A 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen

Ähnliche Dokumente
Gebührensatzung der Stadt Dingolfing zur Musikschulsatzung

SCHULORDNUNG UND GEBÜHRENORDNUNG

SCHULORDNUNG UND GEBÜHRENORDNUNG

Gebührensatzung der Kreismusikschule Friedrich von Flotow Bad Doberan

Gebührenordnung der Musikschule 7.2.1

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Plattling. Vom 08. Juni 2010 I N H A L T S Ü B E R S I C H T. 3 Entstehen der Gebührenschuld

Gebührenordnung der Musikschule Porta Westfalica vom zur Satzung der Musikschule Porta Westfalica vom

Schul- und. Gebührenordnung der. Musischen Akademie. Emden e.v.

Gebührensatzung. zur Satzung für die Städt. Musikschule

Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel

KAUFBEURER STADTRECHT

Satzung der Stadt Guben. Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule. Neufassung zum

Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Bamberg. Vom 6. April 2017 (Rathaus Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom Nr.

Gebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt vom Gebühren

Änderung und Neufassung der. GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

Gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschule Wolgast-Anklam und der Kreismusikschule Uecker-Randow des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen

Musikschule der Stadt Fulda MUS K fulda.de. Schulgeldordnung KULTURSTADT FULDA MUSIKSCHULE

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden

Gebührensatzung der Kreismusikschule Müritz des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

MusikschulGebS Seite 1. Satzung

Gebührensatzung. der Musikschule der Stadt Königswinter. vom (zuletzt geändert durch Satzung vom )

Synopse Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell

Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Frechen vom Präambel

Gebührensatzung für den Betriebsteil Kreismusikschule Bautzen des Kommunalen Eigenbetriebes Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule Bautzen

Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschulgebührensatzung - SuMGS)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS - vom

Die Stadt Neu-Ulm erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 KAG folgende. Gebührensatzung für die Musikschule. der Stadt Neu-Ulm.

Entgeltordnung für die Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

***** Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule Wipperfürth vom 18. Juni 1996

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Musikschule Alzenau. vom 14. März 2019

Entgeltordnung der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.v.

Gebührensatzung der Musik-, Kunst- und Volkshochschule Havelland

Gebührensatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera. Bekanntmachung (Tag nach Bekanntmachung)

Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim. hier abgedruckt in der Neufassung vom

Ensemblefach Lehrerwunsch Unterrichtsort. Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort:

Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau (SuMGS)

Gebührensatzung für die Musikschule im FoKuS Selm vom

Gebührenordnung. der Städtischen Musikschule Altensteig. gültig ab 01. Januar Altensteiger Schüler

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren der Musikschule Johann Matthias Sperger des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Schwabach vom 20. August 2004

Gebührensatzung für die Musikschule des Landkreises Meißen

Gebührenerhebung. Höhe der Gebühren. 2.1 Bei Anmeldung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,-- erhoben.

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der. "Musikschule der Stadt Leverkusen" vom

Gebührenordnung für die Städtische Jugendmusikschule Bad Mergentheim

Satzung. über die Erhebung von Gebühren der Musikschule Rhein-Pfalz-Kreis vom , in der Fassung der Änderungssatzung vom

Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02.

Ortsrecht der Stadt Hürth

Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn

Gebührensatzung zur Satzung für die Sing- und Musikschule im Landkreis Kronach. 1 Gebührenpflicht

S c h u l o r d n u n g der Musikschule An der Oste e.v.

... G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal

Gebühren für Leistungen der Musikschule

Studenten (nur bei Vorlage der Studienbescheinigung)

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal

KREIS MUSIK SCHULE LANDKREIS GÖTTINGEN

Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Hamm vom

Gebührensatzung der Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen. vom in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen

2. Zahlungspflichtige Zahlungspflichtig sind die Teilnehmerinnen/Teilnehmer, bei Minderjährigen die Eltern/Personensorgeberechtigten.

Gebühren für Leistungen der Musikschule

Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach. Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach

Gebührenordnung. Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. 2.2 Gebührenordnung für die musikalische Ausbildung

Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter

Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch

Musik entdecken Musik erleben MUSIKSCHULE.

Gebührensatzung der Musikschule Erfurt - GebMusikschSEF vom 22. Juli 2015

Gebührenordnung. der Städtischen Musikschule Altensteig. gültig ab 01. Januar Altensteiger Schüler

1 Gebührenanspruch. Die Stadt Koblenz - Musikschule - erhebt für die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule Gebühren nach dieser Satzung.

(Erste Änderungssatzung vom , rückwirkend zum in Kraft getreten 1 ) 1 Gebühren

Musiklehre (ohne Hauptfach) - 45 Minuten/Woche schuljährlich Teilnahme im Ensemble und im Chor (ohne Hauptfach) - in

Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Bad Oeynhausen vom Präambel

Gebührenordnung und Gebührentarif für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn. Vom 22. Juni 1998

Die Stadt Neu-Ulm erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 KAG folgende. Gebührensatzung für die Musikschule. der Stadt Neu-Ulm.

- Gebührenordnung für die Volkshochschule und die VHS-Musikschule Egelsbach

Schulordnung. für die Musikschule Dinslaken e. V. (MSD) 1 Aufgabe. 2 Aufbau

Gebührenordnung für die Volkshochschule und die VHS-Musikschule Egelsbach

Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck

Gebührensatzung. Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.ob (Musikschulgebührensatzung)

Satzung und Gebührensatzung der Musik- und Kunstschule Havelland

Gebührensatzung des Landkreises Celle für die Kreismusikschule Celle. vom Gebührenpflicht

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Recklinghausen vom

G E B Ü H R E N S A T Z U N G

Gebührenordnung und Gebührentarif für die Musikschule der Bundesstadt Bonn. Vom 22. Juni 1998

1 Entgelte. Für den Besuch der Musik- und Kunstschule Bielefeld wird ein privatrechtliches Schulgeld nach den folgenden Sätzen erhoben:

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15

Satzung der Musikschule Dormagen vom

Artikelsatzung zur. Neuregelung der Gebührensatzung und der Honorarordnung der Musikschule Wartburgkreis

S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010

Schulordnung für die Musikschule Drolshagen. Inhaltsübersicht

Schulordnung für die Musikschule der Gemeinde Niederzier in der Fassung der Ratsbeschlüsse vom und

UNTERRICHTS- UND ENTGELTORDNUNG DER MUSIKSCHULE BREMEN - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen -

Transkript:

A 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen Rechtsgrundlagen: Gemeinderatsbeschluss Beschluss: 01.01.2015

Gemeinde Langenargen Musikschule Gebührenordnung

G e b ü h r e n o r d n u n g für die Musikschule Langenargen 1 Gebührenpflicht (1) Für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung der Musikschule werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif erhoben. (2) Für Kurse in Ergänzungsfächern (z.b. Spielkreis und Jugendorchester) werden keine Gebühren erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Musikschule im Hauptfach ist. (3) Für das Ausleihen von Instrumenten wird eine Leihgebühr erhoben. 2 Gebührenschuldner Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet. 3 Fälligkeit Die Unterrichtsgebühren sind Monatsgebühren. Sie sind am 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Bei gleichzeitiger Anmeldung von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind die entsprechende Ermäßigung; sonst entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. 4 Ermäßigung, Erlass (1) Eine Ermäßigung der Gebühren wird gewährt als a) Sozialermäßigung (Abs. 3) b) Geschwisterermäßigung (Abs. 4) c) Mehrfächerermäßigung (Abs. 5) (2) Die Ermäßigung wird gewährt in folgenden Stufen: Stufe I: Stufe II: Stufe III: Stufe IV: um 20 % der vollen Gebühr um 30 % der vollen Gebühr um 40 % der vollen Gebühr um 50 % der vollen Gebühr (3) Eltern von Kindern, deren Einkommen das Doppelte der Regelsätze der Sozialhilfe zuzüglich Kaltmiete (Richtsätze) nicht übersteigt, wie folgende Ergänzung gewährt. Einkommen bis a) 100 % des Richtsatzes: nach Stufe I b) 75 % des Richtsatzes: nach Stufe II c) 60 % des Richtsatzes: nach Stufe III d) 50 % des Richtsatzes: nach Stufe IV Bei Schülern, die im Haushalt der Eltern leben, wird das Familieneinkommen zugrunde gelegt.

(4) Werden Geschwister unterrichtet, wird folgende Ermäßigung gewährt: Für das a) 2. Kind: nach Stufe I b) 3. Kind: nach Stufe II c) 4. Kind: nach Stufe III d) 5. Kind und jedes weitere Kind: nach Stufe IV 5 Instrumenten - Leihgebühr Die Schule stellt nach Möglichkeit Leihinstrumente zur Verfügung. Die Gebühr für Leihinstrumente beträgt pro Monat 8,00. Für die beim Musikgarten, bei der musikalischen Früherziehung und beim Elementarunterricht zur Verfügung gestellten Instrumente wird keine Leihgebühr erhoben. Für den Erwachsenenunterricht wird eine Gebühr von 10,50 im Monat erhoben. (1) Nimmt ein Schüler in mehreren gebührenpflichtigen Fächern Unterricht, so ist das Fach mit dem höchsten Schulgeld voll zu bezahlen, das Schulgeld für die übrigen Fächer ermäßigt sich um jeweils 50 %. 6 Inkrafttreten (2) Die Ermäßigung nach Abs. 3 bis 5 wird nebeneinander gewährt. (3) Die Gebühren können aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung hierüber trifft der Bürgermeister. Die Gebührenordnung ist seit 01.01.1988 in Kraft. Die Änderung der Gebührenordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. (4) Bei lehrerbedingtem Ausfall von zwei Unterrichtsstunden und mehr pro Trimester wird auf Antrag die auf die ausgefallene Zeit entfallende Gebühr voll erstattet. Bei schülerbedingtem Unterrichtsausfall von mehr als drei zusammenhängenden Wochen pro Trimester wird das anfallende Schulgeld auf Antrag um 70 % gekürzt; auf Anforderung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Tarif zur Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen Unterrichtsgebühren ab 01.01.2015 Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtseinheit pro Woche (ausgenommen hiervon Ziffer 8.) Tarif Art des Unterrichts Gebühren pro Monat ab 01.01.2015 Erwachsene Zuschlag 33% ab 01.01.2015 1. Klassenunterricht 1.1. Musikgarten 45 Min 25,50 1.2. Musikalische Früherziehung 60 Min 31,00 1.3. Elementarunterricht 45 Min 31,00 2. Einzelunterricht 30 Min Einzelunterricht 45 Min 72,00 96,00 106,00 142,00 3. 3.1. Paarunterricht 45 Min geteilter Paarunterricht 25 Min 57,00 63,00 84,00 94,00 4. Gruppenunterricht 45 Min (3 Schüler und mehr) 50,00 74,00 5. Auswärtigenzuschlag Unterricht nach Ziffer 1 Unterricht nach Ziffer 2, 3, 4 7,00 14,00 19,00 6. Gebühr für den ausschließlichen Ensemble-Unterricht ohne gleichzeitigen Unterricht nach Ziffer 1 bis 4 11,00 7. Instrumenten-Leihgebühr 8,00 10,50 8. Schnupper-Angebot 6er-Karten à 30 Min Einzelunterricht 6er-Karten à 45 Min Einzelunterricht 150,00 198,00