Entschließung des Bundesrates zum Energiekonzept der Bundesregierung

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Transkript:

Bundesrat Drucksache 633/10 08.10.10 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates zum Energiekonzept der Bundesregierung Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, den 8. Oktober 2010 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zum Energiekonzept der Bundesregierung einzubringen. Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 875. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2010 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Kurt Beck Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946

Drucksache 633/10 Entschließung des Bundesrates zum Energiekonzept der Bundesregierung Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept beschlossen. In einem ersten Schritt soll die Umsetzung durch die 11. Atomgesetznovelle (Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken), die 12. Atomgesetznovelle (Sicherheitsanforderungen), das Kernbrennstoffsteuergesetz mit Finanzierungsregelungen in Milliardenhöhe und das Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes Energieund Klimafonds erfolgen. Letztere haben erhebliche Auswirkungen auf das Finanzgefüge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Diese weitreichenden Entscheidungen für Klimaschutz, Energiewirtschaft, Wettbewerb und Arbeitsplätze sollen nicht als Gesetzentwürfe der Bundesregierung, sondern als Fraktionsvorlagen eingebracht werden. Absicht und Konsequenz sind ein verkürztes Verfahren, welches im Bundesrat nur einen Durchgang erlaubt. Der Bundesrat möge beschließen: 1. Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht die Verlängerung der Laufzeiten aller 17 deutschen Atomkraftwerke durch eine Erhöhung der im Atomgesetz festgeschriebenen Reststrommengen vor. Dies hat zur Folge, dass Atomkraftwerke bis ca. 2040 weiterbetrieben werden. Der Bundesrat lehnt jede Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken über die im Atomgesetz festgelegten Reststrommengen hinaus ab. 2. Der Bundesrat ist gestützt auf mehrere Rechtsgutachten der Auffassung, dass eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke durch eine Novellierung des Atomgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bedarf. 3. Der Bundesrat lehnt eine Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke auch deshalb ab, weil weder ein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorhanden oder absehbar ist noch ausreichend Vorsorge gegen einen auch gezielten terroristischen Flugzeugabsturz getroffen wird. 4. Mit der geplanten Laufzeitverlängerung würde die Bundesregierung den vier großen Energieversorgern eine zusätzliche Erzeugung von großen Strommengen aus bereits abgeschriebenen Atomkraftwerken ermöglichen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dies einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt insbesondere zu Lasten der kommunalen und mittelständischen Energiewirtschaft darstellt. Durch die Laufzeitverlängerung wer-

Drucksache 633/10-2 - den bereits getätigte Investitionen von ca. 6 Milliarden Euro in ihrer Wirtschaftlichkeit gefährdet und geplante Investitionen in ähnlicher Höhe in Frage gestellt. 5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die geplante Laufzeitverlängerung mangels Wettbewerbs nicht zu günstigeren Strompreisen führt, weder für Unternehmen noch für Privathaushalte. Bereits heute werden günstige Stromgestehungskosten nicht an die Endkunden weitergegeben. 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch ohne die Laufzeitverlängerung keine Stromlücke entsteht. Dies wird auch durch die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung, welche die fachliche Grundlage des Energiekonzepts bildet, belegt. 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es bei einer Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zunehmend zu einer Konkurrenz zwischen unflexiblen Atomkraftwerken und regenerativ erzeugtem Strom kommen wird. Der Bundesrat befürchtet, dass dies den Ausbau der Erneuerbaren Energien bremst und perspektivisch den Vorrang der Erneuerbaren Energien in Frage stellt. 8. Der Bundesrat vermisst ein tragfähiges Konzept für die notwendige Integration der Erneuerbaren Energien. Das Energiekonzept der Bundesregierung beschränkt sich insoweit im Wesentlichen auf Übertragungsnetze und Großspeicherlösungen. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der vielfältigen dezentralen Produktionsanlagen muss die Integration vor allem auch auf der Verteilnetzebene stattfinden, ergänzt durch ein regionales und lokales Energiemanagement. Solche Ansätze fehlen ebenso wie der Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung - auch als hocheffizienter Regelenergielieferant. 9. Der Bundesrat registriert mit Sorge, dass in den dem Energiekonzept der Bundesregierung zugrunde liegenden Szenarien ein Arbeitsplatzzuwachs erst nach Auslaufen der AKW-Laufzeiten prognostiziert wird. Somit werden mit der Laufzeitverlängerung für den Arbeitsmarkt keine Impulse gesetzt. 10. Viele Unternehmen eines breiten Branchenspektrums haben sich mit Erfolg in den Märkten für Erneuerbare Energien und Effizienztechnologien etabliert. Die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung und die Rückwärtsorientierung auf große und zentrale Versorgungsstrukturen schadet dem stark mittelständisch geprägten, innovativen Wirtschaftsstandort Deutschland.

- 3 - Drucksache 633/10 11. Die dem Energiekonzept der Bundesregierung zugrunde liegenden Szenarien zeigen übereinstimmend, dass eine Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke insbesondere eine Verdrängung von effizienten und klimaverträglichen Energieträgern sowie eine vorzeitige Verdrängung von heimischen Energieträgern aus dem Stromerzeugungsmarkt zur Folge haben wird. Dadurch sind massive Arbeitsplatzverluste zu befürchten. 12. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ungeachtet der Grundeinstellung zur Kernenergie eine Brennelementesteuer keine Gegenleistung für Laufzeitverlängerungen ist, sondern in erster Linie Wettbewerbsvorteile der Atomkraft gegenüber anderen Energieträgern, z.b. solchen, die dem Emissionshandel unterliegen, kompensieren soll. Darüber hinaus ist auch eine stärkere finanzielle Beteiligung der Atomkraftwerksbetreiber an den Kosten der Endlagerung von Atommüll in Milliardenhöhe, wie sie z.b. bei der Sanierung des maroden Atommülllagers Asse anfallen, notwendig. Der Bundesrat stellt fest, dass durch die vorgesehene Brennelementesteuer und den Förderfondsvertrag der Bund finanziell bevorteilt wird und damit Verschiebungen auf Kosten der Länder und Gemeinden vorgenommen werden. 13. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die im Rahmen des Förderfondsvertrages getroffenen vertraglichen Absprachen der Bundesregierung mit den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke weitreichende haushalts- und finanzwirksame Festlegungen enthalten. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass diese durch den Gesetzgeber zu erfolgen haben. Ungeachtet der grundsätzlichen Position spricht der Bundesrat sich insbesondere gegen die in dem Förderfondsvertrag vorgesehene Regelung aus, wonach Nachrüstungsmaßnahmen, wenn sie mehr als 500 Millionen Euro pro Atomkraftwerk kosten, zu einer Reduzierung der Gewinnabgaben der Energieversorgungsunternehmen aus der Laufzeitverlängerung führen, weil dies zu einem fatalen Interessenskonflikt zwischen den Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke und den Einnahmeerwartungen des Bundes führt. 14. Der Bundesrat kritisiert die Beschränkung seiner Mitwirkungsrechte durch das gewählte Verfahren insbesondere wegen der weitreichenden Konsequenzen für Klimaschutz, Energiewirtschaft, Wettbewerb und Arbeitsplätze. Dies ist kein Verfahren, das der Bedeutung der Entscheidungen und dem Respekt vor dem Verfassungsorgan Bundesrat gerecht wird.