MARKTGEMEINDE SCHLANDERS FRIEDHOF GRABMALORDNUNG
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Der Beschäftigung mit einem Grabmal geht meist ein trauriger Anlass voraus, nämlich der Tod eines geliebten Menschen. Es ist wichtig, einige Zeit verstreichen zu lassen, um sich in Ruhe über Sinn und Zweck eines Grabmales befassen zu können. Die Auseinandersetzung mit dem Leben des Verstorbenen kann für die richtige Entscheidung bei der Grabmalgestaltung hilfreich sein (Beruf, Lebenswerk, Lebensweisheiten, letzter Wunsch, Charaktereigenschaften, religiöse Einstellung, bevorzugte Pflanzen usw.). Gemeinsame Gespräche in der Familie, sowie mit Handwerkern bzw. Künstlern bieten Möglichkeiten zu Trauerarbeit und führen meist zu einem qualitätsvollen, materialgerechten, persönlichkeitsbezogenen Unikat. 3
GRABMALORDNUNG Allgemeine Grundsätze zur Grabmalgestaltung Die Summe aller Grabmäler prägt das Erscheinungsbild einer Friedhofsanlage. Deshalb richtet die Friedhofskommission ihr Augenmerk auf die Gestaltung der einzelnen Grabmäler, denn Friedhofspflege und gestaltung beginnt mit der Errichtung jedes einzelnen Grabmales. Die Friedhofskommission lässt im Sinne der Individualität Vielfalt zu, legt aber Wert auf Qualität sowohl bei der Wahl der Materialien als auch in der Ausführung. Eine zu einseitige Materialverwendung führt zu Monotonie, die vermieden werden soll. Die Friedhofskommission bietet bereits bei der Planung beratende Mithilfe an und stellt Informations- und Bildmaterial zur Verfügung um dem Bürger bei der Auswahl von würdigen Grabzeichen behilflich zu sein. 4
Errichtung des Grabzeichens Das Grabzeichen darf erst errichtet werden, nachdem die Friedhofskommission zum vorgelegten Ansuchen mit entsprechenden Unterlagen ein Gutachten abgegeben hat und dieses zugestellt wurde. Bei Beginn der Arbeiten muss der Friedhofswart (Totengräber) anwesend sein. Widerrechtlich errichtete Grabzeichen werden von Amtswegen und auf Kosten des Antragsstellers entfernt. Bis zur Errichtung des Grabmals ist die Grabstelle mit einem Zeichen (z.b.: Holzkreuz) zu versehen, auf welchem der Namen des Verstorbenen sowie das Todesdatum steht. Das Grabmal ist bis spätestens 12 Monate nach der Beisetzung der Leiche zu errichten 5
RICHTLINIEN ZUR GRABMALGESTALTUNG Materialverwendung Zugelassen sind Grabzeichen: o aus Holz (einheimisch) o aus Schmiedeeisen, Kupfer oder Bronze o aus Naturstein (einheimisch: weißer Marmor, Granit, Gneis,) Das Material soll form- und materialgerecht verarbeitet, soll auf Inhalt, Aussagekraft und Symbolik individuell abgestimmt sein; Mischformen wie Eisen und Bronzeverzierung sollen vermieden werden; Bei Verwendung von Naturstein muss dieser in einer einheitlichen Technik gearbeitet sein. Ausführung Bei allen Grabzeichen soll es sich um gediegene Handwerksarbeit handeln. Für alle Grabmale gelten die maximalen Ausmaße von 140 cm in der Höhe und 60 cm in der Breite, wobei die Stärke des Grabsteins bei Einzelgräbern mindestens 10 cm und bei Familiengräber mindestens 15 cm betragen muss. 6
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Grabinschrift Auf die Gestaltung der Schrift ist besonders Wert zu legen. Inschriften und Grabzeichen sollen in jeder Beziehung aufeinander abgestimmt werden. Bei Grabsteinen muss die Schrift eingehauen sein und darf nur leicht getönt werden. RICHTLINIEN ZUR GRABGESTALTUNG Ausmaß Alter Friedhof: Die vorhandenen Ausmaße bleiben vorerst bestehen, sind jedoch allmählich den Ausmaßen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die Einfassungen müssen aus dem gleichen Material sein wie der Grabstein. Schrägstehende Grabssteine und eingesunkene Einfassungen sind von Zeit zu Zeit aufzurichten. Neuer Friedhof: Die Ausmaße der Grabflächen sind genau einzuhalten: Einzelgrab: 60 cm Breite und 100 cm Länge Familiengrab: 120 cm Breite und 100 cm Länge Urnengrab: 50 cm Breite und 50 cm Länge. Die Gräber haben keine Einfassungen. Laternen und Weihwassergefäße sind aus bodenständigem Material. Fotos sind separat auf einem Sockel anzubringen, wobei Schwarz-Weiß-Fotos erwünscht sind. 8
Bis zur Schaffung geeigneter Räume oder Vorrichtungen für die Aufbewahrung von Urnen besteht nur die Möglichkeit, die Urnen in den bestehenden Einzel- oder Familiengräbern bzw. in einem eigenen Urnengrab zu bestatten. Gärtnerische Gestaltung der Gräber: Der Konzessionsinhaber ist verpflichtet, das ganze Jahr über für die Pflege und Bepflanzung des Grabes zu sorgen. Weder Bäume noch Sträucher dürfen auf den Gräbern gepflanzt werden. Konzessionsinhaber von Grabstätten an den Kirchenmauern sind verpflichtet, Blumen und Pflanzen in Töpfen zu halten. GRABZUWEISUNG (Art. 13 Reglement) Bei einem Todesfall ersuchen die Angehörigen die Gemeindeverwaltung um die Zuweisung einer Grabstelle. Der Bürgermeister oder der/die beauftragte Assessor/in bestimmt die Zuweisung in Beachtung des Lageplanes und der festgelegten Kriterien. 9
GRABGESTALTUNG (Errichtung von Grabmälern Gestaltung Art. 14 Reglement) Die Errichtung von Grabmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet. Dieselbe ist berechtigt, Anordnungen über Material, Art und Größe der Grabmäler und der Einfriedungen zu treffen. Ohne Genehmigung errichtete Anlagen Grabstätten können jederzeit von Friedhofsverwaltung auf Kosten Zuwiderhandelnden entfernt werden. 10 und der des
ANSUCHEN FÜR DIE ERRICHTUNG EINES GRABZEICHENS Vor der Errichtung oder Änderung eines Grabmales muss der Friedhofsverwaltung eine genaue Zeichnung in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden mit folgenden Angaben: a) Vor- und Zuname des Gesuchstellers mit Angabe der genauen Anschrift; b) Vor- und Zuname des Lieferanten Grabmales mit genauer Anschrift; des c) Genaue Maße des Grabmales mit Angabe der Breite, Höhe und Stärke des Grabsteines; d) Genaue Angabe Verarbeitungsart; des 11 Materials und der
ZUSAMMENFASSENDE MASSVORGABEN FÜR GRABZEICHEN UND GRABFLÄCHEN Die Grabzeichen dürfen folgende Maße nicht überschreiten: Breite des Sockels: 0,60 m Stärke des Sockels: 0,20 m Höhe des Sockels beim Einzelgrab: 0,30 m beim Familiengrab: 0,50 m Auf die Errichtung eines Sockels kann auch verzichtet werden. Breite des ganzen Grabzeichens: 0,60 m Höhe des ganzen Grabzeichens: 1,40 m. Die Urnen dürfen die Ausmaße von 0,25 m Breite bzw. Länge und 0,40 m Höhe nicht überschreiten. Leichte Abweichungen werden nur bei Grabzeichen von besonderem künstlerischem Wert genehmigt. Die Maximalmaße für die Bepflanzung dürfen ausmachen: Einzelgrab: 60 cm Breite und 100 cm Länge, Familiengrab: 120 cm Breite und 100 cm Länge Urnengrab: 50 cm Breite und 50 cm Länge Die Gräber dürfen nur mit Pflanzen umrandet werden, keine Steine o.ä. 12
ES GIBT EINE ZEIT FÜR LIEBE UND GLÜCK. ES GIBT EINE ZEIT DER TRAUER UND EINSAMKEIT. ES KOMMT EINE ZEIT DER FREUDE AUF EIN WIEDERSEHN. 13