Sicherheits-Hinweise-Brandschutz (SHB)

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Transkript:

(SHB) Stand 01/2017 Sicherheits-Hinweise-Brandschutz für Mieter und Fremdfirmen im TechnologiePark Bergisch Gladbach Friedrich-Ebert-Straße 75 51429 Bergisch Gladbach 1

Die Sicherheits-Hinweise-Brandschutz geben Mietern und Fremdfirmen des TechnologieParks Bergisch Gladbach (TBG) Hilfestellung bei der Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten und Arbeiten sowie Veranstaltungen in den mittels Brandmelder überwachten Bereichen. Hierdurch soll ein unsachgemäßer Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten vermieden, Sicherstellung des Sicherheitsstandards des TBG gewährleistet und eine Fehlalarmierung der Feuerwehr unterbunden werden. Inhalt: 1. Feuergefährliche Arbeiten 1.1 Anmeldung der Arbeiten 1.2 Durchführung der Arbeiten 1.3 Abmeldung der Arbeiten 2. Veranstaltungen sowie nicht feuergefährliche Arbeiten in dem mittels Brandmelder Überwachten Bereichen 2.1 Anmeldung der Veranstaltung oder der Arbeiten 2.2 Durchführung der Veranstaltung oder der Arbeiten 2.3 Abmeldung der Veranstaltung oder der Arbeiten 3. Im Falle eines Brandausbruchs 3.1 Brand melden 3.2 In Sicherheit bringen 3.3 Brandbekämpfung bzw. Löschversuch unternehmen 3.4 Nach Eintreffen der Feuerwehr 4. Verantwortliche im TBG 5. Ablauf bzw. Handhabung der SHB01 + SHB02 ( Der Weg des Laufblattes ) Diese Sicherheitshinweise Brandschutz richten sich an Personen, die koordinierende oder durchführende Tätigkeiten gemäß dieser Sicherheitshinweise wahrnehmen. Eine Ausfertigung dieser Sicherheitshinweise wird allen Mietern, Koordinatoren und Fremdfirmen mit dem Hinweis auf Beachtung ausgehändigt bzw. zur Verfügung gestellt. Der Empfang ist schriftlich zu bestätigen. 2

1. Feuergefährliche Arbeiten Zu feuergefährlichen Arbeiten zählen alle Arbeiten bei denen Flammen, Funken, Wärme und Hitze entsteht. Bei allen feuergefährlichen Arbeiten bedarf es einer frühzeitigen Anmeldung und besonderer Maßnahmen zur Durchführung dieser Arbeiten mittels Erlaubnisschein für feuergefährliche und heiße Arbeiten, SHB01 (siehe Anhang 6.1). Es dürfen keine feuergefährlichen Arbeiten ohne vorherige Anmeldung und darauf folgende Freigabe durchgeführt werden! 1.1 Anmeldung der Arbeiten Feuergefährliche Arbeiten müssen ca. eine Woche vor Durchführung dieser Arbeiten mittels Erlaubnisschein für feuergefährliche und heiße Arbeiten beim verantwortlichen Brandschutzbeauftragten des TBG angemeldet werden. Hierzu sind auf dem Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten die Punkte 1 bis 3 auszufüllen. Der vorausgefüllte Erlaubnisschein ist dem Brandschutzbeauftragten (BSB-TBG) vorzulegen. Dieser informiert den Aussteller/Koordinator über die Freigabe und ggf. über weitere Maßnahmen oder Auflagen. 1.2 Durchführung der Arbeiten Nach Freigabe der Arbeiten und ggf. vorübergehender Abschaltung von Brandmelde- bzw. Alarmierungseinrichtungen (Bestätigung durch den Brandschutzbeauftragten, Pförtner an der Infostelle usw.) dürfen die Arbeiten unter Beachtung der durch den verantwortlichen Brandschutzbeauftragten (BSB-TBG) festgelegten Maßnahmen oder Auflagen, siehe unter Punkt 4 bis 5 auf dem Erlaubnisschein für feuergefährliche und heiße Arbeiten, durchgeführt werden. Die angeordneten Maßnahmen oder Auflagen sind zwingend zu beachten. 1.3 Abmeldung der Arbeiten Der Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten ist unter Beachtung von Punkt 6 und 7 des Erlaubnisschein dem Brandschutzbeauftragten bzw. der Pforte/Infostelle zu melden. Es dürfen nur brandsichere Arbeitsstellen abgemeldet und verlassen werden. Die Zuschaltbestätigung der Brandmelder durch den Brandschutzbeauftragten, die Pforte/Infostelle usw. ist ggf. abzuwarten. Die Verantwortung dafür trägt die ausführende verantwortliche Person. Es wird auf Punkt 5 (Ablauf bzw. Handhabung der SHB01 + SHB02 Der Weg des Laufblattes ) hingewiesen. 3

2. Veranstaltungen sowie Arbeiten in Brandmelder-überwachten Bereichen 2.1 Anmeldung der Veranstaltung oder der Arbeiten Alle Veranstaltungen sowie Arbeiten in den mittels Brandmelder überwachten Bereichen müssen ca. eine Woche vor Durchführung mit dem Anforderungs- und Erlaubnisschein für die Freischaltung Brandmelder überwachter Bereiche, SHB 02 (siehe Anhang 6.2), beim verantwortlichen Brandschutzbeauftragten des TBG angemeldet werden. Hierzu sind auf dem Erlaubnisschein die Punkte 1 bis 3 auszufüllen. Der vorausgefüllte Erlaubnisschein ist dem Brandschutzbeauftragten (BSB-TBG) vorzulegen. Dieser informiert den Aussteller/Koordinator über die Freigabe und weitere Maßnahmen 2.2 Durchführung der Veranstaltung oder der Arbeiten Nach Freigabe der Veranstaltung oder Arbeiten und ggfs. Abschaltung (Bestätigung durch den Brandschutzbeauftragten, Pförtner an der Infostelle usw.) dürfen diese unter Beachtung der durch den verantwortlichen Brandschutzbeauftragten (BSB-TBG) festgelegten Maßnahmen, siehe auf dem Erlaubnisschein unter Punkt 4 bis 5, durchgeführt werden. Diese angeordneten Maßnahmen sind zwingend zu beachten. 2.3 Abmeldung der Veranstaltung oder der Arbeiten Der Abschluss der Veranstaltung oder der Arbeiten ist unter Beachtung von Punkt 6 und 7 des Erlaubnisschein dem Brandschutzbeauftragten bzw. der Pforte/Infostelle zu melden. Es dürfen nur brandsichere Veranstaltungsorte sowie staub-, rauch und dampffreie Arbeitsbereiche abgemeldet und verlassen werden. Die Zuschaltbestätigung der Brandmelder durch den Brandschutzbeauftragten, die Pforte/Infostelle usw. ist ggf. abzuwarten. Die Verantwortung dafür trägt die ausführende verantwortliche Person. Es wird auf Punkt 5 (Ablauf bzw. Handhabung der SHB01 + SHB02 Der Weg des Laufblattes ) hingewiesen. 4

3. Im Falle eines Brandausbruchs Sicherheits-Hinweise-Brandschutz Umsichtiges Verhalten im Brandfall kann Gefahren für Personen wesentlich mindern und ein Brand kann, wenn er denn frühzeitig erkannt wird, schnell unter Kontrolle gebracht werden. Daher ist die erste Regel im Brandfall: Ruhe bewahren! ggf. Brand bekämpfen ansonsten verlassen Sie und Ihre Kollegen/Mitarbeiter das Gebäude unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen. Wirken Sie beruhigend auf andere Personen ein. Jeder Brand ist sofort zu melden oder die Meldung zu veranlassen. Beachtung ist dem Aushang Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung gemäß DIN 14 096 Teil 1, der Brandschutzordnung Teil A zu schenken. Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Brennende Personen darf man nicht fortlaufen lassen. Sie sind auf den Boden zu wälzen und in Mäntel, Jacken, Decken, Tücher, oder wenn vorhanden in eine Löschdecke zu hüllen. Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom, wenn möglich, sofort abzuschalten. Die Angriffswege der Feuerwehr sind freizuhalten. Die Feuerwehr ist von einem ortskundigen Mieter oder Betriebsangehörigen einzuweisen. Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten. 5

3.1 Brand melden Grundsätzlich ist ein entdeckter Brand unverzüglich der Feuerwehr und danach der Pforte telefonisch zu melden. Notruf Feuerwehr 112 bei Telefonen mit direkter Amtsleitung und Mobiltelefonen, je nach Telefonanlage kann eine Vorwahl notwendig sein. zusätzlich - Infostelle (Pforte): interner Anschluss: 2235 oder 2236 externer Anschluss: 02204 842235 oder 02204 842236 - Wo ist etwas passiert? - Was ist passiert? - Wie viele sind betroffen? - Welche Gefahren sind zu erwarten? - Warten auf Rückfragen! Nach erfolgter Meldung nicht sofort auflegen, sondern Nachfragen, Anweisungen o.ä. der Feuerwehr oder Pforte abwarten. Jeweils die/der erste Mitarbeiter/in am Brandherd trägt dort die Verantwortung bis zum Eintreffen der Feuerwehr. Sofern noch möglich, entscheidet diese über Löschversuche. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!!! 6

3.2 In Sicherheit bringen Bringen Sie sich und andere Personen über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege in Sicherheit. Helfen Sie besonders Behinderten und verletzten Personen. Bei versperrten Fluchtwegen sollte man sich an der nächsten Gebäudeöffnung bemerkbar machen. Stark verrauchte Räume sind gebückt oder kriechend zu verlassen. Schließen Sie beim Verlassen der Gebäude alle Türen, Fenster oder andere Öffnungen um eine Rauchausbreitung zu verhindern. Bei Räumungsmaßnahmen stets prüfen, ob keine Personen zurückgeblieben sind (z.b. in WC s und Nebenräumen). Unterlassen Sie nach Verlassen der Gebäude, diese wieder zu betreten. Die Ausnahme ist hier, das erneute Betreten der Gebäude zur weiteren Evakuierung von Personen, jedoch nur wenn sichergestellt ist, dass dies für Sie gefahrlos möglich ist. Die in den Bereichen festgelegten Sammelplätze sind aufzusuchen. S1 = beim Parkplatz P2 (HS31) S2 = beim Parkplatz P14 (HS36) S3 = beim Parkplatz P5 (HS26) S4 = beim Parkplatz P9 (HS51) S5 = beim Parkplatz P15 (HS50-KNAUBER) Auf die Anwesenheit aller Mitarbeiter auf dem Sammelplatz ist zu achten. Dort ist die Vollzähligkeit durch einen Verantwortlichen festzustellen und der Feuerwehr zu melden. 7

3.3 Brandbekämpfung bzw. Löschversuch unternehmen Brände sollten möglichst mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpft werden. Die Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen. Sichern Sie sich Ihren Rückzugsweg. Setzen Sie wenn möglich mit mehreren Personen mehrere Feuerlöscher ein. Benutzen Sie nur zugelassene funktionstüchtige Feuerlöscher. Bestehen Zweifel am Löscherfolg, so ist der Gefahrenbereich unverzüglich zu verlassen und das Eintreffen der Feuerwehr abzuwarten. - Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. - Elektrische Geräte, wenn möglich stromlos schalten und Sicherheitsabstände einhalten. - Beschreibung auf den Feuerlöscher beachten. 3.4 Nach Eintreffen der Feuerwehr Den Anweisungen der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten. Geben Sie der Feuerwehr kurze sachliche Hinweise über: - örtliche Lage der Brandstelle - vermisste oder gefährdete Personen - was brennt und Ausdehnung des Brandes - eventuelle Gefahrenpunkte benennen 8

4. Verantwortliche im TBG Bei Fragen den Brandschutz betreffend wenden Sie sich bitte an die Brandschutzbeauftragten/-verantwortlichen. Brandschutzbeauftragte/-verantwortliche: Brandschutzbeauftragter: Da diese Position durch einen externen Dienstleister besetzt wurde, wenden Sie sich zunächst an die Pforte/Infostelle oder an die Brandschutzhelfer, siehe unten. Ihre Fragen und Anregungen werden dort notiert und zeitnah bearbeitet bzw. beantwortet. Brandschutzhelfer (Haustechniker): 02204/84-2222 Hoffstadt, Simon Befus, Alex Maiber, Heinrich Falkenstern, Fjodor Mitarbeiter der Pforte/Infostelle: 02204/84-2236 (Notfall: -2235) 9

5. Ablauf bzw. Handhabung der SHB01 + SHB02 ( Der Weg des Laufblattes ) 5.1 Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfe füllt die folgenden Felder aus: - 1 (1a + 1b) - 2-3 - 4d (nur bei SHB02 in Absprache mit dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen) - 5 5.2 Dieses vorausgefüllte Laufblatt wird dem Riskmanagement (Brandschutzbeauftragen o.ä.) vorgelegt. Dieses trifft die Festlegungen der Sicherheitsmaßnahmen ggf. auch in Abstimmung mit dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber in den folgenden Feldern bzw. überprüft und unterzeichnet die dortigen Eintragungen. - 4 (4a + 4b + 4c + 4d) 5.3 Dieses, mit den Festlegungen versehene Laufblatt geht zum Auftraggeber zurück, welcher die Unterschrift des Auftragnehmers und dessen Kenntnisnahme der Sicherheitsmaßnahmen bzw. Kenntnisnahme der während der Arbeiten abzuschaltenden Brandmeldern einholt und dokumentiert. 5.4 Vor dem unmittelbaren Beginn der Arbeiten werden die Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt und dessen Umsetzung, beispielsweise durch die Haustechniker (s. Erledigt von: ), bestätigt. 5.5 Nach Abschluss der Arbeiten wird eine gemeinsame Endkontrolle von Auftraggeber und Auftragnehmer durchgeführt und unter: - 6-7 dokumentiert. 5.6 Die tatsächliche Fertigstellung und die Freigabe zur Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen, wird nochmals vom Riskmanagement bestätigt. 5.7 Die abschließende Erledigung der Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen wird, beispielsweise durch die Haustechniker (s. Erledigt von: ), bestätigt. 5.8 Die Laufblätter werden zugänglich archiviert; eine Kopie erhält das Riskmanagement. 10