Bei einer Stornierung innerhalb von 15 Tagen vor dem Anreisetag wird die Anzahlung nicht rückerstattet.

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Transkript:

BEDINGUNGEN FÜR STELLPLÄTZE Bitte füllen Sie das Reservierungsformular sorgfältig aus. Sie können auch direkt per E-Mail (info@campinglaguna.com) oder telefonisch (00.34.972.45.05.53) buchen. Die Anzahlung kann per Banküberweisung oder Kreditkarte geleistet werden. Die Zahlung mit Kreditkarte ist nur für Buchungen aktiviert, die über die Webseite und zum selben Zeitpunkt wie die Reservierung gemacht werden. Die Anzahlung beträgt 100,00. Nach Eingang der Anzahlung bestätigt Ihnen Camping Laguna den Erhalt der Zahlung durch Übersendung der Buchungsbestätigung. Die Anzahlung wird am Ende des Aufenthalts in voller Höhe von der Endrechnung abgezogen. Sollte ein Stellplatz am Anreisetag nicht belegt werden, wird ein Betrag von 50,00 berechnet. Ab dem darauffolgenden Tag kann die Rezeption frei über den Stellplatz verfügen und die Reservierung gilt als storniert. Stornierungen: Bei einer Stornierung innerhalb von 15 Tagen vor dem Anreisetag wird die Anzahlung nicht rückerstattet. Bei Stornierungen der Buchungen mit Anreise im Juli und August wird ein Betrag von 50,00 einbehalten, sofern die Stornierung innerhalb von 60 bis 15 Tagen vor dem Anreisedatum erfolgt. Für die Erstattung der Anzahlung entstehen Bankgebühren, die von dem Kunden, der die Reservierung storniert, zu tragen sind. Allgemeine Bedingungen: Der Preis für den Stellplatz gilt pro Nacht und schließt 1 Fahrzeug, 1 Zelt oder Wohnwagen (oder ein Reisemobil) und 1 Stromanschluss ein. Hinzu kommt der Preis pro Person (mit einer Belegung von maximal 6 Personen pro Stellplatz). Etwaige Extrakosten werden der Endrechnung hinzugefügt. Wir möchten Ihnen stets die Möglichkeit bieten, einen bestimmten Stellplatz zu reservieren, und das gelingt uns in den meisten Fällen. Dennoch behält sich unsere Buchungsabteilung das Recht vor, die zugeteilte Platznummer zu wechseln. In diesem Fall verpflichten wir uns, dem Kunden umgehend Mitteilung zu geben. Der reservierte Stellplatz kann am Anreisetag ab 14,00 Uhr belegt werden und ist am Abreisetag bis 12,00 Uhr zu räumen.

BEDINGUNGEN FÜR BUNGALOWS Bitte füllen Sie das Reservierungsformular sorgfältig aus. Sie können auch direkt per E-Mail (info@campinglaguna.com) oder telefonisch (00.34.972.45.05.53) buchen. Die Anzahlung kann per Banküberweisung oder Kreditkarte geleistet werden. Die Zahlung mit Kreditkarte ist nur für Buchungen aktiviert, die über die Webseite und zum selben Zeitpunkt wie die Reservierung gemacht werden. Die Anzahlung beträgt: 25 % des Gesamtbetrags in der Tiefsaison 500,00 für Aufenthalte in den Monaten Juli und August Nach Eingang der Anzahlung bestätigt Ihnen Camping Laguna den Erhalt der Zahlung durch Übersendung der Buchungsbestätigung. Die Anzahlung wird am Ende des Aufenthalts in voller Höhe von der Endrechnung abgezogen. Bei der Ankunft auf dem Campingplatz muss der Gesamtbetrag für den Aufenthalt sowie eine Kaution von 100,00 gezahlt werden. Die Platzleitung ist berechtigt, diese Kaution für eventuelle Beschädigungen zu verwenden. Sollte ein Bungalow am vorgesehenen Anreisetag nicht belegt werden, wird der in der Preisliste genannte Betrag einbehalten. Die Buchung gilt als storniert, wenn der Kunde den Bungalow am darauffolgenden Tag nicht vor 14,00 Uhr belegt. Stornierungen: Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor dem Anreisetag wird die Anzahlung nicht rückerstattet. 50 % der Anzahlung werden einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb von 60 bis 31 Tagen vor dem Anreisedatum erfolgt. 10 % der Anzahlung werden einbehalten, wenn die Stornierung zwischen dem Reservierungsdatum und 61 Tage vor dem Anreisedatum erfolgt. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Versicherung für Reservierungsstornierungen für Aufenthalte in den Monaten Juli und August (siehe Bedingungen im entsprechenden Teil). Für die Erstattung der Anzahlung entstehen Bankgebühren, die von dem Kunden, der die Reservierung storniert, zu tragen sind. Allgemeine Bedingungen:

Der Preis für den Bungalow gilt pro Nacht und schließt den Aufenthalt von 2, 4 oder 6 Personen (je nach Modell) und 1 Fahrzeug ein. Etwaige Extrakosten werden der Endrechnung hinzugefügt. Für Aufenthalte von nur 1 Nacht in der Tiefsaison wird ein Zuschlag von 21,00 berechnet. In den Monaten Juli und August werden die Bungalows für komplette Wochen vermietet und die Anreisetage sind: Freitag, Samstag, Sonntag oder Montag (je nach Bungalowmodell). Der Campingplatz behält sich das Recht vor, die zugeteilte Bungalownummer zu wechseln. In den Bungalows sind keine Hunde gestattet. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift bedeutet die sofortige Annullierung der Reservierung. Die Bungalows sind am Anreisetag ab 14,00 Uhr verfügbar und müssen am Abreisetag vor 10,00 Uhr geräumt werden. Die Küchen in den Bungalows sind vollständig ausgestattet. Es sind jedoch weder Handtücher noch Bettwäsche vorhanden. Bettwäsche (Betttücher und Decken) kann gemietet werden, was bei Aufenthalten von mindestens 7 Nächten kostenfrei ist.

ZUSAMMENFASSUNG DER DECKUNGEN DER VERSICHERUNGSPOLICE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG In den im Folgenden aufgelisteten Fällen entsteht das Recht auf die Rückerstattung von Reisekosten, falls diese Ereignisse nach der Reservierung aufgetreten sind und den Versicherten direkt betreffen: Deckung 1: Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Ableben, unerwarteter Termin für einen chirurgischen Eingriff, Komplikationen während der Schwangerschaft oder Fehlgeburt, oder Termin für eine Organverpflanzung für den Versicherungsnehmer, Ehegatten, Nachfahren des ersten und zweiten Grades oder des Reisebegleiters, der in der gleichen Buchung enthalten ist, oder eine medizinische Quarantäne, von der der Versicherte betroffen ist. Der Versicherte, dessen Ehegatte, Vorfahren und Nachfahren des ersten und zweiten Grades, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwäger, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter, Schwiegereltern und feste Lebenspartner. Der Begleiter des Versicherten, der in der gleichen Buchung enthalten ist. Zu den Zwecken der Versicherungsdeckung wird wie folgt interpretiert: Die schwere Krankheit des Versicherten ist eine Gesundheitsstörung, die von einem Arzt festgestellt wird, und die den Erkrankten zur Bettruhe zwingt und dazu, jegliche berufliche oder private Tätigkeit zu unterbrechen. Als schwerer Unfall des Versicherten wird eine Körperverletzung betrachtet, die durch eine plötzliche und gewaltsame Ursache entstand, die nicht im Willen des Versicherten war und deren Folgen die normale Fortbewegung von seinem üblichen Wohnsitz verhindern. Falls eine Krankheit oder ein Unfall einige der erwähnten Personen betrifft, die nicht der Versicherungsnehmer sind, wird als schwerer Unfall die Situation aufgefasst, bei der die Einweisung in ein Krankenhaus notwendig ist oder eine unmittelbare Todesgefahr besteht. Ausgenommen aus der Versicherung sind Krankheits- und Unfallfolgen, die bereits vor dem Datum des Eintritts der Versicherungsdeckung aufgetreten sind, ebenso wie bereits vorher bestehende Erkrankungen. Das Ableben des Versicherungsnehmer, durch das entsprechend der Bedingungen dieser Versicherung ein Recht auf Schadensersatz entsteht, muss in einem Zeitraum von höchstens 10 Tagen vor dem Reiseantritt und stets nach dem Datum des Eintritts der Versicherungsdeckung stattgefunden haben. Deckung 2: Schwere Schäden wie Diebstahl, Brand und ähnliche Ereignisse, die den Wohnsitz des Versicherten betreffen. Der Erst- oder Zweitwohnsitz des Versicherten. Das Geschäftssitz, an dem der Versicherte einen freien Beruf ausübt oder direkter Betreiber (Geschäftsleiter) ist und an dem auf jeden Fall die Anwesenheit des Versicherten notwendig ist. Deckung 3: Entlassung des Versicherten unter der Bedingung, dass vor Beginn der Versicherungsdeckung noch keine wörtliche oder schriftliche Mitteilung erfolgt war. 1

Deckung 4: Vorladung oder Einladung des Versicherten als Geschworener oder Zeuge in einem Gerichtsprozess oder als Wahlhelfer Deckung 5: Handlungen der Piraterie in der Luft, auf dem Lande und auf See, die den Reiseantritt oder die Fortsetzung der Reise für den Versicherten unmöglich machen. Alle Arten von Terroranschlägen werden ausgeschlossen. Deckung 6: Diebstahl von Dokumenten oder Gepäck, der es unmöglich macht, dass der Versicherte die Reise antritt oder fortsetzt. Deckung 7: Aufgrund von Schäden an dem Fahrzeug im Eigentum des Versicherten oder dessen Ehegatten oder Fahrzeugschäden, die ihn auf nachweisbare Weise am Reiseantritt hindern. Diese Deckung ist auf Reparaturkosten von mehr als 600 und/oder eine Dauer der Reparatur von über 8 Stunden beschränkt, die durch ein Gutachten nachgewiesen werden muss. Deckung 9: Einladung des Versicherten, um zur Vorlage und Unterschrift von offiziellen Urkunden zu erscheinen, falls er über diesen Unterschriftstermin erst nach der Reisebuchung schriftlich unterrichtet wurde. Die vorliegende Versicherungspolice hat eine Karenzzeit von 30 Tagen. Es ist keine Deckung für Personen im Alter von über 70 Jahren eingeschlossen. Diese Broschüre dient nur zur Information und darf auf keinen Fall als eine Definition der unter Vertrag genommenen Versicherungsdeckungen und deren Höchstbeträge und Einschränkungen verstanden werden. 2