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Transkript:

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Konferenzdolmetschen Zentrale Studienberatung

1. STUDIENGANG: M.A. KONFERENZDOLMETSCHEN 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER: 120 Leistungspunkte (LP) Wintersemester 4. STUDIENVORAUSSETZUNGEN: Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachgewiesen. Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: - Bestehen der Eignungsprüfung für den Masterstudiengang Konferenzdolmetschen - Nachweis der Kenntnisse für die gewählte B-Sprache 1 (Sprachoption im Kernbereich/Sprachschwerpunkt) und der zweiten B- oder der C-Sprache entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen auf dem Niveau C1 oder einem äquivalenten Nachweis für eine der folgenden Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Russisch oder Spanisch - Nachweis der stimmlichen Eignung durch ein phoniatrisches Gutachten. ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNG: Immatrikulation ist vom Bestehen der Eignungsprüfung abhängig.* 5. INHALT DES STUDIUMS: Bei dem Masterstudiengang Konferenzdolmetschen handelt es sich um einen anwendungsorientierten, konsekutiven Studiengang, der in der Regel auf ein translationsbezogenes Bachelorstudium aufbaut. Durch den gezielten Ausbau der für das Dolmetschen benötigten Kompetenzen bereitet er die Studierenden auf eine professionelle Tätigkeit als Dolmetscher vor. Trainiert werden verschiedene Formen wie das Simultan-, Konsekutiv-, Medien-, Verhandlungsund Flüsterdolmetschen sowie das Dolmetschen vom Blatt. Zur Ausbildung zählen darüber hinaus Aufgaben wie das Übersetzen von Konferenztexten und die Vorbereitung 1 Am IALT und in diesem Faltblatt wird in Bezug auf Sprachen und deren Beherrschung zum einen der sog. Gemeinsame Europäische Referenzrahmen verwendet (Niveau A1 bis C2), zum anderen die bei der EU übliche Differenzierung zwischen A-Sprache (Muttersprache oder absolut gleichwertig), B- Sprache (Fremdsprache, die aktiv und passiv beherrscht wird) und C-Sprache (Fremdsprache, die passiv beherrscht wird) sowie einer weiteren Fremdsprache, der L3-Sprache. * Informieren Sie sich zeitnah im Internet.

von Dolmetscheinsätzen mithilfe moderner Recherchiertechniken und elektronischer Arbeitsmittel. Im Studiengang werden in der Regel zwei Arbeitsfremdsprachen studiert. Für den Kernbereich/Sprachschwerpunkt wird eine B-Sprache (Englisch, Französisch, Russisch oder Spanisch) festgelegt, die durch eine zweite B-Sprache oder eine C-Sprache mit translatorischem Profil oder eine weitere Fremdsprache als L3-Sprache ergänzt wird. Zu den Studieninhalten gehören: Dolmetschwissenschaft Die Dolmetschwissenschaft erforscht die Prinzipien des Dolmetschprozesses. Die Analyse dieses Prozesses sensibilisiert die zukünftigen Dolmetscher für die dort ablaufenden Vorgänge und kulturspezifischen Handlungsmuster. Auf diese Weise werden sie in die Lage versetzt, sowohl eine fremde als auch die eigene Dolmetschleistung methodisch reflektieren zu können. Notations- und Mnemotechniken In den Lehrveranstaltungen dieses Bereichs werden die für das Konsekutivdolmetschen unerlässlichen Notations- und Mnemotechniken erlernt, analysiert und geübt. Dabei wird insbesondere auf das Zusammenspiel von sprachenunabhängigen Notationstechniken und der Rezeptions- und Gedächtnisleistung eingegangen. Rhetorik und Körpersprache Eine professionelle Dolmetschleistung verlangt sowohl rhetorische Kompetenz als auch die richtige Körpersprache. Im Studium wird daher ein Bewusstsein für diese Elemente des Dolmetschens entwickelt und die entsprechenden Fertigkeiten werden geschult. Dolmetschtechnologie Im Mittelpunkt steht hier der Umgang mit den technischen Arbeitsmitteln des Dolmetschers. Themen sind u.a. Konferenztechnik, d.h. die Organisation von Dolmetschleistungen auf Konferenzen, und der Aufbau terminologischer Datenbanken im Rahmen der Einsatzvorbereitung. In Form einer Projektarbeit werden praxisbezogene Probleme rund um den Beruf des Dolmetschers behandelt. Fachdolmetschen allgemein In diesem Bereich geht es einerseits darum, den Studierenden das notwendige Wissen in Bezug auf unterschiedliche fachspezifische Redestile zu vermitteln sowie sie andererseits zum Dolmetschen fachgebundener Redebeiträge zu befähigen. Dazu gehören Verhandlungen und Redetexte zu wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und technischen Themen sowie das Vortragsdolmetschen auf internationalen Fachkonferenzen. Dolmetschen im juristischen Kontext Ein inhaltlicher und methodischer Schwerpunkt ist die Vermittlung von Grundkenntnissen und Fertigkeiten des Dolmetschens für Polizei, Gerichte sowie von Kenntnissen über rechtsgebundene Themen und rechtlich relevante Aspekte des Dolmetschens.

Mediendolmetschen Neben speziellen technischen Fertigkeiten und dem Übersetzen von Konferenzmaterialien wird hier insbesondere die Fähigkeit zum Simultandolmetschen unter hohen Anforderungen an die Präsentationsform geschult. Erreicht werden soll eine professionelle Dolmetschleistung unter Beachtung u.a. der eigenen Körpersprache, des eigenen Stils und Verhaltens. Ziel des Studiums ist es, auf diesen Gebieten das erforderliche Methodenwissen sowie die Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, um fachsprachliche Mitteilungen in der Quellensprache schnell und richtig zu verstehen und sie unter Wahrung des Inhalts und ihrer stilistischen Eigenschaften in sprachlich und rhetorisch angemessener Weise in die Zielsprache zu dolmetschen. Der Studiengang Konferenzdolmetschen wird mit dem akademischen Grad Master of Arts (M.A.) als weiterem berufsqualifizierenden Abschluss beendet. 6. AUFBAU DES STUDIUMS: Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes (Workload) für das Masterstudium Translatologie beträgt 120 Leistungspunkte, die sich folgendermaßen zusammensetzen: - 6 Pflichtmodule zu je (60 LP) - 3 Wahlpflichtmodule zu je (30 LP) - Masterarbeit zu 30 LP In jedem Studienjahr werden i. d. R. 60 LP erworben, die auf bestandene Modulprüfungen vergeben werden. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand der Studierenden von ca. 30 Zeitstunden im Präsenz- und Selbststudium, Prüfungsvorbereitung und -durchführung inbegriffen. Der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden soll im Studienjahr inklusive der vorlesungsfreien Zeit 1800 Zeitstunden nicht überschreiten. Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich der Masterarbeit vier Semester. Diese wird üblicherweise im dritten bis vierten Semester verfasst. Im Falle eines Teilzeitstudiums verringert sich der studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums und die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Ein Auslandsaufenthalt ist während des Masterstudiums möglich. Er ist von den Studierenden selbst zu organisieren. Insbesondere haben die Studierenden vor Antritt eines Studienaufenthalts sicherzustellen, dass die Studienleistungen oder die Module anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden. Maximal die Hälfte der Leistungspunkte kann im Ausland erworben werden.

7. ÜBERSICHT ZU STUDIENABLAUF, MODULEN UND PRÜFUNGEN: Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt, die mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden. Die Vergabe von Leistungspunkten setzt ein erfolgreiches Bestehen dieser Modulprüfung voraus. Sie besteht aus einer oder mehreren en. Ein Modul umfasst in der Regel 10 Leistungspunkte. Die Module bauen aufeinander auf und setzen zum Teil den erfolgreichen Abschluss eines oder mehrerer anderer Module voraus. Das Masterstudium wird mit der Masterprüfung abgeschlossen, die sich aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Masterarbeit zusammensetzt. MODULÜBERSICHT: (Alle aufgeführten Module haben eine Dauer von einem Semester. Die mit -X in der Nummer gekennzeichneten Module werden jeweils für die Arbeitsfremdsprachen Englisch/-E, Französisch/-F, Russisch/- R und Spanisch/-S angeboten) Sprachkompetenzmodule (Wahlmodule 04-ALT-1001, -1002, -1003) für eine weitere (neue) Sprache werden am IALT für die Sprachen Baskisch/-B, Galicisch/-G, Katalanisch/-K sowie für Russisch (04-ALT- 1002-R) angeboten. Pflichtmodule Dolmetschwissenschaft Empfohlen für: 1. Semester V Dolmetschwissenschaft 2 SWS 30 h 70 h S Dolmetschwissenschaft B-Sprache 1 SWS 15 h 35 h V Translation und Kulturtransfer 1 SWS 15 h 35 h SmÜ Notation 2 SWS 30 h 70 h 04-MKD-2001-X 30 Min. Methoden des Dolmetschens 04-MKD-2002-X Empfohlen für: 1. Semester SmÜ Bilaterales Konsekutivdolmetschen 2 SWS 30 h 70 h Ü Unilaterales Konsekutivdolmetschen (A B/B-A) 2 SWS 30 h 70 h Ü Einführung ins Simultandolmetschen 2 SWS 30 h 70 h Projekt Dolmetschen Empfohlen für: 2. Semester VmS Rhetorik 2 SWS 30 h 70 h S Terminographie B/C-Sprache 2 SWS 30 h 70 h SmÜ Dolmetschtechnologie 2 SWS 30 h 70 h 04-MKD-2003-X Hausarbeit (8 Wo.)

Fachdolmetschen I 04-MKD-2004-X Empfohlen für: 2. Semester S Konferenztextübersetzen B-A 2 SWS 30 h 70 h Klausur 1 Ü Unilaterales Konsekutivdolmetschen (B-A) 2 SWS 30 h 70 h Ü Simultandolmetschen (B-A) 2 SWS 30 h 70 h Fachdolmetschen II, erste B-Sprache Empfohlen für: 3. Semester VmS Juristisches Dolmetschen 2 SWS 30 h 70 h Ü Unilaterales Konsekutivdolmetschen (A-B/B-A) 2 SWS 30 h 70 h Ü Simultandolmetschen (A-B/B-A) 2 SWS 30 h 70 h 04-MKD-2005-X Klausur 90 Min. Fachdolmetschen III, erste B-Sprache 04-MKD-2006 Empfohlen für: 4. Semester Ü Unilaterales Konsekutivdolmetschen (A-B/B-A) 2 SWS 30 h 70 h 50 Min Ü Simultandolmetschen (B-A) 2 SWS 30 h 70 h Ü Simultandolmetschen (A-B) 2 SWS 30 h 70 h 30 Min. Wahlpflichtmodule 1. Semester Von den folgenden Modulen ist ein Modul zu wählen. Methoden des Dolmetschens 04-MKD-2002-X Empfohlen für: 1. Semester SmÜ Bilaterales Konsekutivdolmetschen 2 SWS 30 h 70 h Ü Unilaterales Konsekutivdolmetschen (A-B/B-A) 2 SWS 30 h 70 h Ü Einführung ins Simultandolmetschen 2 SWS 30 h 70 h Sprachkompetenz L3-Sprache: Niveau I 04-ALT-1001(-Sprache) Empfohlen für: 1./3. Semester V Linguistik L-3 Sprache 2 SWS 30 h 70 h Klausur 90 Min., S Sprachkompetenz L-3 Sprache 2 SWS 30 h 70 h Ü Sprachkompetenz L-3 Sprache 2 SWS 30 h 70 h

Wahlpflichtmodule 2. Semester Von den folgenden Modulen ist ein Modul zu wählen. Fachdolmetschen I 04-MKD-2004-X Empfohlen für: 2. Semester S Konferenztextübersetzen B-A 2 SWS 30 h 70 h Klausur 1 Ü Unilaterales Konsekutivdolmetschen (B-A) 2 SWS 30 h 55 h Ü Simultandolmetschen (B-A) 2 SWS 30 h 55 h Sprachkompetenz L3-Sprache: Niveau II 04-ALT-1002-(Sprache) Empfohlen für: 2. Semester S Sprachkompetenz L-3 Sprache 4 SWS 60 h 140 h Klausur 90 Min., Ü Sprachkompetenz L-3 Sprache 2 SWS 30 h 70 h Wahlpflichtmodule 3. Semester Von den folgenden Modulen ist ein Modul zu wählen. Fachdolmetschen II, zweite B-Sprache Empfohlen für: 3. Semester VmS Juristisches Dolmetschen 2 SWS 30 h 70 h Ü Unilaterales Konsekutivdolmetschen (A-B/B-A) 2 SWS 30 h 70 h Ü Simultandolmetschen (A-B/B-A) 2 SWS 30 h 70 h 04-MKD-2007-X 80 Min. Fachdolmetschen II, C-Sprache Empfohlen für: 3. Semester VmS Juristisches Dolmetschen 2 SWS 30 h 70 h Ü Unilaterales Konsekutivdolmetschen (C-A) 2 SWS 30 h 70 h Ü Simultandolmetschen (C-A) 2 SWS 30 h 70 h 04-MKD-2008-X 40 Min. Sprachkompetenz L3-Sprache: Niveau III 04-ALT-1003-(Sprache) Empfohlen für: 3. Semester S Sprachkompetenz L-3 Sprache 4 SWS 60 h 140 h Klausur 90 Min., Ü Sprachkompetenz L-3 Sprache 2 SWS 30 h 70 h

ÜBERSICHT STUDIENABLAUF: Jahr Sem. Vorgesehene Module 1. 1. Dolmetschwissenschaft Methoden des Dolmetschens Wahlpflicht 2001-X/Pflicht 2002-X/Pflicht 2002-X/1001-Spr 2. Projekt Fachdolmetschen I Wahlpflicht Dolmetschen 2003-X/Pflicht 2004-X/Pflicht 2004-X/1002-Spr 2. 3. Fachdolmetschen II Wahlpflicht Masterarbeit 2005-X/Pflicht 2007-X/2008-X/1003-Spr o. Nr./Pflicht 4. Fachdolmetschen III Masterarbeit Masterarbeit 2006-X/Pflicht o. Nr./Pflicht o. Nr./Pflicht Abkürzungen: V= Vorlesung, S= Seminar, Ü= Übung, K= Kolloquium, Pj= Projektarbeit 8. BERUFSEINSATZMÖGLICHKEITEN: Der Masterstudiengang Konferenzdolmetschen bereitet auf eine berufliche Tätigkeit als Dolmetscher in verschiedenen Einsatzbereichen vor. Dolmetscher sind häufig freiberuflich oder in speziellen Büros tätig. Neben den fachlichen Anforderungen ist für diesen Beruf ein ausreichendes Maß an Belastbarkeit und Mobilität notwendig. Eine Festeinstellung ist z.b. bei Ministerien und Behörden, bei der EU und anderen internationalen Organisationen möglich. Dolmetschern mit deutscher Muttersprache bieten sich häufig interessante Arbeitsmöglichkeiten im Ausland.

9. STUDIENFACHBERATUNG: Philologische Fakultät Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie 04107 Leipzig, Beethovenstraße 15, 5. Etage, Haus 5 Studienfachberater, Zimmer, Telefon, E-Mail: Sprachschwerpunkt Englisch Dr. Beate Herting Zi. 5504 0341 97 37615 herting@rz.uni-leipzig.de Sprachschwerpunkt Französisch Dr. Harald Scheel Zi. 5501 0341 97 37618 scheel@rz.uni-leipzig.de Sprachschwerpunkt Russisch Dr. Alexander Behrens Zi. 5513 0341 97 37622 ialt.behrens@uni-leipzig.de Sprachschwerpunkt Spanisch Dr. Martina Emsel Zi. 5512 0341 97 37623 emsel@rz.uni-leipzig.de PRÜFUNGSAMT: Sabine Steinhagen 04107 Leipzig, Beethovenstraße 15, EG, Haus 5, Zi. 5008 Tel.: 0341 97 37307 E-Mail: steinhag@rz.uni-leipzig.de Die Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Homepage des Instituts: www.ialt.de Die Informationen stehen unter dem Vorbehalt noch möglicher Änderungen der Studiendokumente. Redaktion und Layout: Zentrale Studienberatung STAND: FEBR. 2017