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Transkript:

Tarifliste Altersbereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung pro Aufenthaltstag CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.65 9.00 -.- 1.65 2 31.95 18.00 -.- 13.95 3 53.25 27.00 4.65 21.60 4 74.55 36.00 16.95 21.60 5 95.85 45.00 29.25 21.60 6 117.10 54.00 41.50 21.60 7 138.40 63.00 53.80 21.60 8 159.70 72.00 66.10 21.60 9 181.00 81.00 78.40 21.60 10 202.30 90.00 90.70 21.60 11 223.60 99.00 103.00 21.60 12 244.90 108.00 115.30 21.60 * Bewohner/-in: gemäss Krankenversicherungsgesetz dürfen dem Versicherten höchstens CHF 21.60 pro Tag in Rechnung gestellt werden. Die übrigen Kosten müssen die Krankenkassen und der Kanton übernehmen.

3. Tarif für Mittel- und Gegenstände (MiGeL), Kosten werden von der Krankenkasse getragen Tarif für MiGel 1 0.35 2 0.70 3 1.05 4 1.40 5 1.75 6 2.10 7 2.45 8 2.80 9 3.15 10 3.50 11 3.85 12 4.20 4. Zusammenzug Tarife Bewohner/-in Tarif Infrastruktur, Tarif Pflege Bewohner/-in* Total Hotellerie, Betreuung 1 161.55 1.65 163.20 2 161.55 13.95 175.50 3 161.55 21.60 183.15 4 161.55 21.60 183.15 5 161.55 21.60 183.15 6 161.55 21.60 183.15 7 161.55 21.60 183.15 8 161.55 21.60 183.15 9 161.55 21.60 183.15 10 161.55 21.60 183.15 11 161.55 21.60 183.15 12 161.55 21.60 183.15 * Das Total Bewohner/-in entspricht der EL-Obergrenze. Mit diesen Tarifen sind alle Leistungen abgegolten, die im Punkt 10 aufgeführt sind. Kann der Bewohnende seinen nicht mit seinem Einkommen und Vermögen bezahlen, können Ergänzungsleistungen (EL) bei der zuständigen AHV-Zweigstelle seines Wohnsitzes beantragt werden. Seite 2/5

5. Kurzaufenthalter/-in Die minimale Aufenthaltsdauer für Kurzaufenthalter beträgt 10 Tage bis maximal 90 Tage. Ab dem 91. Tag gilt der Aufenthaltstag als Daueraufenthalt. Die Tarife bleiben unverändert. 6. Ausserkantonale Bewohner/-in Die Finanzierung des Aufenthaltes ist mit dem Wohnsitzkanton abzuklären. Der Kanton wird dem Bewohner zusätzlich verrechnet. 7. Rechnungsstellung bei Abwesenheiten Bei Abwesenheit infolge Spitalaufenthalt, Ferienabwesenheiten wird der Tarif für Infrastruktur, Hotellerie, Betreuung CHF 161.55 pro Tag verrechnet. Ein Abwesenheitstag setzt die Abwesenheit während der gesamten 24 Stunden des bestimmten Tages voraus. Angebrochene Tage werden als Aufenthaltstage verrechnet. 8. Rechnungsstellung bei Austritt Bei Austritt wird eine Pauschale von CHF 150.- in Rechnung gestellt. Ist das Zimmer bei Ablauf der Kündigungsfrist nicht geräumt, wird bis zur Räumung der Tarif für Infrastruktur, Hotellerie, Betreuung von CHF 161.55 pro Tag verrechnet. Eine allfällige Räumung des Zimmers durch den Betrieb wird mit einer Pauschale von CHF 300.- verrechnet. 9. Rechnungsstellung im Todesfall Bei Todesfall wird eine Pauschale von CHF 150.- in Rechnung gestellt. Der Pensionsvertrag endet 10 Tage nach dem Todestag. Für diesen Zeitraum wird der Tarif für Infrastruktur, Hotellerie, Betreuung von CHF 161.55 pro Tag verrechnet. Kann das Zimmer vor Ablauf dieser Frist wieder besetzt werden, wird ab diesem Zeitpunkt der Tarif nicht mehr verrechnet. Eine allfällige Räumung des Zimmers durch den Betrieb wird mit einer Pauschale von CHF 300.- verrechnet. 10. Im Tarif enthaltene Leistungen 1. Zimmer, Pflegebett, Nachttisch, Notrufanlage im Zimmer 2. Vollpension mit altersgerechter Ernährung, inkl. Zwischenverpflegung, Mineralwasser Nature, Kaffee und Tee 3. Reinigung des Zimmers und der Nassräume 4. Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen 5. Grund- und Behandlungspflege während 24 Stunden pro Tag 6. Betreuung und Beratung der Bewohnenden 7. Benutzen, beziehungsweise zur Verfügung stellen, von einfachen Standard-Rollstühlen und Gehhilfen 8. Alltagsgestaltung gemäss Angebot, zum Beispiel: Ausflüge, Konzerte, Filmvorführungen, saisonale Festlichkeiten, Altersturnen, Kochgruppen, Gedächtnistraining, Werk- und Bastelgruppen, Lesezirkel, Spielgruppen, Singen, Spaziergänge, Dekorationen Seite 3/5

9. Gespräche mit Angehörigen sowie Beratung von Angehörigen 10. Krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer 11. Heizung, Strom und Wasser, allgemeine Entsorgungskosten 12. Frottierwäsche und Bettwäsche (Benutzung und Waschen) 13. Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche 14. Medizinisch indizierte Fusspflege bei Diabetiker /-innen 15. Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL) 11. Im Tarif nicht inbegriffene Leistungen Die nachfolgenden Leistungen können den Bewohnenden zusätzlich in Rechnung gestellt werden: 1. Persönliche Krankenkassenprämien, Franchisen und Selbstbehalte 2. Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern 3. Ärztliche, pharmazeutische sowie therapeutische Leistungen 4. Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Zahnprothesen 5. Coiffeur 6. Fusspflege/Pediküre bei Bewohnenden, welche nicht Diabetiker /-in sind 7. Alle Transporte inklusive Begleitungen 8. Begleitung an private Termine (Arzt, Spital, Zahnarzt, Optiker, Einkäufe usw.) 9. Externe Veranstaltungen 10. TV, Radio, Telefon und Internet (Anschluss, Abos, Gebühren, Kopfhörer) 11. Von den Bewohnenden persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften 12. Reparaturen von persönlichem Eigentum (ausser kleine Flickarbeiten an Kleider und Wäsche) 13. Chemische Reinigungen 14. Kleider-, Wäsche- und Schuhanschaffungen 15. Kosten für Mahlzeiten und Übernachtungen von Gästen der Bewohnenden 16. Nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer 17. Individuell bestellte Getränke und Esswaren 18. Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel 19. Übrige persönliche Auslagen 20. Vom Betrieb zur Verfügung gestellter Rollstuhl, Gehhilfe oder sonstige Hilfsmittel, welche bei Austritt mitgenommen werden 21. Reinigung von privaten Teppichen 22. Kosten für die Zimmerräumung bei Austritt/im Todesfall 23. Schlussreinigung bei Austritt/im Todesfall Seite 4/5

24. Billag-Kosten, sofern im Zimmer ein TV, ein Radio oder ein PC mit Internet-Anschluss verwendet wird. Diese Kosten werden von der Billag AG direkt den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt. Ab Pflegestufe 5 wie auch beim Bezug von Ergänzungsleistungen können die Bewohnenden bei der Billag AG die Befreiung von der Gebührenpflicht beantragen. Gesuchformulare können im Internet unter http://www.billag.ch/web/de/fragen_und_antworten/befreiung.html oder am Empfang im Betrieb bezogen werden. Bei Bewohnenden, die durch die Verrechnung dieser Leistungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist zu prüfen, wieweit Dritte zur Begleichung der Kosten herangezogen werden können: - Für persönliche, medizinisch indizierte Hilfsmittel und Geräte (Perücken, Hörgeräte, Lupenbrillen, Sprechhilfegeräte für Kehlkopf-Operierte, Gesichtsepithesen, orthopädische Massschuhe, Rollstühle ohne Motor) können Beiträge der AHV erwirkt werden, sofern diese Kosten nicht in der Pauschale der Krankenkassen enthalten sind oder von diesen separat übernommen werden 12. Kostengutsprache für Bewohner /-in Aus Zeitgründen und um unnötige Umtriebe zu vermeiden, holt der Betrieb für persönliche Auslagen bis CHF 100.- keine Kostengutsprache ein. Dies gilt insbesondere für dringend notwendige persönliche Anschaffungen. Diese Ausgaben werden auf der nächstmöglichen Monatsrechnung den Bewohnenden verrechnet. 13. Tarife weitere Leistungen Miete TV-Gerät und Radio inkl. Anschlussgebühren (ohne Kopfhörer) CHF 35.-/Monat Kopfhörer CHF 20.-/einmalig Miete Digitalradio (ohne TV, ohne Kopfhörer). CHF 5.-/Monat Miete Telefonapparat inkl. Anschlussgebühren. CHF 20.-/Monat Gesprächsverbindungen Telefon gem. getätigten Verbindungen/Monat Begleitung von Bewohnenden CHF 75.-/Stunde Seite 5/5