachsen/Anhalt Meisterschaft Historischer Sport ADAC Niedersachsen-Sachsen/Anhalt Oldtimer Touristik Pokal Classic Car Challenge

ADAC VFFG HISTORIK Sportliche Oldtimerfahrt & Touristische Oldtimerfahrt A u s s c h r e i b u n g Die Veranstaltung wurde vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt unter der Reg.-Nr. ORI 05/17 am 7.3.2017 registriert und genehmigt. 15.03.2017 Verfügbarkeit der Ausschreibung 15.05.2017 1. Nennungsschluss 15.06.2017 2. Nennungsschluss I. Zeitplan Samstag 15.07.2017 ab 07:00 Uhr Mercedes-Benz EF Autocenter Göttingen, Willi-Eichler Str. 34, 37079 Göttingen Eintreffen der Teilnehmer Die Fahrzeuge werden auf dem dafür vorgesehenen Stellplatz abgestellt. Evtl. Zugfahrzeuge und Anhänger werden auf Anweisung abgestellt. ab 07:30 Uhr ab 08:00 Uhr Rustikales Frühstück Dokumentenabnahme Die Dokumentenabnahme findet nach festgelegten Zeiten statt. Diese werden mit der Nennungsbestätigung bekannt gegeben und sind verbindlich. Technische Abnahme Die Technische Abnahme findet nach erfolgreicher Dokumentenabnahme statt. 08:45 Uhr Fahrerbesprechung An dieser sollte mindestens 1 Team-Mitglied teilnehmen. ab 09:16 Uhr Ausgabe des Bordbuches Die Ausgabe des Bordbuches erfolgt gegen Vorlage der Bordkarte im Minutenabstand nach Start-Nummern. Beispiel: 09:16 Start-Nummer 1; 09:17 Start-Nummer 2 usw. ab 09:31 Uhr Start des 1. Fahrzeuges 1. Etappe PS.Depot LKW + Bus, Otto-Hahn Park, 37574 Einbeck ab ca. 12:31 Uhr ab 13:31 Uhr Ankunft der Teilnehmer - Pause Rustikales Mittagessen (ca. 60 Minuten) Re-Start 1. Fahrzeug 2. Etappe Gräflicher Landsitz Hardenberg, 37176 Nörten-Hardenberg ab ca. 16:30 Uhr Eintreffen im Ziel im Schlosspark mit Sektempfang 19:00 Uhr Gemütliches Abendessen im Atrium des Hardenberg BurgHotel ca. 19:30 Uhr ca. 20:00 Uhr Aushang der Ergebnisse Siegerehrung

II.1.) Veranstalter - Veranstaltungsbüro Veranstalter sind die Veteranen Fahrzeug Freunde Göttingen im ADAC e.v., Carpentrasweg 13. 38723 Seesen Tel.: 05381 / 46715 Fax: 05321 / 46722 Internet: www.vffg-ev.de E-Mail: heinrich@zwickert.eu II. Organisation II.2.) Offizielle der Veranstaltung Organisationsleiter: Fahrtleiter, sportlich: Fahrtleiter, touristisch: Fahrtsekretär: Techn. Abnahme: Zeitnahme-Obmann: Auswertung: Moderation: Heinrich Zwickert, Seesen Dr. Rainer Fletling, Vellmar Heinz-Dieter Pech, Hardegsen Wolfgang Just, Göttingen Dipl. Ing Ralf Michael Witter, Göttingen Hans-Werner Müller, Wolfenbüttel Jennifer Diederich, Rhumspringe Dr. Andreas Rutschmann, Göttingen III. Beschreibung Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Wertungsgruppen und wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt: Bestimmungen dieser Ausschreibung einschließlich evtl. noch zu erlassener Durchführungsbestimmungen Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVO) Straßenverkehrszulassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVZO) (gültig für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung) Auflagen der Genehmigungsbehörden Gruppe 1: Gruppe 2: Sportliche Oldtimerfahrt über ca. 180 km aufgeteilt in zwei Etappen und mehrere Fahrtabschnitte. Fahren nach Bordbuch mit mittelschweren Orientierungsaufgaben nach Kartenausschnitten, Streckenbeschreibungen, Chinesenzeichen und Gleichmäßigkeitsprüfung. Touristische Oldtimerfahrt über ca. 160 km aufgeteilt in zwei Etappen und mehrere Fahrtabschnitte. Fahren nach Bordbuch mit leichten Orientierungsaufgaben nach Kartenausschnitten, Streckenbeschreibungen, Chinesenzeichen und Gleichmäßigkeitsprüfung. Gewertet werden das Auffinden der Strecke und die gleichmäßige Fahrweise. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten an. Karten sind nicht erforderlich. Gefahren wird nach Streckenbuch. IV. Teilnehmer Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die im Besitz eines für das an den Start gebrachte Fahrzeug gültigen Führerscheines ist. Das Mindestalter für den Beifahrer beträgt 14 Jahre. Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, bezogen auf die Veranstaltung, ist bei der Dokumentenabnahme vorzulegen. Jedes Fahrzeug muss mit einem Fahrer und einem Beifahrer besetzt sein. In der touristischen Kategorie sind weitere Mitfahrer zugelassen, sofern die Zahl der vorhandenen und im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätze nicht übersteigt.

V. Zugelassene Fahrzeuge und Wertung der Erfolge V.1.) Gruppe 1 Sportliche Oldtimerfahrt für Automobile Die Erfolge in dieser Gruppe 1 werden gewertet für ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt-Meisterschaft für Historische Fahrzeuge Classic Car Challenge ADAC Sportabzeichen gem. deren besonderen Bestimmungen Klasse 1 Baujahre 01.01.1919 bis 31.12.1945 Klasse 2 Baujahre 01.01.1946 bis 31.12.1960 Klasse 3 Baujahre 01.01.1961 bis 31.12.1970 Klasse 4 Baujahre 01.01.1971 bis 31.12.1980 Klasse 5 Baujahre 01.01.1981 bis 31.12.1987 Klasse YS Baujahre 01.01.1988 bis 31.12.1997 V.2.) Gruppe 2 Touristische Oldtimerfahrt für Automobile Die Erfolge in dieser Gruppe 2 werden gewertet für Oldtimer Touristik Pokal des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt Classic Car Challenge gem. deren besonderen Bestimmungen Klasse 6 Baujahre bis 31.12.1945 Klasse 7 Baujahre 01.01.1946 bis 31.12.1960 Klasse 8 Baujahre 01.01.1961 bis 31.12.1970 Klasse 9 Baujahre 01.01.1971 bis 31.12.1980 Klasse 10 Baujahre 01.01.1981 bis 31.12.1987 Klasse YT Baujahre 01.01.1988 bis 31.12.1997 V.3.) Gruppen 1 und 2 Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (nur 07.. ) können teilnehmen, wenn das Fahrzeug im Hinblick auf die Verkehrssicherheit dem Stand der Technik bei der Erstzulassung entspricht Klassen mit weniger als 3 Teilnehmern werden mit der nächst höheren Klasse zusammengelegt. VI. Mannschaften In jeder Gruppe können Mannschaften, bestehend aus drei oder vier Fahrzeugen, gebildet werden. Die Mitglieder einer Mannschaft können nur aus der Gruppe 1 oder der Gruppe 2 gem. Art. V. stammen. Gewertet werden in der Mannschaft die drei Fahrzeuge mit den geringsten Strafpunkten. VII. Nennungen Jedes Team, das an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss das beigefügte Nennformular ordnungsgemäß ausgefüllt an das Veranstaltungsbüro absenden. Die Nennung muss bis spätestens zum 15.06.2017 beim Veranstalter vorliegen. Dieses gilt auch für alle eingeschriebenen Teilnehmer der verschiedenen Cups/Pokale usw. Zur Veröffentlichung im Programmheft ist der Nennung ein Foto des Fahrzeugs (frei von Rechten Dritter) beizufügen. Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist aus organisatorischen Gründen auf ca. 80 begrenzt. Deshalb bitte frühzeitig anmelden und gleichzeitig Nenngeld anweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Nennung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

VIII. Nenngeld Die Nenngelder sind, wie folgt, festgelegt (Fahrzeug mit Fahrer und Beifahrer): VIII.1.) Einzelnennung bis zum 15.05.2017 90,00 VIII.2.) Einzelnennung bis zum 15.06.2017 100,00 Das Nenngeld beinhaltet: 1 Rallyeschild 2 Programmhefte Fahrtunterlagen / Streckenbuch rustikales Frühstück rustikales Mittagessen Sektempfang im Ziel gemütliches Abendessen Pokale für Fahrer und Beifahrer VIII.3.) Zusätzliche Nenngelder jeder weitere Mitfahrer 40,00 Mannschaftsnennung 50,00 Das Nenngeld ( Summe aus VIII.1. bis VIII.3. ) ist auf das Konto der Volksbank Mitte eg - Rosdorf, IBAN DE59 2606 1291 0050 2394 70 unter dem Kennwort HISTORIK 2017 zu überweisen. Bitte eine Kopie der Überweisung der Nennung beifügen. Nennungen ohne Nenngeld oder der vorgenannten Kopie werden nicht bearbeitet. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückerstattet: a) an Kandidaten, deren Nennung abgelehnt wurde b) wenn die Veranstaltung nicht stattfindet IX. Nennungsbestätigung Nennungsbestätigungen werden am 28.06.2017 an die Teilnehmer versandt. Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Vorlage der Nennungsbestätigung bei der Dokumentenabnahme. X.1.) X. Haftungsausschluss - Versicherung Gefährdungshaftung, leichte Fahrlässigkeit - siehe Rückseite Nennformular. X.2.) Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigners Sofern die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennungsformular gedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer/Beifahrer alle im Haftungsausschluss genannten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, der eigene Bewerber, Fahrer, Beifahrer und eigene Helfer aus Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. X.3.) Verantwortlichkeit, Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die gesamte Veranstaltung oder einzelne Streckenabschnitte abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. X.4.) Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernissen abgeändert oder ergänzt werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird mittels einer Ausführungsbestimmung herausgegeben, die dann Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung ist.

X.5.) Auslegung der Ausschreibung Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Organisationsleiter. Er legt die Ausschreibung aus. X.6.) Umweltschutz Die Teilnehmer sind verpflichtet, Verunreinigungen z.b. durch Tropföl auf Parkplätzen und an den Kontrollstellen zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Sie sind selbst für die Beschaffung der dafür notwendigen Hilfsmittel verantwortlich. XI.1.) Startreihenfolge Rallyeschild XI. Pflichten der Teilnehmer Der Start erfolgt in Reihenfolge der Startnummer, die niedrigste Nummer startet zuerst. Der Veranstalter händigt jedem Team 2 Rallyeschilder aus. Diese müssen vor der Technischen Abnahme vorn und hinten, senkrecht und quer am Fahrzeug und während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar angebracht sein. Die Rallyeschilder dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken. XI.2.) Bordkarten Bei der Dokumentenabnahme erhält jedes Team die Bordkarte. Jedes Team ist für seine Bordkarte allein verantwortlich. Die Bordkarte muss auf Verlangen jederzeit vorweisbar sein; besonders an den Durchfahrtskontrollen (DK) muss diese vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen zu werden. Die Teams sind alleine für das Vorweisen der Bordkarte an den verschiedenen Kontrollen und für die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Daher ist es Aufgabe der Teams, ihre Bordkarte zur richtigen Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrollieren, dass die Eintragung korrekt erfolgte. XI.3.) Verkehrsregeln Während der gesamten Veranstaltung müssen die Fahrer die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland strikt einhalten. Bei Verstoß gegen die Verkehrsbestimmungen, festgestellt durch Polizeibeamte und Eintrag in die Bordkarte, werden Strafpunkte laut Wertungsliste vergeben Es ist bei Strafe des Wertungsverlustes untersagt, die Fahrzeuge abzuschleppen, zu transportieren oder schieben zu lassen, ausgenommen, um sie wieder auf die Straße zu bringen oder um die Straße frei zu machen. XII. Ablauf der Veranstaltung Die geltenden Verkehrsvorschriften (StVO) sind unter allen Umständen einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese sowie die Beteiligung an einem Verkehrsunfall können ohne Rücksicht auf die Schuldfrage zum Wertungsausschluss der betroffenen Teilnehmer führen. Die Streckenführung sowie die Lage der Zeitkontrollen (ZK) werden durch die Bordkarten und das Bordbuch vorgeschrieben. Die Bordkarte 1 wird am Ende der 1. Etappe einbehalten. Die Start-Zeit für die 2. Etappe wird in die Bordkarte 2 eingetragen. XII.1.) Start Die exakten Startzeiten werden durch Aushang gemäß Zeitplan veröffentlicht. XII.2.) Durchfahrts (DK)- und Orientierungs (OK)-Kontrollen Die Durchfahrts- und Orientierungskontrollen der Zuverlässigkeits- und Orientierungsetappen innerhalb der Veranstaltung werden den Teilnehmern nicht bekannt gegeben. Diese müssen in der richtigen Reihenfolge nach dem Streckenbuch bzw. der Aufgabenstellung angefahren werden. Eintragungen sind auf der Bordkarte in der richtigen Reihenfolge vorzunehmen. Bei stummen Kontrollen sind die Eintragungen im nächsten freien Feld von den Teilnehmern mit Kugelschreiber oder dokumentenechten Schreibern selbst vorzunehmen. XII.3.) Streckenbuch Alle Teams erhalten ein Streckenbuch, das die einzuhaltende Strecke genau beschreibt. Verbindlich für die Streckenführung sind ausschließlich die Aufgabenstellungen des Streckenbuches. Die Verfügbarkeit des Streckenbuches ist im Zeitplan (siehe Kap. I) angegeben. XII.4.) Streckensperrungen Bei Streckensperrungen durch Baustellen oder sonstigen Gründen ist die gesperrte Strecke zu umfahren und auf kürzestmögliche Umfahrung auf die vorgegebene Strecke zurückzukehren. Zeitgutschriften erhalten die Teilnehmer hierfür nicht vergütet.

XII.5.) Kontrollen Allgemeine Bestimmungen Alle mit Sportwarten besetzten Kontrollen, werden mittels Kontrollschilder gekennzeichnet. Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen des jeweils verantwortlichen Sportwartes an den Kontrollstellen Folge zu leisten. Missachtung der Anweisungen kann nach Ermessen zur Bestrafung führen. XIII.1.) Abnahme vor dem Start XIII. Abnahme Jedes teilnehmende Team muss sich gemäß der mit der Nennungsbestätigung mitgeteilten individuellen Abnahmezeit zur Abnahme einfinden. Bei der Dokumentenabnahme werden geprüft: Führerschein des Fahrers Fahrzeugschein Evtl. Verzichterklärung des Fahrzeugeigentümers Versicherungsbestätigung! Die Technische Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeuges, Baujahr, Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften, Kennzeichnung der Fahrzeuge usw.) XIV.1.) Wertung XIV. Wertung - Preise - Einsprüche Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger in den Klassen sowie in den Gruppen 1 und 2 sind die Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktzahl. Wertungstabelle: a) pro ausgelassene, vorgeholte, nachgeholte oder zu viel notierte/gestempelte OK/DK = 10 Strafpunkte b) Zeitüberschreitung (bis 15 Minuten strafpunktfrei) an einer ZK / Min. = 1 Strafpunkt c) Zeitunterschreitung an einer ZK / Min. = 6 Strafpunkte d) Auslassen einer ZK = 30 Strafpunkte f) max. Zeitüberschreitung pro Etappe = 45 Minuten (Strafpunkte) g) Abweichen von der Sollzeit der GLP pro 1/100 sec. = 0,01 Strafpunkte h) Maximalpunkte an einer GLP = 10 Strafpunkte i) Verlust eines Rallye-Schildes = 50 Strafpunkte j) Verstoß gegen die Verkehrsregeln (Eintrag in die Bordkarte) = 50 Strafpunkte XIV.2.) Preise und Pokale Gesamtklassement Pokale Platz 1 3 jeweils Gruppe 1und Gruppe 2 ( Fahrer und Beifahrer ) Klassenwertung mind. 1 Pokal max. für 30 % der Starter in jeder Klasse (Fahrer und Beifahrer) Damenwertung Damenpokal für das bestplatzierte Damenteam Mannschaftswertung Ehrenpreis für 30 % aller gestarteten Mannschaften Die Vergabe weiterer Ehrenpreise behält sich der Veranstalter vor. XIV.3.) Einsprüche Einsprüche oder Proteste gegen die Aufgabenstellung, Streckenführung, Kontrollen, Zeitnahme oder Wertung sind nicht zulässig. Bei Unklarheiten wenden sich die Teilnehmer in schriftlicher Form an den Organisationsleiterleiter. XV. Siegerehrung Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Errungene Pokale werden nicht nachgesandt. XVI. Absage / Nichtdurchführung Der VFFG e.v. im ADAC übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der Veranstaltung und kann somit nicht bei Absage oder Nichtdurchführung für irgendwelche Kosten eines Teilnehmers, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, regresspflichtig gemacht werden.. Göttingen, im März 2017 Veteranen Fahrzeug Freunde Göttingen e.v. im ADAC