A 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen Rechtsgrundlagen: Gemeinderatsbeschluss Beschluss: 01.01.2015
Gemeinde Langenargen Musikschule Gebührenordnung
G e b ü h r e n o r d n u n g für die Musikschule Langenargen 1 Gebührenpflicht (1) Für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung der Musikschule werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif erhoben. (2) Für Kurse in Ergänzungsfächern (z.b. Spielkreis und Jugendorchester) werden keine Gebühren erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Musikschule im Hauptfach ist. (3) Für das Ausleihen von Instrumenten wird eine Leihgebühr erhoben. 2 Gebührenschuldner Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet. 3 Fälligkeit Die Unterrichtsgebühren sind Monatsgebühren. Sie sind am 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Bei gleichzeitiger Anmeldung von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind die entsprechende Ermäßigung; sonst entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. 4 Ermäßigung, Erlass (1) Eine Ermäßigung der Gebühren wird gewährt als a) Sozialermäßigung (Abs. 3) b) Geschwisterermäßigung (Abs. 4) c) Mehrfächerermäßigung (Abs. 5) (2) Die Ermäßigung wird gewährt in folgenden Stufen: Stufe I: Stufe II: Stufe III: Stufe IV: um 20 % der vollen Gebühr um 30 % der vollen Gebühr um 40 % der vollen Gebühr um 50 % der vollen Gebühr (3) Eltern von Kindern, deren Einkommen das Doppelte der Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich Kaltmiete (Richtsätze) nicht übersteigt, wie folgende Ergänzung gewährt. Einkommen bis a) 100 % des Richtsatzes: nach Stufe I b) 75 % des Richtsatzes: nach Stufe II c) 60 % des Richtsatzes: nach Stufe III d) 50 % des Richtsatzes: nach Stufe IV Bei Schülern, die im Haushalt der Eltern leben, wird das Familieneinkommen zugrunde gelegt.
(4) Werden Geschwister unterrichtet, wird folgende Ermäßigung gewährt: Für das a) 2. Kind: nach Stufe I b) 3. Kind: nach Stufe II c) 4. Kind: nach Stufe III d) 5. Kind und jedes weitere Kind: nach Stufe IV 5 Instrumenten - Leihgebühr Die Schule stellt nach Möglichkeit Leihinstrumente zur Verfügung. Die Gebühr für Leihinstrumente beträgt pro Monat 8,00. Für die beim Musikgarten, bei der musikalischen Früherziehung und beim Elementarunterricht zur Verfügung gestellten Instrumente wird keine Leihgebühr erhoben. Für den Erwachsenenunterricht wird eine Gebühr von 10,50 im Monat erhoben. (1) Nimmt ein Schüler in mehreren gebührenpflichtigen Fächern Unterricht, so ist das Fach mit dem höchsten Schulgeld voll zu bezahlen, das Schulgeld für die übrigen Fächer ermäßigt sich um jeweils 50 %. 6 Inkrafttreten (2) Die Ermäßigung nach Abs. 3 bis 5 wird nebeneinander gewährt. (3) Die Gebühren können aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung hierüber trifft der Bürgermeister. Die Gebührenordnung ist seit 01.01.1988 in Kraft. Die Änderung der Gebührenordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. (4) Bei lehrerbedingtem Ausfall von zwei Unterrichtsstunden und mehr pro Trimester wird auf Antrag die auf die ausgefallene Zeit entfallende Gebühr voll erstattet. Bei schülerbedingtem Unterrichtsausfall von mehr als drei zusammenhängenden Wochen pro Trimester wird das anfallende Schulgeld auf Antrag um 70 % gekürzt; auf Anforderung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Tarif zur Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen Unterrichtsgebühren ab 01.01.2015 Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtseinheit pro Woche (ausgenommen hiervon Ziffer 8.) Tarif Art des Unterrichts Gebühren pro Monat ab 01.01.2015 Erwachsene Zuschlag 33% ab 01.01.2015 1. Klassenunterricht 1.1. Musikgarten 45 Min 25,50 1.2. Musikalische Früherziehung 60 Min 31,00 1.3. Elementarunterricht 45 Min 31,00 2. Einzelunterricht 30 Min Einzelunterricht 45 Min 72,00 96,00 106,00 142,00 3. 3.1. Paarunterricht 45 Min geteilter Paarunterricht 25 Min 57,00 63,00 84,00 94,00 4. Gruppenunterricht 45 Min (3 Schüler und mehr) 50,00 74,00 5. Auswärtigenzuschlag Unterricht nach Ziffer 1 Unterricht nach Ziffer 2, 3, 4 7,00 14,00 19,00 6. Gebühr für den ausschließlichen Ensemble-Unterricht ohne gleichzeitigen Unterricht nach Ziffer 1 bis 4 11,00 7. Instrumenten-Leihgebühr 8,00 10,50 8. Schnupper-Angebot 6er-Karten à 30 Min Einzelunterricht 6er-Karten à 45 Min Einzelunterricht 150,00 198,00