Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach

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Transkript:

Seite -2- Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach 1. Ziel der Förderung Die Stadt Lebach ist bemüht, Dachbegrünungen in der Stadt Lebach in Form von Zuschüssen zu fördern. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien besteht nicht. Die Stadt Lebach entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel. 2. Art und Höhe der Förderung Gefördert wird ausschließlich flächendeckende Begrünung. Das Förderprogramm unterscheidet nicht zwischen extensiver und intensiver Begrünung. Zur Förderung der Dachbegrünung gewährt die Stadt Lebach eine Zuschuss in Höhe von 25,00 Euro pro m² begrünter Dachfläche. Die Förderhöhe wird festgelegt durch die Summe der nachgewiesenen Kosten Pflanzen, Substrat und Dränschicht sowie Wurzelschutz und Filterflies. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.000,00 Euro pro Antragsteller und Grundstück. Stadteigene Maßnahmen sind von der Förderhöchstgrenze ausgenommen, da sie der Allgemeinheit zugute kommen und von besonderem öffentlichem Interesse sind. Sie werden zu 100% (Sach- und Personalkosten) bezuschusst. 3. Personenkreis Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer/Erbbauberechtigte oder sonstige Nutzungsberechtigte mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers/Erbauberechtigten in der Stadt Lebach. 4. Ausschluss der Förderung Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Wohn- oder Wohnnebengebäude von einer Veränderungssperre nach dem Bau-GB erfasst werden und eine Ausnahme hiervon nicht zugelassen werden kann, die Wohn- oder Wohnnebengebäude Missstände oder Mängel aufweisen.

Seite -3- Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach 5. Sonstige Förderbedingungen Der Zuwendungsempfänger hat sicherzustellen, dass mit Hilfe dieser Zuwendung durchgeführten Maßnahmen für einen Zeitraum von 10 Jahren für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen und in einem gepflegten Zustand gehalten werden. Diese Verpflichtung ist auch auf einen evtl. Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Gesamtfinanzierung der vom Antragsteller vorgestellten Maßnahmen muss sichergestellt sein. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Maßnahmen ohne Zustimmung der Stadt Lebach begonnen wurden. 6. Antragsverfahren Die Zuschüsse sind bei der Stadt Lebach über den Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach, Hans-Schardt-Straße 1a, 66822 Lebach unter Verwendung von Antragsvordrucken zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Beschreibung des geplanten Begrünungsvorhabens Foto der zu begrünenden Daches Kostenaufstellung 7. Auszahlung der Zuschüsse und Abrechnung der Maßnahmen Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung durch einen förmlichen Bescheid, aus dem sich die Höhe des bewilligten Zuschusses ergibt. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass etwa erforderliche Genehmigungen für die Maßnahme vorliegen. Der Anspruch auf Auszahlung der Zuschüsse wird auf 1 Jahr befristet. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid erlassen wird. In begründeten Fällen kann die Frist auf Antrag bis zu zwei Monaten verlängert werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der gesamten Maßnahmen unter Vorlage sowie Prüfung der Schlussrechnung. Der Antragsteller hat die Schlussrechnung innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Arbeiten einzureichen. 8. Widerruf/Rückforderung Der Zuschuss ist im Falle von Angaben, die unrichtig oder unvollständig waren, zu erstatten.

Seite -4- Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach Der Zuschuss ist außerdem zu erstatten, wenn die Zuendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird und die Maßnahme nicht gemäß Nr. 5 dieser Richtlinie für die Dauer von 10 Jahren für die Nutzung zur Verfügung steht. 9. Prüfungsrecht Der Antragsteller ist verpflichtet, der Stadt Lebach auf Verlangen jederzeit Auskünfte über die für die Gewährung und Belassung der Zuschüsse maßgeblichen Umstände zu erteilen, eine Besichtigung der Anlage zu ermöglichen und entsprechende Unterlagen vorzulegen. 10. Inkrafttreten Die Richtlinien zum Förderprogramm Dachbegrünung treten am 01. Januar 1999 in Kraft.

Seite -5- Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach Förderprogramm Dachbegrünung Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Dachbegrünung in der Stadt Lebach Stadt Lebach Über Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach Hans-Schardt-Straße 1a 66822 Lebach Name Vorname Antragsteller: Straße PLZ/Ort Telefon Geldinstitut Bankverbindung: BLZ Konto-Nr Kurzbeschreibung der Maßnahme: Größe des zu begrünenden Daches: m² Voraussichtliche Kosten: Voraussichtliche Fertigstellung der Maßnahmen: Euro (Monat/Jahr) Ich/wir beantrage(n) für o.g. Vorhaben eine Zuwendung nach den Richtlinien der Stadt Lebach und erkläre(n), dass keine sonstigen Zuschussmittel in Anspruch genommen werden. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, dass die Dachbegrünung mindestens 10 Jahre erhalten und gepflegt bleibt. Lebach, den Anlage: Foto der zu begrünenden Dachfläche Kostenaufstellung Rechtverbindliche Unterschrift