Arbeitsschutzbelehrung betreuende Personen im Praktikum
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- Lilli Beck
- vor 8 Jahren
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1 Arbeitsschutzbelehrung betreuende Personen im Praktikum Sicherheitsreferentin des FB Physik der Philipps-Universität Marburg Renthof 7, Zi. 319, Tel.: 24109
2 Aufsichtsperson Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Vorbildfunktion Sicheres Arbeiten im Praktikum Sorgfaltspflicht Auf versuchsspezifische Sicherheitsmaßnahmen hinweisen und auf deren Einhaltung achten. Defekte Geräte nicht weiterverwenden und der Benutzung durch andere Personen entziehen; Praktikumsleitung auf Gefahren hinweisen. Mitwirkungspflicht Nichteinhalten von Sicherheitsmaßnahmen führt zum Ausschluss vom Praktikumsversuch Mitteilungspflicht Schäden, die an Apparaturen festgestellt werden oder beim Versuch auftreten, sind sofort zu melden. Studierende Folie 2
3 Veranwortung der Aufsichtsführenden Jeder Aufsichtsführende ist verpflichtet, zur Verhütung von Arbeitsunfällen Anforderungen und Maßnahmen zu treffen. Für diese Aufgabe steht sie in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verantwortung. Folie 3
4 Die goldenen Sicherheitsregeln bei der Überprüfung aufgebauter Schaltungen Überzeugen Sie sich vor der Benutzung elektrischer Geräte von ihrem einwandfreien Zustand. Bedienen Sie nur die dafür bestimmten Schalter und Stelleinrichtungen. Keine Einstellungen an Sicherheitseinrichtungen verändern. Grundsätzlich keine nassen elektrische Geräte benutzen, auch nicht, wenn nur Ihre Hände oder Füße nass sind. Bei Störungen sofort Spannungsversorgung abschalten. Stecker ziehen. Tun Sie danach nur das, was Sie gefahrlos beherrschen. Melden Sie die Schäden oder ungewöhnliche Erscheinungen an elektrischen Geräten sofort in der Praktikumsausgabe, damit das Gerät in der Elektronikwerkstatt überprüft werden kann. Gerät nicht weiter verwenden und der Benutzung durch andere Personen entziehen. Praktikumsleitung auf Gefahren hinweisen. Folie 4
5 Umgang mit Flaschendruckminderer I N B E T R I E B N A H M E 1. Flaschenventil durch Linksdrehung stets langsam öffnen 2. Absperrventil (s. Abb. 1 1) durch Linksdrehung ganz öffnen. 3. Regulierventil (s. Abb. 1 2) langsam nach rechts drehen bis gewünschter Durchfluss eingestellt ist. a) 1 1 b) 2 2 Abb.1: Flaschendruckminderer a) einstufig, b) zweistufig A U S S E R B E T R I E B N A H M E 1. Flaschenventil durch Rechtsdrehung schließen, Flaschendruckminderer wird drucklos. 2. Regulierventil (s. Abb. 1 2) durch Linksdrehung entspannen. 3. Absperrventil (s. Abb. 1 1) durch Rechtsdrehung schließen. Folie 5
6 Epileptische Krampfanfälle zeichnen sich durch unkontrollierte Muskelkontraktionen aus. Gefahren Anfall? Selbstverletzungen; bleibende Hirnschäden durch Sauerstoffmangel bei lange andauernden Anfällen. Gefährdung anderer Personen, wenn der Krampfanfall z. B. im Straßenverkehr auftritt. Woran können Sie einen epileptischen Anfall erkennen? Bei einem großen Anfall stürzt der Patient plötzlich hin, verkrampft sich und zuckt am ganzen Körper. Er verliert dabei das Bewusstsein. Durch einen kurzen Atemstillstand kann er eine blauviolette Gesichtsfarbe haben. In den meisten Fällen endet ein epileptischer Anfall von selbst, danach ist der Patient oft völlig benommen und hat Mühe sich zu orientieren. Erste-Hilfe Atemwege freihalten und vor zusätzlichen Verletzungen schützen. Anfall abwarten!!! (dauert wenige Minuten) Betroffene Person nach Hause schicken (ggf. mit Krankentransport, da aktives Autofahren unterbleiben sollte). Ist der Anfall nach wenigen Minuten nicht vorbei: Notarzt rufen! Generell kann kein medizinischer Laie oder Ersthelfer in der Lage sein, einen solchen Patienten notärztlich zu versorgen. Folie 6
7 Sofortmassnahmen bei Unfällen 1. Retten Verletze Person unter Selbstschutz aus Gefahrenbereich bringen Alarmieren weiterer Personen Gegebenenfalls Abschalten von Gas, Wasser und Strom 2. Erste Hilfe leisten Ersthelfer für das Praktikum ist Herr Hartung (Praktikumsausgabe) Verbandkästen mit Angaben weiterer Ersthelfer befinden sich im Haupttreppenhaus RH 6 im 1. und 2. Stock. Folie 7
8 Sofortmassnahmen bei Unfällen 3. Notruf Ein Notrufplan befindet sich in jedem Praktikumsflur neben dem Telefon. NOTRUFANGABEN Wo geschah etwas? Was geschah? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Wer meldet? WARTEN AUF RÜCKFRAGEN!!! Folie 8
9 Sofortmassnahmen bei Unfällen 4. Abtransport organisieren Die Besatzung des Rettungswagens vor und im Gebäude einweisen. Transportwege für die Krankentrage freimachen. Bis zur Ankunft des Notarztes/Sanitäters die verunfallte Person nicht allein lassen. Sofortige Information an Praktikumsleitung und Sicherheitsreferentin; auch bei Verletzungen, die keiner ärztlichen Behandlung bedürfen. Folie 9
10 Verhalten im Brandfall bei automatischer Alarmierung Gebäude unverzüglich verlassen! Keinen Aufzug benutzen! Sammelplatz aufsuchen! Einsatzleiter der Feuerwehr einweisen! Anweisungen der Sicherheitskräfte bzw. der Feuerwehr ist Folge zu leisten! Folie 10
11 Verhalten im Brandfall bei nicht automatischer Alarmierung Ruhe bewahren Brand melden Nächster Brandmelder Feuerwehr 112 In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtweg folgen Keinen Aufzug benutzen Auf Anweisungen achten Personenschutz geht vor Sachschutz Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen Wandhydrant benutzen Löschdecke einsetzen Folie 11
12 Fluchtwegkennzeichen Fluchtweg nach links Fluchtweg nach rechts Fluchtweg nach unten Richtungsangabe (nur in Verbindung mit weiteren Rettungszeichen) Notausgang Notruftelefon Folie 12
13 Kennzeichnung von Einrichtungen zur Brandbekämpfung Löschschlauch Feuerlöschgerät Brandmelder Leiter Richtungsangabe (nur in Verbindung mit Brandschutzzeichen) Folie 13
Dr. Carmen Schwee, Sicherheitsreferentin des FB Physik der Philipps-Universität Marburg
Arbeitsschutzbelehrung für F-Praktikumsteilnehmerinnen und -teilnehmer, Sicherheitsreferentin des FB Physik der Philipps-Universität Marburg Renthof 7, Zi. 03010, Tel.: 24109 Gliederung 1. Zusammenspiel
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