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Transkript:

BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main Endgültige Angebotsbedingungen Nr. 41 vom 26. Mai 2017 im Zusammenhang mit dem Basisprospekt vom 19. Mai 2017 zur Neuemission sowie zur Fortsetzung des öffentlichen Angebots und zur Erhöhung des Emissionsvolumens von Optionsscheinen bezogen auf Indizes, Aktien, Währungswechselkurse, Metalle, Terminkontrakte, und/oder American Depositary Receipts, Global Depositary Receipts zur Begebung von MINI Future bzw. MINI Future Optionsscheinen bezogen auf Währungswechselkurse angeboten durch BNP Paribas Arbitrage S.N.C., Paris, Frankreich 1 / 48

. Dieses Dokument enthält die endgültigen Angaben zu den Wertpapieren und die Endgültigen Optionsscheinbedingungen und stellt die Endgültigen Bedingungen des Angebotes von MINI Future bzw. MINI Future Optionsscheinen bezogen auf Währungswechselkurse (im Nachfolgenden auch als "Basiswert" bezeichnet) dar. Die Optionsscheinbedingungen für die betreffende Serie sind in einen Abschnitt A (Produktspezifische Bedingungen) und einen Abschnitt B (Allgemeine Bedingungen) aufgeteilt. Der Abschnitt A der Optionsscheinbedingungen ist durch die nachfolgenden Endgültigen Bedingungen vervollständigt. Der Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen ist bereits vollständig im Basisprospekt im Abschnitt X. Optionsscheinbedingungen aufgeführt. Die Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG, geändert durch die Richtlinie 2010/73/EU, abgefasst. Die Endgültigen Bedingungen sind zusammen mit dem Basisprospekt vom 19. Mai 2017 (einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge) und einschließlich der Dokumente, aus denen Angaben per Verweis in diesen Basisprospekt einbezogen werden, zu lesen. Der vorgenannte Basisprospekt vom 19. Mai 2017, unter dem die in diesen Endgültigen Angebotsbedingungen beschriebenen Optionsscheine begeben werden, verliert am 22. Mai 2018 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen Angebotsbedingungen für diejenigen Optionsscheine, deren Laufzeit bis zum 22. Mai 2018 nicht beendet worden ist, im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellsten Basisprospekt der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main, zur Neuemission sowie zur Fortsetzung des öffentlichen Angebots und zur Erhöhung des Emissionsvolumens von Optionsscheinen bezogen auf Indizes, Aktien, Währungswechselkurse, Metalle, Terminkontrakte und/oder American Depositary Receipts, Global Depositary Receipts zu lesen, der dem Basisprospekt vom 19. Mai 2017 nachfolgt. Der jeweils aktuellste Basisprospekt der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main, zur Neuemission sowie zur Fortsetzung des öffentlichen Angebots und zur Erhöhung des Emissionsvolumens von Optionsscheinen bezogen auf Indizes, Aktien, Währungswechselkurse, Metalle, Terminkontrakte und/oder American Depositary Receipts, Global Depositary Receipts wird auf der Internetseite der Emittentin unter www.derivate.bnpparibas.com/service/basisprospekte veröffentlicht. Den Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung für die einzelne Emission angefügt. Der Basisprospekt, die Dokumente, aus denen Angaben per Verweis in diesen Basisprospekt einbezogen wird, etwaige Nachträge zum Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen der Optionsscheine sind am Sitz der Emittentin, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main kostenlos erhältlich und können auf der Webseite www.derivate.bnpparibas.com/service/basisprospekte bzw. die Endgültigen Bedingungen auf der Webseite www.derivate.bnpparibas.com/optionsscheine abgerufen werden. Um sämtliche Angaben zu erhalten, ist der Basisprospekt, einschließlich der Dokumente, aus denen Angaben per Verweis in diesen Basisprospekt einbezogen werden, und etwaiger Nachträge, in Zusammenhang mit den Endgültigen Bedingungen zu lesen. Soweit in diesem Dokument nicht anders definiert oder geregelt, haben die in diesem Dokument verwendeten Begriffe die ihnen im Basisprospekt zugewiesene Bedeutung. Die Endgültigen Bedingungen stellen für die betreffende Serie von Optionsscheinen die endgültigen Optionsscheinbedingungen dar (die "Endgültigen Optionsscheinbedingungen"). Sofern und soweit die im Basisprospekt enthaltenen Optionsscheinbedingungen von den Endgültigen Optionsscheinbedingungen abweichen, sind die Endgültigen Optionsscheinbedingungen maßgeblich. 2 / 48

. ANGABEN ÜBER DEN BASISWERT Die den Optionsscheinen zugewiesenen Basiswerte sind der Tabelle in den Optionsscheinbedingungen ( 1) zu entnehmen. Nachfolgender Tabelle sind der Basiswert sowie die öffentlich zugängliche Internetseite, auf der derzeit Angaben in Bezug auf die vergangene und künftige Wert- und Kursentwicklung des jeweiligen Basiswerts und dessen Volatilität abrufbar sind, zu entnehmen. Basiswert EUR/ EUR/CHF EUR/GBP EUR/JPY EUR/TRY EUR/ZAR CHF/JPY /NOK EUR/NOK NZD/JPY NZD/ EUR/HUF /JPY EUR/PLN GBP/JPY GBP/ GBP/CHF Internetseite markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings markets/currencies/fx-fixings Der jeweils aktuelle (" BFIX rate") basierend auf der gegenwärtig um 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) stattfindenden Preisfeststellung kann unter http://markets/currencies/fx-fixings abgerufen werden. Die auf den Internetseiten erhältlichen Informationen stellen Angaben Dritter dar. Die Emittentin hat diese Informationen keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen. 3 / 48

. ENDGÜLTIGE OPTIONSSCHEINBEDINGUNGEN Der für die Optionsscheine geltende Abschnitt A, 1-4 (Produktspezifische Bedingungen) der Endgültigen Optionsscheinbedingungen ist nachfolgend aufgeführt. Der für die Optionsscheine geltende Abschnitt B der Endgültigen Optionsscheinbedingungen ist dem Abschnitt B 5-11 (Allgemeine Bedingungen) der Optionsscheinbedingungen des Basisprospekts zu entnehmen. Die Inhaber-Sammelurkunde verbrieft mehrere Optionsscheine ("Serienemission"), die sich lediglich in der wirtschaftlichen Ausgestaltung des in 1 gewährten Optionsrechts unterscheiden. Die unterschiedlichen Ausstattungsmerkmale je Optionsschein sind in der Tabelle am Ende des 1 dargestellt und der einzelnen Emission von Optionsscheinen zugewiesen. Die nachfolgenden Optionsscheinbedingungen finden daher in Bezug auf jeden Optionsschein einer Serienemission nach Maßgabe dieser Tabelle entsprechend Anwendung. 1 Optionsrecht, Definitionen (1) Die BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main ("Emittentin") gewährt jedem Inhaber ("Optionsscheininhaber") eines MINI Future Optionsscheines bzw. MINI Future Optionsscheines ("Optionsschein", zusammen "Optionsscheine") bezogen auf den Basiswert ("Basiswert"), der in der am Ende dieses 1 dargestellten Tabelle aufgeführt ist, das Recht ("Optionsrecht"), von der Emittentin nach Maßgabe dieser Optionsscheinbedingungen Zahlung des in Absatz (2) und Absatz (4) bezeichneten Auszahlungsbetrages in EUR ("Auszahlungswährung") gemäß 1 dieser Optionsscheinbedingungen und 7 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) zu verlangen. (2) Vorbehaltlich eines Ereignisses und der Regelung des Absatzes (3) ist der Auszahlungsbetrag ("Auszahlungsbetrag") im Fall eines MINI Future Optionsscheines der in der Referenzwährung bestimmte Differenzbetrag zwischen dem Referenzpreis und dem Maßgeblichen Basispreis, multipliziert mit dem als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis ("Maßgeblicher Betrag"): Maßgeblicher Betrag = (Referenzpreis - Maßgeblicher Basispreis) x (B) Es erfolgt eine Kaufmännische Rundung des so ermittelten Auszahlungsbetrages auf die zweite Nachkommastelle. Der Maßgebliche Betrag wird nach Maßgabe von 1 Absatz (7) in die Auszahlungswährung umgerechnet, sofern die Referenzwährung nicht der Auszahlungswährung entspricht. Ist der so ermittelte Maßgebliche Betrag Null oder ein negativer Wert, so entspricht der Auszahlungsbetrag lediglich 1/10 Eurocent pro Optionsschein ("Mindestbetrag"). Hält ein Optionsscheininhaber mehrere Optionsscheine, so erfolgt eine Kaufmännische Rundung bezogen auf die Summe der entsprechenden Mindestbeträge auf die zweite Nachkommastelle. (3) Wenn der Beobachtungskurs innerhalb des Beobachtungszeitraums (einschließlich des Zeitpunkts der Feststellung des Referenzpreises) die Schwelle erreicht oder unterschreitet und damit ein Ereignis eintritt, gelten die Optionsscheine als automatisch ausgeübt und der Tag des Eintritts des Ereignisses, spätestens jedoch der Tag der Feststellung des Referenzstands, ist gleichzeitig der Bewertungstag. Der Auszahlungsbetrag ermittelt sich in diesem Falle ausschließlich (und unabhängig davon, ob zuvor eine Ausübungserklärung im Sinne von 2 abgegeben wurde oder nicht) wie folgt: Auszahlungsbetrag = ( Referenzstand - Maßgeblicher Basispreis) x (B) Es erfolgt eine Kaufmännische Rundung des so ermittelten Auszahlungsbetrages auf die zweite Nachkommastelle. Der maßgebliche Betrag wird nach Maßgabe von 1 Absatz (7) in die Auszahlungswährung umgerechnet, sofern die Referenzwährung nicht der Auszahlungswährung entspricht. Der Auszahlungsbetrag kann lediglich dem Mindestbetrag entsprechen, wenn der Referenzstand kleiner oder gleich dem Maßgeblichen Basispreis ist. Hält ein Optionsscheininhaber mehrere Optionsscheine, so erfolgt eine Kaufmännische Rundung bezogen auf die Summe der entsprechenden Mindestbeträge auf die zweite Nachkommastelle. 4 / 48

(4) Vorbehaltlich eines Ereignisses und der Regelung des Absatzes (5) ist der Auszahlungsbetrag ("Auszahlungsbetrag") im Fall eines MINI Future Optionsscheines der in der Referenzwährung bestimmte Differenzbetrag, zwischen dem Maßgeblichen Basispreis und dem Referenzpreis, multipliziert mit dem als Dezimalzahl ausgedrückten Bezugsverhältnis ("Maßgeblicher Betrag"): Maßgeblicher Betrag = (Maßgeblicher Basispreis - Referenzpreis) x (B) Es erfolgt eine Kaufmännische Rundung des so ermittelten Auszahlungsbetrages auf die zweite Nachkommastelle. Der Maßgebliche Betrag wird nach Maßgabe von 1 Absatz (7) in die Auszahlungswährung umgerechnet, sofern die Referenzwährung nicht der Auszahlungswährung entspricht. Ist der so ermittelte Maßgebliche Betrag Null oder ein negativer Wert, so entspricht der Auszahlungsbetrag lediglich 1/10 Eurocent pro Optionsschein ("Mindestbetrag"). Hält ein Optionsscheininhaber mehrere Optionsscheine, so erfolgt eine Kaufmännische Rundung bezogen auf die Summe der entsprechenden Mindestbeträge auf die zweite Nachkommastelle. (5) Wenn der Beobachtungskurs innerhalb des Beobachtungszeitraums (einschließlich des Zeitpunkts der Feststellung des Referenzpreises) die Schwelle erreicht oder überschreitet und damit ein Ereignis eintritt, gelten die Optionsscheine als automatisch ausgeübt und der Tag des Eintritts des Ereignisses, spätestens jedoch der Tag der Feststellung des Referenzstands, ist gleichzeitig der Bewertungstag. Der Auszahlungsbetrag ermittelt sich in diesem Falle ausschließlich (und unabhängig davon, ob zuvor eine Ausübungserklärung im Sinne von 2 abgegeben wurde oder nicht) wie folgt: Auszahlungsbetrag = (Maßgeblicher Basispreis - Referenzstand) x (B) Es erfolgt eine Kaufmännische Rundung des so ermittelten Auszahlungsbetrages auf die zweite Nachkommastelle Der maßgebliche Betrag wird nach Maßgabe von 1 Absatz (7) in die Auszahlungswährung umgerechnet, sofern die Referenzwährung nicht der Auszahlungswährung entspricht. Der Auszahlungsbetrag kann lediglich dem Mindestbetrag entsprechen, wenn der Referenzstand größer oder gleich dem Maßgeblichen Basispreis ist. Hält ein Optionsscheininhaber mehrere Optionsscheine, so erfolgt eine Kaufmännische Rundung bezogen auf die Summe der entsprechenden Mindestbeträge auf die zweite Nachkommastelle. Die Emittentin wird spätestens am Fälligkeitstag den Auszahlungsbetrag pro Optionsschein an den Optionsscheininhaber zahlen. (6) Im Sinne dieser Optionsscheinbedingungen bedeutet: " Basispreis": ist der dem Optionsschein in der am Ende des 1 stehenden Tabelle zugewiesene Anfängliche Basispreis und dient bei der ersten Anpassung zur Berechnung des Maßgeblichen Basispreises. "Anpassungstage ("T")": sind die im Finanzierungszeitraum tatsächlich angefallenen Kalendertage dividiert durch 360. "Ausübungstag": ist jeweils der letzte Bankgeschäftstag eines jeden Monats, beginnend mit dem 30. Juni 2017. "Bankgeschäftstag": ist (a) jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem die Banken in Frankfurt am Main, in Wien und die CBF für den allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet sind, und (b) im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen in EUR jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer-Zahlungssystem (TARGET- System) geöffnet ist. "Basiswert": ist der dem Optionsschein in der am Ende des 1 stehenden Tabelle zugewiesene Wert. "Beobachtungskurs": ist jeder innerhalb des Beobachtungszeitraums von der Berechnungsstelle festgestellte und auf der in der am Ende des 1 stehenden Tabelle aufgeführten veröffentlichte Kurs des Basiswerts. 5 / 48

"Beobachtungszeitraum": ist jeweils an jedem Handelstag von Montag 00:00:01 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bis Freitag 23:59:59 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (jeweils einschließlich). Der erste Beobachtungszeitraum beginnt am 29. Mai 2017 um 08:00:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Der erste und jeder weitere Beobachtungszeitraum endet jeweils freitags um 23:59:59 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. mit der Feststellung des Referenzpreises oder des Ereignisses (jeweils einschließlich). Für den Beginn des Beobachtungszeitraums gilt 4 entsprechend. Sollte zum Beginn des Beobachtungszeitraumes ein unter Beobachtungskurs definierter Kurs des Basiswerts nicht festgestellt werden und liegt keine Marktstörung gemäß 4 vor, dann beginnt der Beobachtungszeitraum, sobald ein solcher Kurs für den jeweiligen Beobachtungszeitraum festgestellt ist. "Berechnungsstelle": ist BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C., 160-162 boulevard MacDonald, 75019 Paris, Frankreich. "Bewertungstag": ist der frühere der folgenden Tage: (a) (b) (c) der Ausübungstag; der Kündigungstermin, zu dem die Emittentin die Kündigung gemäß 2 erklärt; und der Tag an dem ein Ereignis eintritt, spätestens jedoch der Tag, an dem der Referenzstand ermittelt wird. Ist der Bewertungstag kein Handelstag, dann gilt der unmittelbar nachfolgende Handelstag als Bewertungstag. Im Falle einer Marktstörung im Sinne des 4 wird der Bewertungstag maximal um acht Handelstage verschoben. "Bezugsverhältnis" ("B"): ist das dem Optionsschein in der am Ende des 1 stehenden Tabelle zugewiesene und als Dezimalzahl ausgedrückte Bezugsverhältnis. "Börsengeschäftstag": ist jeder Tag, an dem die Börse, an der die in der am Ende des 1 stehenden Tabelle aufgeführten Optionsscheine einbezogen wurden für den Handel geöffnet ist. "CBF": ist die Clearstream Banking AG Frankfurt (Mergenthalerallee 61, D-65760 Eschborn, Bundesrepublik Deutschland) oder ihre Nachfolgerin. "Fälligkeitstag": ist der Tag, der vier Bankgeschäftstage nach dem Bewertungstag liegt. "Finanzierungszeitraum": ist der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, an dem der Maßgebliche Basispreis zuletzt neu ermittelt wurde - der Zeitpunkt der aktuellen Anpassung des Maßgeblichen Basispreises bleibt hierbei außer Betracht - bis zum Zeitpunkt unmittelbar vor der aktuellen Anpassung des Maßgeblichen Basispreises. "Fremdwährung": Mit Fremdwährung wird jede Währung bezeichnet, die nicht EUR ist. "Handelstag": ist (a) (b) im Hinblick auf die Feststellung des Referenzpreises jeder Tag, an dem die Referenzstelle geöffnet ist und an dem der Kurs des Basiswertes festgestellt wird, im Hinblick auf die Feststellung des Beobachtungskurses jeder Tag, an dem die Berechnungsstelle den Beobachtungskurs feststellt. "Kaufmännische Rundung": ist der Vorgang des Abrundens oder Aufrundens. Wenn die Ziffer an der ersten wegfallenden Nachkommastelle eine 1, 2, 3 oder 4 ist, dann wird abgerundet. Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Nachkommastelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet. "Maßgeblicher Basispreis": entspricht zunächst dem Anfänglichen Basispreis. Anschließend wird er von der Berechnungsstelle zu jedem Anpassungstag jeweils um 22:00:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) angepasst und gilt dann jeweils ab diesem Zeitpunkt bis zum nächsten Anpassungstag um 21:59:59 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Der nach dem Anfänglichen Basispreis neue Maßgebliche Basispreis wird wie folgt ermittelt, wobei eine Kaufmännische Rundung auf die vierte Nachkommastelle erfolgt: 6 / 48

Im Falle eines MINI Future Optionsscheines: Maßgeblicher Basispreis neu = Maßgeblicher Basispreis Vorangehend x (1 + (R + Zinsanpassungssatz) x T) ("R"= Referenzzinssatz und "T"= Anzahl der Kalendertage im jeweiligen Finanzierungszeitraum, dividiert durch 360, wobei die ersten zwei Stunden (22:00 Uhr bis 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) des betreffenden Anpassungstages) nicht und die Tage Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag mit jeweils einem Kalendertag und der Freitag wochenendbedingt mit jeweils drei Kalendertagen berücksichtigt werden.) Im Falle eines MINI Future Optionsscheines: Maßgeblicher Basispreis neu = Maßgeblicher Basispreis Vorangehend x (1 + (R - Zinsanpassungssatz) x T) ("R"= Referenzzinssatz und "T"= Anzahl der Kalendertage im jeweiligen Finanzierungszeitraum, dividiert durch 360, wobei die ersten zwei Stunden (22:00 Uhr bis 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) des betreffenden Anpassungstages) nicht und die Tage Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag mit jeweils einem Kalendertag und der Freitag wochenendbedingt mit jeweils drei Kalendertagen berücksichtigt werden.) "Maßgeblicher Basispreis Vorangehend": bezeichnet den Maßgeblichen Basispreis des Tages, an dem der aktuelle Referenzzinssatz zuletzt festgelegt wurde; der Tag der aktuellen Anpassung des Maßgeblichen Basispreises bleibt hierbei außer Betracht. "Referenzpreis": für die paare EUR/Fremdwährung ist jeweils der von der Referenzstelle gegenwärtig um 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) festgestellte und auf der in der am Ende des 1 stehenden Tabelle aufgeführten Internetseite veröffentlichte Kurs des Basiswerts. "Referenzpreis": für die paare Fremdwährung 1/Fremdwährung 2 wird der Referenzpreis durch die Berechnungsstelle auf Grundlage der offiziellen e, die für EUR/Fremdwährung 1 und EUR/Fremdwährung 2 von der Referenzstelle am Bewertungstag festgestellt werden, ermittelt, sofern die Referenzstelle regelmäßig keinen für Fremdwährung1/Fremdwährung 2 feststellt und veröffentlicht. Die Berechnung erfolgt, indem der für EUR/Fremdwährung 2 durch den für EUR/Fremdwährung 1 dividiert wird. EUR / Fremdwährung2 EUR / Fremdwährung1 Sofern die Referenzstelle regelmäßig einen für Fremdwährung1/Fremdwährung 2 feststellt und veröffentlicht, ist der Referenzpreis jeweils der von der Referenzstelle gegenwärtig um 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) festgestellte und auf der in der am Ende des 1 stehenden Tabelle aufgeführten Internetseite veröffentlichte Kurs des Basiswerts. Sollte der Referenzpreis am Bewertungstag nicht festgestellt werden und liegt keine Marktstörung gemäß 4 vor, dann findet die für den Bewertungstag vorgesehene Regelung Anwendung. "Referenzstelle": ist die in der am Ende des 1 stehenden Tabelle dem Basiswert zugewiesene Stelle. "Referenzwährung": ist die dem Basiswert in der am Ende des 1 stehenden Tabelle zugewiesene Währung. "Referenzzinssatz" ("R"): ist in Bezug auf die jeweilige Ermittlung des Maßgeblichen Basispreises neu und jeweils in Bezug auf den entsprechenden Anpassungstag die Differenz zwischen dem (dem Basiswert in der am Ende des 1 stehenden Tabelle) zugewiesenen Referenzzinssatz 1, wie er auf der jeweiligen 1 veröffentlicht wird und Referenzzinssatz 2, wie er auf der jeweiligen 2 veröffentlicht wird. Die jeweilige ist dem jeweiligen Referenzzinssatz in der am Ende des 1 stehenden Tabelle zugeordnet. Eine Neuberechnung des Referenzzinssatzes erfolgt jeweils nur, wenn beide Zinssätze für den jeweiligen Anpassungstag festgestellt und veröffentlicht werden. Ist dies nicht der Fall, wird für die vorliegende Berechnung der in Bezug auf die Ermittlung des jeweiligen Maßgeblichen Basispreis Vorangehend festgestellte Referenzzinssatz verwendet. 7 / 48

Für den Fall, dass ein Zinssatz in Bezug auf einen Anpassungstag künftig mehrmals festgelegt und veröffentlicht wird, bestimmt die Berechnungsstelle nach billigem Ermessen ( 317 BGB), welcher dieser Zinssätze für die Berechnung des Referenzzinssatzes künftig maßgeblich sein soll und wo er für die Zwecke der Ermittlung des Referenzzinssatzes veröffentlicht wird, die Emittentin gibt diese Entscheidung gemäß 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekannt. Für den Fall, dass es bei der Ermittlung von mindestens einem der Zinssätze oder bei der sie ermittelnden Stelle zu einer Änderung kommt, die Einfluss auf die Höhe des betreffenden Zinssatzes hat oder haben kann, wird die Berechnungsstelle nach billigem Ermessen ( 317 BGB) einen Zinssatz oder beide Zinssätze der/die für die Ermittlung der Differenz bzw. des Referenzzinssatzes maßgeblich ist/sind, ersetzen. Den neuen Zinssatz bzw. die neuen Zinssätze wird die Emittentin gemäß 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekanntgeben. " Ereignis": ist im Fall eines MINI Future das Ereignis, wenn der Beobachtungskurs während des Beobachtungszeitraums die Schwelle erreicht oder unterschreitet. " Ereignis": ist im Fall eines MINI Future das Ereignis, wenn der Beobachtungskurs während des Beobachtungszeitraums die Schwelle erreicht oder überschreitet. " Referenzstand": ist der Kurs, der nach Eintritt eines Ereignisses von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen ( 317 BGB) auf der Grundlage der festgestellten Kurse und unter Berücksichtigung der Absicherungsgeschäfte der Berechnungsstelle spätestens am Handelstag nach dem Tag des Eintritts des Ereignisses als der Referenzstand bestimmt wird. " Schwelle": ist die dem Optionsschein zugewiesene Schwelle. Die anfängliche Schwelle ist die in der am Ende des 1 stehenden Tabelle zugewiesene Schwelle (die "Anfängliche Schwelle"). Die Schwelle (einschließlich der Anfänglichen Schwelle) wird bei Anpassung des Maßgeblichen Basispreises wie folgt neu festgelegt, wobei eine Kaufmännische Rundung auf die vierte Nachkommastelle erfolgt: Maßgeblicher Basispreis x Schwellen Anpassungssatz " Schwellen Anpassungssatz": ist der dem Optionsschein in der am Ende des 1 stehenden Tabelle zugewiesene Anpassungssatz. "Zinsanpassungssatz": ist der dem jeweiligen Optionsschein zugewiesene Zinsanpassungssatz. Der anfängliche Zinsanpassungssatz ist der in der am Ende des 1 stehenden Tabelle zugewiesene Zinsanpassungssatz (" Zinsanpassungssatz"). Die Berechnungsstelle ist berechtigt, den Zinsanpassungssatz, einschließlich des Anfänglichen Zinsanpassungssatzes an jedem Börsengeschäftstag nach ihrem billigen Ermessen ( 317 BGB) innerhalb einer in der am Ende des 1 stehenden Tabelle für jeden Optionsschein angegebenen Bandbreite (Abweichung jeweils (+) oder (-)) unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktbedingungen (einschließlich Marktzinsniveau und Zinserwartungen des Marktes) neu festzulegen. Der angepasste Wert wird unverzüglich gemäß 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) veröffentlicht. (7) Die nachfolgenden Bestimmungen zur Währungsumrechnung finden dann Anwendung, wenn die Referenzwährung nicht der Auszahlungswährung entspricht. Für die Umrechnung von der Referenzwährung in die Auszahlungswährung ist der am Bewertungstag von für diesen Tag festgelegte und auf der -Seite BFIX veröffentlichte maßgeblich. Sollte die seite BFIX nicht mehr von der Emittentin oder der Berechnungsstelle für die Umrechnung von der Referenzwährung in die Auszahlungswährung genutzt werden können, so ist der, der auf einer anderen von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen ( 317 BGB) ausgewählten Seite ("Ersatzseite") veröffentlicht wird, maßgeblich. Die Emittentin wird die Ersatzseite unverzüglich gemäß 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekannt machen. Sollte die Ermittlung eines es entweder dauerhaft eingestellt oder dauerhaft nicht mehr auf die vorstehend beschriebene Weise veröffentlicht werden, so wird die Berechnungsstelle durch Bekanntmachung gemäß 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) unverzüglich nach billigem Ermessen ( 317 BGB) und unter Berücksichtigung der gängigen Marktusancen einen anderen Kurs als festlegen. Umrechnung im Fall eines Ereignisses: Für die Umrechnung von der Referenzwährung in die Auszahlungswährung wird die Emittentin den am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelten Kurs zugrundelegen und die Umrechnung auf Grundlage dieses es vornehmen. 8 / 48

Produkt 10 (MINI Future / Optionsscheine): WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MYJ, DE000PR6MYJ4 / PR6MYK, DE000PR6MYK2 / PR6MYL, DE000PR6MYL0 / PR6MYM, DE000PR6MYM8 / PR6MYN, DE000PR6MYN6 / EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 1,0753 1,0861 101,0000 2,50% 100 1,0763 1,0871 101,0000 2,50% 100 1,0773 1,0881 101,0000 2,50% 100 1,0783 1,0891 101,0000 2,50% 100 1,0793 1,0901 101,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Beobachtungskurs* / 9 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MYP, DE000PR6MYP1 / PR6MYQ, DE000PR6MYQ9 / PR6MYR, DE000PR6MYR7 / PR6MYS, DE000PR6MYS5 / PR6MYT, DE000PR6MYT3 / PR6MYU, DE000PR6MYU1 / EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 1,0803 1,0911 101,0000 2,50% 100 1,0813 1,0921 101,0000 2,50% 100 1,0823 1,0931 101,0000 2,50% 100 1,0833 1,0941 101,0000 2,50% 100 1,0843 1,0951 101,0000 2,50% 100 1,0853 1,0962 101,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Beobachtungskurs* / 10 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MYV, DE000PR6MYV9 / PR6MYW, DE000PR6MYW7 / PR6MYX, DE000PR6MYX5 / PR6MYY, DE000PR6MYY3 / PR6MYZ, DE000PR6MYZ0 / PR6MY0, DE000PR6MY07 / EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 1,0863 1,0972 101,0000 2,50% 100 1,0873 1,0982 101,0000 2,50% 100 1,0883 1,0992 101,0000 2,50% 100 1,0893 1,1002 101,0000 2,50% 100 1,0903 1,1012 101,0000 2,50% 100 1,0913 1,1022 101,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Beobachtungskurs* / 11 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MY1, DE000PR6MY15 / PR6MY2, DE000PR6MY23 / PR6MY3, DE000PR6MY31 / PR6MY4, DE000PR6MY49 / PR6MY5, DE000PR6MY56 / PR6MY6, DE000PR6MY64 / EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 1,0923 1,1032 101,0000 2,50% 100 1,0933 1,1042 101,0000 2,50% 100 1,0943 1,1052 101,0000 2,50% 100 1,0953 1,1063 101,0000 2,50% 100 1,0963 1,1073 101,0000 2,50% 100 1,0973 1,1083 101,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Beobachtungskurs* / 12 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MY7, DE000PR6MY72 / PR6MY8, DE000PR6MY80 / PR6MY9, DE000PR6MY98 / PR6MZA, DE000PR6MZA0 / PR6MZB, DE000PR6MZB8 / PR6MZC, DE000PR6MZC6 / EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 1,0983 1,1093 101,0000 2,50% 100 1,0993 1,1103 101,0000 2,50% 100 1,1003 1,1113 101,0000 2,50% 100 1,1013 1,1123 101,0000 2,50% 100 1,1023 1,1133 101,0000 2,50% 100 1,1033 1,1143 101,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Beobachtungskurs* / 13 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MZD, DE000PR6MZD4 / PR6MZE, DE000PR6MZE2 / PR6MZF, DE000PR6MZF9 / PR6MZG, DE000PR6MZG7 / PR6MZH, DE000PR6MZH5 / PR6MZJ, DE000PR6MZJ1 / EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 1,1043 1,1153 101,0000 2,50% 100 1,1053 1,1164 101,0000 2,50% 100 1,1063 1,1174 101,0000 2,50% 100 1,1073 1,1184 101,0000 2,50% 100 1,1083 1,1194 101,0000 2,50% 100 1,1093 1,1204 101,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Beobachtungskurs* / 14 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MZK, DE000PR6MZK9 / PR6MZL, DE000PR6MZL7 / PR6MZM, DE000PR6MZM5 / PR6MZN, DE000PR6MZN3 / PR6MZP, DE000PR6MZP8 / PR6MZQ, DE000PR6MZQ6 / EUR/CHF EUR/CHF EUR/GBP EUR/GBP EUR/GBP EUR/GBP Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ CHF CHF GBP GBP GBP GBP Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 1,0725 1,0832 101,0000 2,50% 100 1,0775 1,0883 101,0000 2,50% 100 0,8350 0,8434 101,0000 2,50% 100 0,8400 0,8484 101,0000 2,50% 100 0,8450 0,8535 101,0000 2,50% 100 0,8500 0,8585 101,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:CHF-LIBOR 1M 1: CHFLIBOR1 M= Zinssatz 1:CHF-LIBOR 1M 1: CHFLIBOR1 M= Zinssatz 1:GBP-LIBOR 1M 1: GBPLIBOR1 M= Zinssatz 1:GBP-LIBOR 1M 1: GBPLIBOR1 M= Zinssatz 1:GBP-LIBOR 1M 1: GBPLIBOR1 M= Zinssatz 1:GBP-LIBOR 1M 1: GBPLIBOR1 M= Beobachtungskurs* / Geldkurs EURCHF= Geldkurs EURCHF= Geldkurs EURGBP= Geldkurs EURGBP= Geldkurs EURGBP= Geldkurs EURGBP= 15 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MZR, DE000PR6MZR4 / PR6MZS, DE000PR6MZS2 / PR6MZT, DE000PR6MZT0 / PR6MZU, DE000PR6MZU8 / PR6MZV, DE000PR6MZV6 / PR6MZW, DE000PR6MZW4 / EUR/GBP EUR/GBP EUR/JPY EUR/JPY EUR/JPY EUR/TRY Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ GBP GBP JPY JPY JPY TRY Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 0,8550 0,8636 101,0000 2,50% 100 0,8600 0,8686 101,0000 2,50% 100 121,7500 122,9675 101,0000 2,50% 100 122,2500 123,4725 101,0000 2,50% 100 122,7500 123,9775 101,0000 2,50% 100 3,8570 3,8956 101,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:GBP-LIBOR 1M 1: GBPLIBOR1 M= Zinssatz 1:GBP-LIBOR 1M 1: GBPLIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Beobachtungskurs* / Geldkurs EURGBP= Geldkurs EURGBP= Geldkurs EURJPY= Geldkurs EURJPY= Geldkurs EURJPY= Geldkurs EURTRY= 16 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MZX, DE000PR6MZX2 / PR6MZY, DE000PR6MZY0 / PR6MZZ, DE000PR6MZZ7 / PR6MZ0, DE000PR6MZ06 / PR6MZ1, DE000PR6MZ14 / PR6MZ2, DE000PR6MZ22 / EUR/TRY EUR/TRY EUR/TRY EUR/ZAR CHF/JPY CHF/JPY Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ TRY TRY TRY ZAR JPY JPY Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 3,8870 3,9259 101,0000 2,50% 100 3,9170 3,9562 101,0000 2,50% 100 3,9470 3,9865 101,0000 2,50% 100 14,2500 14,3925 101,0000 2,50% 100 111,5500 112,6655 101,0000 2,50% 100 112,0500 113,1705 101,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:JIBAR 1M 1: JIBAR1M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: CHFLIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: CHFLIBOR1 M= Beobachtungskurs* / Geldkurs EURTRY= Geldkurs EURTRY= Geldkurs EURTRY= Geldkurs EURZAR= Geldkurs CHFJPY= Geldkurs CHFJPY= 17 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MZ3, DE000PR6MZ30 / PR6MZ4, DE000PR6MZ48 / PR6MZ5, DE000PR6MZ55 / PR6MZ6, DE000PR6MZ63 / PR6MZ7, DE000PR6MZ71 / PR6MZ8, DE000PR6MZ89 / CHF/JPY CHF/JPY /NOK EUR/NOK NZD/JPY NZD/JPY Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ JPY JPY NOK NOK JPY JPY Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 112,5500 113,6755 101,0000 2,50% 100 113,0500 114,1805 101,0000 2,50% 100 8,3000 8,3830 101,0000 2,50% 100 9,2650 9,3577 101,0000 2,50% 100 76,1500 76,9115 101,0000 2,50% 100 77,1500 77,9215 101,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: CHFLIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: CHFLIBOR1 M= Zinssatz 1:NIBOR1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: OINOK1MD= 2: LIBOR1 M= Zinssatz 1:NIBOR1M 1: OINOK1MD= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:NZD-BKBM 1 M (AVG) 1: JPYLIBOR1 M= 2: NZ1 MBBFIX= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:NZD-BKBM 1 M (AVG) 1: JPYLIBOR1 M= 2: NZ1 MBBFIX= Beobachtungskurs* / Geldkurs CHFJPY= Geldkurs CHFJPY= Geldkurs NOK= Geldkurs EURNOK= Geldkurs NZDJPY= Geldkurs NZDJPY= 18 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6MZ9, DE000PR6MZ97 / PR6M0A, DE000PR6M0A6 / PR6M0B, DE000PR6M0B4 / PR6M0C, DE000PR6M0C2 / PR6M0D, DE000PR6M0D0 / PR6M0E, DE000PR6M0E8 / NZD/ NZD/ EUR/ EUR/ EUR/ EUR/ Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 0,6815 0,6883 101,0000 2,50% 100 0,6915 0,6984 101,0000 2,50% 100 1,1376 1,1262 99,0000 2,50% 100 1,1366 1,1252 99,0000 2,50% 100 1,1356 1,1242 99,0000 2,50% 100 1,1346 1,1233 99,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:-LIBOR 1M Zinssatz 2:NZD-BKBM 1 M (AVG) 1: LIBOR1 M= 2: NZ1 MBBFIX= Zinssatz 1:-LIBOR 1M Zinssatz 2:NZD-BKBM 1 M (AVG) 1: LIBOR1 M= 2: NZ1 MBBFIX= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Beobachtungskurs* / Geldkurs NZD= Geldkurs NZD= Briefkurs EUR= Briefkurs EUR= Briefkurs EUR= Briefkurs EUR= 19 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6M0F, DE000PR6M0F5 / PR6M0G, DE000PR6M0G3 / PR6M0H, DE000PR6M0H1 / PR6M0J, DE000PR6M0J7 / PR6M0K, DE000PR6M0K5 / PR6M0L, DE000PR6M0L3 / EUR/ EUR/CHF EUR/HUF EUR/HUF /JPY /JPY Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ CHF HUF HUF JPY JPY Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 1,1336 1,1223 99,0000 2,50% 100 1,1050 1,0940 99,0000 2,50% 100 314,5000 311,3550 99,0000 2,50% 100 311,5000 308,3850 99,0000 2,50% 100 115,3000 114,1470 99,0000 2,50% 100 114,8000 113,6520 99,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= Zinssatz 1:CHF-LIBOR 1M 1: CHFLIBOR1 M= Zinssatz 1:BUBOR 1M 1: BUBOR= (1 M) Zinssatz 1:BUBOR 1M 1: BUBOR= (1 M) Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: LIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: LIBOR1 M= Beobachtungskurs* / Briefkurs EUR= Briefkurs EURCHF= Briefkurs EURHUF= Briefkurs EURHUF= Briefkurs JPY= Briefkurs JPY= 20 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6M0M, DE000PR6M0M1 / PR6M0N, DE000PR6M0N9 / PR6M0P, DE000PR6M0P4 / PR6M0Q, DE000PR6M0Q2 / PR6M0R, DE000PR6M0R0 / PR6M0S, DE000PR6M0S8 / /JPY /JPY /JPY /JPY /JPY EUR/JPY Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ JPY JPY JPY JPY JPY JPY Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 114,3000 113,1570 99,0000 2,50% 100 113,8000 112,6620 99,0000 2,50% 100 113,3000 112,1670 99,0000 2,50% 100 112,8000 111,6720 99,0000 2,50% 100 112,3000 111,1770 99,0000 2,50% 100 126,8000 125,5320 99,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: LIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: LIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: LIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: LIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: LIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= Beobachtungskurs* / Briefkurs JPY= Briefkurs JPY= Briefkurs JPY= Briefkurs JPY= Briefkurs JPY= Briefkurs EURJPY= 21 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6M0T, DE000PR6M0T6 / PR6M0U, DE000PR6M0U4 / PR6M0V, DE000PR6M0V2 / PR6M0W, DE000PR6M0W0 / PR6M0X, DE000PR6M0X8 / PR6M0Y, DE000PR6M0Y6 / EUR/JPY EUR/TRY EUR/TRY EUR/TRY EUR/TRY EUR/TRY Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ JPY TRY TRY TRY TRY TRY Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 126,3000 125,0370 99,0000 2,50% 100 4,3400 4,2966 99,0000 2,50% 100 4,2900 4,2471 99,0000 2,50% 100 4,2400 4,1976 99,0000 2,50% 100 4,1900 4,1481 99,0000 2,50% 100 4,1700 4,1283 99,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Beobachtungskurs* / Briefkurs EURJPY= Briefkurs EURTRY= Briefkurs EURTRY= Briefkurs EURTRY= Briefkurs EURTRY= Briefkurs EURTRY= 22 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6M0Z, DE000PR6M0Z3 / PR6M00, DE000PR6M005 / PR6M01, DE000PR6M013 / PR6M02, DE000PR6M021 / PR6M03, DE000PR6M039 / PR6M04, DE000PR6M047 / EUR/TRY EUR/TRY EUR/TRY EUR/TRY EUR/TRY EUR/PLN Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ TRY TRY TRY TRY TRY PLN Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 4,1500 4,1085 99,0000 2,50% 100 4,1300 4,0887 99,0000 2,50% 100 4,1100 4,0689 99,0000 2,50% 100 4,0900 4,0491 99,0000 2,50% 100 4,0700 4,0293 99,0000 2,50% 100 4,2650 4,2224 99,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:TRLIBOR 1M (Briefkurs) 1: TRLIBOR01 Zinssatz 1:WIBOR 1M 1: WIBOR1M= Beobachtungskurs* / Briefkurs EURTRY= Briefkurs EURTRY= Briefkurs EURTRY= Briefkurs EURTRY= Briefkurs EURTRY= Briefkurs EURPLN= 23 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6M05, DE000PR6M054 / PR6M06, DE000PR6M062 / PR6M07, DE000PR6M070 / PR6M08, DE000PR6M088 / PR6M09, DE000PR6M096 / PR6M1A, DE000PR6M1A4 / EUR/ZAR CHF/JPY /NOK /NOK /NOK /NOK Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ ZAR JPY NOK NOK NOK NOK Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 15,2000 15,0480 99,0000 2,50% 100 115,8500 114,6915 99,0000 2,50% 100 8,7800 8,6922 99,0000 2,50% 100 8,6800 8,5932 99,0000 2,50% 100 8,5800 8,4942 99,0000 2,50% 100 8,4800 8,3952 99,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:JIBAR 1M 1: JIBAR1M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:CHF-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: CHFLIBOR1 M= Zinssatz 1:NIBOR1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: OINOK1MD= 2: LIBOR1 M= Zinssatz 1:NIBOR1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: OINOK1MD= 2: LIBOR1 M= Zinssatz 1:NIBOR1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: OINOK1MD= 2: LIBOR1 M= Zinssatz 1:NIBOR1M Zinssatz 2:-LIBOR 1M 1: OINOK1MD= 2: LIBOR1 M= Beobachtungskurs* / Briefkurs EURZAR= Briefkurs CHFJPY= Briefkurs NOK= Briefkurs NOK= Briefkurs NOK= Briefkurs NOK= 24 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6M1B, DE000PR6M1B2 / PR6M1C, DE000PR6M1C0 / PR6M1D, DE000PR6M1D8 / PR6M1E, DE000PR6M1E6 / PR6M1F, DE000PR6M1F3 / PR6M1G, DE000PR6M1G1 / GBP/JPY GBP/JPY GBP/ EUR/NOK GBP/CHF GBP/CHF Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ JPY JPY NOK CHF CHF Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 147,5000 146,0250 99,0000 2,50% 100 145,5000 144,0450 99,0000 2,50% 100 1,3100 1,2969 99,0000 2,50% 100 9,6000 9,5040 99,0000 2,50% 100 1,3040 1,2910 99,0000 2,50% 100 1,2840 1,2712 99,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: GBPLIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-LIBOR 1M 1: JPYLIBOR1 M= 2: GBPLIBOR1 M= Zinssatz 1:-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-LIBOR 1M 1: LIBOR1 M= 2: GBPLIBOR1 M= Zinssatz 1:NIBOR1M 1: OINOK1MD= Zinssatz 1:CHF-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-LIBOR 1M 1: CHFLIBOR1 M= 2: GBPLIBOR1 M= Zinssatz 1:CHF-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-LIBOR 1M 1: CHFLIBOR1 M= 2: GBPLIBOR1 M= Beobachtungskurs* / Briefkurs GBPJPY= Briefkurs GBPJPY= Briefkurs GBP= Briefkurs EURNOK= Briefkurs GBPCHF= Briefkurs GBPCHF= 25 / 48

WKN und ISIN der Optionsscheine / PR6M1H, DE000PR6M1H9 / PR6M1J, DE000PR6M1J5 / GBP/CHF NZD/JPY Basiswert* (Währungswechselkurs) Options- Typ CHF JPY Referenzwährung* Referenzstelle* Bezugsverhältnis* Basispreis* in Referenzwährung Anfängliche Schwelle* in Referenzwährung Schwellen Anpassungssatz* in Prozent 100 1,2640 1,2514 99,0000 2,50% 100 79,8800 79,0812 99,0000 2,50% Zinsanpassungssatz*/ Zinsanpassungssatz Bandbreite und Abweichung* Referenzzinssatz* 1 mit und Referenzzinssatz 2 mit Zinssatz 1:CHF-LIBOR 1M Zinssatz 2:GBP-LIBOR 1M 1: CHFLIBOR1 M= 2: GBPLIBOR1 M= Zinssatz 1:JPY-LIBOR 1M Zinssatz 2:NZD-BKBM 1 M (AVG) 1: JPYLIBOR1 M= 2: NZ1 MBBFIX= Beobachtungskurs* / Briefkurs GBPCHF= Briefkurs NZDJPY= * Zur Klarstellung gelten alle Angaben vorbehaltlich der 3 und 4 EURIBOR = Euro Interbank Offered Rate LIBOR = London Interbank Offered Rate TRLIBOR = Turkish Lira Interbank Offered Rate JIBAR = Johannesburg Interbank Agreed Rate NIBOR = Norwegian Interbank Offered Rate BKBM = Bank Bill Market (Neuseeland) BUBOR = Budapest Interbank Offered Rate WIBOR = Warsaw Interbank Offered Rate Bei den verwendeten Abkürzungen für die jeweilige Währung handelt es sich (mit Ausnahme der Abkürzung "GBp", die für Britische Pence Sterling steht und wobei GBp 100 einem Britischen Pfund Sterling ("GBP" 1,00) entsprechen) um die offiziell verwendeten ISO-Währungskürzel. ISO = International Organization for Standardization; Währungskürzel zur Zeit auch auf der Webseite: http://publications.europa.eu/code/de/de-5000700.htm 26 / 48

2 Ausübung der Optionsrechte (1) Die Optionsscheine gelten als automatisch ausgeübt sobald ein Ereignis eintritt. (2) (a) (b) Optionsrechte können nur für mindestens 1.000 Optionsscheine oder ein ganzzahliges Vielfaches davon ("Mindestzahl") ausgeübt werden. Der Optionsscheininhaber muss spätestens am zweiten Bankgeschäftstag vor dem Ausübungstag bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main): (i) (ii) in schriftlicher Form mit allen im nachstehenden Absatz (2)(b) geforderten Angaben eine Erklärung gemäß Absatz (2)(b) ("Ausübungserklärung") bei der Zahlstelle gemäß 8 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) (BNP PARIBAS Securities Services, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main (bei Übermittlung per Telefax unter Nr. +49 (0) 69 15205277) einreichen; und die Optionsscheine auf das Konto der Zahlstelle bei der CBF, Konto 7259 übertragen. Die wirksame Ausübung des Optionsrechts durch den Optionsscheininhaber, steht unter der auflösenden Bedingung, dass bis einschließlich der Feststellung des Referenzpreises am Ausübungstag ein Ereignis eintritt: Das heißt, der Eintritt eines Ereignisses nach Ausübung gemäß diesem 2 Absatz (2), führt dazu, dass die Wirksamkeit der Ausübung nachträglich entfällt und dass stattdessen 2 Absatz (1) zur Anwendung kommt. Die Ausübungserklärung muss enthalten: (i) (ii) (iii) den Namen und die Anschrift des Ausübenden, die Art (WKN oder ISIN) und die Anzahl der Optionsscheine, für die das Optionsrecht ausgeübt wird, und die Angabe eines in der Auszahlungswährung geführten Bankkontos, auf das der Auszahlungsbetrag überwiesen werden soll. Die Ausübungserklärung ist bindend und unwiderruflich. Sie wird wirksam, wenn die Ausübungserklärung zugegangen ist und die Optionsscheine fristgerecht bei der Zahlstelle eingegangen sind. Werden die Optionsscheine, auf die sich die Ausübungserklärung bezieht, nicht oder nicht rechtzeitig an die Zahlstelle nach Maßgabe des obenstehenden Absatzes (2)(a) geliefert, so ist die Ausübungserklärung nichtig. Als Bewertungstag i.s.d. 1 gilt dabei der Bankgeschäftstag, an dem erstmals bis einschließlich 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) die vorgenannten Ausübungsvoraussetzungen für die ausgeübten Optionsrechte erfüllt sind. Werden abweichend von Absatz (2)(a) Optionsrechte nicht im Umfang der Mindestzahl oder zu einem Vielfachen der Mindestzahl ausgeübt, gilt die Ausübung nur für die nächst kleinere Zahl von Optionsscheinen, die durch die Mindestzahl ganzzahlig ohne Rest teilbar ist. Das gilt entsprechend, sofern die Anzahl der in der Ausübungserklärung genannten Optionsscheine von der Anzahl der an die Zahlstelle übertragenen Optionsscheine abweicht. Die gelieferten überzähligen Optionsscheine werden dem Optionsscheininhaber in beiden Fällen auf dessen Kosten und Risiko zurückübertragen. (3) Die Emittentin ist berechtigt zum letzten Bankgeschäftstag eines jeden Monats, erstmals zum 30. Juni 2017 ("Kündigungstermin") die Optionsscheine insgesamt, jedoch nicht teilweise ordentlich zu kündigen. Die Kündigung durch die Emittentin ist spätestens am zweiten Bankgeschäftstag vor dem Kündigungstermin gemäß 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekannt zu machen. Der Bewertungstag ist in diesem Fall der Kündigungstermin mit der Maßgabe, dass der für den Kündigungstermin maßgebliche Zeitpunkt der ist, zu dem der betreffende Referenzpreis (vorbehaltlich eines Ereignisses und der außerordentlichen Kündigung gemäß 3) festgestellt wird. Der den Optionsscheininhabern im Falle der ordentlichen Kündigung zu zahlende Auszahlungsbetrag ermittelt sich dann nach Maßgabe der Vorschriften des 1 Absatz (2) und Absatz (4) (einschließlich des Verweises auf Absatz (3) und Absatz (5)). 27 / 48

. 3 Anpassungen, außerordentliche Kündigung (1) Wird der Basiswert in seiner Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel des betroffenen Landes durch eine andere Währung oder eine neue Währung ersetzt oder wird der Basiswert mit einer anderen Währung verschmolzen ("Nachfolge-Basiswert"), wird die Berechnungsstelle, sofern die Optionsscheine nicht nach Absatz (2) gekündigt wurden, gegebenenfalls den Nachfolge-Basiswert anstelle des bisherigen Basiswerts einsetzen und die Emittentin wird die Optionsscheinbedingungen in einer Weise anpassen, dass die Optionsscheininhaber wirtschaftlich soweit wie möglich so gestellt werden, wie sie vor Durchführung der Maßnahme nach diesem Absatz (1) standen. Die Berechnungsstelle wird dabei den neuen maßgeblichen auf der Grundlage derjenigen Anzahl von Einheiten des Nachfolge-Basiswertes ermitteln, die sich aus der Umrechnung der Anzahl von Einheiten des Basiswertes die für die Bestimmung des ursprünglichen es herangezogen wurde, in den Nachfolge- Basiswert ergibt. Die Emittentin wird eine Ersetzung des Basiswertes, den relevanten und gegebenenfalls seine Veröffentlichung durch dritte Stellen ("Nachfolge-Referenzstelle") unverzüglich gemäß 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekannt machen. Jede in diesen Optionsscheinbedingungen enthaltene Bezugnahme auf den Basiswert bzw. gegebenenfalls auf die Referenzstelle gilt, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als Bezugnahme auf den Nachfolge-Basiswert bzw. die Nachfolge-Referenzstelle. (2) Die Emittentin ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Optionsscheine in den in Absatz (1) genannten Fällen außerordentlich durch Bekanntmachung gemäß 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) zu kündigen. Im Falle einer Kündigung zahlt die Emittentin anstatt der unter den Optionsscheinen ansonsten zu leistenden Zahlungen an jeden Optionsscheininhaber einen Betrag je Optionsschein ("Kündigungsbetrag"), der von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen ( 317 BGB) als angemessener Marktpreis des Optionsscheins unmittelbar vor dem zur Kündigung berechtigenden Ereignis festgelegt wird. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag innerhalb von vier Bankgeschäftstagen nach dem Tag der Bekanntmachung gemäß 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) an die CBF zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag gemäß 7 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) zahlen. (3) Berechnungen, Entscheidungen und Feststellungen nach den vorstehenden Absätzen werden durch die Berechnungsstelle ( 8 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen)) für die Emittentin vorgenommen und sind für alle Beteiligten bindend, sofern nicht ein offensichtlicher Fehler vorliegt. Sämtliche Anpassungen sowie der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens werden unverzüglich nach 9 in Abschnitt B der Optionsscheinbedingungen (Allgemeine Bedingungen) bekannt gemacht.. 4 Marktstörungen (1) (a) In Abweichung von Absatz (1)(b), wenn nach Auffassung der Berechnungsstelle zum Zeitpunkt der Feststellung des maßgeblichen Kurses eine Marktstörung, wie in Absatz (2) definiert, vorliegt, wird der betroffene Tag auf den unmittelbar nachfolgenden Handelstag, an dem keine Marktstörung mehr vorliegt, verschoben. Bei einer Verschiebung des Bewertungstages wird der Fälligkeitstag entsprechend angepasst. (b) Wenn während des Beobachtungszeitraums eine Marktstörung vorliegt, kann die Berechnungsstelle nach billigem Ermessen ( 317 BGB) während der Dauer dieser Marktstörung entweder die Feststellung des Stop Loss Ereignisses aussetzen, oder anstelle des Beobachtungskurses einen von ihr zu bestimmenden Ersatz- Kurs des Basiswertes zur Feststellung eines Ereignisses heranziehen. 28 / 48