- Entwurf - Studienordnung für den Bachelorstudiengang - Berufsbegleitend - Pädagogik der Kindheit Profil Gesundheitsförderung und Management der DPFA Hochschule Sachsen vom 30. 04. 2013 Stand 30.04.2013 1 von 5
Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Studiendauer 4 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen 5 Aufbau, Inhalt, Lehr- und Lernformen des Studiums 6 Studienablauf 7 Studienberatung und -betreuung 8 Qualitätssicherung 9 Inkrafttreten Anlagen Studienablaufplan Modulhandbuch Maskuline Formen bzw. Bezeichnungen stehen aus Gründen der besseren Lesbarkeit für weibliche und männliche Formen bzw. Bezeichnungen, sie werden in dieser Ordnung nicht geschlechtsspezifisch verwendet. Stand 30.04.2013 2 von 5
1 Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes in Einklang mit der Prüfungsordnung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums für den berufsbegleitenden Studiengang Pädagogik der Kindheit mit dem Profil Gesundheitsförderung und Management der DPFA Hochschule Sachsen. Formales Studienziel ist der Abschluss als Bachelor of Art. 2 Ziele des Studiums (1) Ziel des Bachelorstudiums Pädagogik der Kindheit mit dem Profil ist die Aneignung von fachspezifischem Wissen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie die Herausbildung der notwendigen Handlungskompetenzen für die beruflichen Tätigkeiten eines Erziehers in vor- und außerschulischen Einrichtungen. Die professionellen Kompetenzen beinhalten die Förderung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und die Leitung von Einrichtungen. (2) Die Studierenden erwerben das Wissen und ausgewählte Fähigkeiten für die inhaltliche und strukturelle Gestaltung ihrer Profession auf wissenschaftlicher Grundlage und zielgruppenspezifisch. Sie sollen in der Lage sein, ihre professionelle Praxis kompetent zu reflektieren, zu evaluieren und zielgerichtet zu gestalten sowie ihr fachspezifisches Wissen und Können in eine multidisziplinäre Förderung von Kindern und Jugendlichen in Institutionen einzubringen. 3 Studiendauer Die Regelstudienzeit für das Studium Pädagogik der Kindheit mit dem Profil Gesundheitsförderung und Management bis zum Erreichen des Abschlusses Bachelor of Arts beträgt einschließlich der Zeit für die Bachelorarbeit drei Studienjahre (sechs Semester). Der Studienbeginn erfolgt in der Regel im Wintersemester. 4 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen entsprechen den für staatliche Hochschulen geltenden Voraussetzungen (vgl. 17 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz). (2) Spezifika für die Zulassung und den Zugang zum Studiengang ergeben sich aus den entsprechenden Ordnungen. 5 Aufbau, Inhalt, Lehr- und Lernformen des Studiums (1) Das Studium ist ein modularisiertes Vollzeitstudium. Der durchschnittliche Arbeitsumfang des Studierenden entspricht 120 Leistungspunkten (ECTS). Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen sowie weiterem studentischen Arbeitsaufwand für eigenverantwortliches Lernen. Pro Semester sind 20 Leistungspunkte zu erbringen. Stand 30.04.2013 3 von 5
(2) Das Studium umfasst: a) Pflichtmodule Pflichtmodule sichern die fachwissenschaftlichen Grundlagen des Studiengangs und ermöglichen die fachspezifische Vertiefung des Fachgegenstandes und der Handlungsfelder. b) ein Wahlpflichtmodul Entsprechend Neigung kann jeder Studierende innerhalb von drei Schwerpunkten auswählen. c) Bachelorarbeit Im Modul Bachelorarbeit gilt es, praktische Frage- und Problemstellungen der Handlungsfelder des Studiengangs wissenschaftlich zu bearbeiten. Sie umfasst die Erarbeitung der Bachelor Thesis und deren Verteidigung. (3) Die Inhalte des Studiums ergeben sich aus den Beschreibungen der einzelnen Module (Modulhandbuch). Die Modulbeschreibungen sind Teil der Studienordnung. (4) Lehr- und Lernformen des Studienganges sind: 1) Präsenzveranstaltungen, die durchgeführt werden als Vorlesungen, welche der systematischen Vermittlung von inhaltlichen und methodischen Grund- und Spezialkenntnissen der studienrelevanten Fachgebiete dienen und den Weg zur Verbreiterung und Vertiefung der vermittelten Kenntnisse durch weitere Lehr- und Lernformen eröffnen, Seminare, in denen spezielle Fragen der Fachgebiete behandelt und wissenschaftliche Arbeitsweisen praktiziert sowie die Fachdiskurse nachgezeichnet werden, Übungen, in denen praktisches heilpädagogisches Handeln erprobt und gefestigt wird und ausgewählte Handlungskompetenzen entwickelt werden, Projekte, in denen komplexe und interdisziplinäre Problemstellungen in der Praxis identifiziert, geeignete Lösungsansätze definiert sowie Konzepte zu deren Umsetzung entwickelt werden, Planspiele, in denen Lösungsansätze für komplexe Problemstellungen mit Praxisbezug in simulierten Handlungs- und Entscheidungssituationen eingeübt werden, Exkursionen, als thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, durch welche die bereits behandelten Stoffgebiete vertieft und veranschaulicht werden, Kolloquien, welche dem offenen, auch interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs dienen, Tutorien, in denen die betreute Rekapitulation beziehungsweise Vertiefung bestimmter prüfungsrelevanter Stoffgebiete erfolgt. sowie 2) eigenverantwortliches Lernen der Studierenden, das in folgenden Formen erbracht wird: Selbststudien, das insbesondere die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen und das Literaturstudium umfasst, Praktika, in denen die Studierenden unter der Anleitung von Lehrenden der Hochschule und mit Unterstützung von Praktikern heilpädagogische Praxis erkunden, unter ausgewählten Fragestellungen beobachten, protokollieren und interpretieren sowie praktisch gestalten, Gruppenarbeiten, in der die Studierenden angeleitet, aber weitgehend eigenständig ausgewählte theoretische, praktische oder aktuelle Fragestellungen eines Fachgebiets mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten; Gruppenarbeiten können mit Präsenzveranstaltungen kombiniert werden, Prüfungsvorbereitungen, bei denen prüfungsrelevante Studieninhalte wiederholt und vertieft werden. Stand 30.04.2013 4 von 5
Eigenverantwortliches Lernen für Module kann in Praktikumseinsätzen erbracht werden, wenn es vom Lehrpersonal der DPFA Hochschule Sachsen angeleitet sowie betreut wird und mit einer Prüfungsleistung abschließt. 6 Studienablauf (1) Der inhaltliche und zeitliche Studienablauf ist durch den Studienablaufplan vorgegeben. (2) Der Studienablaufplan ist Bestandteil dieser Studienordnung. (3) Die Studierenden sind verpflichtet, unter Beachtung der gesetzlichen, tarif- und einzelvertraglichen Regelungen an den Präsenzveranstaltungen der Module teilzunehmen. 7 Studienberatung/Studienbetreuung (1) Die DPFA Hochschule Sachsen ist für die studienorganisatorische und fachliche Beratung der Studierenden und deren Betreuung zuständig. (2) Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Beratung und Betreuung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen: 1. bei Studienbeginn, 2. bei Organisation und Planung des Studiums und der Prüfungen, 3. vor und nach längerer Unterbrechung des Studiums, 4. bei Nichtbestehen einer Modulprüfung und 5. vor Abbruch des Studiums. 8 Qualitätssicherung (1) Die Lehre in den einzelnen Modulen und im Studiengang insgesamt wird einer regelmäßigen Evaluierung unterzogen, an der die Studierenden und die Praktikumspartner maßgeblich beteiligt sind. Die Ergebnisse der Evaluierung sind zu dokumentieren und in den zuständigen Gremien der DPFA Hochschule Sachsen zu prüfen. (2) Die Ergebnisse der Evaluierung sind bei der Weiterentwicklung des Studiengangs zu berücksichtigen. 9 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt mit dem Erlass des Anerkennungsbescheides durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Kraft. Sie findet erstmals Anwendung für Studierende des Immatrikulationsjahrgangs 2014. Für den Senat: Zwickau, den 30. 04. 2013 gez. Dr. paed. Peter Jogschies Gründungsrektor Stand 30.04.2013 5 von 5