Hausordnung. Landeshauptstadt Magdeburg KUBUS 2025

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Transkript:

Hausordnung Landeshauptstadt Magdeburg KUBUS 2025 Präambel Der KUBUS 2025 ist der Bewerbung der Landeshauptstadt Magdeburg zur Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2025 gewidmet. Dabei dient der KUBUS 2025 als Projektraum mit informierendem Charakter, dessen Nutzung im Sinne der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas durch eine entsprechende Kuratierung festgelegt wird. Für alle Partner gelten daher gleichermaßen die nachfolgenden Paragrafen. 1 Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für den KUBUS 2025 der Landeshauptstadt Magdeburg, Regierungsstraße 4-6, 39104 Magdeburg. Das Hausrecht und die Hausmacht übt die Leiterin des Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen bzw. die von ihnen benannten Vertreter aus. 2 Allgemeines Der Projekt- und Informationsraum, der durch den KUBUS 2025 geschaffen wird, bietet eine Fläche für Veranstaltungen im Rahmen des Organisationsbüro Kulturhauptstadt 2025. Zusätzlich kann der KUBUS 2025 die Möglichkeit einräumen auch ausgewählten und kuratierten Veranstaltungen einen Ort zu bieten. Dabei ist in jedem Falle die Einmaligkeit des Gebäudes, sein offener schaufensterähnlicher Charakter und seine inhaltliche Widmung der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2025 gegenüber zu berücksichtigen. 3 Inhalt und Zweck des Hausrechts Unter der Bezeichnung Hausrecht werden sämtliche Befugnisse zusammengefasst, die in dem Eigentum oder Besitz des KUBUS 2025 begründet sind oder sich aus der öffentlichen Aufgabe des KUBUS 2025 ergeben. Die Ausübung des Hausrechts soll: 1. das Ansehen des KUBUS 2025, seiner Mitarbeiter und der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2025 in der Öffentlichkeit wahren, 2. die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter gewährleisten sowie 3. die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Nutzung gewährleisten sowie das gesamte Gebäude und Gelände vor Beschädigung und Verunreinigung schützen. 1

Den Anordnungen des Personals des KUBUS 2025 ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Nutzungszwecks Folge zu leisten. Vertraglich bereitgestelltes Inventar und technische Ausrüstung sind sorgfältig zu behandeln und müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Dem Personal des KUBUS 2025 steht in allen Räumen und auf allen Freiflächen das alleinige Hausrecht zu. Bei der Ausübung des Hausrechts werden die berechtigten Belange des Nutzers berücksichtigt. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Aktivitäten zu vermeiden, die zu übermäßiger Verschmutzung der Räumlichkeiten führen. Bei Zuwiderhandlung wird die notwendig werdende Sonderreinigung dem Nutzer in Rechnung gestellt. Der Müll ist selbst zu entsorgen. Der Kubus 2025, das Außengelände und die umliegenden Grundstücke dürfen weder beschriftet, bemalt, beklebt oder in sonstiger Weise beschmutzt werden. Die Benutzung von Konfetti ist im gesamten Gebäude und auf den Terrassen und sonstigen Außenbereichen des KUBUS 2025 nicht gestattet. Das Abschalten der Brandmeldeanlage ist prinzipiell untersagt. Das Abschalten der Bewegungsmelder und Beleuchtungssensoren ist ebenfalls untersagt. 4 Sanitäre Einrichtungen Die sanitären Einrichtungen (Toilette und Handwaschbecken) dürfen nur von dem Nutzer des KUBUS 2025 und nicht von seinen Gästen für den vorgesehenen Zweck benutzt werden, und zwar nur dann, wenn sie nicht verstopft oder defekt sind. Abfälle, gewebeartige Stoffe und andere Gegenstände dürfen nicht in die Spülbecken geworfen werden. Gäste müssen von dem Nutzer des KUBUS 2025 dazu verpflichtet werden die öffentlichen Toiletten am Fürstenwall zu nutzen. 5 Weisungsbefugnis Die Mitarbeiter des KUBUS 2025 als Beauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg üben gegenüber allen Personen das Hausrecht aus. Darüber hinaus ist den Weisungen der von der Landeshauptstadt Magdeburg eingesetzten Beauftragten Folge zu leisten. 6 Sicherheit Es ist nicht zulässig, gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände in das gesamte Gebäude und Gelände zu bringen, wie z. B. Waffen (jeglicher Art), Fahnenstangen, Leitern, Klappstühle, Kisten und ähnliches oder FCKW-haltige Gasdruckflaschen mitzuführen und zu benutzen. Weiterhin dürfen keine Gegenstände in den Besucher- und Bühnenraum geworfen werden. 2

Des Weiteren behält sich der KUBUS 2025 vor, Personen, die den Verlauf einer Nutzung stören und/oder Besucher, Gäste oder sonstige Personen beleidigen bzw. tätlich angreifen, aus dem Gebäude und vom gesamten Gelände zu verweisen. Dazu gehören auch Personen, die erkennbar unter Drogeneinfluss stehen oder stark alkoholisiert sind, erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung von Gewalt bereit sind oder bei denen bereits Hausverbot vorliegt. Der KUBUS 2025 kann ebenso vom Nutzer verlangen, dass o. g. Personen von der Nutzung ausgeschlossen werden. Der KUBUS 2025 ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, aufzunehmen oder vom Sicherheitspersonal aufnehmen zu lassen. 7 Brandschutz/Rauchverbot Im KUBUS 2025 besteht im gesamten Innenbereich uneingeschränktes Rauchverbot sowie das Verbot von offenen Lichtquellen und brennbaren Stoffen. 8 Fotografien und Mitschnitte Foto-, Rundfunk-, Fernseh- und Tonaufnahmen, insbesondere für eine gewerbemäßige Verwendung, bedürfen der Genehmigung durch den KUBUS 2025. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine solche Genehmigung. Das Mitbringen von professionellen Kameras und Mitschnittgeräten ist nur nach Genehmigung gestattet. Der Veranstaltungsbesucher willigt mit Betreten des KUBUS 2025, ohne Anspruch auf Vergütung ein, im Rahmen der Nutzung des KUBUS 2025 Bildaufnahmen seiner Person erstellen, vervielfältigen und senden sowie zu Eigenzwecken des KUBUS 2025 nutzen zu lassen. Im genauen heißt dies: für Veröffentlichungen, redaktionelle und werbliche Zwecke in Publikationen, Printmedien, auf Plakaten und Anzeigen sowie im Internet. Diese Bestimmung gilt gleichsam bei erziehungsbeauftragten Personen, die den KUBUS 2025 besuchen. Diese Einwilligungen erfolgen zeitlich und räumlich unbeschränkt. 9 Zutritt Besuchern, Gästen oder sonstigen Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder die Sicherheit der Gäste oder des Gebäudes dem Zutritt entgegenstehen. Es ist verboten, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische sowie rechts- und linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstiges Verhalten zu diskriminieren. Hierzu zählt auch das Verwenden entsprechender Transparente und Fahnen sowie das Tragen entsprechender Kennzeichen und Kleidung. Zuwiderhandlungen werden mit einem Hausverbot geahndet. 3

Der KUBUS 2025 wird in jedem Einzelfall prüfen, inwieweit die Erstattung einer Strafanzeige, insbesondere wegen Verstoßes gegen die 86a und 130 StGB, in Betracht kommt. Die Durchführung von Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen Inhalten ist verboten. Die Erlaubnis der Nutzung des KUBUS 2025 begründet sich aus den inhaltlichen Grundzügen der geplanten Nutzung und obliegt dem Auswahlgremium. Die Personenzahl im Gebäude wird auf eine Anzahl von maximal 90 Personen begrenzt und muss von Nutzer eingehalten werden. Zusätzlich ist die Nutzung auf maximal 22:00 Uhr beschränkt, bis spätestens 22:30 Uhr muss das Gebäude geräumt und durch die Schließbzw. Alarmanlage gesichert sein. 10 Jugendschutzbestimmungen Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend sind zu beachten. 11 Haftung Entstandene Personen- und/oder Sachschäden sind unverzüglich dem Personal des KUBUS 2025 oder dem Nutzer zu melden. Später angezeigte Personen- und/oder Sachschäden werden nicht anerkannt. Der KUBUS 2025 übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung an allen vom Nutzer oder seiner Partner in Zusammenhang mit der Nutzung des KUBUS 2025 eingebrachten Gegenständen. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des KUBUS 2025 verursacht werden. Wird durch Schäden und deren Beseitigung die weitere Raumnutzung behindert, haftet der Nutzer für den daraus dem KUBUS 2025 entstehenden Vermögensschaden. Der Nutzer trägt das Risiko für das gesamte Programm sowie für den reibungslosen Ablauf der Nutzung einschließlich ihrer Vor- und Nachbereitung. Der KUBUS 2025 haftet dem Nutzer gegenüber für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung stehen, sofern ihn oder seine Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft. Die Haftung gegenüber Besuchern ist nach den gesetzlichen Regelungen gewährleistet. Für das Versagen technischer Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder sonstige die Nutzung beeinträchtigende Ereignisse haftet der KUBUS 2025, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Die Beweislast trägt hierfür der Nutzer. Sämtliche Gänge, Notausgänge sowie Feuermelder und Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein. Das unberechtigte Öffnen von Fluchttüren ist untersagt. Die Nutzung des KUBUS 2025 ist aus Ruheschutzgründen um 22:00 Uhr einzustellen. 4

12 Sonstiges Der Aufenthalt von Tieren, mit Ausnahme von Blindenführhunden oder Assistenzhunden, ist mit Rücksicht auf den Tierschutz im gesamten Gebäude untersagt. Die Beseitigung von Müll hat vom Nutzer ausschließlich in die bereitgestellten Behälter zu erfolgen. In technischen Notfällen muss der Haustechniker des Kunstmuseums Kloster Unser Lieben Frauen unter der Telefonnummer 0171/7622253 kontaktiert werden. Bei sonstigen Problemen muss das Organisationsbüro Kulturhauptstadt, welches Wochentags zwischen 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt ist, unter den Telefonnummern 0391/540 2198 oder 0391/540 2153 kontaktiert werden. 13 Bekanntmachung Die Hausordnung wird durch Aushang in geeigneter Weise bekannt gegeben. 14 In-Kraft-Treten Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Magdeburg, 05.04.2017 5