Hausordnung. Schule am Webersberg. Staatliche Förderschule körperliche und motorische Entwicklung Universitätsklinikum Homburg

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Transkript:

Hausordnung Schule am Webersberg Staatliche Förderschule körperliche und motorische Entwicklung Universitätsklinikum 84 66424 Homburg 1

1. Grundsätzliches Das Schulleben ist auf die Einhaltung von Regeln angewiesen. Wir wollen an unserer Schule in einer guten Atmosphäre miteinander leben, lernen und arbeiten. Orientierung und Grundlage bietet uns hierfür unser Leitbild. Unsere Hausordnung soll insbesondere das Miteinander in der Schulgemeinschaft zu gegenseitiger Achtung unterstützen und fördern und zum sorgfältigen Umgang mit der Schuleinrichtung anhalten. Jeder Einzelne 1 ist für den Zustand und die Erhaltung des Schulgebäudes, seiner Einrichtungen und seiner Anlagen mit verantwortlich. 2. Geltungsbereich Die Hausordnung gilt für alle Mitarbeiter, Schüler, Besucher, Gäste und Vertragspartner der Schule am Webersberg. Sie ist gültig für alle zugehörigen Grundstücke und Gebäude. Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulbereichs (zum Beispiel bei Klassenfahrten) werden je nach Veranstaltungsart eigene, sachlich angemessene Regelungen getroffen. Sie werden im Vorfeld durch die verantwortlichen Mitarbeiter bekannt gegeben und sind verbindlich zu befolgen. 3. Unterrichtszeiten 08.20 09.00 Uhr 1. Unterrichtsstunde 09.00 09.05 Uhr Pause 09.05 09.45 Uhr 2. Unterrichtsstunde 09.45 10.15 Uhr Pause 10.15 10.55 Uhr 3. Unterrichtsstunde 10.55-11.00 Uhr Pause 11.00 11.40 Uhr 4. Unterrichtsstunde 11.40 11.45 Uhr Pause 11.45 12.25 Uhr 5. Unterrichtsstunde 12.25 13.20 Uhr Pause 13.20 14.00 Uhr 6. Unterrichtsstunde 14.00 14.05 Uhr Pause 14.05 14.45 Uhr 7. Unterrichtsstunde Dienstags und freitags schließt der Unterricht nach der 5. Unterrichtsstunde. Die Anfahrt der Schülerinnen und Schüler ist täglich ab 08.00 Uhr. Die Abfahrt ist dienstags und freitags ab 12.50 Uhr, ansonsten ab 14.50 Uhr. 1 Im Interesse des Textflusses wird bei der Bezeichnung von Personen meist die maskuline Form verwendet; die feminine ist jeweils inbegriffen. 2

Alle Mitarbeiter halten ihre Dienst- und Anwesenheitszeiten entsprechend der Pflichtstundenverordnung korrekt ein. Förderschullehrkräfte sind spätestens eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn anwesend. Kann ein Schüler am Unterricht nicht teilnehmen, so teilen dies die Erziehungsberechtigten den Busunternehmen und der Schule unter Angabe des Grundes frühestmöglich mit. Jedes Fehlen, auch in einzelnen Stunden, muss schriftlich von den Erziehungsberechtigten entschuldigt und begründet werden. In Zweifelsfällen kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangen, dessen Kosten die zur Vorlage Verpflichteten zu tragen haben. Wünschen Eltern Gespräche mit den Lehrkräften, können diese nach Voranmeldung außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. 4. Sachpflege, Ordnung und Sauberkeit Die Schüler haben ein Recht, in einer ordentlich aufgeräumten, sauberen Umgebung unterrichtet zu werden. Die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit ist Aufgabe aller Nutzer. Zu Beginn des Schuljahres werden durch die Schulleitung Belegungspläne für die verschiedenen Räumlichkeiten erstellt. Zusätzliche Raumbedarfe oder Änderungswünsche sind schriftlich bei der Schulleitung anzuzeigen. Die für die Nutzung der Fachräume erarbeiteten Hinweise sind zu beachten. Alle Räume und Freiflächen der Schule sind entsprechend ihrer Zweckbindung zu nutzen und durch die Nutzer in sauberem Zustand zu hinterlassen. Für alle Funktionsräume und weiteren Räume hängen Schlüssel in einem Schlüsselkasten, der sich im Sekretariat befindet. Zusammen mit der Ausleihe erfolgt Eintrag in das beiliegende Ausleihbuch mit Namen. Mobiliar und Ausstattung sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch an ihren ursprünglichen Ort zurückzustellen. Etwaige Schäden sind unverzüglich der Schulleitung zu melden. Der Rahmenhygieneplan gemäß 36 Infektionsschutz muss von allen Verantwortlichen eingehalten werden. Einrichtungsgegenstände, besonders jene, die mit Nahrungsmitteln in Berührung kommen, müssen aus hygienischen Gründen regelmäßig feucht gereinigt werden. 3

Vor dem Verlassen der Räume sind die Fenster fest zu verschließen. Die Heizungen sind nach Möglichkeit auf das notwendige Maß zu drosseln und unnötige Beleuchtung ist auszuschalten. Das gleiche gilt für alle elektronischen Verbrauchsgeräte, die nicht genutzt werden. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Insbesondere Windeln sind in den eigens vorhandenen Mülleimern zu entsorgen. Für spezielle Räume sind die darüber hinausgehenden Festlegungen und Sicherheitsvorschriften zu beachten (z.b. Pflege- und Sanitärräume, Fachräume, Sammlungen etc.). Schülerarbeiten und Fotodokumentionen in Klassenräumen und Fluren sollen ästhetisch ansprechend präsentiert und mit der Klassenbezeichnung, ggf. dem Namen des Schülers und mit dem Entstehungsdatum versehen werden. Auf die Verwendung von Reißzwecken muss bei der Präsentation verzichtet werden. Auf dem Schulgelände oder in dessen Umgebung gefundene Gegenstände sind im Sekretariat unter Angabe der Fundstelle abzugeben. Verlorene Gegenstände sind demgemäß im Sekretariat unter Angabe von Name und Klasse zu melden. Das Parken ist ausschließlich auf den hierfür vorgesehen Flächen erlaubt. 5. Sicherheit und Prävention Jegliche Form körperlicher oder verbaler Gewalt oder Bedrohung hat an unserer Schule keinen Platz. Mobbing, Beleidigungen, Schadenfreude und sonstige Herabsetzungen von Personen werden keinesfalls geduldet. Bei Feueralarm bzw. in Krisensituationen ist entsprechend der jeweils gültigen Weisungen zu verfahren. Es gelten die Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht an den Schulen im Saarland vom 18. Juni 2010 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus sind offene Feuer nur im Außengelände an den dafür vorgesehenen Plätzen mit Zustimmung der Schulleitung gestattet und unter Aufsicht zu betreiben. Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Rauchverbot. Alkohol- und Drogenkonsum sind verboten. Verstöße können zum Hausverbot führen. Das Mitführen gefährlicher Gegenstände jeglicher Art insbesondere Waffen, Messer etc. ist nicht gestattet. 4

Das Mitbringen von Haustieren ist im Vorfeld durch die Schulleitung zu genehmigen. Eltern, Besucher, neue Eingliederungshelfer und schulfremde Personen melden sich im Sekretariat der Schule bzw. im Internat an. Externe Therapeuten, die die Schule für Therapiemaßnahmen von Schülern aufsuchen, stellen sich vor der ersten Behandlungseinheit bei der Schulleitung vor. Die Schule stellt für die Behandlungseinheiten erforderliche Räumlichkeiten und Mobiliar im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung. Die Tür zur Schwimmhalle muss immer geschlossen sein. Während der Schließzeiten sind die Außenzugänge des Schulgeländes sowie die Eingänge zu den Gebäuden grundsätzlich verschlossen zu halten. Fotografieren und Film- und Tonaufnahmen sind ausschließlich allen Lehrkräften und Internatsmitarbeiten erlaubt. Schülern und Besuchern sind entsprechende Aufnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung gestattet. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist innerhalb des Schulgeländes Schülern untersagt. Mitarbeiter und Besucher werden darum gebeten, ebenfalls auf deren Nutzung zu verzichten. Das Tragen von Kleidungs- und Schmuckstücken mit rassistischen, gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Darstellungen und Symbolen ist untersagt. 6. Haftung Die Schule übernimmt keinerlei Haftung beim Verlust von Wertgegenständen. Ebenso ist die Haftung für das Abhandenkommen bzw. die Beschädigung von auf dem Schulgelände geparkten privaten Fahrzeugen sowie von Hilfsmitteln, Bekleidung oder mitgebrachten Gegenständen ausgeschlossen. 7. Schlussbestimmungen Der Schulleiter übt das Hausrecht aus. Anordnungen zur Einhaltung der Hausordnung sind zu befolgen. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt in der Einrichtung untersagt werden. Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet. Der Schulleiter kann bei schulischen Veranstaltungen von den Bestimmungen dieser Hausordnung abweichende Regelungen treffen. Die Schulkonferenz der Schule am Webersberg hat der Hausordnung in der vorliegenden Fassung 5

am 30.05.2011 zugestimmt. Die Hausordnung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Homburg, 09.08.2011 Stefan Friderich Förderschulrektor -Anhang- 6

Respekt und Wertschätzung an der Schule am Webersberg * Allgemeine Schüler-Regeln 1 Ich höre auf alle Mitarbeiter der Schule. 2 Ich beachte die Regeln meiner Klasse / Gruppe. 3 Ich bin höflich und hilfsbereit. 4 Ich wende niemals Gewalt an. 5 Ich bewege mich rücksichtsvoll. 6 Ich benutze den Aufzug nur, wenn ich auf ihn angewiesen bin. 7 Ich respektiere fremdes Eigentum. 8 Ich bin pünktlich zu Unterrichtsbeginn in der Klasse. 9 Ich beachte, dass Toiletten und Pflegeräume keine Treffpunkte, Aufenthaltsräume oder Spielplätze sind. 10 Ich hinterlasse die Toilette sauber und ordentlich. 11 Ich hinterlasse einen sauberen Arbeits- und Essplatz. 12 Ich darf nur mit Erlaubnis während der Schulzeit in die Internatsräume gehen. 13 Ich darf das Schulgelände grundsätzlich nur mit Erlaubnis verlassen. 14 Ich darf außerhalb der Unterrichtszeit in angemessener Lautstärke Musik hören. 15 Ich lasse mein Handy ausgeschaltet in der Tasche. 16 Ich darf nur mit Erlaubnis fotografieren. * Anhang zur Hausordnung 7

Schüler-Regeln für die Pausen 1 Ich bitte bei Schwierigkeiten die Mitarbeiter auf dem Schulhof um Hilfe. 2 Ich bleibe in der Pause auf dem Schulhof. 3 Wenn ich zur Toilette muss, sage ich der Aufsicht Bescheid. 4 Ich benutze nur die Toilette an der Notrutsche. 5 Ich werfe Abfälle in den Mülleimer. 6 Ich spiele nur auf dem Sportplatz mit dem Ball. 7 Ich darf während der Rädchenpausen nicht mit dem Ball spielen. 8 Ich darf während der Regenpausen nur mit Erlaubnis meine Klasse verlassen. 8