IMMOBILIEN EXPOSÉ Historisches Anwesen mit erhöhter Denkmalschutzabschreibung! Kapitalanlage: Wohnen in denkmalgeschützten Mauern von Schloss Hirschlatt
1. Lage Schloß Hirschlatt liegt an herrlicher Aussichtslage mitten im Obstbaugebiet des Schussentals nur ca. 4 km Luftlinie von der bekannten Messestadt und Wirtschaftsmetropole Friedrichshafen entfernt. Die Buslinie 2 der Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH bedient Schloss Hirschlatt und hält direkt vor der Haustür. Die Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in den umliegenden Stadtteilen zu finden. Der Flughafen Friedrichshafen ist in nur wenigen Minuten mit dem PKW erreichbar. 2. Objektbeschreibung Erstmals 1074 als Hirschlatt urkundlich erwähnt, lief die Herrschaft Hirschlatt unter verschiedenen Bezeichnungen: der Hof zu Hirschlatt, die Reichsvogtei Hirschlatt, der Kehlhof und die Reichsvogtei Hirschlatt. Nach Angaben des Landesarchivs Baden Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, gelangte der Besitz um Hirschlatt und Kehlen 1150 durch Schenkung eines Rudolfs an das Augustinerkloster Kreuzlingen. Der sog. Kelhof (Pfleghof) in Hirschlatt bildete den Verwaltungsmittelpunkt der Besitzungen des Klosters im Raum des heutigen Friedrichshafens, die durch Schenkung und Ankäufe weiter anwuchsen. Um 1300 wurde die Vogtei an die Grafen von Montfort verpfändet. 1659 erwarb das Kloster selbst die Vogtei und Hoheitsrechte und wurde 1749 von Österreich gegen Bezahlung von 4.000 Gulden mit der hohen Gerichtsbarkeit in dieser Gegend belehnt. Die so entstandene kleine Herrschaft Hirschlatt gehörte bis 1803 zu Vorderösterreich, fiel dann durch den Regensburger Reichsdeputations-Schluss im Jahr 1803 an die Hohenzollern-Hechingen und kam schließlich 1805 für 140.000 Gulden an die Krone Württemberg. Schloss Hirschlatt einst Verwaltungsmittelpunkt, später (1523) Zufluchtsort zahlreicher Mönche während der Zeit der Reformation in der Schweiz, bietet heute 13 Mietparteien Wohnraum. Schloss Hirschlatt ist nicht nur aufgrund der klaren Architektursprache und der denkmalgeschützten Mauern ein begehrenswertes Objekt. Das Besondere zeigt sich auch im Detail, wie den hohen Räumen mit Stuckdecken, den herrschaftlichen Treppenaufgängen, den Sprossenfenstern, die mit einem Rundbogen schließen, den teilweise erhaltenen Parkettböden und Holztüren mit alten Beschlägen. Eingangstüre mit alten Beschlägen beispielsweise. An die Sanierung des Gesamtgebäudes werden deshalb hohe Ansprüche gestellt. Im Mittelpunkt aller Modernisierungsmaßnahmen steht, den Wert der baulichen Substanz nachhaltig zu bewahren und die Räumlichkeiten für die Nutzung als Wohnflächen zu optimieren.
3. Die Sanierung Überprüfung des Außenputzes Ergänzung und Ausbesserung incl. Anstrich (nach Absprache mit dem Denkmalamt). Austausch der vorhandenen Fenster. Teilsanierung des Kellers, insbesondere Flure, Treppe Renovierung und Instandsetzung des Eingangsbereichs incl. Renovierung und Instandsetzung der Gemeinschaftsflächen in den Fluren, herrschaftliche Treppenaufgänge etc. Einbau einer neuen Zentralheizung Gas, Brennwert einer Markenfirma Installation von Heizkörpern in allen Wohnungen nach Berechnung des Heizungsbauers Demontage und Entsorgung der bestehenden Elektroheizung. Isolierung und Dämmung des Speicherbodens sowie der Kellerdecke Einbau neuer Wohnungseingangstüren (Wärme + Schall) Anlegen einer Gartenanlage mit Müllhaus (separat) und Herstellen von Zugangswegen Überprüfung und Instandsetzung aller Regenrinnen und Regenablaufrohr. 4. Gründe für eine Investition Eine denkmalgeschützte Wohnung ist immer ein Unikat mit besonderem Flair - durch ihre historischen Elemente, ihre Lage und Individualität - Gründerzeithäuser sind nicht duplizierbar. Aufgrund des begrenzten Angebotes ist eine Wertsteigerung zu erwarten. Die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer greift hier nicht und Gewinne aus Wiederverkauf sind nach 10 Jahren nach jetziger Gesetzgebung noch steuerfrei. Grundlagen für Kapitalanlieger: Nach 7i EStG kann der Steuerpflichtige bei einem im Inland gelegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, absetzen. Grundlagen für Eigennutzer: Nach 10f EStG kann der Steuerpflichtige Aufwendungen im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent abziehen soweit er das Gebäude selber nutzt. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten werden beim Denkmalamt die benötigten Bescheinigung nach 7i beantragt.
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Aussenansicht 4 Kirche St. Sylvester bei Schloss Hirschlatt
Die aufgeführten Wohneinheiten können noch erworben werden. Verkaufte Wohneinheiten werden nicht mehr aufgeführt. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Irrtümer, Abweichungen sowie Zwischenverkauf nicht ausgeschlossen. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Kosten der Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer mit 5 %, sowie die Notar- und Grundbuchkosten einschl. der Grundschuldbestellung und der Eintragungskosten von ca. 1,5 %. Es handelt sich hierbei um keine garantierten Kosten Der Käufer erhält vom Bauträger die in der Preisliste aufgeführte Miete bis zum Abschluss der Sanierungs- Modernisierungsmaßnahme. Danach erhöht sich die Miete auf die in der Preisliste genannte Höhe, diese wird vom Mieter direkt an den Käufer bezahlt. Mit den Sanierungsarbeiten kann aus steuerlichen Gründen erst nach Abschluss der Kaufverträge begonnen werden. Als Baubeginn ist der Sommer 2012 vorgesehen. Für die Fertigstellung sind 13 Monate veranschlagt
Ihre Ansprechpartner: Giovanni Panagia Geschäftsführer Shop Center Mobil.: 0171 622 5255 Mail: g.panagia@horta.de Dr. Corinna Helmle-Roth Shop Friedrichshafen Tel.: 07541/559948-0 Mail: c.helmle-roth@horta.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Maklervertrag Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer/ Vermieter aufgrund des beiliegenden Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten/ Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. 2. Angebot Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe des Angebotes/ der Information ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Unbefugte Weitergabe löst nach der Rechtsprechung hierzu, einen Schadensersatz aus. 3. Doppeltätigkeit Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. 4. Provision Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Diese beträgt bei Immobilien 3% der Kaufpreissumme zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Bei einem Mietvertrag für Wohnraum berechnen wir 2 Monatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei einem Mietvertrag für Gewerbe berechnen wir bis zu 4 Monatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. 5. Vorkenntnis Ist die vom Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das dem Makler innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht der Makler nicht gegen sich gelten zu lassen. 6. Gleichwertigkeit Dem Abschluss eines Kaufvertrages entspricht der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers. 7. Beurkundung Wir klären alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab einschließlich der Finanzierung / Zahlungsabwicklung und sind beim notariellen Kaufvertrag dabei. 8. Haftung Die beiliegende Objektbeschreibung wurde aufgrund von Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information soweit möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung. 9. Schlussbestimmungen Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand istsoweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat- der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Stand: 05/2012