NEUER RAHMEN FÜR DAS ÖSTERREICHISCHE ENERGIERECHT

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Transkript:

NEUER RAHMEN FÜR DAS ÖSTERREICHISCHE ENERGIERECHT HERAUSFORDERUNGEN DER GESETZGEBUNG UND VOLLZIEHUNG FÜR DIE ZUKUNFT 12. Symposium Energieinnovation 17. Februar 2012, TU Graz

Elektrizitätswirtschaft-Rechtsrahmen 2012 Aktuelle Europäische und nationale Grundlagen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie - EB-RL (2009 /72 /EG) Stromhandelsverordnung (2009 /714 /EG) EU-Agentur-Verordnung (2009 /713 /EG) Erneuerbare Energie-Richtlinie (2009 /28 /EG) Energie-Effizienz-Richtline (2006 /32 /EG) Erdgasbinnenmarktrichtlinie - GB-RL (2009 /73 /EG) Seite 2 Verordnung Erdgasfernleitungen (2009 /715 /EG)

Europäisches Energierecht nationale Umsetzung EB-RL (2009 /72 /EG), Stromhandels-VO (2009 /714 /EG) ElWOG 2012, E-ControlG EU-Agentur-VO (2009 /713 /EG) Erneuerbare Energie-RL (2009 /28 /EG) Ökostromgesetz 2012 Energie-Effizienz-RL (2006 /32 /EG) Freiwillige Vereinbarungen GB-RL (2009 /73 /EG) GWG 2011, E-ControlG VO Erdgasfernleitungen (2009 /715 /EG) Seite 3

Aktueller Rechtsrahmen und Europäische Energiezukunft Bis zum Jahr 2020-20 % weniger Treibhausgasemissionen - 20 % Anteil an Erneuerbarer Energie - 20 % mehr Energieeffizienz Seite 4

Europäische Energiezukunft: Rechtsfragen und rechtliche Problemstellungen - Smart Grids - Smart Grids in der Regulierung - Anpassungsfragen im Liberalisierten Markt - Datenschutz (Smart Metering) - Energieeffizienz - E-Mobilität Seite 5

Was sind Smart Grids Smart Grids sind Stromnetze, welche durch abgestimmtes Management mittels zeitnaher und bidirektionaler Kommunikation zwischen - Netzen, - Erzeugern, - Speichern und - Verbrauchern Einen energie- und kosteneffizienten Systembetrieb für künftige Anforderungen unterstützen Seite 6 Quelle: www.smartgrids.at

Smart Grids - Rechtlich relevante Merkmale und rechtliche Anforderungen Forcierter Einsatz von dezentralen Erzeugungsanlagen Hohe Netzinvestitionen Verankerung bzw. Schaffung von zusätzlichen rechtlichen Instrumentarien im liberalisierten System Hohe Anforderungen an Datenverkehr, Datensicherheit und Datenschutz Seite 7

Smart Grids und Regulierung /1 Regulierungsperiode 2011 2013: Anreizregulierungssystem Geschätzte Kosten für Netzausbau bis 2020: (Übertragungs- und Verteilernetze) Möglicher Anknüpfungspunkt: 59 Abs 1 ElWOG Grundsätze Kostenermittlung: 8 Mrd. EURO Bei der Kostenermittlung ist der Netzsicherheit, der Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien, der Marktintegration sowie der Energieeffizienz Rechnung zu tragen Seite 8

Smart Grids und Regulierung /2 Regulierungsperiode 2011 2013: Anreizregulierungssystem Tarifsystem: Stärkung der Leistungskomponente ElWOG 2010 52 - Netznutzungsentgelt Durch das Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb abgegolten. Von den Entnehmern zu entrichten Es ist entweder arbeitsbezogen oder arbeitsund leistungsbezogen Seite 9

Smart Grids und liberalisiertes System Anknüpfungspunkte im geltenden Recht /1 Smart Grids als Gesetzesziel (ElWOG 4): Schaffung von Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Netzen um die künftigen Anforderungen aufgrund des Ausbaus dezentraler Erzeugungsanlagen sicher zu stellen. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (ElWOG 4 Abs 2): Elektrizitätsunternehmen (auch Erzeuger) sind zur Mitwirkung an Maßnahmen zur Netzengpassbeseitigung und an Maßnahmen zurgewährleistung der Versorgungssicherheit verpflichtet. Seite 10

Smart Grids und Datenschutz /1 Intelligente Messung Smart Grids Gesetzliche Grundlagen - 83 Abs 1 ElWOG: Festlegung des Zeitplans zur Einführung von Smart Meters durch Verordnung des BMWFJ - 83 Abs. 2 ElWOG: Festlegung der Anforderungen an Smart Meters durch Verordnung der RegBehörde Seite 11-84 Abs. 4 ElWOG: Festlegung der Details von Datenübermittlungen und Verbrauchsinformationen mittels Verordnung der RegBehörde

Smart Grids und Datenschutz /2 Entwurf des BMWFJ für Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung Vorgaben: bis Ende 2014 Ausstattungsgrad 15 % bis Ende 2018 Ausstattungsgrad 95 % Vorgabe EB-RL 2009: mindestens 80 % bis 2020 Problem: keine klaren Rahmenbedingungen betreffend Datenschutz Eichrecht Datensicherheit Stand der Technik ist unklar Drohpotential: EU-Datenschutzpaket Seite 12

Smart Grids und Datenschutz /3 Intelligente Messgeräte-AnfordnungVO 2011 (IMA-VO 2011) Erlassen von E-Control BGBL. II 339 /2011 Wesentliche Anforderungen an intelligente Messgeräte: Bidirektionale Kommunikationsanbindung Messung und Speicherung von Zählerständen, Leistungsmittelwerten, Energieverbrauchswerten im 15-Min.-Intervall Speichermöglichkeit der Daten der letzten 60 Tage im Gerät Fernabschaltung, -wiedereinschaltung von Kundenanlagen Intelligente Messgeräte haben dem anerkannten Stand der Technik sowie den maß- und eichrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen Seite 13 Problem: Netzbetreiber kann dem Stand der Technik erst dann entsprechen, wenn dieser niedergeschrieben ist. Grundsätzlich ist es Sache der Behörde und nicht der Unternehmen, dass behördliche Vorgaben für Smart Meters in den rechtlichen Rahmenbedingungen Gedeckt sind.

Energieeffizienz Entschliessung des Nationalrats vom Juni 2011 NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 Vorschlag EU-Richtlinie zur Energieeeffizienz (Juni 2012) Seite 14

E-Mobilität Rechtsregime Stromtankstellen Offene Fragen Seite 15

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Christian Peter Brahmsplatz 3, 1040 Wien Tel +43 1 501 98-210 ch.peter@oesterreichsenergie.at