Technische Hinweise der Stadtwerke Wismar GmbH zum Fachgebiet Hausinstallation Bitte beachten Sie die Hinweise zu TRGI Regelwerksänderungen Dezember 2003 im Punkt 3 sowie die Hinweise zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Punkt 12. 1. Gasart und Druck Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wismar GmbH, auch GVU genannt, wird Erdgas der Gruppe H vertrieben. Es gibt 2 Versorgungsdruckvarianten erhöhter Niederdruck mit 50 mbar Mitteldruck mit 700 mbar Der im Baugebiet vorherrschende Druck ist bei den SWW zu erfragen oder wird in der Ausnahmegenehmigung aufgeführt. 2. Gaskennwerte bezogen auf den Ruhedruck 22 mbar Brennwert Ho in kw/m³ 11,25 Heizwert Hu in kw/m³ 10,6 relative Dichte 0,65 Wobbeindex Wo in kw/m³ 15,0 Wu in kw/m³ 13,2 Erdgas H (Richtwerte) 3. Gasströmungswächter und Sicherung gegen den Eingriff Unbefugter in die Gasanlage Um die Folgen von Eingriffen Unbefugter in Gasinstallationen von Gebäuden mit häuslicher und vergleichbarer Nutzung (Hausinstallation) zu minimieren bzw. Eingriffe Unbefugter zu erschweren sind grundsätzlich aktive und ggf. passive Maßnahmen erforderlich. Den aktiven Maßnahmen ist in jedem Fall der Vorrang zu gewähren. Es ist also in jeder neuen Hausinstallation, sowie bei Erweiterungen mit eigenem Zählerplatz (Verbrauchsleitung) ein Gasströmungswächter (GS) als aktive Maßnahme leistungsangepasst einzusetzen. Dieses gilt in jedem Falle, auch für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser. Für die im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wismar errichteten Anlagen gilt bis auf weiteres folgende Installationsanweisung: Erhöhter Niederdruckbereich bis 100 mbar Ein- und Zweifachzählerplatz direkt am Hausanschluss Gs Typ K1-2 bzw. M1-2 die Montage erfolgt direkt vor der Verschraubung an der HAE Mehrfachzählerplatz direkt vor dem Hausdruckregler GS Typ K 1-2 bzw. M1-2 vor jedem Zählerplatz kommt ein GS Typ K3 bzw. M3 zum Einsatz.
Mittedruckbereich Grundsätzliche Abstimmung mit den SWW wo der GS direkt eingebaut wird!!! Sind keine Aktiven Maßnahmen durch einen GS möglich sichert Herr Müller die Anlage Passiv durch Loctite Schraubensicherung bzw. Gewindedichtklebstoff. In jedem Fall ist eine sichtbare Kennzeichnung des GS an der Anlage vorzunehmen, ebenfalls ist die Berechnung der Leitungsanlage dem Gasantrag beizufügen. Zur Abnahme der Gasanlage hat das eingebaute Gasgerät zu funktionieren, der Prüfmeister stellt dabei die ordnungsgemäße Funktion und die Manipulationssicherheit der Gasinstallation fest. Bei Problemen auf jeden Fall den Prüfmeister Hr. Müller konsultieren. 4. Einsatz von Kupferrohr Bei der Kupferrohrinstallation sind folgende Punkte zu beachten: Bei der Verarbeitung von Kupferrohr sind die DVGW Arbeitsblätter G 600 und GW2 zu beachten. Bei Einsatz von Kupferrohr sind nur DIN geprüfte Rohre zu verwenden. Die Verarbeitung von Kupferrohr in Gasinstallationen darf nur von entsprechend ausgebildeten Fachleuten ausgeführt werden. Die Verbindung hat durch Hartlöten oder als Pressverbindung zu erfolgen. Bei der Unterputzinstallation sowie Installation im Fußbodenbereich sind isolierte Kupferrohre (Wicu.Rohr) bzw. Stahlrohr zu verwenden. Rohrformteile sind nach Herstellerangaben fachgerecht gegen Korrosionsangriff zu schützen (z.b. 50% Überlappung mittels Coroplastband) Der Gaszähler muss spannungsfrei und stabil befestigt sein; dazu sind gegebenenfalls 0,5m 1m vor und nach dem Gaszähler in Stahlrohr auszuführen. 5. Gewindeverbindungen sind in neuzuerrichtenden Installationsanlagen nur bis Nennweite DN 50 zulässig, darüber hinaus sind nur Schweißverbindungen erlaubt (Ausnahmen bei Armaturen). 6. Ausführung von Schweißarbeiten an Gasanlagen Schweißarbeiten an Gasanlagen aus Stahl dürfen nur von Schweißern ausgeführt werden, die eine gültige Schweißprüfbescheinigung nach DIN 8560 nachweisen können. Betriebsdruck Prüfgruppe < 1 bar R I > 1 bar R II
7. Verfügbare Zähler Bei Neuinstallationsanlagen werden vorwiegend Einrohrstutzenzähler eingebaut. Aufstellort sowie Art, Zahl und Größe der Zähler sind mit dem Prüfmeister abzustimmen. Der Zählereinbau erfolgt durch die SWW. Zählertypen 4E 6E 10E 16E 25E Anlagengröße 1 45 kw 46 80 kw 81 130 kw 131 200 kw 201 320 kw Gasdrehkolbenzähler werden für die großen Anlagen über 320 kw nach Absprache mit dem Prüfmeister eingesetzt. 8. Hausdruckregler / Zählerregler Der Einbau von Hausdruckreglern ist mit dem GVU abzustimmen. Grundsätzlich werden bei Einzelanlagen bis 80 kw (siehe Bild 2) Zählerregler eingesetzt. Hausdruckregler HR 25 sind nur für die waagerechte Montage eingestellt! Mitteldruckregler incl. Montageflansche sind im Lager der SWW abzuholen 9. Mantelrohre Bei Überwinden von Brandabschnitten, Wand- und Deckendurchbrüche sind Mantelrohre grundsätzlich aus korrosionsbeständigen Metallrohren, oder schlagfesten Materialien einzusetzen, deren Überstand zwischen 5,0 und 0,5 betragen soll, in diesem Zusammenhang weisen wir grundsätzlich auf die Bestimmungen der TRGI hin, da hier oft Fehler gemacht werden. 10. Leitungsverlegung in nicht sichtbaren Bereichen Sollten Gasleitungen zum Zeitpunkt der dem Prüfmeister vorgestellten Hauptdruckprüfung in einem nicht mehr einzusehenden Bereich (z.b. Schachtverlegung, Unterputz bzw. Fußbodenverlegung) montiert sein, ist eine Vorbesichtigung durch die SWW zu veranlassen! Wichtige Hinweise zur Anmeldung einer Gasanlage und Anmeldung einer Trinkwasseranlage nach DIN 1988 Aus gegebener Veranlassung möchten wir darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung o.g. Anmeldungen die Anträge der Stadtwerke Wismar GmbH zu verwenden sind, Anträge von anderen Versorgungsunternehmen werden von uns unbearbeitet zurück gesandt. Die geforderten Angaben sind lückenlos wie z.b. Vor- und Zuname, Auftraggeber / Hauseigentümer sowie der tatsächliche Zustand der Gasanlage in den Feldern der Formblätter 1 und 2 einzutragen. Für die Abrechnung und Weiterberechnung der Anmeldung einer Gasanlage ist es von großer Wichtigkeit, dass die Felder Gaszählernummer, Gaszählerstand bei vorhandenen Gaszählern in der Installation eingetragen werden müssen. Ausgebaute Gaszähler sind sofort der SWW zurückzugeben.
Bei allen Angaben ist es wichtig Art, Fabrikat und Typ, gegebenenfalls die DIN DVGW Nr. bzw. DVGW Zeichen mit gültiger Registriernummer in Spalte 2 Formblatt 1 einzutragen. In der Spalte 4 im Formblatt 1 ist zu beachten: N Neu E Erweiterung W Wechsel V Vorhanden E Änderung GL (Neukunde, bisher kein Zähler vorhanden) (Erweiterung einer vorhandenen Gasanlage, um das angezeigte Gerät) (Wechsel vorhandenes Gerät gegen ein neues Gerät) (vorhandene Geräte sind grundsätzlich anzugeben) (Änderung der Gasleitung) Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass jede Arbeit an gasführenden Leitungen (auch die Reparatur der Leitung, kleine Erweiterungen, Gerätewechsel und außer Betrieb gesetzte Anlagen) mit einer Gasanmeldung dem Versorgungsunternehmen mitgeteilt werden muss. Eine Skizze der geplanten Arbeiten sowie eine Grundskizze für den Verbrennungsluftverbund sind für die Bearbeitung durch den Bezirksschornsteinfegermeister und das Gasversorgungsunternehmen auf dem Formblatt 2 vorzunehmen. Vor Beginn der Installation ist sich beim GVU über die Bereitstellung von Zählern und Reglern zu erkundigen. Vor dem Einbau des Gaszählers ist dem Prüfmeister die fertig gestellte Anlage zur Hauptdruckprüfung, unter zur Hilfenahme eines geeigneten Prüfgerätes (z.b. U-Rohr, geeichte Digitalgeräte) vorzustellen. Die Fertigmeldung ist sofort vom verantwortlichen Fachmann auszufüllen und dem Prüfmeister zur Weitergabe an den entsprechenden BZSchoFM auszuhändigen. Die Erstellte Gasanlage incl. Gasgerät muss voll funktionsfähig sein! Die Messungen müssen vom Schornsteinfeger nach 4 Wochen durchgeführt werden, ohne die Info durch die Fertigmeldung kann die Frist nicht eingehalten werden. Sperrungen: Die Gasanlagen, die durch das GVU gesperrt werden, sind durch die Rückmeldung auf dem Mängelschein nach der Reparatur zu bestätigen und an das GVU weiterzuleiten. 11. Hinweise zur Trinkwasserinstallation 1. Die Verwendung von Kupferrohr zur TW-Installation ist grundsätzlich mit dem Prüfmeister abzustimmen, in einigen Wohngebieten lässt die 2003 neu novellierte TWVO Kupfer, aufgrund chemischer Wassereigenschaften, als TW-Installation nicht zu. Analysewerte sind fernmündlich bei den SWW zu erfragen. Die Verwendung von Kupferrohr ist in jedem Fall mit den Nutzern der Anlagen abzustimmen, die SWW halten sich eine Kundeninformation vor. 2. Regenwassernutzungsanlagen sind laut neuer TWVO meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt. Die Anmeldung solch einer Anlage hat Vorrang vor der Meldung an die SWW, der Montage stimmen wir nur in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und den Entsorgungsbetrieben Wismar zu. 3. Der Einbau der Wasserzähler erfolgt erst wenn die komplette Hausinstallation fertig gestellt ist, ausgenommen sind Armaturen in Bädern usw.
12. Hinweise zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Die Stadtwerke Wismar GmbH sind danach zu einer informationellen Entflechtung von Handel und Netzbetrieb verpflichtet. Da somit eine organisatorische Loslösung des Netzbetriebes der Stadtwerke Wismar GmbH auf gesetzlicher Basis vom Handel erfolgt, ist ein Datenaustausch zwischen Handel und Netzbetrieb nicht mehr möglich. Aussagen zu Lieferverträgen oder die Vermittlung derselben ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage für den Netzbetrieb der Stadtwerke Wismar GmbH nicht zulässig. Voraussetzung für die Veranlassung des Zählereinbaus ist ein gültiger Lieferungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger (Händler Stadtwerke Wismar GmbH) oder einem Lieferanten Ihrer Wahl im Netzgebiet der Stadtwerke Wismar GmbH. Bitte legen Sie eine Kopie eines gültigen Liefervertrages oder einer diesbezüglichen Anmeldung der Anmeldung einer Gasanlage bei.
Bild 1 / Standardmontage Legende HAE = Hauptabsperreinrichtung V = Lösbare Verbindung zum Gerät H = Montagehöhe Min 1,00 m Max 1,80 m (Abweichungen nur nach Absprache) Z ZR = Zählerregler Z = Gaszähler H GS = Gasströmungswächter M1;2 GS HAE Bild 2 / ZR 25 ED + GZ 4E Abstand von Unterkante Gewindeanschluss zum nahesten Gegenstand unter dem Zähler 40 ohne ZR 35 GS H ZR Links und rechts neben dem Zähler ist eine Montagefreiheit von je 10 einzurechnen Allgemein ist der Zähler an einem gut zugänglichen Ort anzubringen. Ausnahmen sind mit dem Prüfmeister abzusprechen.
Zählerübersicht GZ G4Z GZ G4E GZ G6Z GZ G6E GZG10E Drehkolbenzähler Höhe Tiefe 1 Tiefe 2 Breite Höhe in Breite in Tiefe in Drehkolben Zähler Höhe in Breite in Tiefe 1 Tiefe 2 GZ G4E 27 23 17 G16 15,2 17,1 19,7 11,9 GZ G4Z 25 33 17 G25 15,2 17,1 21,7 13,7 GZ G6E 33 27 22 G40 17,7 17,1 21,3 14,4 GZ G6Z 30 32 24 G65 17,7 17,1 22,9 15,9 GZ G10E 39 40 27 G100 17,7 17,1 26,5 19,5
Reglerübersicht ZR 25 ED ZR 25 ZD HR 25 Höhe in Breite in Tiefe in ZR 25 ED 13 21 12 ZR 25 ZD 13 21 12 GZ G6E 17 14 11