Doktorate an den Fakultäten/Instituten

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Transkript:

Universität Basel Studiensekretariat Petersplatz 1, Postfach 4001 Basel, Switzerland T +41 61 207 30 23 www.unibas.ch/studseksupport Doktorate an den Fakultäten/Instituten 1. Theologische Fakultät Forschungsdekanat, Nadelberg 10, 4051 Basel, Tel. +41 (0)61 207 27 94, E-Mail forschungsdekanat-theol@unibas.ch, Homepage: http://theolrel.unibas.ch/ Doktorate - Dr. theol. - Dr. phil. Die Zulassung zur Doktoratsausbildung mit dem Abschlussgrad Dr. theol. erfordert einen Master of Theology der Theologischen Fakultät der Universität Basel. Die Zulassung zur Doktoratsausbildung mit dem Abschlussgrad Dr. phil. erfordert entweder einen Master of Arts der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel mit dem ausserfakultären Studienfach Theologie als Major oder Minor, einen Master of Theology der Theologischen Fakultät der Universität Basel oder einen Master of Arts in Religion Wirtschaft Politik der Universitäten Basel, Luzern und Zürich. Andere Studienabschlüsse einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule können vom Promotionsausschuss als ganz oder teilweise äquivalent anerkannt werden, gegebenenfalls mit der Auflage, fehlende Studienleistungen nachzuholen. Weiterbildungsabschlüsse der Stufe Master of Advanced Studies berechtigen nicht zur Zulassung zur Promotion. Der Studienabschluss muss - sowohl für den Dr. theol als auch für den Dr. phil. - einen Notendurchschnitt von mindestens 5 (Schweizerisches Notensystem 1 6, 6 = max / 4 = pass) oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Leistungsnachweis haben. Bei Abschlüssen, die weder einen Notendurchschnitt noch einen anderen als gleichwertig anerkannten Leistungsausweis aufweisen, wird die diesbezügliche Gleichwertigkeit vom Promotionsausschuss überprüft. - Promotionsordnung der Theologischen Fakultät an der Universität Basel vom 4. März 2013 Diese ist im Dekanat der Theologischen Fakultät erhältlich oder direkt über das Internet abrufbar: www.unibas.ch/promotionsfaecher 2. Juristische Fakultät Studiendekanat/Prüfungssekretariat, Peter Merian-Weg 8, 4002 Basel, Tel. +41 (0)61 207 25 30, E-Mail: studiendekanat-ius@unibas.ch, Homepage: http://ius.unibas.ch/ Doktorat - Rechtswissenschaft Die Zulassung zum Doktorat erfordert einen Masterabschluss der Juristischen Fakultät der Universität Basel mit einem Notendurchschnitt von mindestens 5 nach dem Schweizerischen Notensystem (von 1 6, 6 = max / 4 = pass). Andere Studienabschlüsse einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule können vom Promotionsausschuss als ganz oder teilweise äquivalent anerkannt werden, gegebenenfalls mit der Auflage, fehlende Studienleistungen nachzuholen. Der Studienabschluss muss einen Notendurchschnitt von mindestens 5 nach dem Schweizerischen Notensystem (von 1 6, 6 = max / 4 = pass) aufweisen. Allfällige Auflagen werden vom Promotionsausschuss festgelegt und vom Rektorat verfügt. In Ausnahmefällen können Bewerberinnen bzw. Bewerber mit einem Masterabschluss mit einem niedrigeren Notendurch-

schnitt vom Promotionsausschuss nach Rücksprache mit der voraussichtlichen Erstbetreuerin bzw. dem voraussichtlichen Erstbetreuer im Sinn von 9 zum Doktorat zugelassen werden, gegebenenfalls mit der Auflage, fehlende Studienleistungen nachzuholen. - Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Basel vom 5. Januar 2012 Die ist im Prüfungssekretariat der Juristischen Fakultät erhältlich oder direkt über das Internet 3. Medizinische Fakultät Dekanat, Klingelbergstr. 61, CH-4056 Basel, Tel. +41 (0)61 207 19 18 (vormittags), E-Mail: yvonne.guggenheim@unibas.ch, Homepage: http://medizin.unibas.ch; für Fragen zum Erwerb der Doktorwürde Dr. sc. med.: E-Mail: s.kramer@unibas.ch, Tel. +41 (0)61 207 19 18 Erwerb der Doktorwürde Dr. med. und Dr. med. dent. Doktorate - Dr. med. - Dr. med. dent. Die Zulassung zum Doktorat setzt einen Masterabschluss im Studiengang Medizin (Master of Medicine) oder Zahnmedizin (Master of Dental Medicine) einer schweizerischen Universität voraus. Die Zulassung mit einem Abschluss einer von der Universität Basel anerkannten ausländischen Universität erfordert eine Äquivalenzerklärung der Fakultät. Ein Abschluss einer ausländischen Universität berechtigt grundsätzlich nur zum Doktorat, wenn dieser im Hochschulsystem seines Erwerbs die Zulassung zur Promotionsstufe erlaubt. In Zweifelsfällen kann der Nachweis des Zugangs zum Promotionsstudium verlangt werden. - für den Erwerb der Doktorwürde Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. h.c. an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel vom 19. November 2009 Diese ist auf dem Dekanat der Medizinischen Fakultät erhältlich oder direkt über das Internet abrufbar: www.unibas.ch/promotionsfaecher Erwerb der Doktorwürde Dr. sc. med. Promotionsfächer - Arzneimittelentwicklung (Medicines Development) - Biomedizinische Technik (Biomedical Engineering) - Bio- und Medizinethik (Biomedical Ethics) - Klinische Forschung (Clinical Research) - Pflegewissenschaft (Nursing Science) - Public Health/Epidemiologie (Public Health/Epidemiology) - Sportwissenschaft (Sport Science) Die Zulassung zur Doktoratsausbildung in den aufgeführten Promotionsfächern erfordert einen Abschluss einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule - in der Regel einen universitären Masterabschluss - in einem für das Promotionsfach relevanten Studiengang. Der Promotionsausschuss kann gegebenenfalls die Auflage erteilen, fehlende Studienleistungen im Umfang von maximal 24 KP nachzuholen. Seite 2/7

- Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Basel vom 25. September 2014 Diese ist auf dem Dekanat der Medizinischen Fakultät erhältlich oder direkt über das Internet 4. Philosophisch-Historische Fakultät (Phil. I) Studienadministration, Bernoullistr. 28, CH-4056 Basel, Tel. +41 (0)61 207 09 34, E-Mail: hildegard.raeuber@unibas.ch, Homepage http://philhist.unibas.ch/ Promotionsfächer - Afrika-Studien - Ägyptologie - Allgemeine Literaturwissenschaft - Allgemeine Sprachwissenschaft - Alte Geschichte - Anglophone Literatur- und Kulturwissenschaft - Deutsche Literaturwissenschaft - Deutsche Sprachwissenschaft - Digital Humanities - Ethnologie - European Global Studies - Französische Literaturwissenschaft - Französische Sprachwissenschaft - Geographie - Geschichte - Geschlechterforschung - Gräzistik - Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft - Iberoromanische Literaturwissenschaft - Iberoromanische Sprachwissenschaft - Italienische Literaturwissenschaft - Italienische Sprachwissenschaft - Jüdische Studien - Klassische Archäologie - Kulturanthropologie - Kunstgeschichte - Latinistik - Medienwissenschaft - Musikwissenschaft - Nachhaltigkeitsforschung - Near & Middle Eastern Studies - Osteuropäische Geschichte - Philosophie - Politikwissenschaft - Religionswissenschaft - Russistik - Semitische Philologie - Skandinavistik - Slavistik Seite 3/7

- Soziologie - Sprachwissenschaft des Englischen - Ur- und Frühgeschichtliche und Provinzialrömische Archäologie - Urban Studies - Vorderasiatische Altertumswissenschaft Die Zulassung zur Doktoratsausbildung in den aufgelisteten Promotionsfächern erfordert einen Masterabschluss der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel in einem zum gewünschten Promotionsfach verwandten Masterstudienfach/-studiengang. Masterabschlüsse anderer schweizerischer Universitäten und der eidgenössisch technischen Hochschulen Zürich und Lausanne werden als äquivalent anerkannt, sofern mindestens 35 Kreditpunkte aus einem zum gewünschten Promotionsfach verwandten Fachbereich auf Masterstufe nachgewiesen sind. Andere Studienabschlüsse einer anderen Fakultät oder einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule können vom Promotionsausschuss in Rücksprache mit der für das Promotionsfach zuständigen Unterrichtskommission als äquivalent eingestuft werden. Der Masterabschluss muss in allen Fällen einen Notendurchschnitt von mindestens 5,0 / auf ein Zehntel gerundet (Schweizerisches Notensystem 1-6, 6 = max / 4 = pass) aufweisen. Hat der Abschluss keinen Notendurchschnitt und lässt sich dieser auch nicht berechnen, wird die Gleichwertigkeit des Grades zum Notendurchschnitt von mindestens 5,0 / auf ein Zehntel gerundet (Schweizerisches Notensystem 1-6, 6 = max / 4 = pass) vom Promotionsausschuss überprüft. - der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für die Promotion vom 2. März 2017 Diese ist im Dekanat der Philosophisch-Historischen Fakultät erhältlich oder direkt über das Internet 5. Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (Phil. II) Dekanat, Klingelbergstr. 50, CH-4056 Basel, Tel. +41 (0)61 207 14 96, E-Mail: astrid.winbeck@unibas.ch, Homepage http://philnat.unibas.ch Promotionsfächer - Biochemie - Bioethik - Biophysik - Botanik - Chemie - Computational Biology - Didaktik der Naturwissenschaften - Epidemiologie* - Genetik - Geschichte der Naturwissenschaften* - Geographie - Geowissenschaften - Informatik - Mathematik - Medizinisch-biologische Forschung* - Meteorologie - Mikrobiologie Seite 4/7

- Molekularbiologie - Nanowissenschaften - Neurobiologie - Pharmazeutische Wissenschaften - Pharmakologie* - Prähistorische und Naturwissenschaftliche Archäologie - Physik - Strukturbiologie - Toxikologie - Umweltwissenschaften - Versicherungswissenschaft - Zellbiologie - Zoologie *Gemeinsame Betreuung mit der Medizinischen bzw. der Philosophisch-Historischen Fakultät (Informationen dazu erhalten Sie bei den Dekanaten). Die Zulassung zur Doktoratsausbildung in den aufgelisteten Promotionsfächern erfordert einen für das gewählte Promotionsfach qualifizierenden Masterabschluss der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel. Masterabschlüsse anderer schweizerischer Universitäten oder einer Eidgenössischen Technischen Hochschule, welche für das gewählte Promotionsfach qualifizieren, werden als gleichwertig anerkannt. Andere Studienabschlüsse einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule oder einer anderen Fakultät der Universität Basel können vom Promotionsausschuss als ganz, teilweise oder nicht äquivalent eingestuft werden. - Promotionsordnung der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 15. September 2015 Diese ist im Dekanat der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät erhältlich oder direkt über das Internet abrufbar: https://philnat.unibas.ch/dokumente/ 6. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Dekanat, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Peter Merian-Weg 6, Postfach, 4002 Basel, Tel. +41 (0)61 207 33 73, E-Mail: dekanat-wwz@unibas.ch, Homepage http://wwz.unibas.ch/studium/ Doktorat - Wirtschaftswissenschaften Die Zulassung zum Doktorat in Wirtschaftswissenschaften erfordert einen Masterabschluss der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel mit der Mindestnote 5/ungerundet. Andere Studienabschlüsse einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule können vom Promotionsausschuss als ganz oder teilweise äquivalent anerkannt werden, gegebenenfalls mit der Auflage, fehlende Studienleistungen nachzuholen. Allfällige Auflagen werden durch den Promotionsausschuss festgelegt und vom Rektorat zusammen mit der Zulassung verfügt. Die Auflagen werden in der Doktoratsvereinbarung festgehalten. Der Studienabschluss muss eine Durchschnittsnote von mindestens 5/ungerundet (Schweizerisches Notensystem 1 6, 6 = max / 4 = pass) oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Leistungsnachweis haben. Bei Abschlüssen, die keine Durchschnittsnote aufweisen, wird die diesbezügliche Gleichwertigkeit Seite 5/7

des Grades vom Promotionsausschuss überprüft. Weiterbildungsabschlüsse der Stufe Master of Advanced Studies berechtigen nicht zur Zulassung zur Promotion. - Promotionsordnung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 16. Dezember 2010 Diese ist im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erhältlich oder direkt über da Internet 7. Fakultät für Psychologie Dekanat, Missionsstrasse 60/62, 4055 Basel, Tel. +41 (0)61 207 06 01, E-Mail: info-psycho@unibas.ch, Homepage http://psycho.unibas.ch/ Promotionsfach - Psychologie Die Zulassung zur Doktoratsausbildung erfordert einen Master of Science in Psychology der Universität Basel. Andere Studienabschlüsse der Universität Basel oder einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule können vom Promotionsausschuss als ganz oder teilweise äquivalent anerkannt werden. Bei einer teilweisen Äquivalenz erfolgt die Zulassung gemäss 19 Abs. 4 der Studierenden- mit Auflagen von maximal 24 KP. Auflagen können entweder einzelne Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium oder das Kolloquium gemäss 12 der Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie umfassen. Weiterbildungsabschlüsse der Stufe Master of Advanced Studies berechtigen nicht zur Zulassung zur Promotion. - Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie der Universität Basel vom 17. September 2014 Diese ist im Studiendekanat der Fakultät für Psychologie erhältlich oder direkt über das Internet 8. Institut für Bildungswissenschaften der Universität Basel Institut für Bildungswissenschaften der Universität Basel, Prof. Dr. Hans-Ulrich Grunder, Riehenstrasse 154, 4058 Basel, E-Mail hansulrich.grunder@unibas.ch, Homepage http://bildungswissenschaften.unibas.ch/ Doktoratsausbildungen - Bildungswissenschaften - Fachdidaktiken Die Zulassung zur Doktoratsausbildung erfordert einen Masterabschluss der Universität Basel oder einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule in einem für die gewünschte Doktoratsausbildung geeigneten Studiengang. Der Abschluss muss einen Notendurchschnitt von mindestens 5,0 ungerundet (Schweizerisches Notensystem 1,0 6,0; 6,0 = max / 4,0 = pass) aufweisen. Hat der Abschluss keinen Notendurchschnitt und lässt sich dieser auch nicht berechnen, wird die Gleichwertigkeit des Grades zum Notendurchschnitt von mind. 5,0 / ungerundet (Schweizerisches Notensystem) vom Promotionsausschuss des Instituts überprüft. - Promotionsordnung des Instituts für Bildungswissenschaften der Universität Basel vom 13.12.2016 Diese ist im Institut für Bildungswissenschaften erhältlich oder direkt über das Internet abrufbar: www.unibas.ch/promotionsfaecher Seite 6/7

Informationen zu Co-tutelle - Promotionen Co-tutelle-Doktorierende sind an zwei Universitäten eingeschrieben, bezahlen jedoch nur an einer Universität die Semestergebühr. An welcher Universität die Gebühr zu entrichten ist, wird im Co-tutelle-Vertrag geregelt. Wurde vereinbart, dass die Semestergebühr nicht an der Universität Basel entrichtet wird, muss der von allen Parteien unterschriebene Vertrag spätestens bei der Immatrikulation vorliegen. Eine gebührenfreie Einschreibung ohne gültigen Co-tutelle-Vertrag ist nicht möglich. Die Anmeldegebühr von zur Zeit CHF 100.- ist an der Universität Basel auf jeden Fall zu entrichten. Die Doktorierenden müssen eine Kopie des Vertrags, sobald dieser von allen Seiten unterschrieben wurde, im Studiensekretariat der Universität Basel einreichen. Basel, April 2017 Rechtliche Änderungen vorbehalten Seite 7/7