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Transkript:

MEDIADATEN 2017

IV/2016 12,50 portrait Hotel II/2016 8,50 Kurzcharakteristik So facettenreich wie die Arbeit eines Architekten sind die Inhalte von architektur international. In jährlich acht n wird über die Architektur-Szene vornehmlich in Deutschland, Österreich, Südtirol und der Schweiz sowie deren aktuellste bauliche Realisierungen berichtet. Im Sonderteil hotel spezial liefert das Magazin Informationen und Hintergründe über gehobene Hotelprojekte, deren Architektur, Design, Ausstattung und Technik. Journalistische und gestalterische Kompetenz bilden die Basis von architektur international. lesen und gewinnen architektur international verlost 9 premium-aufenthalte FIrmenportraItS Baur Wohnfaszination Hoteleinrichtungen natürlich und individuell mdt mit Schirm, Charme und Innovationen DES KÖNIGS HAPTISCHES REICH Neubau Deutsches Fußballmuseum MENTALITÄT IN SZENE GESETZT Neubau Tagungs- uns Veranstaltungsstätte Morgensternhaus Verbreitung Deutschland, Österreich, Schweiz Südtirol, Belgien Niederlande & Luxemburg Erscheinungsweise 8 Mal im Jahr Jahrgang 9. Jahrgang Web-Adresse (URL) www.architektur-verlag.com Verteilerschlüssel Architekten, Planungsbüros, Bauunternehmen, Bauingenieure, Innen architekten, Handwerker, Bauträger und Immobilienbüros, Banken, Hotels, PR-Agenturen, Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Organ unabhängig 5 % 7 % Herausgeber b+b Medien GmbH Knüllstraße 32 36166 Haunetal Telefon 0661/410 955 20 Telefax 0661/410 955 22 post@architektur-verlag.com 21 % 25 % 42 % Bezugspreis Jahresabonnement 8 n Inland 68,00 EUR (inkl. MwSt. & Versand) Ausland 100, EUR (inkl. MwSt. & Versand) Einzelverkaufspreis 8,50 EUR Architekten & Planer Handwerk, Industrie & Hersteller Hotelbranche Architektur-Interessierte Städte & Gemeinden

anzeigenpreisliste Format 230 x 297 mm beschnitten 236 x 303 mm unbeschnitten 3 mm Beschnitt je Anschnittkante Satzspiegel 195 mm breit, 260 mm hoch Druck- und Bindeverfahren Offsetdruck, Rücken-Klebebindung Zahlungsziele 7 Tage netto Bei Lastschrifterteilung gewähren wir 3% Nachlass auf den Rechnungsbetrag Branchenindex Eintrag und Laufbanner im Branchenindex unter www.architektur-verlag.com Platzierung Platzierungswünsche können nur jeweils für ganze oder halbe Seiten berücksichtigt werden. Malstaffel 3 Anzeigen 3 % 6 Anzeigen 5 % 12 Anzeigen 10 % Mengenstaffel für 3 Seiten 5 % für 6 Seiten 10 % ab 8 Seiten 15 % Die Anzeigen-Preisliste ist gültig ab 01. Oktober 2016 Preis 249,- Laufzeit: 12 Monate Bannerformat: 320px x 200px (Breite x Höhe)

anzeigenformate BREITE x HÖHE Platzierung innerhalb des Satzspiegels Platzierung im Anschnitt inklusive Beschnittzugabe (3 mm) Umschlagseite 2/1 Seite 1/1 Seite 236 x 303 mm 4.000, 466 x 303 mm 4.800, 195 x 260 mm 3.600, 236 x 303 mm 3.800, 1/2 Seite hoch 1/2 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/3 Seite quer 95 x 260 mm 1.980, 195 x 126 mm 1.980, 63 x 260 mm 1.380, 195 x 83 mm 1.380, 118 x 303 mm 2.090, 236 x 149 mm 2.090, 86 x 303 mm 1.450, 236 x 113 mm 1.450, 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 1/8 Seite hoch 1/8 Seite quer 95 x 126 mm 1.080, 195 x 60 mm 1.080, 60 x 95 mm 560, 95 x 60 mm 560,

themenplan & termine 2017 II-2017 IV-2017 VI-2017 VIII-2017 Messen Neuheiten, Design, Beleuchtung, energieeffiziente Technik, Nachhaltigkeit, Fassaden & Dächer Baustoffe, Materialien, Dämmung, Feuerschutz, Fenster, Türen Glas Dach, Fenster, Türen, Fassaden, Wände Garten & Außenanlagen Grünanlagen, Innenhöfe, Gärten, Parks, Terrassen, Eingänge Holz Konstruktionen, Böden, Treppen, Innenausbau Licht & Lichttechnik Fassadenbeleuchtung, Lichtgestaltung, Leuchten, Energieeffiziente Beleuchtung Bad & Sanitär Natursteine, Fliesen, Möbel, Sanitärtechnik Änderungen und Ergänzungen sind der Redaktion vorbehalten. Ausagbe architektur international I-2017 architektur international II-2017 Messe Spezial architektur international III-2017 Erscheinung 13.01.2017 22.12.2016 24.02.2017 03.02.2017 14.04.2017 24.03.2017 Anzeigen-/ Druckunterlagenschluss architektur international IV-2017 26.05.2017 05.05.2017 architektur international V-2017 architektur international VI-2017 Garten Spezial architektur international VII-2017 14.07.2017 23.06.2017 25.08.2017 04.08.2017 13.10.2017 22.09.2017 architektur international VIII-2017 24.11.2017 03.11.2017

technische hinweise Dateiformate Vorzugsweise hochauflösendes PDF (PDF/x-3) mit 100% eingebetteten Schriften. EPS mit inkludierten Schriften (oder in Zeichenwege umgewandelt). In PDF oder EPS verwendete Bilder in CMYK oder RGB. Andere Formate In CorelDraw erstellte Dateien als EPS oder ai-datei exportieren und die Texte vorher in Kurven umwandeln. Art der Anlieferung Datenübertragung mit TeamBeam per Internet Nutzen Sie den TeamBeam-Button auf unserer Website: www.architektur-verlag.com Zur Datenanlieferung bitte grundsätzlich eine Textdatei mit Angaben über Verlagsobjekt, Kunde/Objekt, Erscheinungsdatum, Absender, Ansprechpartner und Telefonnummer beifügen. Programme Adobe Creative Suite (InDesign, Illustrator, Photoshop), (keine Office-Dokumente wie Word, Powerpoint etc.) Auftrag & Ausdruck oder Proof Bitte senden Sie uns zusätzlich zu Ihrer Daten-Übermittlung einen Auftrag per Fax (0661/410 955 22), Post oder Kurier und außerdem einen Ausdruck, Abzug oder Proof Ihrer Anzeige. Nur so können wir feststellen, ob uns Ihre gesendeten Daten vollständig erreicht haben. Die Gewähr für den korrekten Abdruck können wir nur mit Hilfe Ihres eingesandten Abzugs übernehmen. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter Telefonnummer 0661/410 955 20 zur Verfügung.

allgemeine geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige ab zu wickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten n oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder be schädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag be rücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist schriftlich mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 13. Alternativ dazu kann der ein SEPA-Basis-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 7 Tage nach Rechnungsdatum mit einem Skonto von 3 % auf den Rechnungsbetrag. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre- Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Verlag verursacht wurde. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert nach Erscheinen einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 10 v.h., bei einer Auflage über 100.000 Exemplaren 5 v.h. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen etwaige Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 1. Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem jeweiligen Auftraggeber, auch wenn sie bei späteren Auftragsbestätigungen oder Vertragsschlüssen nicht mehr gesondert erwähnt werden. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber bei der Annahme der Bestellung, bei Auftragsbestätigung oder anderweitig auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2. Über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen des Werbungtreibenden hinausgehende Neben- oder Zusatzleistungen oder vertragliche Zusicherungen oder ein Rücktrittsrecht werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart und durch den Verlag mit der Auftragsbestätigung oder in sonstiger vergleichbarer Weise im Rahmen des Vertragsschlusses bestätigt wurde. 3. Ein Ausschluss von Mitwerbern für eine bestimmte oder auf der gleichen Seite kann nicht gewährt werden. 4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. 5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Son dervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit solchen Ansprüchen nicht statthaft, es sei denn, die Gegenansprüche des Auftraggebers sind nach Grund und Höhe von dem Verlag schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.