3. Rücktritt Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt nur unter den nachstehenden Bedingungen möglich:

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Transkript:

Teilnahmebedingungen 285 Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung zu den Veranstaltungen (Lehrgänge, Seminare etc.) der Bildungseinrichtungen der muss schriftlich erfolgen. Hierfür können Sie das vorgedruckte Anmeldeformular aus dem Programmheft benutzen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung. 2. Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Gebührenrechnung bzw. eine Anmeldebestätigung mit Gebührenrechnung. Mit Zustellung der Einladung wird die Seminarbzw. Lehrgangsgebühr fällig und ist spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Die Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr ist unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, Meister-BAföG, Berufsförderungsdienst oder Begabtenförderung) zu zahlen. Soweit Veranstaltungen durch den Bundeswirtschaftsminister bezuschusst werden, gilt die Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr unter Vorbehalt. Auf schriftlichen Antrag ist eine Ratenzahlung möglich. Teilnehmer, die der Zahlungsverpflichtung nicht bis spätestens zum Veranstaltungsbeginn nachkommen, können von der Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren wird durch den Ausschluss nicht berührt. Die im Programmheft angegebenen Lehrgangsgebühren sind gültig bis zum Ablauf des jeweiligen Jahres. 3. Rücktritt Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt nur unter den nachstehenden Bedingungen möglich: Wenn Sie eine Ersatzperson stellen, sind Sie von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit. Falls keine Ersatzperson benannt wird, müssen wir eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der schriftlichen Abmeldung (Eingang beim Veranstalter) und der Höhe der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr: n Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 20 % der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch ein Betrag von 30,- (Maßnahmen der Akademie des Handwerks/Zentrum für Umweltschutz) bzw. 90,- (Maßnahmen des Förderungs- und Bildungszentrums) zu zahlen. n Bei Rücktritt vom 13. bis 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen. n Bei Rücktritt nach dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen. Info-Telefon 0511 3 48 59-40 www.hwk-hannover.de

286 Teilnahmebedingungen In jedem Fall hat die Rücktrittserklärung schriftlich zu erfolgen. Bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Abmeldung ist die gesamte Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen. Diese Regelungen gelten auch bei semesterweise durchgeführten Veranstaltungen, z. B. Betriebswirt/in (HWK). Bei Rücktritt während eines laufenden Semesters gelten diese Regelungen entsprechend für das darauffolgende Semester. 4. Kündigung von Lehrgangsmaßnahmen des Förderungs- und Bildungszentrums Kündigung ist nur bei Maßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten nach Ablauf der Rücktrittsfrist mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Monate, dann jeweils zum Ende von 3 Monaten möglich. In jedem Fall hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Bei Kündigung werden die Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fälligen Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren berechnet. 5. Seminarabsage/Änderungen Die behält sich das Recht vor, bei ungenügender Beteiligung oder aufgrund anderer zwingender Gründe Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Organisatorische Änderungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen, behält sich die ebenfalls vor. Die im Jahresprogramm genannten Angaben (Preise, Termine etc.) entsprechen der Drucklegung des Programmheftes. Gleiches gilt für Auszüge hieraus. 6. Haftung Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmern/innen während des Aufenthaltes am Lehrgangsort übernimmt die keine Haftung. 7. Versicherungsschutz Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit (auf dem Gelände bzw. in den Räumen der Bildungseinrichtungen) sind die Teilnehmer/innen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Ansonsten haben die Teilnehmer/innen selbst für ihren Versicherungsschutz zu sorgen. Info-Telefon 0511 3 48 59-40 www.hwk-hannover.de

Teilnahmebedingungen 287 8. Computernutzung Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten. 9. Internetnutzung Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z. B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden. 10. Datenschutz Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden in der EDV-Anlage der Handwerkskammer gespeichert. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrganges über die erfolgte Teilnahme die fördernde Stelle auf Anfrage zu unterrichten ist. Im Übrigen gilt die Veröffentlichung der zur Datenverarbeitung und Datensicherheit (siehe Seite 288). 11. Sonstiges Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Info-Telefon 0511 3 48 59-40 www.hwk-hannover.de

288 Datenverarbeitung und Datensicherheit Erklärung zur Datenverarbeitung und Datensicherheit Die gibt ihren Kunden folgende verbindliche Erklärung zur Datenverarbeitung und Datensicherheit: 1. Personen- und organisationsbezogene sowie geschäftliche Daten unserer Kunden, deren Mitarbeiter und Geschäftspartner, die uns von unseren Kunden im Rahmen der Zulassungsprüfung von Maßnahmen übermittelt werden, werden von uns ausschließlich für die Zwecke der Zulassungsprüfung gespeichert und verwendet. 2. Wir geben die uns im Rahmen der Zulassungsprüfung von Maßnahmen übermittelten personen- und objektbezogenen sowie geschäftlichen Daten unserer Kunden, deren Mitarbeiter und Geschäftspartner nicht an Dritte weiter, sofern eine Weitergabe oder Offenlegung nicht im Rahmen der Zulassungsprüfung notwendig ist oder die Daten bei der Prüfung der Durchführungsqualität gemäß 86 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit oder ihre Stellen benötigt werden. 3. Wir haben unsere Mitarbeiter auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und in dem vorstehend beschriebenen Umgang auf die Geheimhaltung der uns im Rahmen der Zulassungsprüfung von Maßnahmen übermittelten Daten schriftlich verpflichtet. Ebenso wie wir mit den im Rahmen der Zulassungsprüfung von Maßnahmen erhobenen Daten verantwortlich umgehen, erwarten wir, dass die uns übermittelten Daten ordnungsgemäß von unseren Kunden erhoben wurden und diesen alle eventuell erforderlichen Einwilligungen zur Weitergabe der Daten an uns vorliegen. Sollte eine derartige Einwilligung im Einzelfall nicht gegeben sein, so ist unser Kunde verpflichtet, uns hierauf hinzuweisen. Info-Telefon 0511 3 48 59-40 www.hwk-hannover.de

Anmeldung/JP 289 Diese Anmeldung bitte ausfüllen, abtrennen und einsenden an: Berliner Allee 17 30175 Hannover Telefax 0511 3 48 59-75 Telefon 0511 3 48 59-0 E-Mail: info@hwk-hannover.de Zu dem Lehrgang Lehrgangs-Nr. Lehrgangsbeginn melde ich mich unter Anerkennung der im Jahresprogramm aufgeführten Teilnahmebedingungen verbindlich an. Vor- und Zuname Geburtsort Geburtsdatum Straße Postleitzahl Wohnort Telefon E-Mail Bitte ankreuzen Beruf selbständig angestellt Arbeitgeber Anschrift, Telefon und E-Mail des Arbeitgebers Bitte Rechnung an Betrieb? ja nein ankreuzen $ Ort, Datum Unterschrift/evtl. Stempel

290 Berliner Allee 17 30175 Hannover Postanschrift für den Versand im Fensterbriefumschlag $

Anmeldung/JP 291 Diese Anmeldung bitte ausfüllen, abtrennen und einsenden an: Berliner Allee 17 30175 Hannover Telefax 0511 3 48 59-75 Telefon 0511 3 48 59-0 E-Mail: info@hwk-hannover.de Zu dem Lehrgang Lehrgangs-Nr. Lehrgangsbeginn melde ich mich unter Anerkennung der im Jahresprogramm aufgeführten Teilnahmebedingungen verbindlich an. Vor- und Zuname Geburtsort Geburtsdatum Straße Postleitzahl Wohnort Telefon E-Mail Bitte ankreuzen Beruf selbständig angestellt Arbeitgeber Anschrift, Telefon und E-Mail des Arbeitgebers Bitte Rechnung an Betrieb? ja nein ankreuzen $ Ort, Datum Unterschrift/evtl. Stempel

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296 Bei welcher Krankenkasse genieße ich volle Leistungen und ein volles Sparschwein? Auch 2013: Kein Zusatzbeitrag Die Antwort liegt nah: Bei der IKK classic vom IKK Bonus und IKK Gesundheitskonto profitieren. Jetzt wechseln! Weitere Informationen unter unserer kostenlosen IKK-Servicehotline: 0800 455 1111. Oder auf www.ikk-classic.de