Die Musterlizenzvereinbarung der AdV über die Nutzung von Geodaten und Geodiensten

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Transkript:

Die Musterlizenzvereinbarung der AdV über die Nutzung von Geodaten und Geodiensten 07.11.2007 Magdeburg 1 Inhalt 1. Ziele 2. Grundprinzip der Musterlizenzvereinbarung der AdV 3. Inhalt der Musterlizenzvereinbarung der AdV 4. Anwendungsmöglichkeiten der Musterlizenzvereinbarung 07.11.2007 Magdeburg 2

Ziele Konditionenpolitik der AdV Leitsätze 1. Mitgliedsverwaltungen der AdV sollen Produkte der AdV an alle Nutzer zu festen, einheitlichen und nachvollziehbare Konditionen (Preise, Vertragsbedingungen) abgeben. 2. Kostenrichtlinie der AdV ist regelmäßig unter Beachtung der Produktentwicklung und Ergebnisse des Kundenmonitorings zu überprüfen. 3. Die Musterlizenzvereinbarungen sind an die Rechtsweiterentwicklung anzupassen. 07.11.2007 Magdeburg 3 Ziele Vorteile durch die Verwendung einheitlicher Lizenzvereinbarungen Standardisierung und Harmonisierung der Lizenzvereinbarungen der. transparente, weil einheitliche Vertragsinhalte für Nutzer. Wiedererkennungswert bei länderübergreifenden Nutzungen/ Lizenzierungen. einheitliches Auftreten der nach außen. 07.11.2007 Magdeburg 4

Grundprinzipien Grundlage für alle Fälle der Bereitstellung von Geodaten und Geodiensten kurzer und prägnanter Vertragstext Detailregelungen in den Anlagen allgemeingültige Regelungen in den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (Muster-AGB) anstelle der schriftlichen Vereinbarung Anwendung von Muster- AGB bei einfachen Lizenzierungen/ Online-Abgaben (von z.b. Kartenblatt (ausschnitt), konfektionierte Produkte). Grundlage für eine einheitliche Konditionenpolitik. 07.11.2007 Magdeburg 5 Inhalt 1. Vereinbarungsgegenstand, 2. Rechte und Pflichten des Lizenzgebers, 3. Rechte und Pflichten des Lizenznehmers, 4. Gemeinsame Pflichten, 5. Finanzielle Regelungen, 6. Laufzeit, Kündigung, 7. Ansprechpartner, 8. Schlussbestimmungen, 9. Anlagen (AGNB, Daten/Dienste, Verwertung,...) 07.11.2007 Magdeburg 6

Vereinbarungsgegenstand Bereitstellung von Geodaten und Geodiensten des Lizenzgebers zur internen Nutzung der Daten und Dienste für eigene Aufgaben des Lizenznehmers externe Nutzung der Daten und Dienste durch den Lizenznehmer mögliche Nutzungszwecke: Vervielfältigung/ Verbreitung/ Ausstellung/ Öffentliche Zugänglichmachung/ Umgestaltung(Bearbeitung) zu... [Datenveredelung] 07.11.2007 Magdeburg 7 Musterlizenzvereinbarung - Auszug Nr. 1 Vereinbarungsgegenstand (1) Gegenstand der Vereinbarung ist a) die Bereitstellung von Geodaten (nachfolgend: Daten) und Geodiensten (nachfolgend: Dienste) des Lizenzgebers nach der Anlage Daten/Dienste. b) die Einräumung des Rechts zur internen Nutzung der Daten und Dienste für eigene Aufgaben des Lizenznehmers. c) die Einräumung des Rechts zur Verwertung der Daten und Dienste nach der Anlage Verwertung durch den Lizenznehmer zu folgendem Nutzungszweck: Vervielfältigung / Verbreitung / Ausstellung / Öffentliche Zugänglichmachung / Umgestaltung (Bearbeitung) durch [Konkretisierung der Verwertung]. (2) optional: Die interne Nutzung der Daten und Dienste erfolgt ausschließlich zu folgendem Zweck: Besonderer Nutzungszweck bei eingeschränkter Nutzung. 07.11.2007 Magdeburg 8

Anwendungsmöglichkeiten I: Regelung von Verwertungsrechten des Lizenznehmers Geodaten und Geodienste des Lizenzgebers für Endnutzer unentgeltlich als Auskunft bereitstellen unverändert/veredelt gegen Entgelt an Endnutzer mit Einräumung von internem Nutzungsrecht abgeben in eigene Produkte oder Dienste integrieren zusammen mit diesen an Endnutzer mit Einräumung von internem Nutzungsrecht/ Verwertungsrecht abgeben. 07.11.2007 Magdeburg 9 Nr.3 Rechte und Pflichten des Lizenznehmers hier: Alternativen zum Verwertungsrecht 3) Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragsdauer befristetes Verwertungsrecht, die Daten und Dienste nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung a) für Endnutzer unentgeltlich als Auskunft bereitzustellen. b) unverändert gegen Entgelt an Endnutzer (Dritte) abzugeben und diesen ein internes Nutzungsrecht an den Daten einzuräumen. c) in umgearbeiteter, veredelter Form (Produkte) an Endnutzer (Dritte) abzugeben und diesen ein internes Nutzungsrecht an den Produkten einzuräumen. d) in eigene Produkte oder Dienste zu integrieren, zusammen mit diesen an Endnutzer (Dritte) abzugeben und diesen ein internes Nutzungsrecht an den Produkten oder Diensten einzuräumen. 07.11.2007 Magdeburg 10

Beispiel 1: Lizenznehmer nutzt Daten und Dienste für sein WMS- Dienst Nr. 1 Gegenstand der Vereinbarung ist a) die Bereitstellung von Geodaten (nachfolgend: Daten) und Geodiensten (nachfolgend: Dienste) des Lizenzgebers nach der Anlage Daten/Dienste. b) die Einräumung des Rechts zur Verwertung der Daten und Dienste nach der Anlage Verwertung durch den Lizenznehmer zu folgendem Nutzungszweck: Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung durch Betrieb des Geodatenportals über einen Web-Map-Service (WMS) Nr.3.3 (Verwertungsrecht) Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragsdauer befristetes Verwertungsrecht, die Daten und Dienste nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung in umgearbeiteter, veredelter Form an Endnutzer abzugeben und diesen ein internes Nutzungsrecht an den Produkten einzuräumen. 07.11.2007 Magdeburg 11 Anwendungsmöglichkeiten II: Alternative Klauseln für PPP Verträge a) Lizenznehmer: Weitergabe der veredelten Daten; Lizenzgeber: interne Nutzung der abgeleiteten Produkte des Lizenznehmers, b) ausschließlicher Vertrieb der durch den Lizenznehmer veredelten Daten, c) gemeinsamer Vertrieb (Lizenzgeber, Lizenznehmer) der durch den Lizenznehmer veredelten Daten und/oder in eigene Produkte integrierte Daten. 07.11.2007 Magdeburg 12

Musterlizenzvereinbarung - Auszug Nr. 2.5 Lizenzgeber-Rechte bei PPP-Verträge a) [bei Weitergabe durch den Lizenznehmer] Der Lizenzgeber erhält vom Lizenznehmer das Recht, Daten u. Dienste sowie abgeleitete Produkte des Lizenznehmers zu Testzwecken/ in angemessenem Umfang intern zu nutzen. b) [bei ausschließlichem Vertrieb durch den Lizenzgeber (Dienstleistungsverhältnis)] Der Lizenzgeber erhält alle Rechte an den durch den Lizenznehmer nach Nr.3.3 veredelten Daten. c) [bei Datenveredelung durch den Lizenznehmer und gemeinsamem Vertrieb] Der Lizenzgeber erhält das Recht, die nach Nr. 3.3 durch den Lizenznehmer veredelten Daten neben dem Lizenznehmer an Endnutzer und Unterlizenznehmer abzugeben und diesen nach Maßgabe dieser Vereinbarung ein internes Nutzungsrecht /ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht an den Daten einzuräumen. 07.11.2007 Magdeburg 13 Beispiel 2: Lizenznehmer erhält Daten für Internetdienst; Lizenzgeber nutzt intern diesen Internetdienst Nr. 1 Gegenstand der Vereinbarung ist [...] b) die Einräumung des Rechts zur Verwertung der Daten nach der Anlage Verwertung durch den Lizenznehmer zu folgendem Nutzungszweck: öffentliche Zugänglichmachung/ Präsentation in Internetpräsentationen Nr. 2.5 Der Lizenzgeber erhält vom Lizenznehmer das Recht, Daten u. Internetdienste sowie abgeleitete Produkte des Lizenznehmers in angemessenem Umfang intern zu nutzen. Nr.3.3 Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragsdauer befristetes Verwertungsrecht, die Daten nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung für Endnutzer in den folgenden Internetdiensten als Auskunft zu präsentieren:... 07.11.2007 Magdeburg 14

Musterlizenzvereinbarung Nr. 5 Finanzielle Regelungen: Alternativen Die Bereitstellung u. Nutzung der Daten/Dienste erfolgt 1. unentgeltlich, 2. gegen Entgelt. Die Höhe des Entgelts beträgt a. bei interner Nutzung des Lizenznehmers: Betrag (Anlage Kosten) b. bei Verwertung der Daten/ Dienste an Dritte abzuführender Anteil an Lizenzgeber - Gesamtbetrag nach Anlage Kosten. - als Anteil aus der Verwertung des Lizenznehmers: in der Höhe eines Betrags (z.b. 3 pro verkauftes Produkt) beträgt X Prozent der Umsatzerlöse (z.b. 70% des Umsatzerlöses) 07.11.2007 Magdeburg 15 Musterlizenzvereinbarung - Auszug Nr. 5 Finanzielle Regelungen - Rechnungen 4. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der quartalsweise/ halbjährlich/ jährlich gemeldeten Umsatzerlöse des Lizenznehmers. Die Meldungen erfolgen jeweils spätestens 1 Monat nach Quartalsabschluss/ Halbjahresabschluss/ Jahresabschluss. Die Meldungen enthalten tabellarische Einzelaufstellungen über Datenabgaben und gegenüber Dritten eingeräumte Nutzungsrechte mit Angabe des jeweiligen Nutzers, des Abgabedatums, des Nutzungsumfangs (Fläche, Daten). Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Zahlung der anfallenden Kosten. 5. Die Rechnungslegung für die Bereitstellung und Aktualisierung der Daten durch den Lizenzgeber erfolgt grundsätzlich direkt mit der Datenabgabe. Die Rechnungslegung für die Abrechnung der Verwertung durch den Lizenznehmer erfolgt auf Grundlage der Meldungen nach Nr.5.4 grundsätzlich [Zeitraum] nach deren Eingang. 07.11.2007 Magdeburg 16

Anwendungen Lizenzvereinbarungen der zentralen Vertriebsstellen der AdV über die länderübergreifenden Nutzung von Geodaten und Geodienste Geodatenzentrum, Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten inkl. Hausumringe, SAPOS Lizenzvereinbarungen der der Länder über die Nutzung von Geobasisund Geofachdaten sowie Geodienste 07.11.2007 Magdeburg 17 Weitere Anwendungsmöglichkeiten Auch andere Fachbehörden und an den Geodateninfrastruktur (GDI)- Aktivitäten beteiligten Stellen können die Muster-AGBsund die Musterlizenzvereinbarungen über die Nutzung ihrer Geofachdaten und Geodienste nutzen. unter www.adv-online.de bald abrufbar. 07.11.2007 Magdeburg 18

Anwendungen Musterlizenzvereinbarung der AdV und DIHK Ergebnis des GIW- Leitprojekts Standardisierte Nutzung von amtlichen Geodaten für die Wirtschaft, empfohlen für Vereinbarungen über Geobasisdaten und Geodienste zwischen und IHK Vereinbarungen über Geofachdaten und Geodienste zwischen den entsprechenden datenführenden öffentlichen Stellen u. der IHK Vereinbarungen über Geodaten und Geodienste zwischen anderen Partnern. 07.11.2007 Magdeburg 19 Standardisierte Regelung der Nutzung von digitalen amtlichen Geodaten für die Wirtschaft LVermA LSA IHK M AdV HK HH IHK BN IHK BO LVermA NRW Erarbeitung einer Länder übergreifend abgestimmten Musterlizenzvereinbarung über die Nutzung von Geoinformationen und Geodiensten GIW GSt. DIHK IHK K IHK MD LG BY IHK OWL GKSt. GDI-DE LVermA BY IHK KI LVermA HH IHK W Vereinbarungen über einheitliche webbasierte Abrufmöglichkeiten von amtlichen Geodaten und Geodiensten seitens der Wirtschaft 07.11.2007 Magdeburg 20

Zusammenfassung Musterlizenzvereinbarung und -AGB geeignet für alle Fälle der Bereitstellung von Geodaten/diensten, weil kurzer und prägnanter Vertragstext, Textbausteine für alle Fallgestaltungen, Detailregelungen in den Anlagen, rechtlich mehrfach geprüft, bewährte Anwendung in der Praxis. Grundlage für eine einheitliche Konditionenpolitik. 07.11.2007 Magdeburg 21 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Fragen? 07.11.2007 Magdeburg 22